16.11.2023

FlexKap-Zeitplan wackelt – immer noch große Streitpunkte

Eigentlich sollte der Gesetzesentwurf zur neuen Rechtsform FlexKap am 22. November beschlossen werden. Noch wird aber zwischen den Ministerien verhandelt. Laura Raggl und Werner Wutscher, die als Startup-Rat-Mitglieder bei den Verhandlungen zum Erstentwurf dabei waren, appellieren, schnell zum Abschluss zu kommen.
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FlexKap - Werner Wutscher und Laura Raggl appellieren, die FlexKap-Verhandlungen schnell abzuschließen
Werner Wutscher und Laura Raggl appellieren, die FlexKap-Verhandlungen schnell abzuschließen | (c) Luiza Puiu / (c) brutkasten, Martin Pacher

„Der Zeitplan für das Startup-Paket hält“, sagte Finanzminister Magnus Brunner noch beim Forum Alpbach im brutkasten-Video-Talk. Doch momentan sieht es nicht mehr danach aus. Denn der finale Gesetzesentwurf zur neuen Gesellschaftsform FlexKap (Flexible Kapitalgesellschaft) sollte in einer Woche, am 22. November, beschlossen werden. Aktuell wird aber immer noch zwischen den involvierten Ministerien verhandelt.

Neue Konfliktlinien bei FlexKap nach Begutachtungsphase

Konkret werden die Kommentare aus der Begutachtungsphase im Sommer diskutiert und eingearbeitet, um den Ministerialentwurf fertigzustellen, der dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Dabei haben sich auch neue Konfliktlinien aufgetan, zu denen im Hintergrund debattiert wird.

„Wenn es so weiter geht, geht sich die Timeline nicht aus“

„Wenn es so weiter geht, geht sich die Timeline mit dem Inkrafttreten am 1. Jänner nicht aus“, warnt Laura Raggl. Die ROI-Ventures-Gründerin und ehemalige aaia-Geschäftsführerin sitzt im Startup-Rat des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums (BMAW). In dieser Funktion war sie auch an den Verhandlungen zum FlexKap-Erstentwurf beteiligt, der im Mai präsentiert wurde und dann in Begutachtung ging. In den aktuellen Verhandlungen haben die Stakeholder-Gruppen – neben dem Startup-Rat etwa auch Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer – nur mehr eine beratende Funktion.

Absegnung von Rechtsanwaltsurkunden durch Richter:innen als neuer Streitpunkt

Im Hintergrund wird freilich heftig debattiert – vor allem, weil nach der Begutachtung ein Kompromiss-Vorschlag ins Spiel kam, mit dem mehrere Gruppen gar nicht können. Demnach sollen Urkunden zur Anteilsübertragung, die von Rechtsanwält:innen erstellt werden, künftig von zuständigen Richter:innen abgesegnet werden müssen. Dass in der FlexKap bei der Anteilsübertragung laut Erstentwurf (im Gegensatz zur GmbH) keine Notariatspflicht mehr besteht, ist bereits seit längerem großer Streitpunkt unter anderem zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammern, wie brutkasten berichtete.

„Idee lehnen wir als Startup-Community ganz massiv ab“

Der Vorschlag mit der Absegnung der Anwalts-Urkunden durch Richter:innen führe die Intention einer Auflockerung der Formvorschriften ad absurdum, meint Werner Wutscher, Investor und ebenfalls Startup-Rat-Mitglied gegenüber brutkasten: „Das ist eine neue Formvorschrift, die es bis jetzt nicht gab. Wir glauben nicht, dass unternehmerisches Handeln von Richter:innen beurteilt werden muss. Diese Idee, die nach drei Jahren Verhandlung im letzten Moment aus dem Hut gezaubert wurde, lehnen wir als Startup-Community ganz massiv ab“.

Fristen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung zweite große Konfliktlinie in FlexKap-Verhandlungen

Der zweite große Streitpunkt, der aktuell noch besteht, betrifft die neue Mitarbeiter:innenbeteiligung. Hier sieht der Erstentwurf vor, dass Mitarbeiter:innen dafür zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, weiters ist eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren geplant. „Das ist so in der Praxis nicht umsetzbar“, sagt Laura Raggl. Von Seiten der Startup-Community wird hier eine Verkürzung auf jeweils ein Jahr gefordert. „Wir wollen eine gute Lösung für unsere Arbeitnehmer:innen, die Wertschätzung für ihre Leistung zeigt“, betont die Investorin.

„Die wichtigste Forderung ist, dass der Prozess jetzt schnell abgeschlossen wird“

Doch Raggl stellt klar: „Natürlich haben wir noch unsere Forderungen, aber die wichtigste ist, dass der Prozess jetzt schnell abgeschlossen wird“. Man wünsche sich in erster Linie keine Verschlechterungen zum Erstentwurf aus Startup-Community-Sicht. Beim Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung könne man wohl auch zu einem späteren Zeitpunkt die rechtliche Lage aufbessern, beim Thema der möglichen neuen Formvorschrift wäre das wohl schwieriger.

