04.04.2024

FlexCo: Ist die neue Gesellschaftsform der große Wurf?

Ein Jahrzehnt lang gefordert, jahrelang erarbeitet und abgespeckt realisiert: Die FlexCo ist seit Anfang 2024 da. Aber ist sie so gut wie erhofft?
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FlexCo - ist die neue Gesellschaftsform der große Wurf? vlnr. Philipp Kinsky, Christof Strasser, Maria Thierrichter, Keyvan Rastegar und Thomas Kulnigg
vlnr. Philipp Kinsky, Christof Strasser, Maria Thierrichter, Keyvan Rastegar und Thomas Kulnigg | (c) Herbst Kinsky / 42law / Julia Dragosits / Armin Muratovic / Schönherr

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).


Gesellschaftsformen gibt es in Österreich einige. Für typische Startups, die eine Wachstumsstrategie verfolgen und dazu Eigenkapitalinvestments aufnehmen wollen, gab es bis vor Kurzem aber de facto nur eine brauchbare Option: die GmbH. Doch bei allen offensichtlichen Vorteilen, die die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegenüber den anderen Rechtsformen hat, konnte sie die heimische Startup-Szene nie so recht überzeugen. Über ein gutes Jahrzehnt hinweg stand der Wunsch nach einer neuen, auf Startups zugeschnittenen Gesellschaftsform daher ganz oben in allen Forderungskatalogen der heimischen Organisationen in diesem Bereich.

Letztlich kam im Zuge eines jahrelangen Prozesses die “Flexible Kapitalgesellschaft” heraus, kurz “FlexKapG” – oder auch “FlexCo”, ein Anglizismus, der im internationalen Kontext attraktiv wirken soll. Wichtiger als der Name ist aber das Ergebnis: Die neue Gesellschaftsform ist ein Kompromiss. Einige zentrale Anliegen der Startup-Szene haben es in den Gesetzestext geschafft, andere aber nicht – oder nur abgespeckt.

“Gewissermaßen ein Jahrhundertereignis”

Ist die FlexCo dennoch eine signifikante Neuerung? “Natürlich, das ist schon gewissermaßen ein Jahrhundertereignis – nach der GmbH im Jahr 1906 erstmals eine neue private Kapitalgesellschaftsform. Es war auch wirklich höchste Zeit und es sind einige komplett überfällige und selbstverständliche Reformen in der FlexCo aufgegangen“, meint Keyvan Rastegar. Der Wiener Anwalt war selbst im Prozess hin zur neuen Rechtsform involviert und hatte sich schon davor öffentlich als Fürsprecher positioniert.

“Es gibt im Wesentlichen drei Gruppen an Verbesserungen: Entbürokratisierungen, Flexibilisierungen und Kapitalisierungsmaßnahmen”, erklärt Rastegar. Die neue anwaltliche und notarielle Privaturkunde, die bei Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen anstatt eines Notariatsakts gewählt werden kann, bringe Beschleunigung, Kostenreduktion und sei deutlich wirtschaftsfreundlicher. “Dazu wurden Beschlussfassungen entschlackt, und es wurden Selbstverständlichkeiten wie das Halten eigener Anteile, genehmigtes und bedingtes Kapital und ‘Venture Debt’ wie Wandeldarlehen und SAFE-Vereinbarungen (SAFE = Simple Agreement for Future Equity, Anm. d. Red.) endlich gesetzlich verankert”, so der Anwalt.

Doch er räumt ein: “Das sind schon alles signifikante Veränderungen, auch wenn sie nicht für sich genommen alle Standortprobleme auf einmal lösen können. Diese Reform war der erste Schritt in die richtige Richtung, aber es gehört noch unglaublich viel gemacht, und zwar besser heute, als wieder Jahrzehnte vergehen zu lassen.”

