15.09.2025
POSITIONSPAPIER

FMA und Behörden aus Frankreich und Italien für Nachschärfung bei EU-Krypto-Verordnung

Nach Inkrafttreten der MiCA-Verordnung mit Ende vergangenen Jahres sehen die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und ihre Pendants in Frankreich und Italien weiteren Handlungsbedarf.
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Eine Münze mit dem Bitcoin Symbol steht aufrecht, während weitere Münzen daneben liegen. Im Hintergrund ist eine Preiskurve von Kryptowährungen zu sehen.
© Proxima Studio/stock.adobe.com.

Für Anlegere:innen soll sie mehr Sicherheit bringen, doch auch Krypto-Anbieter profitieren davon (wenn sie sich an die Regeln halten): Die EU-weite Markets in Crypto-Assets Regulation – kurz MiCAR -, die Ende 2024 in Kraft trat, soll einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Krypto-Markt schaffen. Krypto-Unternehmen brauchen eine MiCAR-Lizenz, um in der EU tätig zu sein. Dafür können sie mit einer in einem Land erteilten Lizenz EU-weit agieren. Das Wiener Unicorn Bitpanda war im Jänner unter den ersten Unternehmen in der EU, denen so eine Lizenz erteilt wurde – und es folgten weitere.

Weitere MiCAR-Nachschärfungen gefordert

Doch etwas mehr als neun Monate nach der Einführung melden sich nun die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), die französische Autorité des Marchés Financiers (AMF) und die italienische Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) mit einem Positionspapier zu Wort und fordern weitere Nachschärfungen.

„Regulatorischer Wettlauf nach unten“

Der Hauptkritikpunkt: Die Verordnung werde nicht in allen Ländern mit derselben Konsequenz umgesetzt. „Wir beobachten, dass die MiCAR in der EU teilweise sehr uneinheitlich angewendet wird“, werden Mariana Kühnel und Helmut Ettl, die Vorständ:innen der FMA, in einer Aussendung zitiert. Sie befürchten einen „regulatorischen Wettlauf nach unten“, weil einzelne Staaten versuchen, besonders attraktiv als Standort für Krypto-Anbieter zu sein. Konkrete Behörden bzw. Länder werden dabei aber nicht genannt.

Nationale Behörden könnten „gezwungen sein, auf vorsorgliche Maßnahmen zurückzugreifen“

Die drei Behörden fordern daher einige konkrete Verschärfungen. „Ohne eine solche Überarbeitung könnten nationale Behörden, in deren Mitgliedstaat Marktteilnehmer Dienstleistungen erbringen, die auf einer Zulassung einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats beruhen, gezwungen sein, auf die in der Verordnung vorgesehenen vorsorglichen Maßnahmen zurückzugreifen, um Risiken für inländische Anleger zu verhindern“, heißt es in der Aussendung.

4 konkrete Forderungen

Konkret führen FMA, AMF und CONSOB folgende Punkte an:

  • Eine direkte Aufsicht über „signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, um eine einheitliche Anwendung der Regeln im Sinne einer effektiveren Überwachung sicherzustellen. „Dies wäre der einzige Weg, opportunistische Sitzstaatentscheidungen zu vermeiden, und könnte eventuell zu einer Senkung der Aufsichtskosten führen“, heißt es von der FMA.
  • Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, die europäische Anleger ansprechen: Einige in Drittländern ansässige Plattformen würden europäische Kund:innen über europäische Intermediäre erreichen, die über eine MiCAR-Lizenz verfügen, so die drei Behörden. Sie schlagen daher vor, dass jeder Intermediär, der Kundenaufträge für Kryptowerte ausführt, dies nur über eine Plattform tun darf, die selbst der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung unterliegt.
  • Bessere Aufsicht über Plattformen zur Bewältigung von Cyberrisiken: AMF, FMA und CONSOB fordern, dass Marktteilnehmer vor der Erteilung einer MiCAR-Zulassung sowie im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Prüfungen eine unabhängige IT-Sicherheitsprüfung durchlaufen müssen. „Diese Prüfung sollte den Schutz von Vermögenswerten, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und das Management von Sicherheitsvorfällen umfassen. Diese Maßnahme würde die Sicherheit der Kryptomärkte erhöhen und das Vertrauen der Anleger:innen stärken“, heißt es von der FMA.
  • Klarstellung zur Überprüfung von Kryptowerte-Whitepapers und „eventuelle Schaffung“ einer zentralen Anlaufstelle für die „Einreichung und aufsichtliche Behandlung“ von Token-Angeboten: Dieser Vorschlag ziele darauf ab, den Prozess der Analyse von Whitepapers für Token-Emittenten einer höheren Rechtssicherheit zuzuführen, da die Mehrheit davon eine „paneuropäische Reichweite“ habe. Stablecoins sollen dabei eine Ausnahme bilden.

