29.05.2018

FMA-Prüfung für die “faire” Artis-Blockchain
: Malta als Plan B

Das hinter dem Projekt Artis stehende Lab10 Collective will sich und seine InvestorInnen zur anstehenden Token-Ausgabe mit einer Anfrage bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) absichern. Notfalls setze man auf den Standort Malta.
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Artis
(c) Lab10 Collective eG: Das vielköpfige Team der Genossenschaft hofft auf ein positives Ergebnis der laufenden FMA-Anfrage, ansonsten man das Projekt von Malta aus starte.

Die Wahl der Rechtsform scheint nur konsequent: Als eingetragene Genossenschaft macht das Lab10 Collective, das hinter dem Projekt Artis steckt, noch deutlicher als andere Blockchain-Unternehmungen klar, dass die Schaffung und Etablierung einer Kryptowährung nicht zwingend mit dem Wunsch nach rasantem Wachstum und sensationellen Investments einhergehen muss. Natürlich: Über das anstehende Initial Token Offering (ITO) will das Grazer Kollektiv mit Hilfe der Crowd auch einiges an Kapital zur Umsetzung seiner Ideen generieren. Allerdings stehe das Projekt Artis vor allem auch für Begriffe wie Fairness, die Idee der “Sharing Economy” und den nachhaltigen Einsatz von Energie und Verteilungsgerechtigkeit. Sozialismus statt Kapitalismus in der Digitalisierung, wenn man es überspitzt formulieren will.

+++ Grazer Blockchain mit “fließendem Geld” und ohne Plutokratie +++

Vom Abo bis zur Gehaltsauszahlung

In der Praxis sollen EntwicklerInnen auf Basis von Artis jede Form von zeitabhängigen Zahlungen verwirklichen können. Vorstellbar wäre alles vom Zeitungs-Abonnement über das Begleichen von Parkplatzgebühren bis hin zur Auszahlung von Gehältern und Löhnen. Der reale Geldfluss von einem zum anderen Konto – bei Artis sind das die so genannten Streems – soll dabei nur jeweils zu Beginn und zur Beendigung mittels Transaktion definiert werden. So könnte man mit der neuen Infrastruktur “beispielsweise eine dezentrale Carsharing-Plattform Sekunden-genau abrechnen und Geld in Echtzeit vom Nutzer direkt an den Fahrzeughalter überweisen”.

Mit der Artis-Blockchain nehme man in diesem Sinn “den Wachstumsmarkt der ‘Subscription-based’-Geschäftsmodelle ins Visier”: Egal, ob Dienstleistungen der analogen Welt – wie eben Mobilität, Energie oder Medien und Kommunikation – den Digital Natives gehe es nicht um Besitz und Konsum, “sondern um Zugang zu smarten und flexiblen Dienstleistungen”, ist man bei Lab10 Collective überzeugt. Maximale Usability will man mit einer anonymen Ein-Klick-Lösung schaffen: “Durch diese neuartige Technologie können alle Abonnements innerhalb weniger Sekunden abgeschlossen werden – ganz ohne Registrierung, ausfüllen langer Formulare oder Einrichtung eines Dauerauftrags.”

Augenzwinkernde Österreich-Nostalgie

Als Grundlage setzt Artis auf den ERC20-Standard der Ethereum-Blockchain, und will zwischen 31. Mai und 26. Oktober 2018 ATS-Token im Wert von zumindest fünf Millionen Euro verkaufen. Bis zum “Lock date” am 30. September kann man sein Investment dabei auch jederzeit wieder annullieren. Verbindlich wird die Einlage, die mittels Ether getätigt wird, erst mit dem Folgetag. Am 26. Oktober, dem Nationalfeiertag, erfolge schließlich die Ausschüttung des ATS zum dann gültigen Ether-Kurs. Ein ATS-Token, dessen absolute Menge mit 21 Milliarden begrenzt ist, werde mit 1,5 Euro-Cent bewertet und könne in weiterer Folge, voraussichtlich zum Jahresende, über eine eigene App in die Artis-Coin gewandelt werden.