Ähnlich sieht das Philipp Kinsky, der wie Rastegar zu den bekanntesten heimischen Startup-Anwälten zählt. “Die Einführung einer neuen Rechtsform in Österreich ist ein bemerkenswerter Schritt, auch wenn dieser längst überfällig war”, meint er. “Die FlexCo ist jedenfalls eine signifikante und positive Änderung, auch wenn ich persönlich finde, dass der Gesetzgeber noch mutiger hätte sein können.”

“Ein Gamechanger für Startups ist die FlexCo leider nicht”

Doch nicht jeder sieht die FlexCo so positiv. Ein weiterer in der Startup-Szene gut bekannter Anwalt äußert sich skeptisch: Christof Strasser, der selbst gleich zu Jahresbeginn eine FlexCo zu Versuchszwecken gründete. “Ein Gamechanger für Startups ist die FlexCo leider nicht”, meint er. “Die in der Praxis relevanteste Neuerung besteht sicherlich in Erleichterungen bei der Mitarbeiterbeteiligung. Das geht vom Prinzip her in die richtige Richtung, auch wenn es in der Umsetzung teilweise unausgegoren, teilweise wiederum ‘over-engineered’ ist. Daneben gibt es ein paar viel diskutierte Punkte, die aber nur für Juristen spannend sind. Ein CEO hat am Ende Wichtigeres zu tun, als sich über das Thema Anwalts- versus Notarurkunde Gedanken zu machen”, so Strasser. Die große Frage sei letztlich: “Hat es wegen dreier nützlicher Paragrafen wirklich einer neuen Rechtsform bedurft?”

“Es ist noch nichts ausjudiziert”

Sollten neue Startups es nun also mit einer FlexCo versuchen – oder doch besser eine GmbH gründen? Während Keyvan Rastegar und Philipp Kinsky in diesem Fall klar die neue Gesellschaftsform empfehlen, sieht das Maria Thierrichter, Notarsubstitutin in Wien, differenziert: “Ich empfehle die FlexCo nur einer sehr spezifischen Gruppe von Startups, nämlich jenen mit ganz kleinen Strukturen, die planen, größer zu werden, und daher eine sehr volatile Gesellschafterstruktur haben. Wenn sie Kapital aufnehmen und eine Mitarbeiterbeteiligung umsetzen wollen, kann die FlexCo Sinn ergeben.”

Klassischen Unternehmen mit einer stabilen Gesellschafterstruktur würde sie aber weiterhin die GmbH empfehlen. Zudem bestehe bei der FlexCo aktuell noch eine gewisse Unsicherheit, so Thierrichter: “Es ist noch nichts ausjudiziert.” Das könne auch für potenzielle Investor:innen abschreckend wirken.

Thomas Kulnigg, Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, äußert sich ähnlich: “Eine konkrete Empfehlung kann nur auf Basis und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände erfolgen”, stellt er klar. Grundsätzlich gebe es bei Neugründungen zwar nur wenige Gründe, die gegen eine FlexCo sprechen, weil diese in den Ausgestaltungsmöglichkeiten einfach flexibler sei. Aber: “Die FlexCo ist neu und im Geschäftsleben noch unbekannt. Man wird erst in den nächsten Monaten sehen, ob sie in der Praxis – vor allem im Ausland – gut angenommen wird”, so Kulnigg, der auch auf offene Rechtsfragen hinweist. Zudem könne die im Vergleich zur GmbH niedrigere Schwelle für die Einrichtung eines zwingenden Aufsichtsrats abschreckend wirken, meint der Anwalt.

Keyvan Rastegar bezeichnet diese Schwelle als “einzigen Nachteil” der FlexCo. Dennoch sieht er hier bei Neugründungen kein Problem, weil die Regelung für diese noch nicht schlagend werde. Skeptisch ist auch in dieser Frage Christof Strasser: “Wenn die Mitarbeiterbeteiligung das wichtigste Thema ist, sollte man es durchaus mit der FlexCo versuchen. Wenn das aber weniger wichtig ist, liegt in der GmbH zumindest mittelfristig eine Variante mit weniger Rechtsunsicherheit, niedrigeren Implementierungskosten und einer im Wirtschaftsleben etablierten Reputation.”

