09.04.2024
HEALTH

Flextrainer: Dieses Gerät soll bei Arthrose helfen

Erwin Sturmair hat den Flextrainer entwickelt, um seine Schmerzen zu bekämpfen. Nach den ersten Erfolgen folgten mehrere Kleinserien.
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Flextrainer
(c) Flextrainer - Erwin Sturmair mit dem ersten Seriengerät des Flextrainers.

Arthrose ist zu einer Volkskrankheit geworden. Laut dem Österreichischem Gesundheitsbericht von 2022 leiden rund 13 Prozent der heimischen Bevölkerung an Arthrose (rund 973.000 Personen). Einer davon ist Erwin Sturmair, ein 75-jähriger Maschinenbautechniker aus dem Innviertel, der die Schmerzen an seiner linken Hüfte nicht länger ertragen wollte und zur Selbsthilfe griff: „Vor vier Jahren habe ich, zunächst für den Eigenbedarf, ein einfaches auf dem Expander-Prinzip beruhendes Gerät entwickelt, den Flextrainer.“

Flextrainer-Prototyp machte Erfinder schmerzfrei

Nach einer Operation der rechten Hüfte wurde bei Sturmair auch an der linken Hüfte Arthrose festgestellt. Um dem Leidensweg einer neuerlichen Operation zu entgehen, fand der pensionierte Techniker bei Recherchen heraus, dass eine Dehnung des Gelenks durch sanftes Strecken die Arthrose-Schmerzen lindern kann.

„Daraufhin habe ich einen Prototyp gebaut und fünf Monate später war ich schmerzfrei“, sagt Sturmair, der sein ganzes Berufsleben bei der Maschinenbaufirma Wintersteiger verbracht hatte, viele Jahre davon als Leiter der Entwicklungsabteilung. „Das Erfinden neuer technischer Lösungen war schon immer meine große Leidenschaft. Das ist bis heute so.“

Als Medizingerät zugelassen

Die nächsten drei Geräte erhielten Freunde kostenlos. Es folgten mehrere Kleinserien mit insgesamt 35 Stück, von denen 30 verkauft wurden. Kürzlich gelang ein weiterer wichtiger Schritt: Der Flextrainer, bisher als Trainingsgerät auf dem Markt, wurde als Medizingerät zugelassen und dürfe laut Erfinder damit auch mit seiner Wirkung bei Arthrose beworben werden.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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