Wutscher zu FlexKap: „Wir brauchen es, wie eine Bissen Brot“

„Wir kennen Gründer:innen, die mit der Gründung auf die besseren Bedingungen in der FlexKap warten. Die Verzögerung ist ein großes Problem für sie“, sagt Werner Wutscher, der ebenfalls betont, dass der Zeit-Faktor nun Priorität habe. „Die ganze Community will den Beschluss dringend. Es braucht diesen Schritt für den Standort und die Wettbewerbsverbesserung und als Signal gerade in der aktuell fordernden Zeit. Wir brauchen es, wie eine Bissen Brot“, mahnt der Investor ein. Und er stellt klar: „Wir haben in vielen Punkten nachgegeben. Es ist trotzdem ein guter Entwurf, hinter dem wir stehen. Es wäre schade, wenn jetzt nichts kommt.“

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ParityQC, Quantum, Harvest Now
© zVg - Valentin Stauber, ParityQC.

Die Zeichen der Zeit deuten auf Künstliche Intelligenz – und das schon länger. Unternehmer wissen oder bekommen es vermittelt, dass der Einsatz von KI nicht mehr ein „Nice to have“ ist, sondern zunehmend essenziell für die Zukunft der eigenen Firma, wenn nicht gar ganzer Branchen. Es zeichnet sich ein breiter Konsens ab, der bereits in vielen Entscheidungsstrukturen angekommen ist. Eine andere Technologie hingegen bleibt im Schatten und ist gleichzeitig ebenso schwer greifbar wie die eigene Silhouette im Sonnenlicht: die Quantentechnologie.

Quantum-Thema auf Roadmap

Valentin Stauber ist Quantum Algorithm Developer bei ParityQC, einem Spinoff der Universität Innsbruck. Er beobachtet verschiedene Bestrebungen, die bestehende Informationslücke rund um Quantentechnologie zu schließen.

„Programme für die Business-Schiene, die nicht so tief in den technischen Details drinsteckt, finde ich extrem wichtig“, sagt er. „Manche haben das Quantum-Thema aktuell auf der Roadmap stehen, weil ‚wir müssen ja‘. Es gibt auch inzwischen relativ gutes Material auf YouTube, wobei es da natürlich immer ein bisschen schwierig ist zu unterscheiden, was der ‚real deal‘ ist und was Hype ist.“

Angesprochen auf mögliche Anknüpfungspunkte für Innovationsentscheider – etwa Security, Geschwindigkeit oder Prozessoptimierung – verweist Stauber auf zwei zentrale Dimensionen, die Unternehmen im Blick behalten sollten. „Das eine ist, sicherheitstechnisch auf die Entwicklungen im Kontext von Quantencomputing zu reagieren“, so der Developer. „Wenn Quantencomputer künftig in der Lage sind, heute verbreitete kryptografische Verfahren zu brechen, muss man sich entsprechend absichern.“

Vorsicht vor: „Harvest Now, Decrypt Later“

Eine exakte zeitliche Prognose ist derzeit nicht möglich. Dennoch wird in der Fachwelt davon ausgegangen, dass relevante Quantencomputer, die klassische Public-Key-Verfahren angreifen könnten, langfristig einen sicherheitsrelevanten Einfluss haben werden. Stauber verweist in diesem Zusammenhang auf ein bereits heute relevantes Risiko: den sogenannten „Harvest Now, Decrypt Later“-Ansatz.

Dabei werden verschlüsselte Daten bereits heute abgefangen und gespeichert, mit dem Ziel, sie zu einem späteren Zeitpunkt zu entschlüsseln, sobald entsprechende Rechenkapazitäten verfügbar sind. Besonders kritisch ist das bei Informationen, die über lange Zeiträume hinweg sensibel bleiben.

Dazu zählen etwa permanente Staatsgeheimnisse wie sicherheitsrelevante Regierungs- oder Verteidigungsinformationen, biometrische Daten und Gesundheitsakten im Kontext von Behörden oder Gesundheitseinrichtungen sowie langlebige Unternehmensgeheimnisse und geistiges Eigentum.

Auch die kryptografische Vertrauensinfrastruktur des Internets ist betroffen: Sollten private Schlüssel von Certification Authorities kompromittiert werden, könnte dies die darauf aufbauenden Vertrauensketten gefährden und die Absicherung gegen Angriffe wie Man-in-the-Middle-Attacken erheblich beeinträchtigen.