Langfristig könne die FlexCo dann “der sinnvolle Standard für Neugründungen werden”, wenn sie nicht “imagemäßig verunglückt”, so Strasser: “Ich glaube, es wird nicht unerheblich sein, ob es in den nächsten zwei bis drei Jahren zumindest eine FlexCo schafft, ihre Gründer:innen reich und berühmt zu machen – oder ob die größere Story eine FlexCo sein wird, die unternehmerisch und medienwirksam scheitert. Das klingt irrational, ist aber so.”

Wie sinnvoll ist eine Umgründung von GmbH zu FlexCo?

Analog herrscht unter den Jurist:innen auch in der Frage Uneinigkeit, unter welchen Umständen eine Umgründung von einer GmbH in eine FlexCo sinnvoll ist. Thomas Kulnigg erklärt die Rahmenbedingungen: “Eine Umwandlung erfordert im Wesentlichen einen Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden. Der Vorgang muss jedenfalls von einer breiten Gesellschafterbasis unterstützt werden.” Als möglichen guten Zeitpunkt dafür sieht er den Abschluss einer Finanzierungsrunde, denn diese sei “oft mit einem allgemeinen Umbruch verbunden”. Doch der Anwalt warnt: “Unter Umständen nutzen Gesellschafter den Umbruch für Nachverhandlungen oder um offene Rechnungen zu klären. Diese ‘politischen’ Umstände müssen auch berücksichtigt werden.”

Philipp Kinsky rät vor allem Startups, die schon länger bestehen, vor einer möglichen Umwandlung zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Mitarbeiterbeteiligung überhaupt noch erfüllen und wie sich die verschärfte Aufsichtsratspflicht auf ihr Unternehmen auswirken würde. Maria Thierrichter hält eine Umgründung nur dann für sinnvoll, wenn das Startup vorhat, mehrere weitere Gesellschafter:innen aufzunehmen, und das Thema Mitarbeiterbeteiligung eine große Rolle spielt. “Wenn aber ein Unternehmen schon sehr gut dasteht und in absehbarer Zeit einen Börsengang anstrebt, würde ich gleich zur Umwandlung in eine AG raten”, ergänzt sie.

Während Keyvan Rastegar “viele Gründe, eine GmbH in eine FlexCo umzuwandeln” ortet, meint Christof Strasser: “Du hast ja schon eine funktionierende Rechtsform. Da muss dein Unwohlsein schon sehr stark sein, dass du dich für eine Umwandlung entscheidest.”

Für Gründer:innen bedeutet das alles jedenfalls: Ob ihnen eine FlexCo-Gründung bzw. die Umwandlung einer GmbH zur FlexCo empfohlen wird, hängt nicht nur von den Umständen, sondern auch von den Jurist:innen ab, mit denen sie sprechen. Mehrere Meinungen einzuholen dürfte also ratsam sein. In einer Sache sind sich aber alle von uns befragten Expert:innen – egal, ob sie eher optimistisch oder eher skeptisch sind – einig: Bei der FlexCo gibt es seitens des Gesetzgebers noch einige Verbesserungsmöglichkeiten.

Gesellschaftsformen im Vergleich:

FlexCo - GmbH - AG - Vergleich Tabelle Flexkap
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01.10.2024

Startup-Politik: Das wäre in den verschiedenen Koalitionsvarianten möglich

Die Nationalratswahl ist geschlagen und das große Spekulieren über die nächste Koalition hat begonnen. Für die Startup-Politik gibt es je nach Koalitionsvariante sehr unterschiedliche Chancen.
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01.10.2024

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Die Nationalratswahl ist geschlagen und das große Spekulieren über die nächste Koalition hat begonnen. Für die Startup-Politik gibt es je nach Koalitionsvariante sehr unterschiedliche Chancen.
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Koalitionen Startup-Politik
(c) Jonny Gios via Unsplash - bearbeitet von brutkasten

