28.11.2023

„Lösung wieder sehr österreichisch“: Stimmen aus der Startup-Szene zur FlexKap

Lange gefordert, nun knapp vor dem Beschluss: Die FlexKap ist in der Zielgeraden. Doch wurde das Erhoffte geliefert? Wir haben dazu Stimmen aus der Startup-Szene eingefangen.
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Stimmen aus der Startup-Szene zur FlexKap (vlonru.) Hannah Wundsam, Johannes Braith, Laura Raggl, Berthold Baurek-Karlic, Christiane Holzinger, Christof Strasser
Stimmen aus der Startup-Szene zur FlexKap (vlonru.) Hannah Wundsam, Johannes Braith, Laura Raggl, Berthold Baurek-Karlic, Christiane Holzinger, Christof Strasser

Erst Jahre lang Forderungen durch die Startup-Szene und andere Akteur:innen, dann ein jahrelanger Entwicklungsprozess, nun ist es soweit. Die neue Kapitalgesellschaftsform FlexKap – oft auch FlexCo genannt – steht vor dem Beschluss im Parlament. Dabei gibt es in der Fassung, die nun beschlossen werden soll, noch einige Änderungen im Vergleich zum Erstentwurf aus dem Mai, bei denen tendenziell Forderungen aus der Startup-Szene entgegengekommen wurde – brutkasten berichtete.

Dennoch konnten bei weitem nicht alle Forderungen durchgesetzt werden, mit denen die Startup-Szene ursprünglich in den Prozess eingestiegen ist. Vor allem bei der neuen Mitarbeiter:innenbeteiligung gibt es einige Punkte, die in der Szene nach wie vor skeptisch gesehen werden.

FlexKap: Kompromisse bei Mitarbeiter:innenbeteiligung

So wurden die geltenden Fristen im Vergleich zum Erstentwurf zwar verkürzt, aber nicht auf die von Startup-Vertreter:innen geforderten Zeiträume. Ursprünglich war vorgesehen, dass Mitarbeiter:innen für die neue Beteiligung zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, dann sollte eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren gelten. Hier wurde auf zwei bzw. drei Jahre herabgesetzt. Verhandlungsbasis seitens der Startup-Community waren aber jeweils ein Jahr gewesen. Ebenfalls kritisiert wird die Beschränkung der Mitarbeiter:innenbeteiligung auf Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeiter:innen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz.

Was sagt die Startup-Szene also zum FlexKap-Gesetz, das nun beschlossen werden soll? Ist es der erhoffte große Wurf? Wird es zu mehr Startup-Gründungen führen? Wir haben uns bei eingen bekannten Vertreter:innen der Szene umgehört.


Hannah Wundsam, Co-Managing Director AustrianStartups

Es ist ein wichtiger Schritt, dass die FlexCo jetzt tatsächlich kommt. Einige Gründer:innen haben die Unternehmensgründung aufgeschoben, um von der neuen Rechtsform profitieren zu können. Besonders die Neugestaltung der Mitarbeiter:innenbeteiligung kann in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein wesentliches Anreizinstrument darstellen. Sie motiviert Talente, sich Startups anzuschließen und fördert deren langfristige Bindung.

Obwohl die FlexCo vielleicht nicht den umfassenden Durchbruch darstellt, den wir ursprünglich erhofft hatten, ist sie doch ein bedeutender erster Schritt.

Seitdem wir den Austrian Startup Monitor umsetzen, ist eine der Top 3 Forderungen österreichischer Startups, eine bessere Möglichkeit Mitarbeiter:innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Die neue Regelung für Mitarbeiter:innenbeteiligungen ist ein großer Schritt in diese Richtung, da sowohl die Dry-Income-Problematik gelöst wird, als auch ein verbesserter pauschaler Steuersatz angewandt wird.

Obwohl die FlexCo vielleicht nicht den umfassenden Durchbruch darstellt, den wir ursprünglich erhofft hatten, ist sie doch ein bedeutender erster Schritt. Sie zeigt, dass Veränderungen im Gesellschaftsrecht möglich sind und die österreichische Wirtschaft positiv beeinflussen können.

