04.04.2024

FlexCo: Ist die neue Gesellschaftsform der große Wurf?

Ein Jahrzehnt lang gefordert, jahrelang erarbeitet und abgespeckt realisiert: Die FlexCo ist seit Anfang 2024 da. Aber ist sie so gut wie erhofft?
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FlexCo - ist die neue Gesellschaftsform der große Wurf? vlnr. Philipp Kinsky, Christof Strasser, Maria Thierrichter, Keyvan Rastegar und Thomas Kulnigg
vlnr. Philipp Kinsky, Christof Strasser, Maria Thierrichter, Keyvan Rastegar und Thomas Kulnigg | (c) Herbst Kinsky / 42law / Julia Dragosits / Armin Muratovic / Schönherr

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).


Gesellschaftsformen gibt es in Österreich einige. Für typische Startups, die eine Wachstumsstrategie verfolgen und dazu Eigenkapitalinvestments aufnehmen wollen, gab es bis vor Kurzem aber de facto nur eine brauchbare Option: die GmbH. Doch bei allen offensichtlichen Vorteilen, die die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegenüber den anderen Rechtsformen hat, konnte sie die heimische Startup-Szene nie so recht überzeugen. Über ein gutes Jahrzehnt hinweg stand der Wunsch nach einer neuen, auf Startups zugeschnittenen Gesellschaftsform daher ganz oben in allen Forderungskatalogen der heimischen Organisationen in diesem Bereich.

Letztlich kam im Zuge eines jahrelangen Prozesses die “Flexible Kapitalgesellschaft” heraus, kurz “FlexKapG” – oder auch “FlexCo”, ein Anglizismus, der im internationalen Kontext attraktiv wirken soll. Wichtiger als der Name ist aber das Ergebnis: Die neue Gesellschaftsform ist ein Kompromiss. Einige zentrale Anliegen der Startup-Szene haben es in den Gesetzestext geschafft, andere aber nicht – oder nur abgespeckt.

“Gewissermaßen ein Jahrhundertereignis”

Ist die FlexCo dennoch eine signifikante Neuerung? “Natürlich, das ist schon gewissermaßen ein Jahrhundertereignis – nach der GmbH im Jahr 1906 erstmals eine neue private Kapitalgesellschaftsform. Es war auch wirklich höchste Zeit und es sind einige komplett überfällige und selbstverständliche Reformen in der FlexCo aufgegangen“, meint Keyvan Rastegar. Der Wiener Anwalt war selbst im Prozess hin zur neuen Rechtsform involviert und hatte sich schon davor öffentlich als Fürsprecher positioniert.

“Es gibt im Wesentlichen drei Gruppen an Verbesserungen: Entbürokratisierungen, Flexibilisierungen und Kapitalisierungsmaßnahmen”, erklärt Rastegar. Die neue anwaltliche und notarielle Privaturkunde, die bei Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen anstatt eines Notariatsakts gewählt werden kann, bringe Beschleunigung, Kostenreduktion und sei deutlich wirtschaftsfreundlicher. “Dazu wurden Beschlussfassungen entschlackt, und es wurden Selbstverständlichkeiten wie das Halten eigener Anteile, genehmigtes und bedingtes Kapital und ‘Venture Debt’ wie Wandeldarlehen und SAFE-Vereinbarungen (SAFE = Simple Agreement for Future Equity, Anm. d. Red.) endlich gesetzlich verankert”, so der Anwalt.

Doch er räumt ein: “Das sind schon alles signifikante Veränderungen, auch wenn sie nicht für sich genommen alle Standortprobleme auf einmal lösen können. Diese Reform war der erste Schritt in die richtige Richtung, aber es gehört noch unglaublich viel gemacht, und zwar besser heute, als wieder Jahrzehnte vergehen zu lassen.”

Ähnlich sieht das Philipp Kinsky, der wie Rastegar zu den bekanntesten heimischen Startup-Anwälten zählt. “Die Einführung einer neuen Rechtsform in Österreich ist ein bemerkenswerter Schritt, auch wenn dieser längst überfällig war”, meint er. “Die FlexCo ist jedenfalls eine signifikante und positive Änderung, auch wenn ich persönlich finde, dass der Gesetzgeber noch mutiger hätte sein können.”