Die Nationalratswahl am Sonntag hat das prognostizierte Ergebnis gebracht. Nun geht es an die Koalitionsfindung. Und die wird schwer. Denn die FPÖ stellt als stimmenstärkste Partei logischerweise den Anspruch auf die Kanzlerschaft. Die ÖVP will aber vermutlich lieber den Kanzlerposten behalten, als zum Juniorpartner der FPÖ zu werden – und muss dafür mit der SPÖ koalieren. Die SPÖ wiederum ließe sich das wohl recht teuer abkaufen. Und auch NEOS und Grüne bringen sich dabei als dritte im Bunde ins Spiel, was zwar rechnerisch nicht notwendig, aber doch nicht ganz auszuschließen ist.

Die Einschätzungen der Polit-Expert:innen sind bekannt. Und die sind sich aktuell sicher: Eine schnelle Regierungsbildung ist sehr unwahrscheinlich. Das liegt sowohl an Machtansprüchen der Parteien als auch an thematischen Differenzen.

Startup-Politik wahrscheinlich keine harte Koalitionsbedingung

Und diese Differenzen gibt es auch in der Startup-Poltitk. Für die Startup-Szene bedeutet die Ausgangslage tendenziell nichts Gutes. Denn dass irgendeine Partei Startup-Maßnahmen, wie sie etwa in der “Vision 2030” gefordert werden, zur harten Koalitionsbedingung macht, ist eher unwahrscheinlich. Beteiligungsfreibetrag, Dachfonds und Co sind mit großer Sicherheit keine Themen, an denen Verhandlungen scheitern, sind sie doch auch für jene Parteien, die sie ins Wahlprogramm geschrieben haben, eher im Bereich “nice to have” anzusiedeln.

Dennoch gibt es Maßnahmen, die in bestimmten Koalitionsvarianten gute Chancen auf Umsetzung haben. Wie diese Chancen stehen, lässt sich auf Basis der Wahlprogramme und von Aussagen der Zuständigen in den Parteien, die brutkasten vor der Wahl eingeholt hat, abschätzen.

Vision 2030: Das sind die Forderungen der Startup-Community

Was sind diese Maßnahmen? In ihrem Forderungskatalog “Vision 2030” legten invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW Ende Juni klar dar, was sich die heimische Startup-Community mehrheitlich wünscht (hier im Detail). Im Rahmen der drei Themenblöcke “Stärkung des Kapitalmarktes”, “Stärkung des Wirtschaftsstandorts” und “Stärkung von Unternehmergeist & Gründungsneigung” wurden dabei jeweils konkrete Empfehlungen abgegeben.

Besonders vehement werden ein Dachfonds, also ein staatlich organisierter, aber nicht finanzierter Fonds, der seinerseits nur in VC-Fonds investiert sowie ein Beteiligungsfreibetrag – eine Steuerbegünstigung bei Startup-Investments bis zu einer Obergrenze – gefordert. Auch eine Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes, die Einführung eines Verlustausgleichs, also die Möglichkeit für Investor:innen, auch als Privatpersonen Veräußerungs- oder Liquidationsverluste uneingeschränkt mit Gewinnen gegenzurechnen, Entrepreneurship-Wochen an allen Schulen und ein “Gründungsstipendium für alle” stehen in der Vision 2030.

Drei Vision 2030-Forderungen schafften es in Wahlprogramme

Und wie sieht es konkret mit der Chance auf Umsetzung dieser Forderungen aus? Tatsächlich finden sich drei davon explizit in Wahlprogrammen der Parteien, die es nun in den Nationalrat geschafft haben, wieder: Der Dachfonds, der Beteiligungsfreibetrag und die Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes. Einige der anderen in der Vision 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen haben es zwar in kein Wahlprogramm geschafft, wurden aber von Vertreter:innen der Parteien im Vorfeld der Wahl gegenüber brutkasten als Ziele genannt. Ob diese aber bei Koalitionsverhandlungen dann überhaupt zur Disposition stehen, bleibt abzuwarten.

