29.05.2018

FMA-Prüfung für die „faire“ Artis-Blockchain
: Malta als Plan B

Das hinter dem Projekt Artis stehende Lab10 Collective will sich und seine InvestorInnen zur anstehenden Token-Ausgabe mit einer Anfrage bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) absichern. Notfalls setze man auf den Standort Malta.
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Artis
(c) Lab10 Collective eG: Das vielköpfige Team der Genossenschaft hofft auf ein positives Ergebnis der laufenden FMA-Anfrage, ansonsten man das Projekt von Malta aus starte.

Die Wahl der Rechtsform scheint nur konsequent: Als eingetragene Genossenschaft macht das Lab10 Collective, das hinter dem Projekt Artis steckt, noch deutlicher als andere Blockchain-Unternehmungen klar, dass die Schaffung und Etablierung einer Kryptowährung nicht zwingend mit dem Wunsch nach rasantem Wachstum und sensationellen Investments einhergehen muss. Natürlich: Über das anstehende Initial Token Offering (ITO) will das Grazer Kollektiv mit Hilfe der Crowd auch einiges an Kapital zur Umsetzung seiner Ideen generieren. Allerdings stehe das Projekt Artis vor allem auch für Begriffe wie Fairness, die Idee der „Sharing Economy“ und den nachhaltigen Einsatz von Energie und Verteilungsgerechtigkeit. Sozialismus statt Kapitalismus in der Digitalisierung, wenn man es überspitzt formulieren will.

+++ Grazer Blockchain mit “fließendem Geld” und ohne Plutokratie +++

Vom Abo bis zur Gehaltsauszahlung

In der Praxis sollen EntwicklerInnen auf Basis von Artis jede Form von zeitabhängigen Zahlungen verwirklichen können. Vorstellbar wäre alles vom Zeitungs-Abonnement über das Begleichen von Parkplatzgebühren bis hin zur Auszahlung von Gehältern und Löhnen. Der reale Geldfluss von einem zum anderen Konto – bei Artis sind das die so genannten Streems – soll dabei nur jeweils zu Beginn und zur Beendigung mittels Transaktion definiert werden. So könnte man mit der neuen Infrastruktur „beispielsweise eine dezentrale Carsharing-Plattform Sekunden-genau abrechnen und Geld in Echtzeit vom Nutzer direkt an den Fahrzeughalter überweisen“.

Mit der Artis-Blockchain nehme man in diesem Sinn „den Wachstumsmarkt der ‚Subscription-based‘-Geschäftsmodelle ins Visier“: Egal, ob Dienstleistungen der analogen Welt – wie eben Mobilität, Energie oder Medien und Kommunikation – den Digital Natives gehe es nicht um Besitz und Konsum, „sondern um Zugang zu smarten und flexiblen Dienstleistungen“, ist man bei Lab10 Collective überzeugt. Maximale Usability will man mit einer anonymen Ein-Klick-Lösung schaffen: „Durch diese neuartige Technologie können alle Abonnements innerhalb weniger Sekunden abgeschlossen werden – ganz ohne Registrierung, ausfüllen langer Formulare oder Einrichtung eines Dauerauftrags.“

Augenzwinkernde Österreich-Nostalgie

Als Grundlage setzt Artis auf den ERC20-Standard der Ethereum-Blockchain, und will zwischen 31. Mai und 26. Oktober 2018 ATS-Token im Wert von zumindest fünf Millionen Euro verkaufen. Bis zum „Lock date“ am 30. September kann man sein Investment dabei auch jederzeit wieder annullieren. Verbindlich wird die Einlage, die mittels Ether getätigt wird, erst mit dem Folgetag. Am 26. Oktober, dem Nationalfeiertag, erfolge schließlich die Ausschüttung des ATS zum dann gültigen Ether-Kurs. Ein ATS-Token, dessen absolute Menge mit 21 Milliarden begrenzt ist, werde mit 1,5 Euro-Cent bewertet und könne in weiterer Folge, voraussichtlich zum Jahresende, über eine eigene App in die Artis-Coin gewandelt werden.

Artis sichert sich bei der FMA ab – oder geht nach Malta

Ganz unkompliziert ist dieser Ablauf freilich nicht. Weshalb sich das Lab10 Collective über die vergangenen Wochen auch intensiv mit Rechts- und Steuerexperten ausgetauscht habe, um sich selbst sowie die angesprochenen Investoren abzusichern. „Wegen eines möglichen Interpretationsspielraums“ bezüglich der Ausgabe von ATS bzw. von Artis als „Zahlungsmittel“ habe man die ursprünglich für 31. Mai geplante Token-Ausgabe auch auf den 26. Oktober verschoben und den Antrag auf eine „verbindliche Rechtsauskunft“ an die Finanzmarktaufsicht gestellt. Die Antwort müsste jedenfalls bis zum „Lock Date“ am 30. September vorliegen, bestätigt Artis-Spokesman Bernhard Wladkowski.

Ansonsten werde man trotz der Österreich-lastigen Symbolik mit dem Nationalfeiertag und dem ATS – die nicht mehr ganz jungen LeserInnen erinnern sich an diese internationale Währungsbezeichnung für den Schilling – das Projekt schweren Herzens ins Ausland verlegen, nämlich nach Malta. Dort sei der rechtliche Rahmen definitiv gegeben, so Wladkowski, der dennoch zuversichtlich auf eine österreichische Lösung hofft. Auf lange Sicht soll mit Artis, so der Plan, ein globales Netzwerk entstehen, in dem bis zu einer Milliarde Nutzer gemeinsam in eine wirtschaftliche Beziehung treten können.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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