15.09.2025
POSITIONSPAPIER

FMA und Behörden aus Frankreich und Italien für Nachschärfung bei EU-Krypto-Verordnung

Nach Inkrafttreten der MiCA-Verordnung mit Ende vergangenen Jahres sehen die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und ihre Pendants in Frankreich und Italien weiteren Handlungsbedarf.
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Eine Münze mit dem Bitcoin Symbol steht aufrecht, während weitere Münzen daneben liegen. Im Hintergrund ist eine Preiskurve von Kryptowährungen zu sehen.
© Proxima Studio/stock.adobe.com.

Für Anlegere:innen soll sie mehr Sicherheit bringen, doch auch Krypto-Anbieter profitieren davon (wenn sie sich an die Regeln halten): Die EU-weite Markets in Crypto-Assets Regulation – kurz MiCAR -, die Ende 2024 in Kraft trat, soll einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Krypto-Markt schaffen. Krypto-Unternehmen brauchen eine MiCAR-Lizenz, um in der EU tätig zu sein. Dafür können sie mit einer in einem Land erteilten Lizenz EU-weit agieren. Das Wiener Unicorn Bitpanda war im Jänner unter den ersten Unternehmen in der EU, denen so eine Lizenz erteilt wurde – und es folgten weitere.

Weitere MiCAR-Nachschärfungen gefordert

Doch etwas mehr als neun Monate nach der Einführung melden sich nun die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), die französische Autorité des Marchés Financiers (AMF) und die italienische Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) mit einem Positionspapier zu Wort und fordern weitere Nachschärfungen.

„Regulatorischer Wettlauf nach unten“

Der Hauptkritikpunkt: Die Verordnung werde nicht in allen Ländern mit derselben Konsequenz umgesetzt. „Wir beobachten, dass die MiCAR in der EU teilweise sehr uneinheitlich angewendet wird“, werden Mariana Kühnel und Helmut Ettl, die Vorständ:innen der FMA, in einer Aussendung zitiert. Sie befürchten einen „regulatorischen Wettlauf nach unten“, weil einzelne Staaten versuchen, besonders attraktiv als Standort für Krypto-Anbieter zu sein. Konkrete Behörden bzw. Länder werden dabei aber nicht genannt.

Nationale Behörden könnten „gezwungen sein, auf vorsorgliche Maßnahmen zurückzugreifen“

Die drei Behörden fordern daher einige konkrete Verschärfungen. „Ohne eine solche Überarbeitung könnten nationale Behörden, in deren Mitgliedstaat Marktteilnehmer Dienstleistungen erbringen, die auf einer Zulassung einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats beruhen, gezwungen sein, auf die in der Verordnung vorgesehenen vorsorglichen Maßnahmen zurückzugreifen, um Risiken für inländische Anleger zu verhindern“, heißt es in der Aussendung.

4 konkrete Forderungen

Konkret führen FMA, AMF und CONSOB folgende Punkte an:

  • Eine direkte Aufsicht über „signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, um eine einheitliche Anwendung der Regeln im Sinne einer effektiveren Überwachung sicherzustellen. „Dies wäre der einzige Weg, opportunistische Sitzstaatentscheidungen zu vermeiden, und könnte eventuell zu einer Senkung der Aufsichtskosten führen“, heißt es von der FMA.
  • Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, die europäische Anleger ansprechen: Einige in Drittländern ansässige Plattformen würden europäische Kund:innen über europäische Intermediäre erreichen, die über eine MiCAR-Lizenz verfügen, so die drei Behörden. Sie schlagen daher vor, dass jeder Intermediär, der Kundenaufträge für Kryptowerte ausführt, dies nur über eine Plattform tun darf, die selbst der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung unterliegt.
  • Bessere Aufsicht über Plattformen zur Bewältigung von Cyberrisiken: AMF, FMA und CONSOB fordern, dass Marktteilnehmer vor der Erteilung einer MiCAR-Zulassung sowie im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Prüfungen eine unabhängige IT-Sicherheitsprüfung durchlaufen müssen. „Diese Prüfung sollte den Schutz von Vermögenswerten, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und das Management von Sicherheitsvorfällen umfassen. Diese Maßnahme würde die Sicherheit der Kryptomärkte erhöhen und das Vertrauen der Anleger:innen stärken“, heißt es von der FMA.
  • Klarstellung zur Überprüfung von Kryptowerte-Whitepapers und „eventuelle Schaffung“ einer zentralen Anlaufstelle für die „Einreichung und aufsichtliche Behandlung“ von Token-Angeboten: Dieser Vorschlag ziele darauf ab, den Prozess der Analyse von Whitepapers für Token-Emittenten einer höheren Rechtssicherheit zuzuführen, da die Mehrheit davon eine „paneuropäische Reichweite“ habe. Stablecoins sollen dabei eine Ausnahme bilden.

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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