Alle drei genannten Forderungen wurden von der ÖVP ins Wahlprogramm übernommen, der Beteiligungsfreibetrag auch von den NEOS. Bei diesen und auch bei der FPÖ gibt es zudem einige offenere Formulierungen in den Wahlprogrammen, die eine mögliche Zustimmung zu bestimmten Maßnahmen nahelegen. Die SPÖ und in geringerem Maße die Grünen sind bei den genannten Forderungen eher bis gänzlich ablehnend einzustufen – mit unterschiedlichen Schattierungen.

DachfondsBeteiligungsfreibetragReform Wagniskapitalfondsgesetz
FPÖZustimmung möglichZustimmung wahrscheinlichZustimmung wahrscheinlich
ÖVPexplizit gefordertexplizit gefordertexplizit gefordert
SPÖZustimmung möglichZustimmung unwahrscheinlichZustimmung unwahrscheinlich
NEOSZustimmung wahrscheinlichexplizit gefordertZustimmung wahrscheinlich
GRÜNEZustimmung möglichZustimmung möglichZustimmung möglich

Chancen auf Umsetzung der Startup-Politik-Forderungen in den Koalitionsvarianten

Die prinzipielle Zustimmung zu einer Maßnahme durch die eine, oder die prinzipielle Ablehnung durch die andere Partei, lassen natürlich noch keine sichere Prognose zum Ausgang möglicher Koalitionsverhandlungen zu. Doch klar ist: Bei Konsens bei einem Thema besteht eine recht große Wahrscheinlichkeit für eine Umsetzung. Je größer der Dissens, desto kleiner wird die Wahrscheinlichkeit. Hier eine Einschätzung der Chancen in den unterschiedlichen Koalitionsvarianten:

FPÖ-ÖVP: Gute Chancen

Eine blau-türkise Koalition hat aus den eingangs genannten Gründen vielleicht nicht die größte Chance auf Umsetzung. Würde es dennoch soweit kommen, könnte sich die Startup-Community durchaus Hoffnungen auf die Umsetzung zentraler Maßnahmen machen. Im Wahlprogramm der FPÖ findet sich zwar nichts zum von der ÖVP geforderten Beteiligungsfreibetrag. Gegenüber brutkasten hieß es vom “Bürgerbüro Team Kickl” aber vor der Wahl, man wünsche sich “rechtliche Anpassungen für Risikokapitalgeber, etwa in Form von steuerlichen Begünstigungen”. Eine Zustimmung scheint also wahrscheinlich. Auch eine Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes im Sinne der Startup-Community dürfte somit in einer möglichen FPÖ-ÖVP-Regierung realistisch sein.

Schwieriger wird es beim Dachfonds, den die ÖVP, wie erwähnt, ebenfalls in ihre Forderungen aufgenommen hat. Die FPÖ meinte gegenüber brutkasten, Österreich müsse “rasch einen Venture-Capital-Fonds einrichten, der dabei hilft, die schwierigen Anfangsphasen für heimische Neugründungen im Technologiebereich zu bewältigen”. Als Dachfonds im Sinne eines “Fund of Funds”, der nur in Fonds investiert und auch nicht staatlich finanziert, sondern nur organisiert wird, lässt sich das nicht auslegen. Dass sich die FPÖ aber auch für dieses Modell anstatt des vorgeschlagenen gewinnen lässt, kann zumindest als möglich eingestuft werden.

Schwierig wird es in einer potenziellen blau-türkisen Regierung jedenfalls bei einem Thema, das zwar nicht in der Vision 2030 festgehalten wurde, aber in der Startup-Szene immer wieder aufs Tapet gebracht wird: Weitere Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Zwar nennt die FPÖ Entbürokratisierung als zentrales Ziel in der Wirtschaftspolitik. Bei Zuwanderung – sei sie auch qualifiziert – dürfte es aber wohl anders aussehen. Auch für zusätzliche Erleichterungen der Formvorschriften in der FlexCo, sprich den Wegfall von Notariatspflichten in weiteren Fällen, ist die FPÖ definitiv nicht zu haben. Eher zum Nachteil in der Startup-Politik könnte zudem auch die betonte EU-Skepsis der Partei werden.

