04.04.2024

FlexCo: Ist die neue Gesellschaftsform der große Wurf?

Ein Jahrzehnt lang gefordert, jahrelang erarbeitet und abgespeckt realisiert: Die FlexCo ist seit Anfang 2024 da. Aber ist sie so gut wie erhofft?
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FlexCo - ist die neue Gesellschaftsform der große Wurf? vlnr. Philipp Kinsky, Christof Strasser, Maria Thierrichter, Keyvan Rastegar und Thomas Kulnigg
vlnr. Philipp Kinsky, Christof Strasser, Maria Thierrichter, Keyvan Rastegar und Thomas Kulnigg | (c) Herbst Kinsky / 42law / Julia Dragosits / Armin Muratovic / Schönherr

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).


Gesellschaftsformen gibt es in Österreich einige. Für typische Startups, die eine Wachstumsstrategie verfolgen und dazu Eigenkapitalinvestments aufnehmen wollen, gab es bis vor Kurzem aber de facto nur eine brauchbare Option: die GmbH. Doch bei allen offensichtlichen Vorteilen, die die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegenüber den anderen Rechtsformen hat, konnte sie die heimische Startup-Szene nie so recht überzeugen. Über ein gutes Jahrzehnt hinweg stand der Wunsch nach einer neuen, auf Startups zugeschnittenen Gesellschaftsform daher ganz oben in allen Forderungskatalogen der heimischen Organisationen in diesem Bereich.

Letztlich kam im Zuge eines jahrelangen Prozesses die „Flexible Kapitalgesellschaft“ heraus, kurz „FlexKapG“ – oder auch „FlexCo“, ein Anglizismus, der im internationalen Kontext attraktiv wirken soll. Wichtiger als der Name ist aber das Ergebnis: Die neue Gesellschaftsform ist ein Kompromiss. Einige zentrale Anliegen der Startup-Szene haben es in den Gesetzestext geschafft, andere aber nicht – oder nur abgespeckt.

„Gewissermaßen ein Jahrhundertereignis“

Ist die FlexCo dennoch eine signifikante Neuerung? „Natürlich, das ist schon gewissermaßen ein Jahrhundertereignis – nach der GmbH im Jahr 1906 erstmals eine neue private Kapitalgesellschaftsform. Es war auch wirklich höchste Zeit und es sind einige komplett überfällige und selbstverständliche Reformen in der FlexCo aufgegangen“, meint Keyvan Rastegar. Der Wiener Anwalt war selbst im Prozess hin zur neuen Rechtsform involviert und hatte sich schon davor öffentlich als Fürsprecher positioniert.

„Es gibt im Wesentlichen drei Gruppen an Verbesserungen: Entbürokratisierungen, Flexibilisierungen und Kapitalisierungsmaßnahmen“, erklärt Rastegar. Die neue anwaltliche und notarielle Privaturkunde, die bei Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen anstatt eines Notariatsakts gewählt werden kann, bringe Beschleunigung, Kostenreduktion und sei deutlich wirtschaftsfreundlicher. „Dazu wurden Beschlussfassungen entschlackt, und es wurden Selbstverständlichkeiten wie das Halten eigener Anteile, genehmigtes und bedingtes Kapital und ‚Venture Debt‘ wie Wandeldarlehen und SAFE-Vereinbarungen (SAFE = Simple Agreement for Future Equity, Anm. d. Red.) endlich gesetzlich verankert“, so der Anwalt.

Doch er räumt ein: „Das sind schon alles signifikante Veränderungen, auch wenn sie nicht für sich genommen alle Standortprobleme auf einmal lösen können. Diese Reform war der erste Schritt in die richtige Richtung, aber es gehört noch unglaublich viel gemacht, und zwar besser heute, als wieder Jahrzehnte vergehen zu lassen.“

Ähnlich sieht das Philipp Kinsky, der wie Rastegar zu den bekanntesten heimischen Startup-Anwälten zählt. „Die Einführung einer neuen Rechtsform in Österreich ist ein bemerkenswerter Schritt, auch wenn dieser längst überfällig war“, meint er. „Die FlexCo ist jedenfalls eine signifikante und positive Änderung, auch wenn ich persönlich finde, dass der Gesetzgeber noch mutiger hätte sein können.“

