24.11.2023

FlexKap fixiert: Startup-Community setzt sich in wichtigem Punkt durch

Entgegen Befürchtungen aus der Startup-Community wurde die Regierungsvorlage für die FlexKap nahezu termingerecht vorgelegt. Damit sollte sich das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024 ausgehen. Auch ein vielkritisierter Vorschlag ist vom Tisch.
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FlexKap FlexCo
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Noch vor wenigen Tagen sah es so aus, als könne der Zeitplan für die Regierungsvorlage zur neuen Rechtsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) nicht eingehalten werden – brutkasten berichtete über diesbezügliche Befürchtungen aus der Startup-Community. Nun wurden es gerade einmal zwei Tage Verspätung. Statt, wie geplant, am 22. November wurde die Regierungsvorlage heute dem Parlament übermittelt, um in der nächsten Sitzung zur Abstimmung zu kommen. Auf der Website des Parlaments scheint sie bereits auf. Das bedeutet, das geplante Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024 sollte sich ausgehen.

Absegnung von Anwalts-Urkunden durch Richter:innen kommt nicht

Die finalen Verhandlungen zu Streitpunkten im FlexKap-Gesetz sind in einem zentralen Bereich zugunsten der Startup-Community ausgegangen, wie aus einer offiziellen Information zur Regierungsvorlage hervorgeht. Demnach hält die Regelung aus dem Erstentwurf, dass Urkunden zur Anteilsübertragung zukünftig neben Notar:innen auch von Anwält:innen unterfertigt werden können. Zwischenzeitlich war eine mögliche Regelung ins Spiel gebracht worden, dass Anwalts-Urkunden von Richter:innen abgesegnet werden müssen. Das wurde abgewendet. Die Startup-Community erwartet sich Erleichterungen durch die somit geringeren Form-Erfordernisse.

Kompromiss: Fristen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung etwas herabgesetzt

In einem weiteren Streitpunkt, der die neue Mitarbeiter:innenbeteiligung betrifft, kam es zu einem Kompromiss, der eine Verbesserung im Sinne der Startup-Community darstellt. Der im Mai präsentierte Startup Paket-Erstentwurf sah vor, dass Mitarbeiter:innen für die neue Beteiligung zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, dann sollte eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren gelten. Diese Fristen wurden nun auf zwei bzw. drei Jahre verkürzt. Seitens der Startup-Community, vertreten durch den Startup-Rat im Wirtschaftsministerium, war eine Herabsetzung der Fristen auf jeweils ein Jahr gefordert worden.

Herabsetzung des Mindeststammkapitals nicht nur bei FlexKap, sondern auch bei GmbH

Ein weiterer Kernpunkt des FlexKap-Gesetzes ist eine Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro, die auch für GmbHs gilt (dort waren es bislang formell 35.000 Euro, wobei der niedrigere Satz bei „gründungsprivilegierten“ GmbHs bereits länger galt). Damit wird auch die Körperschaftssteuer, die fünf Prozent des Mindeststammkapitals ausmacht, reduziert. Bei Unternehmensanteilen wird die Mindeststammeinlage von 70 Euro auf einen Euro reduziert. Für Unternehmenswertanteile, also jene, die im Rahmen der Mitarbeiter:innenbeteiligung ausgegeben werden, gilt die Grenze von einem Cent.

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Die automatisierte Burger-Maschine FABAL © REET Systems

Die österreichische REET Systems GmbH (Restaurant Efficiency Technologies Systems) hat nach eigenen Angaben die Entwicklung einer serienreifen automatisierten Burger-Produktion abgeschlossen. Das System trägt den Namen FABAL (Fully Automated Burger Assembly Line) und wird interessierten Gastronomiebetrieben nun auch in einem Demo-Center in Wiener Neudorf, Niederösterreich, vorgeführt.

Aufbau und Kapazität

FABAL ist laut REET modular aufgebaut und lässt sich an unterschiedliche Restauranttypen anpassen. Je nach Konfiguration sollen laut eigenen Angaben bis zu 300 Burger pro Stunde produziert werden können, aus über 50 verschiedenen Zutaten und in zahlreichen, auch individuell zusammengestellten, Varianten. Bedient wird die Anlage von einer einzigen Person, die für Befüllung und Reinigung zuständig ist. Laut Website sollen sich Betreiber:innen 50 Prozent der Personalkosten sparen. Ein KI-gestütztes System überwacht laut Unternehmen Produktionsqualität und Betriebszustände der Komponenten.

Entwicklung und Testbetrieb

Die aktuelle dritte Generation der Anlage sei nach rund sieben Jahren Entwicklung entstanden und habe sich in einem über einjährigen Testbetrieb mit mehr als 30.000 produzierten Burgern bewährt, so REET. Als Einsatzgebiete nennt das Unternehmen Schnellrestaurants, Großkantinen, Events und Vergnügungsparks. REET gibt, an die Patent- und Immaterialgüterrechte an der Technologie zu halten.

Produktion und Support sollen über Partnerunternehmen im In- und Ausland laufen. „Die größte Herausforderung dieser Innovation war es, auf dem in üblichen Küchengrößen vorhandenen Platzangebot aus über 50 verschiedenen und uneinheitlichen Burgerzutaten automatisiert unterschiedlichste Burger Sandwiches in hohen Stückzahlen herzustellen“, sagt REET-Geschäftsführer und Wirtschaftsanwalt Dieter Spranz.

Eigentümerstruktur

REET Systems wurde laut eigenen Angaben 2019 aus dem Gesellschafterumfeld der Theophil Group gegründet, seit 2022 hält die Raiffeisen-Beteiligungsgesellschaft Invest AG eine Minderheitsbeteiligung. Geschäftsführer ist aktuell Dieter Spranz, zuvor wurde er von April 2023 bis Mai 2026 von Roland Ambrosch unterstützt.

Mehrheitseigentümerin von REET ist die Theophil Group, eine österreichische Familienunternehmensgruppe mit Schwerpunkt Systemgastronomie und Immobilien, die in Österreich rund 1.000 Mitarbeiter:innen beschäftigt und laut Aussendung über 100 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt.

Verbindung zur Systemgastronomie

International ist die Theophil Group mit The Coffeeshop Company in neun weiteren Ländern mit rund 100 Standorten vertreten. Über ihre Tochtergesellschaft The Eatery Group (bis 2023 TQSR Group) ist sie zudem seit 2015 Masterfranchisenehmerin von Burger King in Österreich.

„Als Masterfranchisee und exklusiver Developer der amerikanischen Burgerkette Burger King verwalten wir den gesamten österreichischen Markt der Marke“, heißt es auf der Website der Gruppe. 34 Burger-Lokale betreibe man selbst. Die neue Burger-Automatisierungstechnik entsteht damit im selben Konzernumfeld, das hierzulande auch einen der größten Systemgastronomie-Betreiber stellt, ein naheliegendes erstes Einsatzfeld für FABAL.

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