Die Senkung des Mindeststammkapitals und die Erleichterung der Formvorschriften sind ein wichtiges Signal für angehende Gründer:innen. Auch wenn ich nicht erwarte, dass diese Änderung unmittelbar zu einem Anstieg von Neugründungen führen werden, bin ich überzeugt, dass die erleichterte Mitarbeiter:innenbeteiligung Unternehmertum weiter fördern wird. Wenn auch Mitarbeiter:innen von den Erfolgen eines Exits profitieren, werden wir mehr Gründungen von ehemaligen Startup-Mitarbeiter:innen sehen.

Johannes Braith, Co-Founder und CEO Storebox

Es ist grundsätzlich sehr gut, dass etwas gemacht wird. Dass die Unternehmensgründung vereinfacht, das Mindeststammkapital auf 10.000 Euro herabgesetzt wird und die Mitarbeiter:innenbeteiligung in dieser Form ermöglicht wird, ist positiv hervorzuheben. Dass die Mitarbeiter:innenbeteiligung auf Unternehmen mit höchstens 100 Mitarbeiter:innen und höchstens 40 Millionen Euro Jahresumsatz beschränkt ist, kann ich allerdings nicht nachvollziehen.

Grundsätzlich positiv, aber in Klein-klein-Österreich gefangen.

Insgesamt muss man auch sagen, dass die Lösung wieder sehr österreichisch ist. Eine neue Rechtsform wird auch nicht die Antwort auf alle großen Probleme sein, die wir haben. Und man hat auch wieder einmal gesehen, wie komplex so ein Vorgang hierzulande ist – Stichwort: Notariatskammer, die sich in einigen Punkten quergelegt hat, weil der verpflichtende Notariatsakt teilweise wegfällt. Mein Fazit: Grundsätzlich positiv, aber in Klein-klein-Österreich gefangen.

Laura Raggl, Gründerin ROI Ventures und Startup-Rat-Mitglied

Es ist eine große Erleichterung, dass es nun wieder in die richtige Richtung geht und der 1.1.2024 wieder realistisch ist – grundsätzlich eine sehr positive Entwicklung für die Startup Szene. Allerdings wurden auch einige Kompromisse geschlossen, wie bei den Haltefristen, Anzahl der Mitarbeiter:innen, etc. Nun wird es spannend, wie die FlexKap in der Praxis angenommen wird und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen weitere Verbesserungen der neuen Rechtsform zu erreichen. Speziell die Thematik der Mitarbeiter:innenbeteiligung wurde bereits wesentlich verbessert und wird auch der primäre Treiber für FlexKap Gründungen sein.

Berthold Baurek-Karlic, Business Angel of the Year 2023

Ich persönlich freue mich darüber, dass alle Expert:innen in diesem langen Prozess durchgehalten haben und das Österreich einen vorsichtigen innovativen Schritt nach vorne wagt. Eine neue Rechtsform entsteht in Österreich nicht jeden Tag. Auf der anderen Seite stimmt es mich nachdenklich, dass wir einmal mehr Zeuge eines Balanceakts in Perfektion geworden sind bzw. werden. Ich vermisse in der Politik mutige Entscheidungen, schnellere Handlungen, ein besseres Verständnis für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit, und letztlich die Umsetzung vieler wichtiger Forderungen des Startup Ökosystems – die seit mehr als einem Jahrzehnt gefordert werden.

Ich hätte viele kleine Reformen der FlexKap vorgezogen

Bei allem Verständnis für die Interessensgruppen fürchte ich, dass wir uns solche Reform-Ballett-Vorstellungen nicht mehr leisten können! Ich hätte das Firmenbuchgericht abgeschafft, Notare mit echter Verantwortung zur Eintragung gestärkt, die GmbH und AG reformiert, und ein paar andere kleine Maßnahmen wie einen Investitionsfreibetrag und viele weitere kleine Reformen der FlexKap vorgezogen.

