25.02.2025
GASTBEITRAG

FlexCo versus GmbH: Die neue Rechtsform im Praxistest

Mit StartMatch gründete Robert Kopka sein zweites Startup als FlexCo. Im Gastbeitrag beschreibt er seine größten Learnings mit der neuen Rechtsform.
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StartMatch-Gründer Robert Kopka beschreibt im Gastbeitrag seine Erfahrungen mit der Rechtsform FlexCo | (c) StartMatch / brutkasten
StartMatch-Gründer Robert Kopka beschreibt im Gastbeitrag seine Erfahrungen mit der Rechtsform FlexCo | (c) StartMatch / brutkasten

„Tut mir leid, eine… FlexCo? Das kenne ich gar nicht. Moment, ich hole kurz meinen Kollegen…“ So begann unser Abenteuer mit der neuen Rechtsform, als wir bei einer der größten österreichischen Banken ein Geschäftskonto eröffnen wollten. Die FlexCo ist seit ihrer Einführung im Jänner 2024 ein Hoffnungsträger für die heimische Startup-Szene. Doch wie schlägt sie sich in der Praxis?

Die Verheißung der FlexCo: Mehr Flexibilität für Startups

Die FlexCo wurde als moderne Alternative zur GmbH konzipiert, mit dem Ziel, schnellwachsenden Unternehmen mehr Flexibilität zu bieten. Auf dem Papier klingt vieles verlockend: Stückanteile ab einem Euro, vereinfachte Kapitalbeschaffung, innovative Optionen für Mitarbeiterbeteiligungen. Doch wie so oft liegt der Teufel im Detail und in der praktischen Umsetzung.

Unsere Learnings mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft

1. Die Erklärungs-Herausforderung

Nicht nur bei Banken, auch bei in- und ausländischen Geschäftspartnern müssen wir regelmäßig erläutern, was eine FlexCo überhaupt ist. Während dies zunächst mühsam erscheint, hat es einen unerwarteten Vorteil: Es öffnet Türen für tiefergehende Gespräche über unsere Unternehmensstrategie und signalisiert Innovation. Dennoch muss man für diese zusätzlichen Erklärungsrunden Zeit einplanen.

2. Kapitalbeschaffung: Flexibler, aber nicht ohne Hürden

Das „genehmigte Kapital“ der FlexCo ermöglicht der Geschäftsführung, das Stammkapital ohne erneute Generalversammlung zu erhöhen, was Finanzierungsrunden und Mitarbeiterbeteiligungen vereinfacht. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass Investoren noch zurückhaltend reagieren. Die theoretischen Vorteile werden teilweise durch längere Due-Diligence-Prozesse aufgehoben. Plant daher mehr Zeit für erklärende Investorengespräche ein.

3. Vorsicht bei Mitarbeiterbeteiligungen

Die speziellen Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen klangen zunächst revolutionär. Nach Beratungsgesprächen mit mehreren Expert:innen haben wir jedoch entschieden, hier noch abzuwarten. Bei wichtigen Fragen wie dem Ausscheiden von Mitarbeiter:innen mit diesen Anteilen oder steuerlichen Detailfragen gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf. Wir setzen vorerst weiter auf bewährte Phantom-Stock-Modelle.

4. Umlaufbeschlüsse und Entscheidungsfindung

Ein echter Pluspunkt der FlexCo ist die Möglichkeit elektronischer Beschlussfassungen ohne Zustimmung aller Gesellschafter:innen. Das beschleunigt Entscheidungsprozesse erheblich und ist ein klarer Vorteil gegenüber der GmbH, die ich bei meinem letzten Startup hatte.

FlexCo vs. GmbH: Der direkte Vergleich

Um die Unterschiede greifbar zu machen, hier eine Gegenüberstellung der wichtigsten Aspekte:

FlexCoGmbH
StammkapitalStückanteile ab 1 € möglich, Mindeststammkapital 10.000 €Mindesteinlage pro Gesellschafter: 70 €, Mindeststammkapital 10.000 €
KapitalbeschaffungGenehmigtes Kapital möglich, flexiblere KapitalerhöhungenKapitalerhöhungen nur mit Gesellschafterbeschluss
AnteilsübertragungUrkunde von Rechtsanwalt oder Notar ausreichendNotariatsakt erforderlich
UmlaufbeschlüsseElektronische Beschlussfassung möglich, keine Zustimmung aller Gesellschafter nötigZustimmung aller Gesellschafter für Umlaufbeschlüsse erforderlich
MitarbeiterbeteiligungSpezielle Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen möglichKeine speziellen Anteilsklassen für Mitarbeiter
Eigene AnteileBis zu 1/3 des Stammkapitals möglichErwerb eigener Anteile stark eingeschränkt
AufsichtsratVerpflichtend ab: 5 Mio. € Bilanzsumme oder 10 Mio. € Umsatz oder 50 Mitarbeiter:innen (2 von 3 Kriterien)Höhere Schwellenwerte für Aufsichtsratspflicht
RechtssicherheitNeue Rechtsform, teilweise noch offene RechtsfragenEtablierte Rechtsform mit klarer Rechtsprechung
Akzeptanz im GeschäftslebenNoch gering, mögliche Skepsis bei Banken und (ausländischen) GeschäftspartnernHohe Akzeptanz als Standard-Rechtsform

