16.11.2023

FlexKap-Zeitplan wackelt – immer noch große Streitpunkte

Eigentlich sollte der Gesetzesentwurf zur neuen Rechtsform FlexKap am 22. November beschlossen werden. Noch wird aber zwischen den Ministerien verhandelt. Laura Raggl und Werner Wutscher, die als Startup-Rat-Mitglieder bei den Verhandlungen zum Erstentwurf dabei waren, appellieren, schnell zum Abschluss zu kommen.
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FlexKap - Werner Wutscher und Laura Raggl appellieren, die FlexKap-Verhandlungen schnell abzuschließen
Werner Wutscher und Laura Raggl appellieren, die FlexKap-Verhandlungen schnell abzuschließen | (c) Luiza Puiu / (c) brutkasten, Martin Pacher

„Der Zeitplan für das Startup-Paket hält“, sagte Finanzminister Magnus Brunner noch beim Forum Alpbach im brutkasten-Video-Talk. Doch momentan sieht es nicht mehr danach aus. Denn der finale Gesetzesentwurf zur neuen Gesellschaftsform FlexKap (Flexible Kapitalgesellschaft) sollte in einer Woche, am 22. November, beschlossen werden. Aktuell wird aber immer noch zwischen den involvierten Ministerien verhandelt.

Neue Konfliktlinien bei FlexKap nach Begutachtungsphase

Konkret werden die Kommentare aus der Begutachtungsphase im Sommer diskutiert und eingearbeitet, um den Ministerialentwurf fertigzustellen, der dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Dabei haben sich auch neue Konfliktlinien aufgetan, zu denen im Hintergrund debattiert wird.

„Wenn es so weiter geht, geht sich die Timeline nicht aus“

„Wenn es so weiter geht, geht sich die Timeline mit dem Inkrafttreten am 1. Jänner nicht aus“, warnt Laura Raggl. Die ROI-Ventures-Gründerin und ehemalige aaia-Geschäftsführerin sitzt im Startup-Rat des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums (BMAW). In dieser Funktion war sie auch an den Verhandlungen zum FlexKap-Erstentwurf beteiligt, der im Mai präsentiert wurde und dann in Begutachtung ging. In den aktuellen Verhandlungen haben die Stakeholder-Gruppen – neben dem Startup-Rat etwa auch Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer – nur mehr eine beratende Funktion.

Absegnung von Rechtsanwaltsurkunden durch Richter:innen als neuer Streitpunkt

Im Hintergrund wird freilich heftig debattiert – vor allem, weil nach der Begutachtung ein Kompromiss-Vorschlag ins Spiel kam, mit dem mehrere Gruppen gar nicht können. Demnach sollen Urkunden zur Anteilsübertragung, die von Rechtsanwält:innen erstellt werden, künftig von zuständigen Richter:innen abgesegnet werden müssen. Dass in der FlexKap bei der Anteilsübertragung laut Erstentwurf (im Gegensatz zur GmbH) keine Notariatspflicht mehr besteht, ist bereits seit längerem großer Streitpunkt unter anderem zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammern, wie brutkasten berichtete.

„Idee lehnen wir als Startup-Community ganz massiv ab“

Der Vorschlag mit der Absegnung der Anwalts-Urkunden durch Richter:innen führe die Intention einer Auflockerung der Formvorschriften ad absurdum, meint Werner Wutscher, Investor und ebenfalls Startup-Rat-Mitglied gegenüber brutkasten: „Das ist eine neue Formvorschrift, die es bis jetzt nicht gab. Wir glauben nicht, dass unternehmerisches Handeln von Richter:innen beurteilt werden muss. Diese Idee, die nach drei Jahren Verhandlung im letzten Moment aus dem Hut gezaubert wurde, lehnen wir als Startup-Community ganz massiv ab“.

Fristen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung zweite große Konfliktlinie in FlexKap-Verhandlungen

Der zweite große Streitpunkt, der aktuell noch besteht, betrifft die neue Mitarbeiter:innenbeteiligung. Hier sieht der Erstentwurf vor, dass Mitarbeiter:innen dafür zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, weiters ist eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren geplant. „Das ist so in der Praxis nicht umsetzbar“, sagt Laura Raggl. Von Seiten der Startup-Community wird hier eine Verkürzung auf jeweils ein Jahr gefordert. „Wir wollen eine gute Lösung für unsere Arbeitnehmer:innen, die Wertschätzung für ihre Leistung zeigt“, betont die Investorin.

„Die wichtigste Forderung ist, dass der Prozess jetzt schnell abgeschlossen wird“

Doch Raggl stellt klar: „Natürlich haben wir noch unsere Forderungen, aber die wichtigste ist, dass der Prozess jetzt schnell abgeschlossen wird“. Man wünsche sich in erster Linie keine Verschlechterungen zum Erstentwurf aus Startup-Community-Sicht. Beim Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung könne man wohl auch zu einem späteren Zeitpunkt die rechtliche Lage aufbessern, beim Thema der möglichen neuen Formvorschrift wäre das wohl schwieriger.

Wutscher zu FlexKap: „Wir brauchen es, wie eine Bissen Brot“

„Wir kennen Gründer:innen, die mit der Gründung auf die besseren Bedingungen in der FlexKap warten. Die Verzögerung ist ein großes Problem für sie“, sagt Werner Wutscher, der ebenfalls betont, dass der Zeit-Faktor nun Priorität habe. „Die ganze Community will den Beschluss dringend. Es braucht diesen Schritt für den Standort und die Wettbewerbsverbesserung und als Signal gerade in der aktuell fordernden Zeit. Wir brauchen es, wie eine Bissen Brot“, mahnt der Investor ein. Und er stellt klar: „Wir haben in vielen Punkten nachgegeben. Es ist trotzdem ein guter Entwurf, hinter dem wir stehen. Es wäre schade, wenn jetzt nichts kommt.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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