15.12.2023

FlexKap im Nationalrat abgesegnet – Kritik von SPÖ, FPÖ und Neos

Nun ist das FlexKap-Gesetz endgültig durch und kann geplant mit 1. Jänner in Kraft treten. Die Opposition nutzte die Nationalratssitzung für weitere Kritik an der neuen Gesellschaftsform.
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Wahlprogramm Nationalratswahl - FlexKap Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss im Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Es ist vollbracht! Nach einem gut drei Jahre andauernden Prozess ist das Gesetz zur neuen Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap bzw. FlexCo) vom Nationalrat abgesegnet worden. Somit kann es, wie geplant, mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten. 73 Abgeordnete stimmten dafür, 65 dagegen.

Wegfall der Notariatspflicht bei Anteilsübetragungen auch im Nationalrat Streitpunkt

Eine zentrale Neuerungen in der FlexKap gegenüber der GmbH ist der Wegfall der Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen, der schon in den Verhandlungen zum größten Zankapfel geworden war. In der Nationalratssitzung übten nun auch SPÖ und FPÖ an diesem Punkt Kritik.

SPÖ und FPÖ fürchten ausländische Anwält:innen

Die beiden SPÖ-Abgeordneten Selma Yildirim und Ruth Becher befürchten etwa, dass zugunsten von mehr Flexibilität auf Sicherheit und Transparenz verzichtet werde. Becher meint, dies sei vor dem Hintergrund der Signa-Pleite „ein falsches Signal zu einer falschen Zeit“. Yildirim sieht zudem eine steigende Gefahr von Geldwäsche, weil künftig auch ausländische Anwält:innen, etwa aus Zypern oder Liechtenstein, Anwaltsurkunden aufsetzen können sollen.

FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan argumentiert ähnlich. Es werde „ohne Not“ eine neue Form von Urkunden eingeführt, so der Mandatar. Die bisherige Übertragung von Unternhemensanteilen in Form eines Notariatsakts habe auch den anderen Gesellschafter:innen Sicherheit geboten. Künftig könnten nun auch „zypriotische, maltesische oder rumänische“ Anwält:innen Einträge im Firmenbuch vornehmen.

FPÖ sieht „keinen Mehrwert“ in FlexKap

Auch an der Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro, die auch für GmbHs gelten wird, übt FPÖ-Mandatar Stefan Kritik. Er rechne damit, dass viele schon bestehende GmbHs ihr Stammkapital herabsetzen werden, was Steuerausfälle von rund 80 Millionen Euro bewirken werde. Generell könne er keinen Mehrwert der FlexKap erkennen. Das Gründen werde dadurch nicht leichter, und für die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen hätte man keine eigene Gesellschaftsform einführen müssen.

Neos scheitern mit Entschließungsantrag zu Gründung auf englisch und ohne Notar:in

Entgegengesetzte Kritik kommt von den Neos. Für Mandatarin Henrike Brandstötter ist das FlexKap-Gesetz „unambitioniert“. Das Paket sei vor dem Hintergrund der Bedürfnisse und Wünsche von Startups mehr als enttäuschend. Es brauche mehr Möglichkeiten, Unternehmen digital und ohne Notariatsakt zu gründen, meint sie. Auch englischsprachige Gründungsurkunden sollten möglich sein. Ein Entschließungsantrag der Neos zu diesen Punkten wurde in der Sitzung erwartungsgemäß abgelehnt. Zudem drängte Brandstötter in der Debatte darauf, die Rahmenbedingungen für Risikokapital zu verbessern und die Rot-Weiß-Rot-Karte so zu reformieren, dass sie innerhalb einer Woche ausgestellt werden kann.

Rein weiblicher FlexKap-Gesetzestext sorgt für Diskussionen

Diskussionen gab es auch zur Formulierung des Gesetzestextes in rein weiblicher Form – Männer und auch alle anderen Geschlechter sind allerdings explizit mitgemeint. Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan wertet das als ein „eigenartiges Experiment“. SPÖ und Neos begrüßen die Initiative von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hingegen. Seitens der ÖVP heißt es, man nehme die Art der Formulierung „in Kauf“.

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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