22.06.2023

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) übt in einem Positionspapier zum FlexKapG-Begutachtungsentwurf deutliche Kritik am Pendant der Notariatskammer (ÖNK).
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Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag
Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag

Die Diskussion um eine neue, besonders für Startups geeignete Rechtsform in Österreich hält seit Jahren an. Vor einigen Wochen wurde nun von der Regierung der Gesetzesentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG zur Begutachtung vorgelegt – brutkasten berichtete. Die ersten Reaktionen fielen – wie nicht anders zu erwarten – gemischt aus. Gänzlich zufrieden zeigt sich keine Seite. Größter Zankapfel bleibt jene Frage, die von Beginn an im Zentrum der Diskussion stand: Wo bleiben notarielle Formvorschriften (im Vergleich zur GmbH) erhalten und wo fallen sie weg?

FlexKapG-Entwurf sieht Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor

Während der Begutachtungsentwurf der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) in diesem Zusammenhang zu weit geht, geht er dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) [Anm. Dachorganisation der neun Bundesländer-Rechtsanwaltskammern] nicht weit genug. Konkret fällt die verpflichtende Einbeziehung von Notar:innen laut FlexKapG-Entwurf in zwei Fällen weg: Bei Kapitalerhöhungen und bei der Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen (UW-A). Bei letzterem geht es vor allem um das Kernthema Mitarbeiterbeteiligung. Entsprechende Verträge können gemäß Entwurf auch von Rechtsanwält:innen aufgesetzt werden („Anwaltsurkunde“).

In Positionspapieren von ÖNK und ÖRAK zum FlexKapG-Entwurf zeigen sich nun verhärtete Fronten. Der ÖRAK widmet den überwiegenden Großteil seines achtseitigen Papiers Gegendarstellungen zu Auszügen aus dem ÖNK-Papier, und zeigt sich dabei mitunter hart im Tonfall. So ist an einer Stelle etwa von einer „irreführend[en], aber vor allem irrelevant[en]“ Aussage die Rede. An anderer Stelle wird attestiert, es fehle für eine Position „jede Begründung“.

Geht es ums Geschäft?

Worum geht es konkret? Für Außenbeobachter:innen drängt sich natürlich die Vermutung auf, dass die wirtschaftlichen Implikationen der Neuregelung ein zentraler Grund für den Disput sind: Den Notar:innen fällt dadurch Geschäft weg, für die Rechtsanwält:innen entstehen dagegen neue Einnahmequellen. Es geht also nicht nur um die Sache, sondern auch um Geld für Vertreter:innen des jeweiligen Berufsstands. Davon ist in den FlexKapG-Positionspapieren aber freilich nicht die Rede. Vielmehr wird primär entlang bereits bekannter Linien argumentiert, die man mitunter als Glaubenssache klassifizieren kann. Dazu kommen mehrere kleine Geplänkel zu Detailfragen.

Rechtssicherheit auch durch Anwält:innen gewährleistet?

Die wichtigste solche Glaubensfrage ist jene nach der Rechtsicherheit. Die ÖNK sieht in der „Anwaltsurkunde“ die Gefahr einer Aushöhlung dieser Rechtssicherheit. Denn nur Notar:innen seien unabhängig, unparteiisch und „mit öffentlichem Glauben ausgestattet“. Konkret bezeichnet die Notariatskammer die „Anwaltsurkunde“ in ihrem Papier als „Privaturkunde mit geringeren Ansprüchen“. Dass sie für Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen ausreichen soll, sei „weder nachvollziehbar noch sinnvoll“, die „Einführung“ sei daher „nicht notwendig und abzulehnen.“

Im ÖRAK-Papier heißt es dazu unter anderem: „Die notwendige Rechtssicherheit bei Erstellung von Urkunden sowie Verträgen mit entsprechender rechtlicher Beratung und Belehrung der Parteien kann auch außerhalb eines Notariatsakts sehr gut erfolgen“. Die Anwälte-Vertretung geht dabei noch weiter: „Daher wäre nach Auffassung der österreichischen Rechtsanwaltschaft diese Formpflicht auch bei der Gesellschaftsgründung und Änderung des Gesellschaftsvertrags einer FlexKapG nicht notwendig“. Für diesen beiden Punkte ist auch im aktuellen FlexKapG-Entwurf weiterhin eine Notar-Pflicht vorgesehen.