FPÖ-SPÖ: Kaum Chancen

Kaum Chancen gibt es für eine FPÖ-SPÖ-Regierung, falls nicht zumindest die Sozialdemokraten ihr aktuelles Führungsteam komplett austauschen. Und wenn es tatsächlich soweit käme, gäbe es wohl kaum Chancen auf Umsetzung von Forderungen aus der Vision 2030. Schließlich fordert keine der Parteien auch nur eine davon explizit. Wie zuvor dargelegt, dürfte sich die FPÖ zwar durchaus etwa für den Beteiligungsfreibetrag gewinnen lassen. Dieser wurde aber von einzelnen SPÖ-Politiker:innen in der Vergangenheit bereits explizit abgelehnt. Und zur Koalitionsbedingung in ohnehin sehr schwierigen Verhandlungen würde ihn die FPÖ gewiss nicht machen.

Treffen könnten sich die beiden Parteien beim Aufbau eines staatlichen Beteiligungsvehikels, also einem klaren Gegenmodell zum geforderten Dachfonds. Die SPÖ fordert im Wahlprogramm explizit direkte staatliche Minderheitsbeteiligungen an Startups. Die FPÖ äußert sich mit der zuvor erwähnten Forderungen eines von Österreich eingerichteten Venture-Capital-Fonds durchaus ähnlich.

ÖVP-SPÖ: Begrenzte Chancen

In der aktuell von vielen Polit-Expert:innen als am wahrscheinlichsten gehandelten türkis-roten Koalitionsvariante treffen bekanntlich wirtschaftspolitisch zwei Welten aufeinander. Der Usus in Koaltitionsverhandlungen, Zustimmungen zu für die andere Partei wichtigen Maßnahmen zu tauschen, eröffnet prinzipiell die Möglichkeit, dass Maßnahmen trotz der eigentlich ablehnenden Haltung einer Partei umgesetzt werden. Das setzt aber voraus, dass diese für die andere Partei wichtig genug sind, um für so einen Tausch genutzt zu werden. Im Klartext: Die ÖVP müsste die Startup-Politik-Maßnahmen relativ hoch priorisieren, was eher unwahrscheinlich ist.

Beim Beteiligungsfreibetrag und auch bei einer Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes im Sinne der Startup-Community dürfte es nämlich schwierig werden, die SPÖ zu überzeugen. SPÖ-Chef Andreas Babler äußerte sich in einem Interview im April gegenüber brutkasten zum Beteiligungsfreibetrag so: “Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.” Die ideologische Hürde für eine Umsetzung ist also wohl zu hoch.

Mehr Chancen dürfte es beim Dachfonds geben. “Man kann über alle Instrumente diskutieren”, sagte Babler dazu im Interview. Die SPÖ wünscht sich, wie erwähnt, direkte staatliche Beteiligungen an Startups über einen „staatlichen Zukunftsfonds“ und einen „KlimaTransformationsfonds“ und damit ein klar anders Modell als den Dachfonds. Die Partei will damit das aktuelle Förder-Modell zumindest teilwiese durch eines ersetzen, in dem der Staat langfristig von erfolgreichen Startups finanziell profitiert und mehr Geld zurückbekommt, als investiert wurde. Zwar sieht der Dachfonds-Vorschlag der Startup-Institutionen nicht vor, dass der Staat selber in den Fonds einzahlt. Mit diesem Kompromiss könnten ÖVP und SPÖ sich aber eventuell treffen. Umgekehrt wäre es natürlich auch möglich, dass die ÖVP auf den SPÖ-Vorschlag einsteigt.