“Ein Gamechanger für Startups ist die FlexCo leider nicht”

Doch nicht jeder sieht die FlexCo so positiv. Ein weiterer in der Startup-Szene gut bekannter Anwalt äußert sich skeptisch: Christof Strasser, der selbst gleich zu Jahresbeginn eine FlexCo zu Versuchszwecken gründete. “Ein Gamechanger für Startups ist die FlexCo leider nicht”, meint er. “Die in der Praxis relevanteste Neuerung besteht sicherlich in Erleichterungen bei der Mitarbeiterbeteiligung. Das geht vom Prinzip her in die richtige Richtung, auch wenn es in der Umsetzung teilweise unausgegoren, teilweise wiederum ‘over-engineered’ ist. Daneben gibt es ein paar viel diskutierte Punkte, die aber nur für Juristen spannend sind. Ein CEO hat am Ende Wichtigeres zu tun, als sich über das Thema Anwalts- versus Notarurkunde Gedanken zu machen”, so Strasser. Die große Frage sei letztlich: “Hat es wegen dreier nützlicher Paragrafen wirklich einer neuen Rechtsform bedurft?”

“Es ist noch nichts ausjudiziert”

Sollten neue Startups es nun also mit einer FlexCo versuchen – oder doch besser eine GmbH gründen? Während Keyvan Rastegar und Philipp Kinsky in diesem Fall klar die neue Gesellschaftsform empfehlen, sieht das Maria Thierrichter, Notarsubstitutin in Wien, differenziert: “Ich empfehle die FlexCo nur einer sehr spezifischen Gruppe von Startups, nämlich jenen mit ganz kleinen Strukturen, die planen, größer zu werden, und daher eine sehr volatile Gesellschafterstruktur haben. Wenn sie Kapital aufnehmen und eine Mitarbeiterbeteiligung umsetzen wollen, kann die FlexCo Sinn ergeben.”

Klassischen Unternehmen mit einer stabilen Gesellschafterstruktur würde sie aber weiterhin die GmbH empfehlen. Zudem bestehe bei der FlexCo aktuell noch eine gewisse Unsicherheit, so Thierrichter: “Es ist noch nichts ausjudiziert.” Das könne auch für potenzielle Investor:innen abschreckend wirken.

Thomas Kulnigg, Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, äußert sich ähnlich: “Eine konkrete Empfehlung kann nur auf Basis und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände erfolgen”, stellt er klar. Grundsätzlich gebe es bei Neugründungen zwar nur wenige Gründe, die gegen eine FlexCo sprechen, weil diese in den Ausgestaltungsmöglichkeiten einfach flexibler sei. Aber: “Die FlexCo ist neu und im Geschäftsleben noch unbekannt. Man wird erst in den nächsten Monaten sehen, ob sie in der Praxis – vor allem im Ausland – gut angenommen wird”, so Kulnigg, der auch auf offene Rechtsfragen hinweist. Zudem könne die im Vergleich zur GmbH niedrigere Schwelle für die Einrichtung eines zwingenden Aufsichtsrats abschreckend wirken, meint der Anwalt.

Keyvan Rastegar bezeichnet diese Schwelle als “einzigen Nachteil” der FlexCo. Dennoch sieht er hier bei Neugründungen kein Problem, weil die Regelung für diese noch nicht schlagend werde. Skeptisch ist auch in dieser Frage Christof Strasser: “Wenn die Mitarbeiterbeteiligung das wichtigste Thema ist, sollte man es durchaus mit der FlexCo versuchen. Wenn das aber weniger wichtig ist, liegt in der GmbH zumindest mittelfristig eine Variante mit weniger Rechtsunsicherheit, niedrigeren Implementierungskosten und einer im Wirtschaftsleben etablierten Reputation.”

Langfristig könne die FlexCo dann “der sinnvolle Standard für Neugründungen werden”, wenn sie nicht “imagemäßig verunglückt”, so Strasser: “Ich glaube, es wird nicht unerheblich sein, ob es in den nächsten zwei bis drei Jahren zumindest eine FlexCo schafft, ihre Gründer:innen reich und berühmt zu machen – oder ob die größere Story eine FlexCo sein wird, die unternehmerisch und medienwirksam scheitert. Das klingt irrational, ist aber so.”

