15.09.2025
POSITIONSPAPIER

FMA und Behörden aus Frankreich und Italien für Nachschärfung bei EU-Krypto-Verordnung

Nach Inkrafttreten der MiCA-Verordnung mit Ende vergangenen Jahres sehen die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und ihre Pendants in Frankreich und Italien weiteren Handlungsbedarf.
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Eine Münze mit dem Bitcoin Symbol steht aufrecht, während weitere Münzen daneben liegen. Im Hintergrund ist eine Preiskurve von Kryptowährungen zu sehen.
© Proxima Studio/stock.adobe.com.

Für Anlegere:innen soll sie mehr Sicherheit bringen, doch auch Krypto-Anbieter profitieren davon (wenn sie sich an die Regeln halten): Die EU-weite Markets in Crypto-Assets Regulation – kurz MiCAR -, die Ende 2024 in Kraft trat, soll einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Krypto-Markt schaffen. Krypto-Unternehmen brauchen eine MiCAR-Lizenz, um in der EU tätig zu sein. Dafür können sie mit einer in einem Land erteilten Lizenz EU-weit agieren. Das Wiener Unicorn Bitpanda war im Jänner unter den ersten Unternehmen in der EU, denen so eine Lizenz erteilt wurde – und es folgten weitere.

Weitere MiCAR-Nachschärfungen gefordert

Doch etwas mehr als neun Monate nach der Einführung melden sich nun die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), die französische Autorité des Marchés Financiers (AMF) und die italienische Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) mit einem Positionspapier zu Wort und fordern weitere Nachschärfungen.

„Regulatorischer Wettlauf nach unten“

Der Hauptkritikpunkt: Die Verordnung werde nicht in allen Ländern mit derselben Konsequenz umgesetzt. „Wir beobachten, dass die MiCAR in der EU teilweise sehr uneinheitlich angewendet wird“, werden Mariana Kühnel und Helmut Ettl, die Vorständ:innen der FMA, in einer Aussendung zitiert. Sie befürchten einen „regulatorischen Wettlauf nach unten“, weil einzelne Staaten versuchen, besonders attraktiv als Standort für Krypto-Anbieter zu sein. Konkrete Behörden bzw. Länder werden dabei aber nicht genannt.

Nationale Behörden könnten „gezwungen sein, auf vorsorgliche Maßnahmen zurückzugreifen“

Die drei Behörden fordern daher einige konkrete Verschärfungen. „Ohne eine solche Überarbeitung könnten nationale Behörden, in deren Mitgliedstaat Marktteilnehmer Dienstleistungen erbringen, die auf einer Zulassung einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats beruhen, gezwungen sein, auf die in der Verordnung vorgesehenen vorsorglichen Maßnahmen zurückzugreifen, um Risiken für inländische Anleger zu verhindern“, heißt es in der Aussendung.

4 konkrete Forderungen

Konkret führen FMA, AMF und CONSOB folgende Punkte an:

  • Eine direkte Aufsicht über „signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, um eine einheitliche Anwendung der Regeln im Sinne einer effektiveren Überwachung sicherzustellen. „Dies wäre der einzige Weg, opportunistische Sitzstaatentscheidungen zu vermeiden, und könnte eventuell zu einer Senkung der Aufsichtskosten führen“, heißt es von der FMA.
  • Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, die europäische Anleger ansprechen: Einige in Drittländern ansässige Plattformen würden europäische Kund:innen über europäische Intermediäre erreichen, die über eine MiCAR-Lizenz verfügen, so die drei Behörden. Sie schlagen daher vor, dass jeder Intermediär, der Kundenaufträge für Kryptowerte ausführt, dies nur über eine Plattform tun darf, die selbst der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung unterliegt.
  • Bessere Aufsicht über Plattformen zur Bewältigung von Cyberrisiken: AMF, FMA und CONSOB fordern, dass Marktteilnehmer vor der Erteilung einer MiCAR-Zulassung sowie im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Prüfungen eine unabhängige IT-Sicherheitsprüfung durchlaufen müssen. „Diese Prüfung sollte den Schutz von Vermögenswerten, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und das Management von Sicherheitsvorfällen umfassen. Diese Maßnahme würde die Sicherheit der Kryptomärkte erhöhen und das Vertrauen der Anleger:innen stärken“, heißt es von der FMA.
  • Klarstellung zur Überprüfung von Kryptowerte-Whitepapers und „eventuelle Schaffung“ einer zentralen Anlaufstelle für die „Einreichung und aufsichtliche Behandlung“ von Token-Angeboten: Dieser Vorschlag ziele darauf ab, den Prozess der Analyse von Whitepapers für Token-Emittenten einer höheren Rechtssicherheit zuzuführen, da die Mehrheit davon eine „paneuropäische Reichweite“ habe. Stablecoins sollen dabei eine Ausnahme bilden.

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Howie
© Suchart Wannaset - Ewa Lenart von Howie.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nachträglich (11.9.2026) nach Erhalt eines Statements von Gründerin Ewa Lenart ergänzt.

„Ein Unternehmen mit 300 Ingenieurinnen und Ingenieuren gibt im Durchschnitt zwischen 1,8 und 36 Millionen Euro pro Jahr für die manuelle Informationsbeschaffung aus“, erklärt Ewa Lenart, Gründerin des Wiener Startups Howie, vergangenes Jahr. Ihr Unternehmen könne helfen, die Kosten dafür zu halbieren.

„AI Copilot for the Built Environment“

Dazu positionierte Howie sich als „AI Copilot for the Built Environment“. Die KI-gestützte Plattform für die Bau- und Immobilienbranche bereitet unter anderem Texte, Bilder und Konstruktionszeichnungen mit großen Datenvolumina auf. Dabei nutzt sie LLMs, um Muster in den Daten, etwa auch aus Berichten, E-Mails, Bildern und Zeichnungen, zu erkennen.

Zwei Investmentrunden 2025

Mit dem Konzept konnte Howie vergangenes Jahr mehrere Investoren überzeugen. Im März und im November 2025 verkündete das Unternehmen jeweils eine sechsstellige Finanzierungsrunde. Dabei dürfte es sich um Wandeldarlehen gehandelt haben: In den öffentlich einsehbaren Firmenbuch-Daten sind die Finanzierungsrunden nämlich in den Beteiligungsverhältnissen nicht ablesbar. Zudem holte Gründerin Lenart vergangenes Jahr den zweiten Platz in der Kategorie Startups beim brutkasten „Innovator of the Year“.

Konkursantrag – keine Details von Kreditschutzverbänden

Doch nun brachte das Startup einen Konkursantrag ein, wie die heimischen Kreditschutzverbände übereinstimmend berichten. Konkrete Informationen dazu liegen aktuell bei keinem der Verbände vor. Sollten die Investments tatsächlich in Form von Wandeldarlehen erfolgt sein, würde ihre Summe in die Passiva fallen.

Gründerin Lenart: Zwei Investments nicht rechtzeitig abgeschlossen

Auf brutkasten-Anfrage meldete sich Gründerin Ewa Lenart mit einem Statement zur Insolvenz. Man sei in einem „technisch sehr anspruchsvollen und noch relativ jungen Markt“ tätig, und habe in den vergangenen zwei Jahren ein starkes, wachsendes Interesse von weltweit führenden Architektur-, Ingenieur- und Beratungsunternehmen verzeichnen können. „Gleichzeitig erwiesen sich die Entwicklungs- und Implementierungszyklen in der Bau- und Immobilienbranche als länger und kapitalintensiver, als wir ursprünglich geplant hatten. Wir waren daher auf eine zusätzliche Finanzierung angewiesen, um die nächsten kommerziellen Meilensteine zu erreichen“, so die Gründerin.

Während der jüngsten Finanzierungsrunde habe man zwei Term Sheets mit etablierten Investoren unterzeichnet. „Letztendlich wurde jedoch keine der beiden Transaktionen innerhalb des Zeitrahmens abgeschlossen, den das Unternehmen benötigte“, schreibt Lenart. „Wir haben zudem ein deutlich schlankeres und stärker kundenfinanziertes Betriebsmodell geprüft, konnten die daraus resultierende Liquiditätslücke aber nicht rechtzeitig schließen.“

Weiterführung steht noch im Raum

Doch Lenart fügt an: „Die zugrunde liegende Marktthese ist aus meiner Sicht nach wie vor sehr stark. Als wir Howie gründeten, befanden sich KI-native Workflows für die Baubranche noch in einer sehr frühen Phase. In den letzten zwei Jahren haben sich die Investitionen und die Adaption in diesem Bereich deutlich beschleunigt.“ Man sehe weiterhin Interesse von Kunden und Branchenakteuren an Howie und seiner Technologie. „Ob und in welcher Form Teile des Unternehmens oder des Produkts fortbestehen werden, hängt nun vom Insolvenzverfahren ab“, so die Gründerin.

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