02.01.2023

FMA: Acht Fintechts nutzen „Regulatory Sandbox“ – eine Wertpapier-Konzession erteilt

Seit 1. September 2020 bietet die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) Fintechs die Möglichkeit, innovative Geschäftsmodelle in einem geschützten Umfeld zur regulatorische Reife zu bringen. Acht Unternehmen nehmen dies aktuell in Anspruch.
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FMA
Der Sitz der FMA im 9. Bezirk in Wien | (c) FMA/LinkedIn

Sie sind oft der größten Herausforderungen für Fintechs – die regulatorischen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um rechtskonform in einem Markt zu agieren. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) bietet daher seit 1. September 2020 die Möglichkeit einer „Regulatory Sandbox“. Darunter versteht man eine Art geschützten Rechtsrahmen, in dem Fintechs innovative Geschäftsmodelle zu regulatorischer Reife bringen können – in Abstimmung mit der FMA selbst. Im Jänner 2021 vermeldete die FMA erstmals die Aufnahme eines Fintechs in die Sandbox (brutkasten berichtete). Mittlerweile sind einige weitere dazugekommen, wie die FMA am Montag in einer Aussendung mitteilte.

Demnach hat die Behörde seit der Gründung der Sandbox acht Fintechs aufgenommen. Fünf dieser Unternehmen wollen eine Zulassung als europaweit tätiger Crowdfunding-Dienstleister gemäß der EU-Schwarmfinanzierungs-Verordnung ECSP erreichen. Drei weitere sind im Krypto-Bereich tätig und wollen Finanzdienstleistungen anbieten, dass dies eine Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 oder dem Bankwesengesetz voraussetzt. Die Sandbox steht grundsätzlich nur Unternehmen offen, die Dienstleistungen in einem Bereich erbringen wollen, der von der FMA beaufsichtigt wird. Teilnehmer können sowohl neu gegründete Startups als auch etablierte Anbieter, die innovative Geschäftsmodelle entwickeln wollen.

Die Namen der Unternehmen darf die FMA nicht nennen, da die Amtsverschwiegenheit gelte, solange die Fintechs an Sandbox teilnehmen, sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage des brutkasten. Gleichzeitig steht es den teilnehmenden Unternehmen aber frei, ihre Teilnahme öffentlich zu machen: Der Crowdinvesting-Anbieter Conda hat dies beispielsweise gemacht.

Ein Sandbox-Teilnehmer erhielt bereits Wertpapierkonzession

Einem Sandbox-Teilnehmer erteilte die FMA bereits Anfang 2022 eine Wertpapierkonzession für den Betrieb einer digitalen Handelsplattform für übertragbare Wertpapiere. Das entsprechende Unternehmen befindet sich jedoch mit einem zweiten Projekt weiterhin in der Sandbox, wie ein FMA-Sprecher gegenüber dem brutkasten sagte.

Bei zwei weiteren Anbietern – einem Dienstleiter für virtuelle Währungen und einem Crowdfunding-Anbieter – liegen Registrierungs- bzw. Konzessionsanträge vor. Die restlichen Unternehmen befinden sich laut FMA noch in einer Phase, in der die Voraussetzungen für das Erteilen einer Konzession erst noch erarbeitet werden muss. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen den jeweiligen Unternehmen und der Behörde.

Um in die Sandbox aufgenommen zu werden, muss ein entsprechender Beirat eine positive Stellungnahme abgegeben. Diesem Beirat gehören Expert:innen der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Aufsicht selbst an. Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt und liegt eine positive Einschätzung vor, entscheidet die FMA innerhalb von sechs Monaten über den Antrag. Die Teilnahme an der Sandbox ist dann für maximal zwei Jahre vorgesehen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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