Zusammenkommen könnten türkis und rot auch bei weiteren Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte, wiewohl es auch hier in der Vergangenheit kritische Töne von Seiten der roten Gewerkschaften gab, die einen Druck auf die Löhne durch billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland befürchten. Diese Sorge könnte aber durch die Ausgestaltung im Detail ausgeräumt werden. Auch bei weiteren Erleichterungen bei FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung könnten ÖVP und SPÖ potenziell Einigungen erzielen.

ÖVP-SPÖ-NEOS: Erhöhte Chancen

Im Gespräch sind aktuell bekanntlich auch noch mögliche Dreierkoalitionen – konkret türkis-rot-pink und türkis-rot-grün, wobei die erste Variante von Polit-Expert:innen als wahrscheinlicher eingestuft wird. Sollte es tatsächlich zu dieser Kombination kommen, könnte dies durchaus positiv für die Forderungen aus der Vision 2030 sein. Zwar haben die NEOS nur den Beteiligungsfreibetrag explizit in ihr Wahlprogramm geschrieben. Sie wünschen sich aber ein Kapitalmarktreform, in die auch eine Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes im Sinne der Startup-Community durchaus hineinpassen würde. NEOS-Startup-Sprecherin Henrike Brandstötter fordert dazu gegenüber brutkasten auch “rechtliche Rahmenbedingungen für Risikokapitalgesellschaften nach internationalen Standards”.

Und auch gegen den Dachfonds spricht bei den Pinken aus ideologischer Sicht nichts – im Gegenteil. Sollten diese Themen in dieser Konstellation verhandelt werden, stünde es also wahrscheinlich zwei zu eins gegen die SPÖ – was die Chancen auf Umsetzung im Vergleich zur türkis-roten Zweier-Koalition vergrößern würde.

Die NEOS könnten zudem weitere Wünsche der Startup-Community aufs Tapet bringen. Deutlich tritt Henrike Brandstötter gegenüber brutkasten etwa für eine weitere Lockerung der Formvorschriften bei der FlexCo und Verbesserungen bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung sowie deren Ausweitung ein. Auch beim Thema Rot-Weiß-Rot-Karte sind die NEOS mit der Startup-Community auf Schiene und könnten mit ÖVP und SPÖ übereinkommen.

ÖVP-SPÖ-Grüne: Gleichbleibende Chancen

Schwieriger für die Vorschläge aus der Vision 2030 könnte es in der türkis-rot-grünen Variante werden. Zwar bewiesen die Grünen in der ablaufenden Regierungsperiode mit FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung, dass sie startup-politische Maßnahmen durchaus positiv mittragen können und wollen. Etwa mit der Ablehnung des “Vorsorgekontos” zeigten sie aber auch, wo ihre ideologischen Grenzen liegen – die auch beim Beteiligungsfreibetrag schlagend werden könnten. Ganz soweit links wie bei der Babler-SPÖ liegen diese Grenzen aber nicht. Elisabeth Götze, Wirtschafts- und Innovationssprecherin der Grünen im Parlament, fordert etwa gegenüber brutkasten den auch in der Vision 2030 angeführten Verlustausgleich für Investor:innen, die als Privatperson investieren.

Beim Thema Fonds sind die Grünen mit Götzes Forderung nach einer “jährlichen Dotierung eines Gründungsfonds” eher auf SPÖ-, als auf Dachfonds-Linie. Allerdings will Götze auch “prüfen, ob die aktuelle gesetzliche Vorgabe der Veranlagungsstrategie der Pensionskassen weiterhin wirtschaftlich sinnvoll ist” – eine Anhebung der Grenze von aktuell vier Prozent der Mittel, die in “alternative Investments” fließen dürfen, würde den Weg für den Dachfonds ebnen. Zu gewinnen dürften die Grünen auch für weitere Verbesserungen bei FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung sowie bei der Rot-Weiß-Rot-Karte sein. In Koalitionsverhandlungen mit türkis und rot stünden die Grünen also letztlich bei den meisten Themen entweder in der Mitte, oder eher auf SPÖ-Seite und würden die Situation im Vergleich zur ÖVP-SPÖ-Zweierkoalition in Summe wohl wenig beeinflussen.

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