„Das ist schlicht falsch“

Die ÖNK führt noch weitere Gründe gegen den Wegfall der Formvorschriften in den zwei Fällen an: „Die Reduktion der Vorschriften für Anteilsübertragungen oder Kapitalerhöhungen bei einer FlexKapG ist u.a. vor dem Hintergrund von gesicherten Identitätsfeststellungen zur Verhinderung von Geldwäsche oder von Sozialbetrug durch juristische Personen nicht nachvollziehbar“. Darauf reagiert die ÖRAK scharf: „Damit wird unrichtigerweise suggeriert, der Notariatsakt habe etwas mit der Geldwäscheprüfung zu tun; das ist schlicht falsch“. Weder Notariatsakt noch Beurkundung würden Mittelherkunft oder Mittelverwendung überprüfen, so die Auffassung der Anwälte-Vertretung. Fast alle anderen „geldwäschegeneigten Geschäfte“, etwa die Veräußerung von Immobilien, hätten zudem auch keinen notariellen Formzwang.

„Anwaltsurkunde“ im FlexKapG-Entwurf als „Qualitätsverlust“ und „gefährliche Drohung“?

Noch deutlicher fällt der Tonfall im ÖRAK-Papier in Reaktion auf eine Passage im ÖNK-Schriftstück aus, in der es zur „Anwaltsurkunde“ wörtlich heißt: „Qualitätsverlust: Die Neuerung ist eine gefährliche Drohung für Gründer:innen, Investor:innen und vor allem für die Justiz“. Dazu die Anwälte-Vertretung: „Diese generelle Unterstellung eines Qualitätsverlustes ist scharf zurückzuweisen“. Rechtsanwält:innen seien hochqualifiziert ausgebildet und in der Errichtung von Verträgen erfahren. Und weiter: „Die Form eines Vertrags sollte jedenfalls nicht wichtiger als sein Inhalt sein. Tatsächlich schaffen viele Notariatsakte inhaltlich typischerweise keinen Qualitätsgewinn über die anwaltliche Arbeit hinaus, die in vielen Fällen Basis für die Texte der Notariatsakte ist“. In sehr vielen Fällen würden von Rechtsanwält:innen erstellte Privaturkunden ohne inhaltliche Änderungen in einem „Mantel-Notariatsakt“ formalisiert, was zu einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Parteien führe.

Mitarbeiterbeteiligung als inhaltliche Bruchlinie zwischen ÖNK und ÖRAK

Eine tatsächlich inhaltliche Bruchlinie gibt es zwischen ÖNK und ÖRAK übrigens in der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung per se. Bei der Notariatskammer sieht man die Bezahlung von Mitarbeiter:innen mit Anteilen als wirtschaftliche Gefahr für diese. „Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter:innen auf Basis der gesetzlich ermöglichten Erleichterungen mit Unternehmensanteilen aus dem erhofften zukünftigen Erfolg des neu gegründeten Unternehmens geködert werden, um zu weit unter der Arbeitsleistung liegenden Löhnen zu arbeiten. Im häufig zu erwartenden Worst Case gehen Mitarbeiter:innen nach dem Scheitern des Startups leer aus oder erben gar Verbindlichkeiten, die das Startup den Gesellschafter:innen hinterlassen hat“, heißt es dazu im Positionspapier. Die Wahrung der Rechte von Minderheitsgesellschafter:innen sei ebenso wichtig wie die Einhaltung aller kollektivvertraglichen Bestimmungen.

Das Bedürfnis nach Mitarbeiterbeteiligung sei gleichermaßen von Gründer:innen, Mitarbeiter:innen und Investor:innen ausgegangen und stelle „einen europäischen Standard dar, zu dem sich alle EU-Mitgliedstaaten bekannt haben“, heißt es dazu vom ÖRAK. Es sei in der Ausarbeitung des FlexKapG-Entwurfs von Anbeginn an klar gewesen, dass Mindestgehälter (ob durch Kollektivvertrag oder Mindestlohn) nicht unterwandert werden können. „Diese arbeits- und sozialrechtlichen Grundsätze stehen ohnedies außer Streit“, so die Anwälte-Vertretung.