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GO SHANGHAI 2027: Jetzt bewerben und den China-Markteintritt starten

Das Global Incubator Network Austria (GIN) hat seinen neuen Call GO SHANGHAI 2027 gestartet. Das Programm richtet sich an heimische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen und Technologiefelder. Die Bewerbung ist von 7. September bis 4. Oktober 2026 möglich.
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Erste Kund:innen in Asien gewinnen, Partner finden, Investor:innen treffen: Für österreichische Startups mit China-Ambitionen führt der Weg über Shanghai. Die Metropole zählt zu den dynamischsten Innovationsökosystemen der Welt und gilt als Tor zu einem der größten Konsummärkte überhaupt, mit enormem Potenzial für Skalierung und Marktdurchdringung. Dazu kommt eine starke Basis an hochqualifizierten Fachkräften, die die Stadt zu einem Hotspot für Forschung, Entwicklung und Innovation macht.

Der direkte Zugang zu diesem Ökosystem ist für Startups aus Österreich allerdings alles andere als selbstverständlich. Genau hier setzt der neue Call des Global Incubator Network Austria (GIN) an: Er verspricht strategische Einblicke in den chinesischen Markt, konkrete Geschäftschancen und direkte Kontakte zu den zentralen Akteuren der dortigen Innovations- und Wirtschaftslandschaft.

GO SHANGHAI offen für alle Branchen

Das Internationalisierungsprogramm GO SHANGHAI 2027 richtet sich an österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen und Technologiefelder, die über die Proof-of-Concept- und Seed-Phase hinaus sind. Angesprochen sind sowohl Teams, die ihre erste internationale Expansion vorbereiten, als auch solche, die ihr Wachstum in Asien beschleunigen wollen.

Die Delegation von GO SHANGHAI 2025 bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing in Shanghai | (c) Global Incubator Network Austria

Die teilnehmenden Startups erwartet eine einwöchige Reise nach Shanghai von 26. bis 30. April 2027, die direkten Zugang zu zentralen Akteuren der chinesischen Innovations- und Wirtschaftslandschaft bietet.

Vorbereitung digital und beim Kick-off-Dinner in Wien

Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erhalten die Startups im Rahmen eines flexiblen, digitalen Onboardings gezielte Einblicke in den chinesischen Markt, um ihre Internationalisierungsstrategie zu schärfen. Über die exklusiven GIN-Video-Masterclasses steht ihnen dafür unbegrenztes Lernmaterial zur Verfügung. Hinzu kommen drei Stunden individuelles IP-Coaching. Den Abschluss der Vorbereitungsphase bildet ein Kick-off-Dinner in Wien, bei dem sich der aktuelle Batch von GO SHANGHAI 2027 vernetzt und final auf die Reise vorbereitet.

Fünf intensive Tage in Shanghai

Der zweite Teil ist die einwöchige Ecosystem-Tour durch Shanghai. Auf dem Programm stehen kuratierte 1:1-Business-Meetings, die vom AußenwirtschaftsCenter Shanghai organisiert werden, Workshops, maßgeschneiderte Networking- und Pitch-Formate wie die Austrian Startup Pitch Night sowie exklusive Unternehmens- und Ökosystem-Besuche. In fünf intensiven Tagen treffen die Teilnehmer:innen auf Branchenexpert:innen, potenzielle Partner:innen, Investor:innen und andere Gründer:innen, um wertvolle Kontakte für die eigene Expansion zu knüpfen.

Reisekostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro, mit Gender Bonus bis zu 90 Prozent

GIN übernimmt 80 Prozent der programmspezifischen Kosten für Flug und Unterkunft, mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro pro Startup. Mit dem Gender Bonus erhöht sich die Förderquote auf bis zu 90 Prozent. Teilnahmeberechtigt sind österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Erprobtes Geschäftsmodell mit ersten Markterfolgen (Kund:innen, Umsätze)
  • Bereits erfolgte Seed-Investition
  • Funktionierender Prototyp bzw. MVP
  • Einzigartiges Produkt oder Lösung
  • Gründung innerhalb der letzten sieben Jahre (kein hartes K.o.-Kriterium)
  • Konkretes Interesse an Internationalisierung mit Fokus auf Asien und an Vernetzung mit relevanten Stakeholdern

Die Bewerbungsphase für GO SHANGHAI 2027 läuft von 7. September bis 4. Oktober 2026. Interessierte Startups können sich über die Plattform aws Connect anmelden und ihr aktuelles Pitchdeck einreichen. Im Rahmen eines Online-Pitch-Events am 14. Oktober 2026 präsentieren die vorausgewählten Startups vor einer Jury aus nationalen und internationalen GIN-Partner:innen, jeweils zehn Minuten Pitch in Englisch plus Q&A. Die finale Auswahl wird spätestens zwei Wochen nach dem Pitch kommuniziert.


GO SHANGHAI 2027 ist ein Programm des Global Incubator Network Austria (GIN), der gemeinsamen Initiative von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), und Teil von GO ASIA. Organisiert wird es in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Austria. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goshanghai2027

Kontakt

Bei Fragen zu GO SHANGHAI oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

My Yen Lau
Project Manager | GO ASIA
T +43 1 501 75 394
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