21.07.2025
FAKE-VIDEOS

Florian Gschwandtner warnt vor Florian-Gschwandtner-Scam-Videos auf YouTube

Der Runtastic- und Foxyfitness-Founder ruft in Zeiten von KI und Deepfakes zu mehr Achtsamkeit auf.
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Florian Gschwandtner
© Puls4/Gerry Frank - Florian Gschwandtner.

Keto-Abnehmtropfen, die von prominenten Vertretern der Startup-Szene empfohlen werden. Wundermittel, die dafür sorgen, dass die Hose nach drei Tagen nicht mehr passt. Methoden, um den Job zu verlassen und schnell zu Reichtum zu gelangen, die nie im TV gezeigt werden. Krypto-Anlagetipps von bekannten Personen, die es wissen müssen. Dies und mehr tummelt sich u.a. auf der Videoplattform YouTube herum. Und bedient sich dabei berühmten Gesichtern etwa aus der deutschen Startup-Show Höhle der Löwen oder wie jüngst auch bei Runtastic- und Foxyfitness-Founder Florian Gschwandtner geschehen.

Gschwandtner: „URLs ändern sich ständig“

„Leider hat es mich hier auch erwischt und es werden Scam-Videos von mir auf YouTube gepostet. Alle paar Tage wieder ein neues Video und auch die URLs ändern sich ständig (sic). Dabei promote ich angeblich ein Kryptoinvestment“, schreibt der ehemalige „2m2m-Investor“ auf Linkedin.

Gschwandtner
© Screenshot – Florian Gschwandtner im Scam-Video.

Gschwandtner stellt klar, dass er nicht die abgebildete Person im Video sei und nichts mit der Täuschung zu tun habe. „Ich danke euch für das viele Feedback und bitte immer gerne auf ‚melden‘ bei YouTube klicken, damit wir gegen diese Videos / diesen Betrug vorgehen“, so der Founder weiter.

Deep-Fake und Cryptojacking

In Österreich wurden im Jahr 2024 31.768 Fälle von Internetbetrug angezeigt, ein Rückgang von rund 6,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Daten stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die sich als Anzeigenstatistik versteht. Das bedeutet, dass nur die der Polizei angezeigten und an das Gericht übermittelten Straftaten erfasst werden. Das Dunkelfeld der Kriminalität wird ebenso nicht erfasst wie der Ausgang der Gerichtsverfahren. Einfluss auf die PKS haben laut Quelle das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrollintensität und gesetzliche Änderungen.

Laut der Sicherheitsstudie 2025 vom Handelsverband in Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI), dem Bundeskriminalamt (BK) und der Kriminalprävention gehören hierzulande aktuell Phishing (63%), Malware-Angriffe (56%), Botnetze (23%), Cyber-Erpressung durch Hacker (21%) sowie Ransomware (19%) zu den gängigsten Formen von Cybercrime im Handel. Im Vergleich mit den Vorjahren ist die Betroffenheit in fast jedem Bereich gestiegen. Einen Rückgang gab es nur bei Cyber-Erpressung und Ransomware.

„Erschreckend ist, dass sich neuartige Betrugsformen wie Deep-Fake-Betrug (KI-generierte Fake-Videos) mit 14% und Cryptojacking (7%) zunehmend etablieren“, heißt es im Bericht weiter.

So schützt man sich vor Scam-Betrug

Um sich vor Betrug zu schützen, sollte man die Seriosität von Gewinnspielen und Angeboten überprüfen, Vorauszahlungen vermeiden und das Misstrauen gegenüber unbekannten Links und Dateianhängen schärfen. Zusätzlich sollte man persönliche Daten sparsam weitergeben und sich über aktuelle Betrugsmaschen informieren, denn wie auch Gschwandtner per Post beschreibt: „Mit AI und automatisierten Prozessen werden wir vermutlich noch ganz viele solche betrügerische Maßnahmen erleben.“

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KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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