29.05.2018

FMA-Prüfung für die “faire” Artis-Blockchain
: Malta als Plan B

Das hinter dem Projekt Artis stehende Lab10 Collective will sich und seine InvestorInnen zur anstehenden Token-Ausgabe mit einer Anfrage bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) absichern. Notfalls setze man auf den Standort Malta.
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Artis
(c) Lab10 Collective eG: Das vielköpfige Team der Genossenschaft hofft auf ein positives Ergebnis der laufenden FMA-Anfrage, ansonsten man das Projekt von Malta aus starte.

Die Wahl der Rechtsform scheint nur konsequent: Als eingetragene Genossenschaft macht das Lab10 Collective, das hinter dem Projekt Artis steckt, noch deutlicher als andere Blockchain-Unternehmungen klar, dass die Schaffung und Etablierung einer Kryptowährung nicht zwingend mit dem Wunsch nach rasantem Wachstum und sensationellen Investments einhergehen muss. Natürlich: Über das anstehende Initial Token Offering (ITO) will das Grazer Kollektiv mit Hilfe der Crowd auch einiges an Kapital zur Umsetzung seiner Ideen generieren. Allerdings stehe das Projekt Artis vor allem auch für Begriffe wie Fairness, die Idee der “Sharing Economy” und den nachhaltigen Einsatz von Energie und Verteilungsgerechtigkeit. Sozialismus statt Kapitalismus in der Digitalisierung, wenn man es überspitzt formulieren will.

+++ Grazer Blockchain mit “fließendem Geld” und ohne Plutokratie +++

Vom Abo bis zur Gehaltsauszahlung

In der Praxis sollen EntwicklerInnen auf Basis von Artis jede Form von zeitabhängigen Zahlungen verwirklichen können. Vorstellbar wäre alles vom Zeitungs-Abonnement über das Begleichen von Parkplatzgebühren bis hin zur Auszahlung von Gehältern und Löhnen. Der reale Geldfluss von einem zum anderen Konto – bei Artis sind das die so genannten Streems – soll dabei nur jeweils zu Beginn und zur Beendigung mittels Transaktion definiert werden. So könnte man mit der neuen Infrastruktur “beispielsweise eine dezentrale Carsharing-Plattform Sekunden-genau abrechnen und Geld in Echtzeit vom Nutzer direkt an den Fahrzeughalter überweisen”.

Mit der Artis-Blockchain nehme man in diesem Sinn “den Wachstumsmarkt der ‘Subscription-based’-Geschäftsmodelle ins Visier”: Egal, ob Dienstleistungen der analogen Welt – wie eben Mobilität, Energie oder Medien und Kommunikation – den Digital Natives gehe es nicht um Besitz und Konsum, “sondern um Zugang zu smarten und flexiblen Dienstleistungen”, ist man bei Lab10 Collective überzeugt. Maximale Usability will man mit einer anonymen Ein-Klick-Lösung schaffen: “Durch diese neuartige Technologie können alle Abonnements innerhalb weniger Sekunden abgeschlossen werden – ganz ohne Registrierung, ausfüllen langer Formulare oder Einrichtung eines Dauerauftrags.”

Augenzwinkernde Österreich-Nostalgie

Als Grundlage setzt Artis auf den ERC20-Standard der Ethereum-Blockchain, und will zwischen 31. Mai und 26. Oktober 2018 ATS-Token im Wert von zumindest fünf Millionen Euro verkaufen. Bis zum “Lock date” am 30. September kann man sein Investment dabei auch jederzeit wieder annullieren. Verbindlich wird die Einlage, die mittels Ether getätigt wird, erst mit dem Folgetag. Am 26. Oktober, dem Nationalfeiertag, erfolge schließlich die Ausschüttung des ATS zum dann gültigen Ether-Kurs. Ein ATS-Token, dessen absolute Menge mit 21 Milliarden begrenzt ist, werde mit 1,5 Euro-Cent bewertet und könne in weiterer Folge, voraussichtlich zum Jahresende, über eine eigene App in die Artis-Coin gewandelt werden.

Artis sichert sich bei der FMA ab – oder geht nach Malta

Ganz unkompliziert ist dieser Ablauf freilich nicht. Weshalb sich das Lab10 Collective über die vergangenen Wochen auch intensiv mit Rechts- und Steuerexperten ausgetauscht habe, um sich selbst sowie die angesprochenen Investoren abzusichern. “Wegen eines möglichen Interpretationsspielraums” bezüglich der Ausgabe von ATS bzw. von Artis als “Zahlungsmittel” habe man die ursprünglich für 31. Mai geplante Token-Ausgabe auch auf den 26. Oktober verschoben und den Antrag auf eine “verbindliche Rechtsauskunft” an die Finanzmarktaufsicht gestellt. Die Antwort müsste jedenfalls bis zum “Lock Date” am 30. September vorliegen, bestätigt Artis-Spokesman Bernhard Wladkowski.