„Ein Gamechanger für Startups ist die FlexCo leider nicht“

Doch nicht jeder sieht die FlexCo so positiv. Ein weiterer in der Startup-Szene gut bekannter Anwalt äußert sich skeptisch: Christof Strasser, der selbst gleich zu Jahresbeginn eine FlexCo zu Versuchszwecken gründete. „Ein Gamechanger für Startups ist die FlexCo leider nicht“, meint er. „Die in der Praxis relevanteste Neuerung besteht sicherlich in Erleichterungen bei der Mitarbeiterbeteiligung. Das geht vom Prinzip her in die richtige Richtung, auch wenn es in der Umsetzung teilweise unausgegoren, teilweise wiederum ‚over-engineered‘ ist. Daneben gibt es ein paar viel diskutierte Punkte, die aber nur für Juristen spannend sind. Ein CEO hat am Ende Wichtigeres zu tun, als sich über das Thema Anwalts- versus Notarurkunde Gedanken zu machen“, so Strasser. Die große Frage sei letztlich: „Hat es wegen dreier nützlicher Paragrafen wirklich einer neuen Rechtsform bedurft?“

„Es ist noch nichts ausjudiziert“

Sollten neue Startups es nun also mit einer FlexCo versuchen – oder doch besser eine GmbH gründen? Während Keyvan Rastegar und Philipp Kinsky in diesem Fall klar die neue Gesellschaftsform empfehlen, sieht das Maria Thierrichter, Notarsubstitutin in Wien, differenziert: „Ich empfehle die FlexCo nur einer sehr spezifischen Gruppe von Startups, nämlich jenen mit ganz kleinen Strukturen, die planen, größer zu werden, und daher eine sehr volatile Gesellschafterstruktur haben. Wenn sie Kapital aufnehmen und eine Mitarbeiterbeteiligung umsetzen wollen, kann die FlexCo Sinn ergeben.“

Klassischen Unternehmen mit einer stabilen Gesellschafterstruktur würde sie aber weiterhin die GmbH empfehlen. Zudem bestehe bei der FlexCo aktuell noch eine gewisse Unsicherheit, so Thierrichter: „Es ist noch nichts ausjudiziert.“ Das könne auch für potenzielle Investor:innen abschreckend wirken.

Thomas Kulnigg, Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, äußert sich ähnlich: „Eine konkrete Empfehlung kann nur auf Basis und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände erfolgen“, stellt er klar. Grundsätzlich gebe es bei Neugründungen zwar nur wenige Gründe, die gegen eine FlexCo sprechen, weil diese in den Ausgestaltungsmöglichkeiten einfach flexibler sei. Aber: „Die FlexCo ist neu und im Geschäftsleben noch unbekannt. Man wird erst in den nächsten Monaten sehen, ob sie in der Praxis – vor allem im Ausland – gut angenommen wird“, so Kulnigg, der auch auf offene Rechtsfragen hinweist. Zudem könne die im Vergleich zur GmbH niedrigere Schwelle für die Einrichtung eines zwingenden Aufsichtsrats abschreckend wirken, meint der Anwalt.

Keyvan Rastegar bezeichnet diese Schwelle als „einzigen Nachteil“ der FlexCo. Dennoch sieht er hier bei Neugründungen kein Problem, weil die Regelung für diese noch nicht schlagend werde. Skeptisch ist auch in dieser Frage Christof Strasser: „Wenn die Mitarbeiterbeteiligung das wichtigste Thema ist, sollte man es durchaus mit der FlexCo versuchen. Wenn das aber weniger wichtig ist, liegt in der GmbH zumindest mittelfristig eine Variante mit weniger Rechtsunsicherheit, niedrigeren Implementierungskosten und einer im Wirtschaftsleben etablierten Reputation.“

Langfristig könne die FlexCo dann „der sinnvolle Standard für Neugründungen werden“, wenn sie nicht „imagemäßig verunglückt“, so Strasser: „Ich glaube, es wird nicht unerheblich sein, ob es in den nächsten zwei bis drei Jahren zumindest eine FlexCo schafft, ihre Gründer:innen reich und berühmt zu machen – oder ob die größere Story eine FlexCo sein wird, die unternehmerisch und medienwirksam scheitert. Das klingt irrational, ist aber so.“

Wie sinnvoll ist eine Umgründung von GmbH zu FlexCo?