Wie sinnvoll ist eine Umgründung von GmbH zu FlexCo?

Analog herrscht unter den Jurist:innen auch in der Frage Uneinigkeit, unter welchen Umständen eine Umgründung von einer GmbH in eine FlexCo sinnvoll ist. Thomas Kulnigg erklärt die Rahmenbedingungen: “Eine Umwandlung erfordert im Wesentlichen einen Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden. Der Vorgang muss jedenfalls von einer breiten Gesellschafterbasis unterstützt werden.” Als möglichen guten Zeitpunkt dafür sieht er den Abschluss einer Finanzierungsrunde, denn diese sei “oft mit einem allgemeinen Umbruch verbunden”. Doch der Anwalt warnt: “Unter Umständen nutzen Gesellschafter den Umbruch für Nachverhandlungen oder um offene Rechnungen zu klären. Diese ‘politischen’ Umstände müssen auch berücksichtigt werden.”

Philipp Kinsky rät vor allem Startups, die schon länger bestehen, vor einer möglichen Umwandlung zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Mitarbeiterbeteiligung überhaupt noch erfüllen und wie sich die verschärfte Aufsichtsratspflicht auf ihr Unternehmen auswirken würde. Maria Thierrichter hält eine Umgründung nur dann für sinnvoll, wenn das Startup vorhat, mehrere weitere Gesellschafter:innen aufzunehmen, und das Thema Mitarbeiterbeteiligung eine große Rolle spielt. “Wenn aber ein Unternehmen schon sehr gut dasteht und in absehbarer Zeit einen Börsengang anstrebt, würde ich gleich zur Umwandlung in eine AG raten”, ergänzt sie.

Während Keyvan Rastegar “viele Gründe, eine GmbH in eine FlexCo umzuwandeln” ortet, meint Christof Strasser: “Du hast ja schon eine funktionierende Rechtsform. Da muss dein Unwohlsein schon sehr stark sein, dass du dich für eine Umwandlung entscheidest.”

Für Gründer:innen bedeutet das alles jedenfalls: Ob ihnen eine FlexCo-Gründung bzw. die Umwandlung einer GmbH zur FlexCo empfohlen wird, hängt nicht nur von den Umständen, sondern auch von den Jurist:innen ab, mit denen sie sprechen. Mehrere Meinungen einzuholen dürfte also ratsam sein. In einer Sache sind sich aber alle von uns befragten Expert:innen – egal, ob sie eher optimistisch oder eher skeptisch sind – einig: Bei der FlexCo gibt es seitens des Gesetzgebers noch einige Verbesserungsmöglichkeiten.

Gesellschaftsformen im Vergleich:

FlexCo - GmbH - AG - Vergleich Tabelle Flexkap
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(c) brutkasten

Mit dem GO AUSTRIA-Programm bringt Global Incubator Network Austria (GIN) jedes Jahr Startups aus den GIN-Zielregionen von Asien nach Österreich. Das Inkubations- und Internationalisierungsprogramm bietet asiatischen Startups, die mit ihren Technologien und Geschäftsmodellen nach Österreich und Europa expandieren wollen, maßgeschneiderte Unterstützungsangebote (brutkasten berichtete).

Seit dem Start von GO AUSTRIA wurden so mehr als 200 Startups von Asien nach Österreich gebracht. Neben ersten Einsichten zum österreichischen Markt erhalten die Teilnehmer:innen erste Kontakte zu potentiellen Geschäftspartnern. Im Idealfall entstehen dadurch langfristige Geschäftsbeziehungen, die bis zu einer Standortansiedelung reichen können.

Größter Batch von GO AUSTRIA

Für den aktuellen “Spring Batch 2024” von GO AUSTRIA qualifizierten sich im Frühjahr wieder Startups aus Asien und Israel, die Lösungen im Deep-Tech-Bereich entwickeln. Herzstück des Programms bildete auch in diesem Jahr wieder ein zweiwöchiger Besuch des Wirtschaftsstandorts Wien. Dieser ging in den ersten zwei Wochen im Juni in Wien über die Bühne und war unter anderem an Österreichs größtes Startups-Festival, die ViennaUP, gekoppelt.