FlexKapG-Begutachtungsphase endet am 7. Juli

Daneben übt der ÖRAK in noch einigen weiteren Punkten teils scharfe Kritik am FlexKapG-Positionspapier der ÖNK. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Dann wird der Entwurf anhand der vorgebrachten Einwände nochmal überarbeitet. Die Beschlussfassung ist im Herbst geplant. Mit 1. Jänner 2024 soll das Gesetz laut Plan inkrafttreten.

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Gastautorin Mariebeth Aquino war auf der TechBBQ in Kopenhagen vor Ort | Foto: Mariebeth Aquino | (c) Kasia Sosulski

Tag zwei der TechBBQ in Kopenhagen, kurz vor acht Uhr morgens. Die Nacht davor war lang: Side-Events, Netzwerken, Gespräche bis weit nach Mitternacht. Ich schaffe es zwei Minuten vor Beginn zur Royal Reception, durch die Tür fast gleichzeitig mit Prinz Joachim von Dänemark. Ich setze mich an einen Tisch. Er auch. An denselben. Cooler Zufall.

So beginnt für mich der Defence & Dual-Use Summit: mit dem dänischen Königshaus am Tisch einer Startup-Konferenz. Prinz Joachim, der auch Verteidigungsindustrie-Attaché ist, sagt: Die Grenzen zwischen Tech, Wirtschaft und nationaler Sicherheit verschwimmen. Die interessantesten Lösungen kämen nicht mehr aus klassischen Rüstungskonzernen, sondern aus Startups, Uni-Labs und von Leuten, die mit Defence nie zu tun hatten. Und dieses Bild zieht sich durch die gesamte Konferenz: Grenzen verschwimmen.

Die TechBBQ ist mit über 10.000 Teilnehmer:innen Ende August die größte Startup-Konferenz Skandinaviens, und das meistgehörte Wort war heuer „Defence“. Wer regelmäßig auf europäischen Startup- und Tech-Konferenzen unterwegs ist, hat die Verschiebung bemerkt: 2022 sah man noch viele Impact- und Sustainability-Sessions auf den Bühnen. Heuer dominieren Resilienz und Sicherheit. Im Juni, auf der VivaTech in Paris, war das meistgehörte Wort „Sovereignty“ (Souveränität).

Defence Tech boomt

2025 gingen 13 Prozent des gesamten europäischen Venture Capitals in Verteidigung, Sicherheit und Resilienz, dreimal so viel wie drei Jahre zuvor (Dealroom und NATO Innovation Fund, Februar 2026). Auch Atomicos „State of European Tech 2025″ bestätigt den Boom bei Defence Tech. Das Kapital für Climate Tech wird dagegen seit 2022 mit jedem Jahr weniger (Atomico, „State of European Tech“ 2022 bis 2025).

Es braucht heute keinen militärischen oder nachrichtendienstlichen Hintergrund, um in diesem Feld etwas beizutragen. Man braucht technische Tiefe, die Bereitschaft, sich in eine fremde Domäne einzuarbeiten, und ein Umfeld, das einen dabei nicht ausbremst, sondern fördert. Wie in Dänemark.

Die TechBBQ fand am 26. und 27. August 2026 im Bella Center Kopenhagen statt | Foto: Mariebeth Aquino

2005 habe ich bei der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien ein Tool mitentwickelt, das aufdecken sollte, wer gerade versucht, eine Atombombe zu bauen. Im selben Jahr bekam die IAEA den Friedensnobelpreis. Zwanzig Jahre später jage ich mit derselben Logik organisierte Desinformationskampagnen, diesmal als Startup. Denn hybride Bedrohungen sind längst Alltag, auch in neutralen Ländern. Hochriskant, Ausgang offen. Ich versuche es trotzdem.

„Your idea is never too crazy for us. We want to see it. We want to hear it. We want revolutionary, not evolutionary ideas“, sagt Lindsay Heil, Chief of International Cooperation bei DARPA, auf der Bühne. DARPA will Antworten auf schwierige Probleme, und die kommen aus ihrer Erfahrung meistens von Startups. Dieser Aufruf hat mich besonders angesprochen.