„Biometrische Merkmale bleiben in der Regel ein Leben lang konstant“, sagt Stauber. „Bei kryptographischen Basiszertifikaten – also Zertifikaten von Certification Authorities – ist das anders: Werden etwa die privaten Schlüssel einer CA kompromittiert, ist die gesamte darauf aufbauende Vertrauenskette zerstört. Damit gibt es keine verlässliche Absicherung mehr gegen Man-in-the-Middle-Angriffe.“

Technisch betrifft das vor allem asymmetrische Kryptografie wie RSA (Anm.: asymmetrisches kryptographisches Verfahren, das sowohl zum Verschlüsseln als auch zum digitalen Signieren verwendet wird) oder Verfahren auf Basis elliptischer Kurven bzw. des diskreten Logarithmus. Jene werden heute unter anderem genutzt, um sicher symmetrische Sitzungsschlüssel auszutauschen, die anschließend für die eigentliche Kommunikation verwendet werden – etwa im Rahmen von Diffie-Hellman-Key-Exchange, wo zwei Parteien über einen unsicheren öffentlichen Kommunikationskanal (wie das Internet) sicher einen gemeinsamen geheimen Schlüssel erzeugen, ohne dass Abhörende diesen Schlüssel entdecken können.

Symmetrische Verfahren wie AES (fortschrittlicher Verschlüsselungsstandard) gelten hingegen als vergleichsweise robust gegenüber bekannten Quantenangriffsmodellen. Zwar reduziert sich ihre effektive Sicherheit im Quantenmodell durch bekannte Algorithmen wie Grover, ein vollständiges Brechen gilt jedoch nicht als gegeben.

Quantum-Technologie als Absicherung: QKD und Post-Quantum-Kryptografie

Zur Vorbereitung auf diese Entwicklungen haben sich zwei zentrale technische Ansätze herausgebildet, wie Stauber erklärt.

1. Quantum Key Distribution (QKD):
Bei der Quantum Key Distribution wird der klassische asymmetrische Schlüsselaustausch durch ein quantenphysikalisch basiertes Verfahren ergänzt bzw. in bestimmten Kommunikationsstrecken ersetzt. QKD dient dazu, symmetrische Schlüssel mithilfe quantenphysikalischer Eigenschaften sicher zu übertragen. Die praktische Anwendung ist dabei infrastrukturell anspruchsvoll und typischerweise auf spezielle Netzwerke und Pilotprojekte beschränkt.

2. Post-Quantum-Kryptografie (PQC):
Der zweite Ansatz besteht darin, klassische asymmetrische Verfahren durch neue kryptografische Algorithmen zu ersetzen, für die derzeit keine bekannten effizienten Quantenangriffe existieren. Während RSA und vergleichbare Verfahren künftig durch Quantenalgorithmen wie Shor (ein Algorithmus aus dem mathematischen Teilgebiet der Restklassenringe) theoretisch angreifbar wären, basiert PQC auf mathematischen Problemen, für die bislang keine entsprechenden effizienten Lösungsverfahren bekannt sind. Für diese Verfahren existieren bereits erste internationale Standards, unter anderem im Rahmen der Arbeiten des NIST, die schrittweise in bestehende Systeme integriert werden.

Die Einführung von Post-Quantum-Kryptografie erfordert jedoch Anpassungen in der IT-Infrastruktur. Netzwerkkomponenten wie Router, Firewalls oder VPN-Gateways müssen entsprechende Verfahren unterstützen, sagt Stauber. „Aber von denen gibt es noch nicht viele. Und die sind auch teuer.“

„Schau-ma-mal-dann-sehn-ma-scho“

Neben der Sicherheitsdimension sieht der Experte auch eine zweite große Perspektive der Quantentechnologie: ihren möglichen Einsatz zur Lösung komplexer Optimierungsprobleme.

„Bei ParityQC beschäftigen wir uns vor allem mit Optimierungsaufgaben. Hier ist es derzeit noch schwierig, verlässliche Aussagen darüber zu treffen, wie groß die Vorteile von Quantencomputern in der Praxis tatsächlich sein werden“, erklärt er. „Für bestimmte Anwendungen gibt es jedoch wissenschaftliche Hinweise auf potenzielle Vorteile – etwa bei der Primfaktorzerlegung, wo Quantenalgorithmen theoretisch deutlich effizienter sind als klassische Verfahren.“

Im Bereich der Optimierung ist die Lage weniger eindeutig. Viele Ergebnisse basieren derzeit auf Simulationen und frühen experimentellen Ansätzen, weshalb sich mögliche Vorteile noch nicht zuverlässig quantifizieren lassen. Dennoch gelte dieser Bereich als eines der potenziell vielversprechenden Anwendungsfelder der Technologie.

„Das ist so eine typische ‚Schau-ma-mal-dann-sehn-ma-scho‘-Attitüde“, sagt Stauber. „Interessanterweise geht es dabei nicht nur um Time-to-Solution. In manchen Fällen können Quantenverfahren auch wirtschaftliche Vorteile bringen, etwa durch geringere Kosten in spezifischen Szenarien.“ Erste Unternehmen beginnen daher, sich mit Quantum-Optimierungsansätzen auseinanderzusetzen, insbesondere dort, wo klassische Methoden an Effizienzgrenzen stoßen.

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