Ansonsten werde man trotz der Österreich-lastigen Symbolik mit dem Nationalfeiertag und dem ATS – die nicht mehr ganz jungen LeserInnen erinnern sich an diese internationale Währungsbezeichnung für den Schilling – das Projekt schweren Herzens ins Ausland verlegen, nämlich nach Malta. Dort sei der rechtliche Rahmen definitiv gegeben, so Wladkowski, der dennoch zuversichtlich auf eine österreichische Lösung hofft. Auf lange Sicht soll mit Artis, so der Plan, ein globales Netzwerk entstehen, in dem bis zu einer Milliarde Nutzer gemeinsam in eine wirtschaftliche Beziehung treten können.

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Legal Tech KI Justiz Anwalt Tools für Juristen
Legal Tech meint digitale Tools, die Jurist:innen bei der Arbeit unterstützen sollen. (c) Adobe Stock/Have a nice day

Die Legal-Tech-Branche ist heuer vor allem von Künstlicher Intelligenz geprägt. Am Markt tue sich derzeit einiges, wie die Innovationsplattform Future-Law bei der Präsentation ihrer jährlichen Legal Tech Map für Österreich erklärte.

Seit 2017 hat sich Future-Law das Ziel gesetzt, die österreichische Rechtsbranche bei der Digitalisierung zu unterstützen. Orientierung soll dabei die jährliche Legal Tech Map bieten, die laut eigenen Angaben alle in Österreich aktiven Unternehmen der Branche abbildet. Dazu gehören Anwendungen des Manz Verlags oder von PwC genauso wie kleinere Projekte, zum Beispiel AI:ssociate oder BookScreener.

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Für das Jahr 2024 zeigt sich für Future-Law-Gründerin Sophie Martinetz vor allem eine gewisse “FOMO” (Fear of Missing Out): Der große Hype rund um ChatGPT und andere KI-Anwendungen habe dazu geführt, dass Digitalisierung Ernst genommen werde. Am internationalen Markt bewege sich derzeit sehr viel, das spüre man auch in Österreich – in kleinerem Ausmaß.

Die größte Veränderung war für Martinetz im vergangenen Jahr die Einführung des digitalen Akts. Seit Ende 2023 wird jeder neue Fall in Zivil- und Justizverwaltungsverfahren ausschließlich digital geführt. Mit der Einführung sei der Justiz ein “großer Wurf” gelungen, wie Martinetz sagt: “Sie entlastet die Richter:innen und die Kanzleimitarbeiter:innen innerhalb der Justiz. Auch für Anwält:innen und für betroffene Bürger:innen wird das digitale Arbeiten damit besser und besser.”

Digitalisierung soll Mehrwert bieten

Wer noch nach den richtigen Tools für die eigene Kanzlei oder die eigene Rechtsabteilung suche, könne sich mit der Legal Tech Map einen Überblick über das Angebot verschaffen. Das brauche Zeit und die nötigen Kenntnisse der Arbeitsprozesse im Unternehmen: “In diesem Sinne ist die Digitalisierung Chef:innensache”, betont Sophie Martinetz.

Future-Law arbeite mit Startups in der Legal-Tech-Branche zusammen und vermittele sie auch an interessierte Kund:innen, die etwas Neues ausprobieren wollen. Wichtig sei dabei vor allem, dass die Tools einen Mehrwert für das Unternehmen bringen. Digitalisierung solle nicht nur um der Digitalisierung willen betrieben werden.

Die Digitalisierung biete auch die Chance, künftige Personalmängel etwas abzufedern. “Für zwei Leute, die in Pension gehen, kommt derzeit eine 15-jährige Person auf den Arbeitsparkt nach”, schätzt Martinetz. Ausgebildete Jurist:innen seien das aber noch lang nicht. Das würden auch Kanzleien und Rechtsabteilungen zu spüren bekommen. “Sie alle werden am Markt sehen, dass es tendenziell schwieriger wird, neue Mitarbeiter:innen zu finden.”

Die heurigen Kategorien der Legal Tech Map waren:

  • Doc Drafting
  • Contract Management
  • E-Signature
  • Legal Tools
  • Tech Based Legal Advice
  • Matter Management
  • Legal Database & Research
  • Legal Search
  • Whistle Blowing
  • Legal Tech Builder
  • Legal Accelerator
  • Legal Intelligence
  • Legal Recruitement
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