Aus Überzeugung in Defence

Verteidigung hat die Verteidigungsblase verlassen. Auf der TechBBQ waren laut Veranstalter über 2.000 Investor:innen vor Ort. Ich habe rund ein Dutzend von ihnen gefragt, ob sie in Defence investieren. Keine einzige Absage. Aber auf einer Konferenz mit eigenem Defence-Summit ist das wohl erwartbar. Spannend war, dass die allerwenigsten einen militärischen oder sicherheitspolitischen Hintergrund haben. Sie tun es aus Überzeugung und lernen die Domäne unterwegs.

Wie sehr sich die Stimmung gedreht hat, bringt Philipp Schröder, CEO und Mitgründer des Hamburger Climate-Tech-Unicorns 1Komma5°, auf den Punkt, als ich ihn nach seinem Talk treffe: Den Shift Richtung Defence und Security spüre man klar. 2022 sei der Peak für Impact- und Energie-Themen gewesen, der sei vorbei. Sterben werde der Sektor aber nicht.

Wer ein europäisches Defence- oder Dual-Use-Startup baut, war auf der TechBBQ am richtigen Ort: Top-Management von Rheinmetall und Terma, DARPA, hochrangige Militärs, Leute vom skandinavischen Nachrichtendienst. Auf deren Badges standen nur der Vorname und der Geheimdienst, während alle anderen sämtliche Details preisgaben. Vor denen hatte ich Respekt.

Keine Minderheit mehr

Wer die Revolutionär:innen sucht, muss allerdings auch jene einladen, die bisher nicht mitgemeint waren. Auf männerdominierten Tech-Events ist Unconscious Bias mein ständiger Begleiter. Ich bin darauf sensibilisiert und nehme die Mikroexpressionen wahr: den kurzen Blick, der einordnet und weiterwandert. Ich bin eine kleine Frau mit Migrationsgeschichte. Das Stereotyp sagt: Die steht sicher in keiner Position mit Macht. Also werde ich übersehen, weil ich nicht dem Bild des erfolgreichen weißen Mannes entspreche.

Über 2.000 Investor:innen waren laut Veranstalter auf der TechBBQ in Kopenhagen vor Ort | Foto: Mariebeth Aquino

Nicht in Kopenhagen. Auf der TechBBQ wurden Frauen, Minderheiten und die Crazy Ones, die Misfits, die Rebels willkommen geheißen. Sogar von den alteingesessenen älteren Herren, die auf solchen Konferenzen sonst die Deutungshoheit haben, kam dieses Gefühl kein einziges Mal auf.

Und Frauen waren auf der TechBBQ keine Minderheit. Ich schätze, ein Drittel der Gäste waren Frauen, dazu eine große, durchgehend volle Women-in-Tech-Lounge. Die Organisationsforschung kennt den Effekt als kritische Masse: Unter etwa 15 Prozent ist man die Ausnahme und steht stellvertretend für die ganze Kategorie, ab rund einem Drittel wird man wieder als Individuum gesehen (Rosabeth Moss Kanter). In Kopenhagen war dieser Punkt überschritten, und das war spürbar. Ich fand es befreiend.

Ich gehe seit 2009 auf Tech-Konferenzen und weiß, wie ungewöhnlich das ist. In Kopenhagen wurde auf den Bühnen gefeiert, wofür man sonst schiefe Blicke erntet, oft ohne dass es den Blickenden bewusst ist: Frau sein, Neurodivergenz, Migrationsgeschichte, untypische Lebensläufe. Wenn die interessantesten Defence-Lösungen von Quereinsteiger:innen kommen, wie Prinz Joachim sagt, dann entscheidet genau diese Offenheit, wie groß der Talentpool ist.

Dänemark macht es vor

Dänemark hat seine Verteidigungsausgaben seit 2022 real um rund 180 Prozent erhöht, der stärkste Zuwachs aller NATO-Staaten (NATO, Juli 2026). Hier ist der Ukraine-Krieg geografisch näher an der Bevölkerung und die Gesellschaft hat ein anderes Mindset gegenüber Verteidigung. Und die Industrie hat gelernt, wie Tempo geht: Getestet wird vom ersten Tag an in der Ukraine, am Boden, nah an den Nutzern. Die Anforderungen kommen nicht aus einem Ministerium, sondern aus dem Schützengraben. Was sich dort bewährt, kommt in den Einsatz. Und skaliert wird über Dänemark hinaus, denn, so Terma-CEO Henriette Hallberg Thygesen auf der Bühne, Dänemark allein sei für eine Verteidigungsindustrie zu klein, und Innovation ohne Skalierung werde selten eine echte Fähigkeit im Einsatz.