Fazit: Für wen lohnt sich die FlexCo?

Wir würden uns aktuell wieder für eine FlexCo entscheiden. Die Vorteile gegenüber einer GmbH überwiegen für uns.

Für klassische KMUs ohne Wachstumsambitionen oder Unternehmen in besonders konservativen Branchen bleibt die GmbH hingegen oft die bessere Wahl.

Letztendlich gilt: Die Rechtsform sollte eurer Unternehmensstrategie dienen, nicht umgekehrt. Nehmt euch die Zeit für eine fundierte Entscheidung und lasst euch dabei von Expert:innen beraten, die bereits Erfahrung mit der FlexCo haben. Die anfänglichen Unsicherheiten einer neuen Rechtsform werden sich mit zunehmender Praxiserfahrung legen und als Early Adopters könnt ihr von den Vorteilen profitieren, während andere noch zögern.


Zum Autor

Robert Kopka war Gründer des Wiener Smart-Lampen-Startups Luke Roberts, das 2021 nach München verkauft wurde. Mit seinem neuen Startup SmartMatch, das er gemeinsam mit Oliver Lukesch gründete, betreibt Kopka eine KI-Plattform, die unter anderem über die automatische Generierung von Förderanträgen die komplexen Prozesse im Förderwesen für Startups und KMU vereinfachen soll.

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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Quantencomputing nach wie vor eine Zukunftstechnologie. In der Breite ist diese definitiv noch nicht angekommen. Entsprechend sind auch viele Startups in dem Feld noch die klassische Wette auf die Zukunft, wie sie im Hightech-Bereich üblich ist: massive Forschungsausgaben und noch keine Umsätze. Dass es aber nicht so sein muss, beweist das Innsbrucker Quanten-Scaleup ParityQC.

Dieses legte nun seinen Jahresabschluss für 2025 vor. Als GmbH und „kleine Kapitalgesellschaft“ gelten dabei eingeschränkte Berichtspflichten – so muss etwa die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht werden. Aus dem Bericht lässt sich der Gewinn aber (im Gegensatz zum Umsatz) genau ableiten.

1,46 Millionen Euro Gewinn mit nur 27 Mitarbeiter:innen

ParityQC stand demnach 2025 bei einem Bilanzgewinn von knapp über drei Millionen Euro. Abzüglich des Gewinnvortrags ergibt sich ein Jahresüberschuss von etwa 1,46 Millionen Euro – und das mit 27 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jahr 2024 hatte das Scaleup einen Gewinn von rund 1,36 Millionen Euro zu Buche stehen.

Die Umsätze lassen sich dagegen – wie erwähnt – nicht aus dem Bericht ableiten. Bekannt ist, dass ParityQC an mehreren Großaufträgen im Quantenbereich beteiligt ist. Brutkasten berichtete zuletzt Ende Juni über einen 35-Millionen-Euro-Deal mit der deutschen Cyberagentur, der Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums.

Fast 14 Millionen Euro liquide Mittel

Neben den Gewinnen sind auch die liquiden Mittel, die aus dem Bericht hervorgehen, beachtlich. Diese betrugen mit Abschluss 2025 fast 14 Millionen Euro und damit fast 93 Prozent der Bilanzsumme von rund 15 Millionen Euro. Mit rund 12,6 Millionen Euro Eigenkapital kommt ParityQC zudem auf eine Eigenkapitalquote von 83,7 Prozent. Und schließlich: Kapitalrücklagen von 9,49 Millionen Euro, die schon 2024 zu Buche standen, blieben unangetastet.

Eine logische Ableitung aus all den Zahlen: Das Kapital aus der großen (nicht konkret bezifferten) Finanzierungsrunde 2024 – brutkasten berichtete – wurde kaum bis gar nicht gebraucht. Auch das ist für Scaleups im Hightech-Bereich alles andere als üblich.

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