02.01.2023

FMA: Acht Fintechts nutzen „Regulatory Sandbox“ – eine Wertpapier-Konzession erteilt

Seit 1. September 2020 bietet die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) Fintechs die Möglichkeit, innovative Geschäftsmodelle in einem geschützten Umfeld zur regulatorische Reife zu bringen. Acht Unternehmen nehmen dies aktuell in Anspruch.
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FMA
Der Sitz der FMA im 9. Bezirk in Wien | (c) FMA/LinkedIn

Sie sind oft der größten Herausforderungen für Fintechs – die regulatorischen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um rechtskonform in einem Markt zu agieren. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) bietet daher seit 1. September 2020 die Möglichkeit einer „Regulatory Sandbox“. Darunter versteht man eine Art geschützten Rechtsrahmen, in dem Fintechs innovative Geschäftsmodelle zu regulatorischer Reife bringen können – in Abstimmung mit der FMA selbst. Im Jänner 2021 vermeldete die FMA erstmals die Aufnahme eines Fintechs in die Sandbox (brutkasten berichtete). Mittlerweile sind einige weitere dazugekommen, wie die FMA am Montag in einer Aussendung mitteilte.

Demnach hat die Behörde seit der Gründung der Sandbox acht Fintechs aufgenommen. Fünf dieser Unternehmen wollen eine Zulassung als europaweit tätiger Crowdfunding-Dienstleister gemäß der EU-Schwarmfinanzierungs-Verordnung ECSP erreichen. Drei weitere sind im Krypto-Bereich tätig und wollen Finanzdienstleistungen anbieten, dass dies eine Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 oder dem Bankwesengesetz voraussetzt. Die Sandbox steht grundsätzlich nur Unternehmen offen, die Dienstleistungen in einem Bereich erbringen wollen, der von der FMA beaufsichtigt wird. Teilnehmer können sowohl neu gegründete Startups als auch etablierte Anbieter, die innovative Geschäftsmodelle entwickeln wollen.

Die Namen der Unternehmen darf die FMA nicht nennen, da die Amtsverschwiegenheit gelte, solange die Fintechs an Sandbox teilnehmen, sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage des brutkasten. Gleichzeitig steht es den teilnehmenden Unternehmen aber frei, ihre Teilnahme öffentlich zu machen: Der Crowdinvesting-Anbieter Conda hat dies beispielsweise gemacht.

Ein Sandbox-Teilnehmer erhielt bereits Wertpapierkonzession

Einem Sandbox-Teilnehmer erteilte die FMA bereits Anfang 2022 eine Wertpapierkonzession für den Betrieb einer digitalen Handelsplattform für übertragbare Wertpapiere. Das entsprechende Unternehmen befindet sich jedoch mit einem zweiten Projekt weiterhin in der Sandbox, wie ein FMA-Sprecher gegenüber dem brutkasten sagte.

Bei zwei weiteren Anbietern – einem Dienstleiter für virtuelle Währungen und einem Crowdfunding-Anbieter – liegen Registrierungs- bzw. Konzessionsanträge vor. Die restlichen Unternehmen befinden sich laut FMA noch in einer Phase, in der die Voraussetzungen für das Erteilen einer Konzession erst noch erarbeitet werden muss. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen den jeweiligen Unternehmen und der Behörde.

Um in die Sandbox aufgenommen zu werden, muss ein entsprechender Beirat eine positive Stellungnahme abgegeben. Diesem Beirat gehören Expert:innen der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Aufsicht selbst an. Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt und liegt eine positive Einschätzung vor, entscheidet die FMA innerhalb von sechs Monaten über den Antrag. Die Teilnahme an der Sandbox ist dann für maximal zwei Jahre vorgesehen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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