15.12.2023

FlexKap im Nationalrat abgesegnet – Kritik von SPÖ, FPÖ und Neos

Nun ist das FlexKap-Gesetz endgültig durch und kann geplant mit 1. Jänner in Kraft treten. Die Opposition nutzte die Nationalratssitzung für weitere Kritik an der neuen Gesellschaftsform.
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Wahlprogramm Nationalratswahl - FlexKap Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss im Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Es ist vollbracht! Nach einem gut drei Jahre andauernden Prozess ist das Gesetz zur neuen Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap bzw. FlexCo) vom Nationalrat abgesegnet worden. Somit kann es, wie geplant, mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten. 73 Abgeordnete stimmten dafür, 65 dagegen.

Wegfall der Notariatspflicht bei Anteilsübetragungen auch im Nationalrat Streitpunkt

Eine zentrale Neuerungen in der FlexKap gegenüber der GmbH ist der Wegfall der Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen, der schon in den Verhandlungen zum größten Zankapfel geworden war. In der Nationalratssitzung übten nun auch SPÖ und FPÖ an diesem Punkt Kritik.

SPÖ und FPÖ fürchten ausländische Anwält:innen

Die beiden SPÖ-Abgeordneten Selma Yildirim und Ruth Becher befürchten etwa, dass zugunsten von mehr Flexibilität auf Sicherheit und Transparenz verzichtet werde. Becher meint, dies sei vor dem Hintergrund der Signa-Pleite „ein falsches Signal zu einer falschen Zeit“. Yildirim sieht zudem eine steigende Gefahr von Geldwäsche, weil künftig auch ausländische Anwält:innen, etwa aus Zypern oder Liechtenstein, Anwaltsurkunden aufsetzen können sollen.

FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan argumentiert ähnlich. Es werde „ohne Not“ eine neue Form von Urkunden eingeführt, so der Mandatar. Die bisherige Übertragung von Unternhemensanteilen in Form eines Notariatsakts habe auch den anderen Gesellschafter:innen Sicherheit geboten. Künftig könnten nun auch „zypriotische, maltesische oder rumänische“ Anwält:innen Einträge im Firmenbuch vornehmen.

FPÖ sieht „keinen Mehrwert“ in FlexKap

Auch an der Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro, die auch für GmbHs gelten wird, übt FPÖ-Mandatar Stefan Kritik. Er rechne damit, dass viele schon bestehende GmbHs ihr Stammkapital herabsetzen werden, was Steuerausfälle von rund 80 Millionen Euro bewirken werde. Generell könne er keinen Mehrwert der FlexKap erkennen. Das Gründen werde dadurch nicht leichter, und für die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen hätte man keine eigene Gesellschaftsform einführen müssen.

Neos scheitern mit Entschließungsantrag zu Gründung auf englisch und ohne Notar:in

Entgegengesetzte Kritik kommt von den Neos. Für Mandatarin Henrike Brandstötter ist das FlexKap-Gesetz „unambitioniert“. Das Paket sei vor dem Hintergrund der Bedürfnisse und Wünsche von Startups mehr als enttäuschend. Es brauche mehr Möglichkeiten, Unternehmen digital und ohne Notariatsakt zu gründen, meint sie. Auch englischsprachige Gründungsurkunden sollten möglich sein. Ein Entschließungsantrag der Neos zu diesen Punkten wurde in der Sitzung erwartungsgemäß abgelehnt. Zudem drängte Brandstötter in der Debatte darauf, die Rahmenbedingungen für Risikokapital zu verbessern und die Rot-Weiß-Rot-Karte so zu reformieren, dass sie innerhalb einer Woche ausgestellt werden kann.

Rein weiblicher FlexKap-Gesetzestext sorgt für Diskussionen

Diskussionen gab es auch zur Formulierung des Gesetzestextes in rein weiblicher Form – Männer und auch alle anderen Geschlechter sind allerdings explizit mitgemeint. Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan wertet das als ein „eigenartiges Experiment“. SPÖ und Neos begrüßen die Initiative von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hingegen. Seitens der ÖVP heißt es, man nehme die Art der Formulierung „in Kauf“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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