10.03.2025
SPACETECH

Gate Space und R-Space: Zwei Space-Techs-Startups siedeln sich am Flughafen Wien an

Mit Gate Space und R-Space eröffnen zwei weitere Startups ihren Firmensitz in der AirportCity am Flughafen Wien. brutkasten war am Montag am "VIE Space" live vor Ort und hat sich unter den Gründern und CEOs von Gate Space, R-Space und Enpulsion umgehört, wie sie vom Standort profitieren wollen.
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(c) martin pacher | der brutkasten

Der Flughafen Wien und seine AirportCity entwickeln sich immer stärker zu einem pulsierenden Wirtschaftsstandort: Über 23.000 Menschen sind hier mittlerweile in rund 250 Unternehmen tätig – darunter auch heimische SpaceTech-Startups. So hat sich etwa schon im vergangenen Jahr das niederösterreichische Hightech-Unternehmen Enpulsion, das auch von der Nähe zum neuen ESA-Phi-Lab profitiert, am Standort angesiedelt. Am Montag wurden nun offiziell zwei weitere Neuzugänge vorgestellt, die den niederösterreichischen Weltraumcluster am Flughafen Wien künftig zusätzlich beleben.

Gatespace setzt auf Forschung & Entwicklung in Niederösterreich

Eines der Startups ist Gatespace. Das 2022 gegründete Unternehmen – ein Spinoff der TU Wien – entwickelt chemische Satellitenantriebe und siedelte sich nun am Flughafen Wien an. Co-Founder und CEO Moritz Novak sieht darin einen entscheidenden Vorteil: „Wir haben uns für den Flughafen Wien entschieden, weil das hier ein ganz besonderes Ökosystem für Raumfahrtunternehmen und Unternehmer ist.“ In seiner Einschätzung ist klar, dass es zwar nur wenige Firmen in Österreich gibt, die sich derartig spezialisiert mit Raumfahrt beschäftigen – doch genau das mache die Community am Flughafen so wertvoll.

Moritz Novak (Co-Founder und CEO von Gatespace) | Martin Pacher / brutkasten

„Unsere Produkte werden in Österreich entwickelt und getestet und werden dann international an unsere Kunden ausgeliefert“, sagt Novak. Dafür hat Gatespace eigens eine amerikanische Muttergesellschaft, um auch auf dem US-Markt präsent zu sein. Zudem wurde das Unternehmen 2023 in den renommierten US-amerikanischen Tech Starts Space Accelerator aufgenommen (brutkasten berichtete). Während das Unternehmen in Europa seinen technologischen Kern ausbaut, dienen Standorte wie jener in Kalifornien als logistischer und vertrieblicher Brückenkopf zu potenziellen Kunden. Vergangenes Jahr sei man stark gewachsen, verrät der CEO, und habe auch eine große Finanzierungsrunde vorbereitet, über deren Details man erst in kommenden Monaten öffentlich sprechen werde.

R-Space möchte Team weiter ausbauen.

Eine ähnliche Dynamik zeigt das zweite neue Startup am Flughafen Wien, R-Space, das Technologie-Tests im Weltraum ermöglicht. Mit seinen Services bietet das Unternehmen Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen einen vereinfachten Zugang zu orbitalen Testumgebungen, um Hardware und Projekte unter realen Bedingungen zu erproben. (brutkasten berichtete).

Gründer und CEO Carsten Scharlemann und sein Team haben erkannt, dass eine zentrale Drehscheibe wie die AirportCity essenziell ist, um sowohl potenzielle Mitarbeiter:innen als auch Kooperationspartner zu gewinnen. „Wir haben hier eine sehr gute Startbedingung, was Mitarbeiter, Unterstützung und Kunden angeht“, meint Scharlemann gegenüber brutkasten. Er sieht es als größten Vorteil, nicht „irgendwo in der Stadt“ zu sitzen, wo das für Space-Unternehmen entscheidende Netzwerk fehle. Mit derzeit acht Beschäftigten plant R-Space bis Ende dieses Jahres auf bis zu 15 Köpfe zu wachsen.

Wolfgang Treberspurg (CTO von R-Space) und Carsten Scharlemann (Gründer und CEO von R-Space) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Enpulsion-CEO: „Umsatzwachstum von 25 Prozent“

Dass die Standortwahl durchaus langfristig tragfähig ist, beweist Enpulsion. Dieses Unternehmen hat schon vor einem Jahr sein Domizil am Flughafen Wien gefunden und ist heute als weltweit bekannter Anbieter von elektrischen Ionentriebwerken für Kleinsatelliten etabliert. „Wir haben uns ja deutlich vergrößert in den Produktionskapazitäten und nutzen die Möglichkeiten hier jetzt optimal“, berichtet Gründer und CEO Alexander Reissner gegenüber brutkasten. Besonders die Internationalität des Flughafens verschaffe Enpulsion große Vorteile, da man so Kunden und Partner ohne Umwege empfangen könne.

Alexander Reissner (Gründer und CEO von Enpulsion) | (c) Martin Pacher / brutkatsten

Reissner beziffert das Umsatzwachstum seit dem Vorjahr auf etwa 25 Prozent. Trotz der aufwendigen Übersiedlung in die größeren Produktionshallen habe man die Fertigung rasch hochfahren können. Während sich neue Projekte anbahnen und auch Europa insgesamt mehr in den Space-Sektor investiert, plant Enpulsion eine weitere Ausdehnung seiner Produktionskapazitäten. In Hinblick auf globale Aufträge und den wachsenden Bedarf an effizienten Satellitenantrieben sieht er für Enpulsion noch großes Potenzial, nicht zuletzt da Europa die Entwicklung dualer Nutzung – also ziviler und sicherheitspolitischer Anwendungen – neu bewertet.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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