Analog herrscht unter den Jurist:innen auch in der Frage Uneinigkeit, unter welchen Umständen eine Umgründung von einer GmbH in eine FlexCo sinnvoll ist. Thomas Kulnigg erklärt die Rahmenbedingungen: „Eine Umwandlung erfordert im Wesentlichen einen Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden. Der Vorgang muss jedenfalls von einer breiten Gesellschafterbasis unterstützt werden.“ Als möglichen guten Zeitpunkt dafür sieht er den Abschluss einer Finanzierungsrunde, denn diese sei „oft mit einem allgemeinen Umbruch verbunden“. Doch der Anwalt warnt: „Unter Umständen nutzen Gesellschafter den Umbruch für Nachverhandlungen oder um offene Rechnungen zu klären. Diese ‚politischen‘ Umstände müssen auch berücksichtigt werden.“

Philipp Kinsky rät vor allem Startups, die schon länger bestehen, vor einer möglichen Umwandlung zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Mitarbeiterbeteiligung überhaupt noch erfüllen und wie sich die verschärfte Aufsichtsratspflicht auf ihr Unternehmen auswirken würde. Maria Thierrichter hält eine Umgründung nur dann für sinnvoll, wenn das Startup vorhat, mehrere weitere Gesellschafter:innen aufzunehmen, und das Thema Mitarbeiterbeteiligung eine große Rolle spielt. „Wenn aber ein Unternehmen schon sehr gut dasteht und in absehbarer Zeit einen Börsengang anstrebt, würde ich gleich zur Umwandlung in eine AG raten“, ergänzt sie.

Während Keyvan Rastegar „viele Gründe, eine GmbH in eine FlexCo umzuwandeln“ ortet, meint Christof Strasser: „Du hast ja schon eine funktionierende Rechtsform. Da muss dein Unwohlsein schon sehr stark sein, dass du dich für eine Umwandlung entscheidest.“

Für Gründer:innen bedeutet das alles jedenfalls: Ob ihnen eine FlexCo-Gründung bzw. die Umwandlung einer GmbH zur FlexCo empfohlen wird, hängt nicht nur von den Umständen, sondern auch von den Jurist:innen ab, mit denen sie sprechen. Mehrere Meinungen einzuholen dürfte also ratsam sein. In einer Sache sind sich aber alle von uns befragten Expert:innen – egal, ob sie eher optimistisch oder eher skeptisch sind – einig: Bei der FlexCo gibt es seitens des Gesetzgebers noch einige Verbesserungsmöglichkeiten.

Gesellschaftsformen im Vergleich:

FlexCo - GmbH - AG - Vergleich Tabelle Flexkap
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Der Web Summit in Lissabon | (c) martin pacher / brutkasten

Für viele Gründer:innen aus Österreich ist der Web Summit in Lissabon im November ein Fixpunkt im Kalender. Was am Ende dabei herauskommt, ist jedoch oft Zufall.

„Viele Startups sind nicht gut vorbereitet. Die fangen ein, zwei, drei Tage vorher an, machen vielleicht das eine oder andere Meeting aus und verlassen sich darauf, dass sie zum Österreicher-Abend gehen“, sagt Andreas Jaritz im Gespräch mit brutkasten. Der Serial Founder, der unter anderem das Remote-Work-Startup Emma Wanderer mitgegründet hat und heute in Lissabon lebt, kennt beide Seiten. Mit seinem eigenen Startup war er selbst am Web Summit im Fundraising unterwegs und kam mit zwei Investoren bis zur Due Diligence.

Aus dieser Erfahrung ist nun ein Programm entstanden. Gemeinsam mit Jasper Ettema, Gründer von JET Growth und Initiator der Startup Investment Academy, startet Jaritz heuer das „Lisbon Launchpad“. Die Idee: Startups sollen nicht „kalt“ in den Web Summit gehen, sondern mit ausgearbeiteter Sales-Strategie, geschärftem Pitch und bereits geknüpften Kontakten. “80 Prozent des Erfolgs solcher Veranstaltungsteilnahmen liegt in der Vorbereitung. Wir zeigen den Teilnehmer:innen wie sie das beste aus ihre Teilnahme machen.” 

Zwei Online-Sessions, fünf Tage Lissabon, dann der Summit

Das Programm läuft in drei Phasen. Am 2. Oktober gibt es einen zweistündigen Online-Kick-off, am 23. Oktober eine weitere Online-Session. Vom 4. bis 9. November arbeiten die Teams dann vor Ort in Lissabon mit den Coaches am Markteintritt in Portugal, Sales-Pipeline und Fundraising. Direkt im Anschluss, vom 9. bis 12. November, nehmen sie am Web Summit teil und setzen um, was sie in den Tagen zuvor erarbeitet haben.

