24.09.2018

Florian Gschwandtner über sein Buch „So läuft Start-up“, Leadership und Learnings aus der Runtastic-Zeit

Im Interview mit dem Brutkasten sprach Florian Gschwandtner über sein Buch "So läuft Start-up", seine Learnings aus der Zeit als CEO bei Runtastic und über das, was das Jahr 2019 für ihn bringt.
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Heute erscheint das Buch von Florian Gschwandtner:
(c) Haris Dervisevic / derbrutkasten.

Erst kürzlich sorgte Florian Gschwandtner für Aufmerksamkeit in der Startup-Szene (und darüber hinaus), als er seinen Rücktritt als CEO von Runtastic mit Ende diesen Jahres via Facebook bekannt gab. Zunächst übergibt er an seine Co-Founder Alfred Lugar und Christian Kaar, bis eine neue geschäftsführende Person gefunden ist. Die ersten drei bis neun Monate des neuen Jahres möchte Gschwandtner für eine Schaffenspause nutzen und herauszufinden, was als nächstes kommt. Heute, am 24. September, erscheint sein Buch „So läuft Start-up“ (Ecowin-Verlag, 240 Seiten, 18 Euro), in dem er autobiographische Inhalte mit Reflexionen und Learnings der letzten zehn Jahre kombiniert (vollständiges Video-Interview unten).

+++ Die Hansmann Methode: Hansis Erfolgsrezept erscheint in Buchform +++

Es sei ihm durchaus nicht leicht gefallen, seinen Posten zu räumen: „Es gibt ein lachendes und ein weinendes Auge. Zehn Jahre sind eine lange Zeit, in der es super bergauf gegangen ist“, erzählt Florian Gschwandtner dem Brutkasten. Auch Teil von Adidas und in der ganzen Welt unterwegs zu sein, seien tolle Erfahrungen, die er machen durfte. Im Entscheidungen treffen sei er aber rigoros und man müsse auch loslassen können. „Was mir abgehen wird, ist wahrscheinlich der E-Mail-Account und zehn Sachen auf einmal managen“, so Florian Gschwandtner weiter.

Die nächste Zeit nach Runtastic: „Ich habe einen Plan, und der ist, keinen Plan zu haben“

Runtastic steht nun auf seinem Zenith, und da fragen sich natürlich auch manche, ob Florian Gschwandtners Entscheidung nicht auch einen strategischen Anteil hatte. „Die Entscheidung war nicht so strategisch“, erklärt er, „sie ist mehr aus dem Bauch gekommen. Eine der Hintergründe ist: als wir vor zehn Jahren begonnen haben, haben wir gesagt, wir wollen uns selbstständig machen. Wir haben das Wort ‚Startup‘ nicht gekannt, auch ‚Exit‘ nicht. Wir wollten eine Firma bauen, von der wir leben können. Es hat funktioniert und Spaß gemacht.“ Dies hätte viele arbeitsreiche Abende und Wochenende zur Folge gehabt, und andere Dinge seien deshlab etwas auf der Strecke geblieben. Zeit mit Freunden, Familie und Urlaube zum Beispiel. Ab Januar möchte er sich bewusst zurücknehmen: „Ich habe einen Plan, und der ist, keinen Plan zu haben.“

Für Florian Gschwandtner waren Absagen immer große Motivation

Auch wenn Runtastic zu einem der Aushängeschilder des österreichischen Startup-Ökosystems geworden ist, war nicht immer alles einfach. „Die Runtastic-Story wäre nach drei Monaten vorbei gewesen. Wir hatten einen Businessplan, alles toll, aber keiner wollte investieren. Alle haben die Gründe gewusst, weshalb es nicht geht: Vier Gründer geht nicht. Wer soll mit einem Smartphone laufen gehen?“, berichtet Gschwandtner. „Es hat viele Neins gegeben, aber sie waren für mich immer eine große Motivation.“ Neben dem Durchhaltevermögen führt er außerdem die besondere Gründerkonstellation als wichtigen Erfolgsfaktor an. Die vier Gründer von Runtastic hätten sich sehr gut ergänzt. Zudem sei die Expertise von Hansi Hansmann u.a. in den Prozessen mit Springer und Adidas sehr hilfreich gewesen.

Runtastic-Credos: „play to win“ & „disagree and commit“

Vom Buch können LeserInnen einiges erwarten. Sowohl wichtige Faktoren aus Gschwandtners Jugend als auch „lessons learnt“ aus der Runtastic-Zeit finden darin Beachtung. „Wie haben wir Runtastic gegründet? Was war wichtig in den Prozessen mit Axel Springer und Adidas? Wie habe ich selber versucht, vom Manager zum Leader zu werden? Besonders spannend ist, dass Florian Gschwandtner auch auf Prinzipien, nach denen er mit seinen MiterarbeiterInnen von Runtastic arbeitete, zu sprechen kommt. Eines davon lautet play to win: „Wir als Firma spielen, um zu gewinnen, nicht, um nicht zu verlieren“, so Florian Gschwandtner. Für ein Unternehmen sei es wichtig, nicht zu sehr in der defensiven Position zu sein und auch gewisse Risiken einzugehen. Das zweite Credo: disagree and commit. Es sei unmöglich, ab einer bestimmten Größe zwischen allen einen Konsens herzustellen. Dennoch sei geschlossenes Vorgehen trotz Meinungsverschiedenheiten essentiell, damit das ganze Unternehmen an einem Strang zieht.

Über Florian Gschwandtner

Florian Gschwandtner gilt als einer der erfolgreichsten Gründer Österreichs und als Aushängeschild der österreichischen Startup-Szene. 2009 gründete er gemeinsam mit  Christian Kaar, Alfred Luger und René Giretzlehner das Startup Runtastic. Als 2015 der 220 Millionen Euro-Exit an adidas folgte, hatte die Fitness-App bereits mehr als 65 Millionen registrierte User. Gschwandtner blieb auch nach der Übernahme bis heute CEO des Unternehmens, das als adidas-Tochter weiter wächst und die Internationalisierung, wie auch die Digitalisierung innerhalb des adidas-Konzerns, vorantreibt. Dazu ist Gschwandtner bereits seit einiger Zeit als Startup-Investor aktiv. Erst kürzlich gab der Fernsehsender Puls4 bekannt, dass Gschwandtner den Platz von Michael Altrichter in der 2 Minuten 2 Millionen-Jury einnehmen wird.

Florian Gschwandtner im Live-Stream-Interview mit dem Brutkasten

Live mit Co-Founder und CEO von Runtastic Florian Gschwandtner

Florian Gschwandtner, Co-Founder und CEO Runtastic, über sein neues Buch „So läuft Start-Up“, seine Karrierepläne und seine Instagram Expertise.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 24. September 2018

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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