21.04.2022

FlexCo: Vorteile der Rechtsform lassen sich wissenschaftlich klar belegen

Gastkommentar. EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna argumentiert in einer Replik, warum die neue Rechtsform FlexCo substantielle Verbesserungen bringen kann.
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Budgetentwurf Monika Köppl-Turyna über die FlexCo
Monika Köppl-Turyna | (c) Weinwurm
kommentar

Austrian Limited bzw. FlexCo oder FlexKap – wie sie jetzt heißt – ist wieder in aller Munde. Nicht zuletzt wegen zwei Kommentaren, die kürzlich beim brutkasten erschienen sind, und die sich, trotz aller Vorschläge der Experten, wissenschaftlicher Evidenz und langjährigen Forderungen der Startup-Szene, lautstark gegen die neue Rechtsform aussprechen. Aber alles der Reihe nach.

Die erste Stimme, und zwar die des Wiener Gründers Jakobus Schuster kann man wohl nur unter dem Motto „Hund beißt Mann“ zusammenfassen. Er vertritt eine legitime Position, ausgehend von einem individuellen Interesse, aber auch nicht mehr als das.

„Kein Innovationsparadies“ durch FlexCo? Reformen wirken schrittweise!

Die zweite Stimme gegen FlexCo kam vom Rechtsanwalt Christof Strasser und enthält eine Reihe an Argumenten, warum es die neue Rechtsform nicht braucht. Und er unterstützt dabei Sichtweisen, die einem wissenschaftlichen Konsens widersprechen. Es beginnt mit der plastischen Parallele: „So wie ein Hoodie noch kein Startup macht, wird aus Österreich nicht deshalb ein Innovationsparadies, weil man eine Rechtsform einführt, die ein bisschen mehr nach Kalifornien riecht“.

Natürlich ändert ein Element des Systems nicht gleich alles: Ein David Alaba macht ja auch nicht automatisch einen Weltmeister aus uns. So ist es auch bei jeder Reform. Mit diesem Argument hätten wir uns auch gleich zahlreiche andere sinnvolle Reformschritte ersparen können.

Jede nur so kleine Reform könnte – ceteris paribus – zu einer Verbesserung der Standortqualität für Startups führen. Doch die neue Rechtsform ist nicht nur eine kleine Reform. Und hier irrt Herr Strasser, wenn er schreibt, dass „Mitarbeiterbeteiligung kein dringendes Thema wäre“ oder das Bürokratiemonster GmbH kein Hindernis für die Gründungen darstellt. Die wissenschaftliche Literatur liefert eindeutig empirische Evidenz dafür, dass sowohl die Möglichkeit der einfachen Gründung als auch günstige Mitarbeiterbeteiligungsregelungen wichtige Eckpfeiler einer dynamischen Entrepreneurship-Aktivität sind.

Internationale Evidenz spricht für Mitarbeiterbeteiligung

Für junge Unternehmen im Allgemeinen stellt die Sicherstellung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine besondere Herausforderung dar. Die Befragungsergebnisse im Rahmen des Austrian Startup Monitor spiegeln diese Problematik wider. Für mehr als 30 Prozent der befragten Gründer:innen stellt sich die Personalakquise als größte Herausforderung dar. Gleichzeitig müssen neue Unternehmen nicht nur mit etablieren Konkurrenten im Inland am Arbeitsmarkt in den Wettbewerb treten, sondern zunehmend auch mit ausländischen Arbeitgebern. Und diese haben doch deutlich bessere Startpositionen.

Internationale Evidenz zeigt, dass günstige Formen von Mitarbeiterbeteiligung der Schlüssel zur Entwicklung einer lebhaften Szene sein können.

Beteiligungsmodelle für Mitarbeiter:innen, aber etwa auch für externe Dienstleister, Berater:innen oder Organe, sind eine denkbare Methode zur Erhöhung der Anreize, doch bei heimischen Entrepreneuren zu arbeiten. Um Startup-Unternehmen für Fachkräfte attraktiv zu machen, soll die Ausgabe von „Unternehmenswertbeteiligungen“ als Form der Mitarbeiterbeteiligung ermöglicht werden. Auf diesem Weg sollen Beschäftigte incentiviert werden, da durch eine eigene Beteiligung das Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des Startups gestärkt wird.

Internationale Evidenz zeigt, dass günstige Formen von Mitarbeiterbeteiligung der Schlüssel zur Entwicklung einer lebhaften Szene sein können. Henrekson und Sanandaji (2018) zeigen etwa, dass die günstige Besteuerung von Stock Options den wesentlichen Unterschied zwischen den Ländern ausmacht – oder gar das wichtigste Erfolgs-Element darstellt. Dabei würde die in der FlexCo ursprünglich vorgesehene Besteuerung der Options als Kapitalertrag im Gegensatz zu Arbeitseinkommen den erwünschten Hebel bringen.

