15.12.2023

FlexKap im Nationalrat abgesegnet – Kritik von SPÖ, FPÖ und Neos

Nun ist das FlexKap-Gesetz endgültig durch und kann geplant mit 1. Jänner in Kraft treten. Die Opposition nutzte die Nationalratssitzung für weitere Kritik an der neuen Gesellschaftsform.
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Wahlprogramm Nationalratswahl - FlexKap Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss im Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Es ist vollbracht! Nach einem gut drei Jahre andauernden Prozess ist das Gesetz zur neuen Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap bzw. FlexCo) vom Nationalrat abgesegnet worden. Somit kann es, wie geplant, mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten. 73 Abgeordnete stimmten dafür, 65 dagegen.

Wegfall der Notariatspflicht bei Anteilsübetragungen auch im Nationalrat Streitpunkt

Eine zentrale Neuerungen in der FlexKap gegenüber der GmbH ist der Wegfall der Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen, der schon in den Verhandlungen zum größten Zankapfel geworden war. In der Nationalratssitzung übten nun auch SPÖ und FPÖ an diesem Punkt Kritik.

SPÖ und FPÖ fürchten ausländische Anwält:innen

Die beiden SPÖ-Abgeordneten Selma Yildirim und Ruth Becher befürchten etwa, dass zugunsten von mehr Flexibilität auf Sicherheit und Transparenz verzichtet werde. Becher meint, dies sei vor dem Hintergrund der Signa-Pleite “ein falsches Signal zu einer falschen Zeit”. Yildirim sieht zudem eine steigende Gefahr von Geldwäsche, weil künftig auch ausländische Anwält:innen, etwa aus Zypern oder Liechtenstein, Anwaltsurkunden aufsetzen können sollen.

FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan argumentiert ähnlich. Es werde “ohne Not” eine neue Form von Urkunden eingeführt, so der Mandatar. Die bisherige Übertragung von Unternhemensanteilen in Form eines Notariatsakts habe auch den anderen Gesellschafter:innen Sicherheit geboten. Künftig könnten nun auch “zypriotische, maltesische oder rumänische” Anwält:innen Einträge im Firmenbuch vornehmen.

FPÖ sieht “keinen Mehrwert” in FlexKap

Auch an der Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro, die auch für GmbHs gelten wird, übt FPÖ-Mandatar Stefan Kritik. Er rechne damit, dass viele schon bestehende GmbHs ihr Stammkapital herabsetzen werden, was Steuerausfälle von rund 80 Millionen Euro bewirken werde. Generell könne er keinen Mehrwert der FlexKap erkennen. Das Gründen werde dadurch nicht leichter, und für die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen hätte man keine eigene Gesellschaftsform einführen müssen.

Neos scheitern mit Entschließungsantrag zu Gründung auf englisch und ohne Notar:in

Entgegengesetzte Kritik kommt von den Neos. Für Mandatarin Henrike Brandstötter ist das FlexKap-Gesetz “unambitioniert”. Das Paket sei vor dem Hintergrund der Bedürfnisse und Wünsche von Startups mehr als enttäuschend. Es brauche mehr Möglichkeiten, Unternehmen digital und ohne Notariatsakt zu gründen, meint sie. Auch englischsprachige Gründungsurkunden sollten möglich sein. Ein Entschließungsantrag der Neos zu diesen Punkten wurde in der Sitzung erwartungsgemäß abgelehnt. Zudem drängte Brandstötter in der Debatte darauf, die Rahmenbedingungen für Risikokapital zu verbessern und die Rot-Weiß-Rot-Karte so zu reformieren, dass sie innerhalb einer Woche ausgestellt werden kann.

Rein weiblicher FlexKap-Gesetzestext sorgt für Diskussionen

Diskussionen gab es auch zur Formulierung des Gesetzestextes in rein weiblicher Form – Männer und auch alle anderen Geschlechter sind allerdings explizit mitgemeint. Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan wertet das als ein “eigenartiges Experiment”. SPÖ und Neos begrüßen die Initiative von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hingegen. Seitens der ÖVP heißt es, man nehme die Art der Formulierung “in Kauf”.

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Ivo Zekic, Gründer von Pplace (c) Pplace

Man könnte meinen, dieses junge Wiener Startup operiert unter dem Motto “Parken statt warten”. Mit seiner frisch gelaunchten App, die im Apple-App-Store erhältlich ist, möchte sich das Startup Pplace einem Problem widmen, das vor allem PKW-Fahrer:innen in urbanen Regionen betrifft: Die Parkplatz-Suche.

Parkplatz suchen, finden und weitergeben

Dafür hat Ivo Zekic, Gründer und Geschäftsführer, eine App entwickelt, die er als “legale Lösung zur Parkplatz-Weitergabe” kommuniziert. Gerade in urbanen Gebieten seien “öffentliche Parkplätze Mangelware” heißt es vom Gründer.

Um seinen Parkplatz “rechtlich sicher” per App weitergeben zu können, müssen sich PKW-Besitzer:innen zunächst in der Pplace-App registrieren. Anschließend kann man den Service der App nutzen, konkret: Die Plattform zeigt freie Stellplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem gewünschten Umkreis.

Nutzende können bei der virtuellen Parkplatz-Suche Filter verwenden – unter anderem nach Größe, optional nach Anrainer-, Längs- oder Querparkplätzen. Ist der optimale und freie Parkplatz gefunden, wird dieser ausgewählt.

Parkplatz-Tausch für fünf Euro

Umgekehrt sei es Nutzer:innen indes möglich, seinen eigenen Stellplatz zum Tausch anbieten zu können. Der “Parkplatz-Anbieter” sieht dabei seinen Tauschpartner “in der App über eine Straßenkarte in Echtzeit kommen”, heißt es weiter. Dabei sollen überdies alle wesentlichen Details der Fahrzeuge übermittelt werden. Sobald der Fahrzeuglenker vor Ort eintrifft, wird der Stellplatz für ihn freigegeben, erklärt Founder Zekic.

Sollte etwas nicht klappen, soll der Pplace-Administrator als Problemlöser verfügbar sein. Für den Tauschservice zahlt der Stellplatz-Suchende fünf Euro. Davon gehen vier Euro auf das App-Konto des Parkplatz-Anbieters. Ein Euro bleibt beim App-Betreiber. Etwaige Kurzparkgebühren sind selbstständig zu entrichten, heißt es vonseiten des Founders.

Die Plattform soll vorerst in Wien starten und in naher Zukunft auf ganz Österreich ausgeweitet werden, heißt es vonseiten des Founders. Zekic ist alleiniger Eigentümer der App. Pplace ist bislang ein Einzelunternehmen.

“Der Tausch ist erlaubt”

“Der Grundgedanke hinter dieser Plattform ist nicht, mit dem Inserieren von Parkplätzen viel Geld zu verdienen”, meint Pplace-Gründer Zekic. Daher sei das Anbieten von Abstellflächen auf drei Stück pro Tag begrenzt: “Im Idealfall sollte man mit dem aufgebauten Guthaben wieder Parkplätze für sich selbst eintauschen.” Die Idee zur App kam dem Wiener schon vor Jahren, als er selbst verzweifelt auf Parkplatzsuche war.

“Laut Straßenverkehrsordnung ist das Blockieren von Parkplätzen auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Gegenständen oder mithilfe von Personen zwar verboten”, erklärt Ivo Zekic, gibt aber im selben Atemzug Entwarnung: “Der Tausch mit einem Fahrzeug, wenn das andere kommt, ist erlaubt.” Aktuell zählt die App schon registrierte Nutzer:innen.

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