Und Österreich?

Das Land der Seligen. Wir setzen halt auf die Neutralität. Nur fragen Desinformationskampagnen nicht nach Bündnissen, sie laufen längst, auch bei uns. Auf dem Summit habe ich zwei Tage lang zugehört, wie Dänemark laut die eigenen Schwächen seziert: zu wenig Dringlichkeit, keine Lizenz zum Scheitern. Österreich stellt diese Fragen nicht einmal. „Eure Idee ist uns nie zu verrückt.“ Ich hätte diesen Satz gerne einmal hier gehört.


Über die Autorin: Mariebeth Aquino ist Tech-Unternehmerin. Sie arbeitet an der Erkennung von Desinformations- und Einflusskampagnen (FIMI) in Europa und bildet Security-Software-Engineers aus. www.heldin.eu

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AI Summaries

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als KI-Assistent kann ich keine Bewertung oder Analyse zu politischen Auswirkungen geben, aber ich kann die Informationen aus dem Artikel zusammenfassen: Die Debatte um den Entwurf des FlexKapG-Gesetzes in Österreich dreht sich hauptsächlich um die Frage, ob notarielle Formvorschriften erhalten bleiben oder nicht, insbesondere in Bezug auf Kapitalerhöhungen und Anteilsübertragungen. Die Österreichische Notariatskammer und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Meinungen dazu. Es geht auch um die Frage der Rechtssicherheit und Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli und die Beschlussfassung ist im Herbst geplant.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen der Österreichischen Notariatskammer und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag hinsichtlich der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG. Der Hauptkonflikt dreht sich um die Frage, welche notariellen Formvorschriften erhalten bleiben und welche wegfallen sollen. Notariatskammern und Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Ansichten dazu. Die Vermutung besteht, dass es bei dem Konflikt auch um wirtschaftliche Auswirkungen geht.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein, insbesondere wenn es um die Gründung oder Übertragung von Start-ups geht. Der Gesetzesentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG könnte eine neue Rechtsform für Start-ups in Österreich darstellen, für die es jedoch unterschiedliche Auffassungen bezüglich notarieller Formvorschriften gibt. Ein Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariaten zeigt, dass es noch keine Einigkeit darüber gibt, was die beste Lösung für alle Beteiligten ist. Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich über die weitere Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel für Sie relevant sein, da er sich mit der Einführung einer neuen Rechtsform für Startups in Österreich und den Streitigkeiten um die notariellen Formvorschriften beschäftigt. Die Einführung der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG könnte sich auf Ihre Investitionsentscheidungen in österreichische Unternehmen auswirken, insbesondere wenn diese als Startups gegründet wurden. Es ist wichtig, die Entwicklung der FlexKapG im Auge zu behalten, um mögliche Auswirkungen auf Ihre Investitionen zu bewerten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, sich über aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Diskussionen in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft und Recht auf dem Laufenden zu halten, da sich diese auf Ihre politischen Entscheidungen und Ihr Arbeitsgebiet auswirken können. Der aktuelle Artikel zum FlexKapG-Gesetzesentwurf behandelt die Debatte zwischen Notariatskammern und Rechtsanwaltskammern in Österreich bezüglich notarieller Formvorschriften und hat somit auch Auswirkungen auf den Bereich des Unternehmensrechts und der Gründung von Unternehmen in Österreich.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Gesetzentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG, der als besonders geeignet für Startups in Österreich gilt, hat eine Diskussion über notarielle Formvorschriften ausgelöst, die zwischen der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) geführt wird. Der Entwurf sieht den Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor, was zur Frage führt, ob auch Anwälte die notarielle Aufgabe übernehmen können. Eine inhaltliche Bruchlinie zwischen beiden Organisationen besteht auch in der Frage der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Die Beschlussfassung ist für Herbst 2021 geplant und die Inkraftsetzung des Gesetzes für 1. Jänner 2024.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
  • Gründer:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen von Startups

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat