15.09.2025
POSITIONSPAPIER

FMA und Behörden aus Frankreich und Italien für Nachschärfung bei EU-Krypto-Verordnung

Nach Inkrafttreten der MiCA-Verordnung mit Ende vergangenen Jahres sehen die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und ihre Pendants in Frankreich und Italien weiteren Handlungsbedarf.
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Eine Münze mit dem Bitcoin Symbol steht aufrecht, während weitere Münzen daneben liegen. Im Hintergrund ist eine Preiskurve von Kryptowährungen zu sehen.
© Proxima Studio/stock.adobe.com.

Für Anlegere:innen soll sie mehr Sicherheit bringen, doch auch Krypto-Anbieter profitieren davon (wenn sie sich an die Regeln halten): Die EU-weite Markets in Crypto-Assets Regulation – kurz MiCAR -, die Ende 2024 in Kraft trat, soll einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Krypto-Markt schaffen. Krypto-Unternehmen brauchen eine MiCAR-Lizenz, um in der EU tätig zu sein. Dafür können sie mit einer in einem Land erteilten Lizenz EU-weit agieren. Das Wiener Unicorn Bitpanda war im Jänner unter den ersten Unternehmen in der EU, denen so eine Lizenz erteilt wurde – und es folgten weitere.

Weitere MiCAR-Nachschärfungen gefordert

Doch etwas mehr als neun Monate nach der Einführung melden sich nun die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), die französische Autorité des Marchés Financiers (AMF) und die italienische Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) mit einem Positionspapier zu Wort und fordern weitere Nachschärfungen.

„Regulatorischer Wettlauf nach unten“

Der Hauptkritikpunkt: Die Verordnung werde nicht in allen Ländern mit derselben Konsequenz umgesetzt. „Wir beobachten, dass die MiCAR in der EU teilweise sehr uneinheitlich angewendet wird“, werden Mariana Kühnel und Helmut Ettl, die Vorständ:innen der FMA, in einer Aussendung zitiert. Sie befürchten einen „regulatorischen Wettlauf nach unten“, weil einzelne Staaten versuchen, besonders attraktiv als Standort für Krypto-Anbieter zu sein. Konkrete Behörden bzw. Länder werden dabei aber nicht genannt.

Nationale Behörden könnten „gezwungen sein, auf vorsorgliche Maßnahmen zurückzugreifen“

Die drei Behörden fordern daher einige konkrete Verschärfungen. „Ohne eine solche Überarbeitung könnten nationale Behörden, in deren Mitgliedstaat Marktteilnehmer Dienstleistungen erbringen, die auf einer Zulassung einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats beruhen, gezwungen sein, auf die in der Verordnung vorgesehenen vorsorglichen Maßnahmen zurückzugreifen, um Risiken für inländische Anleger zu verhindern“, heißt es in der Aussendung.

4 konkrete Forderungen

Konkret führen FMA, AMF und CONSOB folgende Punkte an:

  • Eine direkte Aufsicht über „signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, um eine einheitliche Anwendung der Regeln im Sinne einer effektiveren Überwachung sicherzustellen. „Dies wäre der einzige Weg, opportunistische Sitzstaatentscheidungen zu vermeiden, und könnte eventuell zu einer Senkung der Aufsichtskosten führen“, heißt es von der FMA.
  • Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, die europäische Anleger ansprechen: Einige in Drittländern ansässige Plattformen würden europäische Kund:innen über europäische Intermediäre erreichen, die über eine MiCAR-Lizenz verfügen, so die drei Behörden. Sie schlagen daher vor, dass jeder Intermediär, der Kundenaufträge für Kryptowerte ausführt, dies nur über eine Plattform tun darf, die selbst der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung unterliegt.
  • Bessere Aufsicht über Plattformen zur Bewältigung von Cyberrisiken: AMF, FMA und CONSOB fordern, dass Marktteilnehmer vor der Erteilung einer MiCAR-Zulassung sowie im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Prüfungen eine unabhängige IT-Sicherheitsprüfung durchlaufen müssen. „Diese Prüfung sollte den Schutz von Vermögenswerten, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und das Management von Sicherheitsvorfällen umfassen. Diese Maßnahme würde die Sicherheit der Kryptomärkte erhöhen und das Vertrauen der Anleger:innen stärken“, heißt es von der FMA.
  • Klarstellung zur Überprüfung von Kryptowerte-Whitepapers und „eventuelle Schaffung“ einer zentralen Anlaufstelle für die „Einreichung und aufsichtliche Behandlung“ von Token-Angeboten: Dieser Vorschlag ziele darauf ab, den Prozess der Analyse von Whitepapers für Token-Emittenten einer höheren Rechtssicherheit zuzuführen, da die Mehrheit davon eine „paneuropäische Reichweite“ habe. Stablecoins sollen dabei eine Ausnahme bilden.

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© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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