Starker Zusammenhang zwischen einfacher, günstiger Gründung und wirtschaftlichem Erfolg eines Landes

Zweitens zeigt internationale Literatur, dass es einen starken Zusammenhang zwischen einfachen und günstigen Prozeduren für Gründungen und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Landes gibt. Ein häufig referenzierter Indikator für die Einfachheit der Unternehmensgründung wurde in der Vergangenheit von der Weltbank im „Doing Business Report“ publiziert. Dabei erzielte Österreich zuletzt 2020 im Hinblick auf die Unternehmensgründung einen Gesamtscore von etwa 83 des auf 100 normierten „Bestwerts“. Unter den 190 Vergleichsländern lag Österreich damit auf Rang 127.

Ein maßgeblicher Teilindikator sind hier die Kosten zur Erledigung der Verfahren zur Unternehmensgründung in Prozent des Einkommens pro Kopf. Zu diesen Kosten gehören natürlich auch jegliche notariellen Beglaubigungen. Diese Kosten betrugen 2020 in Österreich 4,7 Prozent. Dies liegt zum Teil über den Vergleichswerten von anderen höher entwickelten Ökonomien, etwa 2,3 Prozent in der Schweiz, 1 Prozent in den USA, 0,5 Prozent in Schweden oder 0,2 Prozent in Dänemark. Zu sehen ist hier auch, dass es sich keinesfalls um laissez faire Ökonomien handelt, sondern mehrheitlich um vorbildliche Sozialdemokratien aus dem Norden, wo auch Arbeiterrechte eine besonders hohe Stellung haben.

Eindeutige empirische Ergebnisse

Diese hohe regulatorische Komplexität und Kosten der Gründung werden in Österreich als besonders hindernd gesehen, etwa in dem Global Entrepreneurship Monitor 2020, wo dieser Indikator auf der vorletzten (!!!) Stelle liegt – nur vor der de facto nicht vorhandenen Ausbildung im Bereich Entrepreneurship in den Schulen. In der wissenschaftlichen Literatur finden sich Ergebnisse, wonach ein restriktives regulatorisches Gründungsumfeld die Unternehmens- und Gründungsdynamik hemmen kann.

Klapper und Love (2010) zeigen, dass die Einfachheit der Gründung die Gründungsdynamik positiv beeinflussen kann. Reformen, die eine substanzielle Verringerung von Verfahren, Kosten oder Verfahrensdauern bewirken, können demnach die Gründungsdynamik verbessern. Ciccione und Papaioannou (2007) zeigen ein etwa 0,4 Prozent schnelleres Industriewachstum in Finnland (24 Tage zum Gründen) als in Italien (62 Tage zum Gründen). Papadimopoulos (2014) kommt zu einem ähnlichen Schluss im Kontext einer griechischen Reform, die ähnliche Vereinfachungen eingeführt hat.

Dazu gehört in erster Linie Abschaffung der Notariatspflicht.

Autoren von EcoAustria (Graf et al. 2019) identifizieren positive volkswirtschaftliche Effekte im Kontext der Rückführung von überschießender Regulierung gegenüber Rahmenregulierungen auf Ebene der Europäischen Union („Gold Plating“). Auf dieser Basis zeigt sich, dass aufgrund des Erfüllungsaufwands durch Gold-Plating Regulierungen das BIP um rund 0,2 Prozent bzw. knapp 800 Mio. niedriger liegt. Diese empirischen Ergebnisse deuten sehr stark darauf hin, dass Kosten der Gründung sowie weiteren Aktivitäten, etwa Anteilsübergaben, gesenkt werden sollten, um den Standort für Startups zu stärken. Dazu gehört in erster Linie Abschaffung der Notariatspflicht.

Auch Mindestkapitalanforderungen werden in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung gebracht. Van Stel et al. (2006) etwa zeigen, dass diese negativ mit der Gründungsdynamik korrelieren. Hier ist die wissenschaftliche Evidenz allerdings weniger klar als bei den ersten zwei Punkten – was eigentlich auch der Meinung, dass es das wichtigste Element sei, widerspricht.

Fazit: FlexCo kann heimisches Ökosystem substanziell vorantreiben

Anders als in dem zitierten Kommentar scheint die Evidenz dafür zu sprechen, dass FlexCo genau die wichtigsten Elemente, die der österreichischen Startup Szene fehlen, anspricht. Es soll zweifelsohne auch mehr als das passieren. Die Forderung nach Senkung der Lohnnebenkosten oder mehr MINT-Ausbildung für die Kinder kann man etwa nur unterschreiben. Die jüngst diskutierte Wiedereinführung der Behaltefrist bei Wertpapieren könnte auch helfen. Oder vielleicht sogar die Klärung der Besteuerung von Carry-Erträgen.

Die neue Rechtsform FlexCo wird nicht alle Standort-Probleme lösen, aber sie hat das Potenzial, das heimische Ökosystem substanziell voranzutreiben.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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