Christiane Holzinger, Business Angel of the Year 2023

Ich freue mich sehr, dass es die Politik doch noch geschafft hat sich zu einigen. Wir haben wirklich jahrelang gekämpft und es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Für mich sind die Veränderungen in Ordnung, aber eben kein Meilenstein. Aus meiner Sicht wird es dadurch nicht zu mehr Gründungen von Kapitalgesellschaften kommen. Diejenigen, die gründen, haben aber finanzielle Erleichterungen und auch im Handling gibt es Verbesserungen.

Für mich sind die Veränderungen in Ordnung, aber eben kein Meilenstein.

Die Mitarbeiter:innenbeteiligung war mehr als notwendig. Diese Einführung begrüße ich sehr, da damit die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbindung wesentlich verbessert wurden. Damit wurde auch auf die Anliegen des Arbeitsmarktes reagiert, nicht nur in der Startup-Community, sondern gesamtwirtschaftlich gesehen. Jeder Schritt, der engagierte, leistungsbereite Mitarbeiter:innen steuerlich entlastet, ist ein Schritt für einen zukunftssicheren Arbeitsmarkt!

Christof Strasser, Startup-Anwalt

Gesetze gibt es seit 4.000 Jahren, das FlexKap-Gesetz ist eines davon.  Ob hierdurch Unternehmer glücklicher und erfolgreicher werden, hängt davon ab, was wir daraus machen.

Man wird sehen, was in den nächsten Wochen noch ergänzend auf den Markt kommt und dann geht’s schon los.

Sehen wir das Gesetz als Business Opportunity für Anwälte und eine Gelegenheit für Content-Marketing von Startup-Kanzleien? Oder schaffen wir es – wie das ja eh schon bisher möglich war – auch die neuen Regelungen ideenreich, ergebnisorientiert und hoffentlich mit erfrischender Legal Tech-Unterstützung auf den Boden zu bringen?

Ohne Frage enthält das Gesetz ein paar gut gemeinte Ideen, die mal mehr, mal weniger zu Ende gedacht wurden. Man wird sehen, was in den nächsten Wochen noch ergänzend auf den Markt kommt und dann geht’s schon los.

Nora Frizberg, Operating Partner bei Speedinvest

Wir freuen uns sehr, dass die FlexCo sowie auch das steuerliche Paket zu Mitarbeiter:innenbeteiligungen nun endlich auf der Zielgeraden sind! Der Weg dorthin war ja doch sehr steinig… 

Die FlexCo bringt ein paar sehr wichtige Änderungen (z.B. stimmrechtslose Anteile, split voting, bedingtes und genehmigtes Kapital, Abbau von Formvorschriften für einige wenige Fälle), bleibt aber hinter den ursprünglichen Erwartungen an eine „Austria Limited“ (die der UK Limited nachgebildet sein sollte, und damit um ein Vielfaches flexibler gewesen wäre, als die FlexCo) zurück.

Unserer Einschätzung nach ist die FlexCo zwar eine Verbesserung im Vergleich zum Status Quo in Österreich. Gleichzeitig wird sie aber im internationalen Standortwettbewerb (z.B. verglichen mit UK, FR, NL, CH, DE) keinen positiven Effekt für Österreich haben. Dafür sind die vorgenommenen Flexibilisierungen bei weitem nicht weitgehend genug (und hinter diesen Ländern bleibt Österreich daher auch mit der FlexCo weit zurück).

Das gleiche gilt übrigens auch für das Paket zur Besteuerung von Mitarbeiter:innenbeteiligungen: Eine Verbesserung für Österreich im Vergleich zum Status Quo; aber keine Verbesserung im internationalen Wettbewerb (wenn man bedenkt, dass man in Österreich immer noch auf einen Steuersatz von ca. 34 Prozent kommt, statt wie in anderen Ländern auf einen KESt-Steuersatz von zwischen 10 und 25 Prozent).

Dennoch: Wir sehen die gesetzten Maßnahmen als den ersten Schritt und einen wichtigen Meilenstein, auf den über die nächsten Jahre hoffentlich noch viele Verbesserungen für die heimische Technologie-Wirtschaft folgen werden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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