21.04.2022

FlexCo: Vorteile der Rechtsform lassen sich wissenschaftlich klar belegen

Gastkommentar. EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna argumentiert in einer Replik, warum die neue Rechtsform FlexCo substantielle Verbesserungen bringen kann.
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Budgetentwurf Monika Köppl-Turyna über die FlexCo
Monika Köppl-Turyna | (c) Weinwurm
kommentar

Austrian Limited bzw. FlexCo oder FlexKap – wie sie jetzt heißt – ist wieder in aller Munde. Nicht zuletzt wegen zwei Kommentaren, die kürzlich beim brutkasten erschienen sind, und die sich, trotz aller Vorschläge der Experten, wissenschaftlicher Evidenz und langjährigen Forderungen der Startup-Szene, lautstark gegen die neue Rechtsform aussprechen. Aber alles der Reihe nach.

Die erste Stimme, und zwar die des Wiener Gründers Jakobus Schuster kann man wohl nur unter dem Motto „Hund beißt Mann“ zusammenfassen. Er vertritt eine legitime Position, ausgehend von einem individuellen Interesse, aber auch nicht mehr als das.

„Kein Innovationsparadies“ durch FlexCo? Reformen wirken schrittweise!

Die zweite Stimme gegen FlexCo kam vom Rechtsanwalt Christof Strasser und enthält eine Reihe an Argumenten, warum es die neue Rechtsform nicht braucht. Und er unterstützt dabei Sichtweisen, die einem wissenschaftlichen Konsens widersprechen. Es beginnt mit der plastischen Parallele: „So wie ein Hoodie noch kein Startup macht, wird aus Österreich nicht deshalb ein Innovationsparadies, weil man eine Rechtsform einführt, die ein bisschen mehr nach Kalifornien riecht“.

Natürlich ändert ein Element des Systems nicht gleich alles: Ein David Alaba macht ja auch nicht automatisch einen Weltmeister aus uns. So ist es auch bei jeder Reform. Mit diesem Argument hätten wir uns auch gleich zahlreiche andere sinnvolle Reformschritte ersparen können.

Jede nur so kleine Reform könnte – ceteris paribus – zu einer Verbesserung der Standortqualität für Startups führen. Doch die neue Rechtsform ist nicht nur eine kleine Reform. Und hier irrt Herr Strasser, wenn er schreibt, dass „Mitarbeiterbeteiligung kein dringendes Thema wäre“ oder das Bürokratiemonster GmbH kein Hindernis für die Gründungen darstellt. Die wissenschaftliche Literatur liefert eindeutig empirische Evidenz dafür, dass sowohl die Möglichkeit der einfachen Gründung als auch günstige Mitarbeiterbeteiligungsregelungen wichtige Eckpfeiler einer dynamischen Entrepreneurship-Aktivität sind.

Internationale Evidenz spricht für Mitarbeiterbeteiligung

Für junge Unternehmen im Allgemeinen stellt die Sicherstellung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine besondere Herausforderung dar. Die Befragungsergebnisse im Rahmen des Austrian Startup Monitor spiegeln diese Problematik wider. Für mehr als 30 Prozent der befragten Gründer:innen stellt sich die Personalakquise als größte Herausforderung dar. Gleichzeitig müssen neue Unternehmen nicht nur mit etablieren Konkurrenten im Inland am Arbeitsmarkt in den Wettbewerb treten, sondern zunehmend auch mit ausländischen Arbeitgebern. Und diese haben doch deutlich bessere Startpositionen.

Internationale Evidenz zeigt, dass günstige Formen von Mitarbeiterbeteiligung der Schlüssel zur Entwicklung einer lebhaften Szene sein können.

Beteiligungsmodelle für Mitarbeiter:innen, aber etwa auch für externe Dienstleister, Berater:innen oder Organe, sind eine denkbare Methode zur Erhöhung der Anreize, doch bei heimischen Entrepreneuren zu arbeiten. Um Startup-Unternehmen für Fachkräfte attraktiv zu machen, soll die Ausgabe von „Unternehmenswertbeteiligungen“ als Form der Mitarbeiterbeteiligung ermöglicht werden. Auf diesem Weg sollen Beschäftigte incentiviert werden, da durch eine eigene Beteiligung das Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des Startups gestärkt wird.

Internationale Evidenz zeigt, dass günstige Formen von Mitarbeiterbeteiligung der Schlüssel zur Entwicklung einer lebhaften Szene sein können. Henrekson und Sanandaji (2018) zeigen etwa, dass die günstige Besteuerung von Stock Options den wesentlichen Unterschied zwischen den Ländern ausmacht – oder gar das wichtigste Erfolgs-Element darstellt. Dabei würde die in der FlexCo ursprünglich vorgesehene Besteuerung der Options als Kapitalertrag im Gegensatz zu Arbeitseinkommen den erwünschten Hebel bringen.