Artis sichert sich bei der FMA ab – oder geht nach Malta

Ganz unkompliziert ist dieser Ablauf freilich nicht. Weshalb sich das Lab10 Collective über die vergangenen Wochen auch intensiv mit Rechts- und Steuerexperten ausgetauscht habe, um sich selbst sowie die angesprochenen Investoren abzusichern. “Wegen eines möglichen Interpretationsspielraums” bezüglich der Ausgabe von ATS bzw. von Artis als “Zahlungsmittel” habe man die ursprünglich für 31. Mai geplante Token-Ausgabe auch auf den 26. Oktober verschoben und den Antrag auf eine “verbindliche Rechtsauskunft” an die Finanzmarktaufsicht gestellt. Die Antwort müsste jedenfalls bis zum “Lock Date” am 30. September vorliegen, bestätigt Artis-Spokesman Bernhard Wladkowski.

Ansonsten werde man trotz der Österreich-lastigen Symbolik mit dem Nationalfeiertag und dem ATS – die nicht mehr ganz jungen LeserInnen erinnern sich an diese internationale Währungsbezeichnung für den Schilling – das Projekt schweren Herzens ins Ausland verlegen, nämlich nach Malta. Dort sei der rechtliche Rahmen definitiv gegeben, so Wladkowski, der dennoch zuversichtlich auf eine österreichische Lösung hofft. Auf lange Sicht soll mit Artis, so der Plan, ein globales Netzwerk entstehen, in dem bis zu einer Milliarde Nutzer gemeinsam in eine wirtschaftliche Beziehung treten können.

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Dass man sensible Firmeninformationen besser nicht mit den großen bekannten KI-Sprachmodellen, ChatGPT und Co, verarbeiten sollte, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Und es hat mehrere Anbieter auf den Plan gerufen, die Lösungen mit entsprechendem Datenschutz versprechen – etwa weil das Sprachmodell auf lokalen Servern betrieben wird. Das Linzer Unternehmen schorn.io reiht sich in die Liste dieser Anbieter ein und bietet mit “AI in a box” dennoch eine ungewöhnliche Lösung.

“Sie können sich AI in a Box ähnlich einem Netzwerkdrucker vorstellen”

Das Sprachmodell wird im Angebot des Unternehmens nämlich tatsächlich in einer Box geliefert. Die KI läuft auf einem kleinen Hardware-Device, das sich ins bestehende Netzwerk integrieren lässt, und kann dort komplett offline und lokal, also ausschließlich innerhalb des Intranets, genutzt werden. “Sie können sich AI in a Box ähnlich einem Netzwerkdrucker vorstellen, der für eine definierte Anzahl von Benutzer:innen verfügbar ist”, sagt schorn.io-CEO Thomas Schorn. Es sei wortwörtlich “eine KI zum Angreifen”.

Offline-Betrieb zur Einhaltung von Datenschutzrichtlinien

Besonders in Branchen, die sensible Daten verarbeiten, wie Recht, Finanzen und Personalwesen, sei der Offline-Betrieb entscheidend für die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien, argumentiert man bei schorn.io. Zudem sei die Lösung im Vergleich zu umfangreichen Cloud-Lizenzen kostengünstig. Genutzt werden könne sie etwa in den Bereichen Softwareentwicklung, Assistenz und Buchhaltung, Marketing und Kundensupport, Personalmanagement, Projektmanagement, Rechtsberatung und Vertrieb.

“Meeting in der Box” als konkreter Anwendungsfall

Schorn.io nennt dazu einen konkreten Anwendungsfall von “AI in a box”. “Besonderes Beispiel ist die Nutzung als ‘Meeting in der Box’: Die Transkription von vertraulichen Gesprächen in Echtzeit generiert automatische Protokolle und To-Do-Listen, die direkt in bestehende Workflows integriert werden können”, heißt es vom Unternehmen.

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