Jasper Ettema und Andreas Jaritz, die Initiatoren des „Lisbon Launchpad“ | Foto: zur Verfügung gestell

Inhaltlich stützt sich das Launchpad auf drei Säulen. Erstens die Sales-Strategie mit Ideal Customer Profiles, Buyer Personas, Outreach-Nachrichten und dem Aufbau einer konkreten Pipeline. Zweitens das Fundraising: Finanzierungsbedarf ableiten, Investor:innen-Personas entwickeln, Pitch und One-Pager erstellen. Nach eigenen Angaben erhalten die Teilnehmer:innen dazu Zugang zu einer Investor:innen-Liste mit mehr als 2.500 Einträgen zu über 1.800 europäischen Investor:innen. Drittens der Markteintritt in Portugal und darüber hinaus, etwa in Richtung Südamerika und Afrika, wofür lokale Expert:innen eingebunden werden.

„Ich habe das bei großen Events immer sehr strategisch gemacht. Wie viele Termine machst du aus? Wie sorgst du dafür, dass du nichts dem Zufall überlässt?“, sagt Jaritz. Genau dieses Vorgehen soll im Launchpad vermittelt werden. Die Coachings finden laut Programmbeschreibung in Gruppen- und Einzelformaten statt, jeweils mit einem theoretischen Teil und einer direkten Umsetzung für das eigene Startup. “Wir nehmen dieses Erfolgsformat aus der Startup Investment Academy mit, wo wir einen 100-Prozent-Promotor-Score erreichen haben,” sagt dazu Ettema.

Pitching Night bei den COREangels

Der wohl größte Anreiz liegt in den beiden Side Events, die während der Tage in Lissabon stattfinden. Bei einer Partner Night geht es um den Markteintritt in Portugal, Südamerika und Afrika. Bei einer Investment Night pitchen die Teilnehmer:innen vor Business Angels aus lokalen Netzwerken, darunter den COREangels, einer Angel-Investment-Vereinigung, die laut Jaritz in in mehreren Ländern mit über 300 Angels aktiv zwischen 50.000 und 250.000 Euro investiert. 

Dazu kommt ein weiteres Element, das Jasper Ettema  erst kürzlich fixieren konnte: Jenes teilnehmende Startup, das den höchsten Grad an „Investment Readiness“ erreicht, kommt auf die Shortlist des Investment Committees der COREangels und darf dort pitchen. Ettema und Jaritz wollen außerdem österreichische Business Angels und Investor:innen zu den Side Events nach Lissabon bringen.

Dass die beiden Initiatoren mit dem Format nicht bei null starten, zeigen die Zahlen der Startup Investment Academy in Graz, auf der das Launchpad aufbaut. “Von den 28 Startups, die bislang teilgenommen und gegründet haben, sind laut Ettema alle noch aktiv, sieben davon haben mittlerweile ein Funding abgeschlossen, und eines machte bereits einen Exit. Jaritz selbst war mit dem Grazer Startup FreyZein Teilnehmer der Academy.

Unterstützung durch Advantage Austria, Förderung über GO International

Unterstützt wird das Launchpad von der Wirtschaftskammer Österreich und Advantage Austria in Lissabon. Die Idee zum Programm entstand laut den beiden im Austausch mit Günther Schabhüttl, der die Außenwirtschaft in Lissabon vertritt. Für die Teilnehmer:innen relevant ist vor allem die Förderschiene: Laut Programmbeschreibung können die Kosten für Launchpad und Web Summit inklusive Beratungs- und Reisekosten je nach Situation des Startups über den Internationalisierungsscheck des GO-International-Programms der Wirtschaftskammer Österreich zu 50 Prozent gefördert werden.

Was es kostet

Das Paket umfasst die beiden Online-Sessions, fünf Tage Gruppen- und Einzelcoaching in Lissabon, die Side Events, alle Methoden und Vorlagen. Anreise und Übernachtungen müssen die Teilnehmer:innen selbst organisieren. Für Einzelgründer:innen kostet die Teilnahme 2.990 Euro exklusive Umsatzsteuer, für Zweierteams 4.990 Euro.

Wer sich informieren will, kann dies in drei Online-Info-Calls am 15. September (17 Uhr), am 23. September (17 Uhr) und am 28. September (13 Uhr) tun. Die Anmeldung läuft über die Website des Programms.

Kontakt: 

Jasper Ettema

[email protected]

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