Starker Zusammenhang zwischen einfacher, günstiger Gründung und wirtschaftlichem Erfolg eines Landes

Zweitens zeigt internationale Literatur, dass es einen starken Zusammenhang zwischen einfachen und günstigen Prozeduren für Gründungen und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Landes gibt. Ein häufig referenzierter Indikator für die Einfachheit der Unternehmensgründung wurde in der Vergangenheit von der Weltbank im „Doing Business Report“ publiziert. Dabei erzielte Österreich zuletzt 2020 im Hinblick auf die Unternehmensgründung einen Gesamtscore von etwa 83 des auf 100 normierten „Bestwerts“. Unter den 190 Vergleichsländern lag Österreich damit auf Rang 127.

Ein maßgeblicher Teilindikator sind hier die Kosten zur Erledigung der Verfahren zur Unternehmensgründung in Prozent des Einkommens pro Kopf. Zu diesen Kosten gehören natürlich auch jegliche notariellen Beglaubigungen. Diese Kosten betrugen 2020 in Österreich 4,7 Prozent. Dies liegt zum Teil über den Vergleichswerten von anderen höher entwickelten Ökonomien, etwa 2,3 Prozent in der Schweiz, 1 Prozent in den USA, 0,5 Prozent in Schweden oder 0,2 Prozent in Dänemark. Zu sehen ist hier auch, dass es sich keinesfalls um laissez faire Ökonomien handelt, sondern mehrheitlich um vorbildliche Sozialdemokratien aus dem Norden, wo auch Arbeiterrechte eine besonders hohe Stellung haben.

Eindeutige empirische Ergebnisse

Diese hohe regulatorische Komplexität und Kosten der Gründung werden in Österreich als besonders hindernd gesehen, etwa in dem Global Entrepreneurship Monitor 2020, wo dieser Indikator auf der vorletzten (!!!) Stelle liegt – nur vor der de facto nicht vorhandenen Ausbildung im Bereich Entrepreneurship in den Schulen. In der wissenschaftlichen Literatur finden sich Ergebnisse, wonach ein restriktives regulatorisches Gründungsumfeld die Unternehmens- und Gründungsdynamik hemmen kann.

Klapper und Love (2010) zeigen, dass die Einfachheit der Gründung die Gründungsdynamik positiv beeinflussen kann. Reformen, die eine substanzielle Verringerung von Verfahren, Kosten oder Verfahrensdauern bewirken, können demnach die Gründungsdynamik verbessern. Ciccione und Papaioannou (2007) zeigen ein etwa 0,4 Prozent schnelleres Industriewachstum in Finnland (24 Tage zum Gründen) als in Italien (62 Tage zum Gründen). Papadimopoulos (2014) kommt zu einem ähnlichen Schluss im Kontext einer griechischen Reform, die ähnliche Vereinfachungen eingeführt hat.

Dazu gehört in erster Linie Abschaffung der Notariatspflicht.

Autoren von EcoAustria (Graf et al. 2019) identifizieren positive volkswirtschaftliche Effekte im Kontext der Rückführung von überschießender Regulierung gegenüber Rahmenregulierungen auf Ebene der Europäischen Union („Gold Plating“). Auf dieser Basis zeigt sich, dass aufgrund des Erfüllungsaufwands durch Gold-Plating Regulierungen das BIP um rund 0,2 Prozent bzw. knapp 800 Mio. niedriger liegt. Diese empirischen Ergebnisse deuten sehr stark darauf hin, dass Kosten der Gründung sowie weiteren Aktivitäten, etwa Anteilsübergaben, gesenkt werden sollten, um den Standort für Startups zu stärken. Dazu gehört in erster Linie Abschaffung der Notariatspflicht.

Auch Mindestkapitalanforderungen werden in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung gebracht. Van Stel et al. (2006) etwa zeigen, dass diese negativ mit der Gründungsdynamik korrelieren. Hier ist die wissenschaftliche Evidenz allerdings weniger klar als bei den ersten zwei Punkten – was eigentlich auch der Meinung, dass es das wichtigste Element sei, widerspricht.

Fazit: FlexCo kann heimisches Ökosystem substanziell vorantreiben

Anders als in dem zitierten Kommentar scheint die Evidenz dafür zu sprechen, dass FlexCo genau die wichtigsten Elemente, die der österreichischen Startup Szene fehlen, anspricht. Es soll zweifelsohne auch mehr als das passieren. Die Forderung nach Senkung der Lohnnebenkosten oder mehr MINT-Ausbildung für die Kinder kann man etwa nur unterschreiben. Die jüngst diskutierte Wiedereinführung der Behaltefrist bei Wertpapieren könnte auch helfen. Oder vielleicht sogar die Klärung der Besteuerung von Carry-Erträgen.

Die neue Rechtsform FlexCo wird nicht alle Standort-Probleme lösen, aber sie hat das Potenzial, das heimische Ökosystem substanziell voranzutreiben.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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