“Mit 37 teilnehmenden Startups aus sieben verschiedenen Ländern war es bislang der größte Durchgang”, so Werner Müller, FFG-Head of Startup Services und Programm-Manager des Global Incubator Network Austria.

Zudem waren auch drei Delegationen aus Israel, Japan und Hongkong sowie Follow-up-Teilnehmer:innen aus vorausgegangenen Batches mit am Start. Teilnehmer:innen kamen zudem aus den Zielländern Taiwan, Singapur, Indien und Südkorea.

Teilnahme an der ViennaUP für zielgerichtetes Networking

Über die Teilnahme an der ViennaUP wurden den Startups zielgerichtete Möglichkeiten zum Networking geboten. Unter anderem erhielten sie so einen ersten Einblick in den österreichischen Markt und konnten mit potentiellen Geschäftspartnern in Kontakt treten. Dazu zählt auch die Präsentation der eigenen technologischen Lösungen, im Rahmen von Pitching-Sessions.

Einer der Teilnehmer war Noam Katz, Data Lead beim israelischen Startup Illuria. Das 2018 gegründete Unternehmen entwickelt eine Wearable-Lösung, um Patient:innen mit ADHS im Alltag zu unterstützen. “Die Teilnahme bietet uns nicht nur die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen. Wir lernen dabei auch, wie wir unsere Lösung besser weiterverkaufen können”, so Katz über den Mehrwert von GO AUSTRIA.

Unterstützung durch Mentor:innen

Bereits am Beginn des zweiwöchigen Besuchs präsentierten die teilnehmenden Startups im Rahmen einer Kickoff-Veranstaltung im Wiener wexelerate ihre eigenen Lösungen vor den versammelten Mentor:innen. Jedem am Batch teilnehmenden Startups sowie den drei Delegationen stand jeweils ein Mentor oder eine Mentorin zur Seite. Im Zuge des Kickoffs konnten sich die Startups in Speed-Dating-Sessions über ihre Erwartungen austauschen.

Durch die unterschiedlichen Vernetzungsangebote profitieren jedoch nicht nur die asiatischen Startups. Werner Wutscher, einer der Mentoren des GO AUSTRIA-Programms, betont diesbezüglich: “Die USP des Programms ist seine Internationalität. Den Überblick zu erhalten, was sich weltweit in anderen Startup-Ökosystemen abspielt, ist auch für den heimischen Wirtschaftsstandort von großer Bedeutung.”

Connect Day, Gigabit Academy und GIN and Friends

Neben der Kickoff-Veranstaltung stand zudem auch der Besuch des Connect Day am Programm. Mit mehr als 1.300 Teilnehmer:innen und 250 Investor:innen ist das Event die größte Networking-Veranstaltung der ViennaUP (brutkasten berichtete). Im Rahmen einer Global Pitch Session konnte so sechs ausgewählte Startups des aktuellen GO AUSTRIA-Batchs mit Corporates wie Infineon oder AVL in Kontakt treten. Zudem nahmen im Rahmen der ViennaUP auch Startups an der Veranstaltung Gigabit x Beyond teil, die im Zuge der Gigabit Academy einen Austausch zu Gigabit-Anwendungen ermöglichte.

Gegen Ende der ViennaUP fand am am 6. Juni zudem das GIN&Friends-Networking am Wiener Karlsplatz statt. In entspannter Atmosphäre konnten die Teilnehmer:innen so die ViennaUP bei Musik, Drinks und Food Revue passieren lassen. Die Teilnehmer:innen von GO AUSTRIA konnten sich dabei zudem mit anderen ViennaUP Festivalbesuchern aus aller Welt austauschen. “Bei diesem GIN-Event stehen nicht nur die Business-Leads im Zentrum, vielmehr geht es auch darum, Freundschaften aufzubauen”, wie Brigitte Pfisterer, eine der Mentorinnen, von GO AUSTRIA erläutert.

Workshop mit Alumni-Startup

In der Woche nach der ViennaUP wurde den Teilnehmer:innen dann auch noch eine Reihe an Workshops geboten. In einer Session erhielten die Startups aus erster Hand Einblicke, wie man ein Unternehmen in Österreich gründet. “Zu den Inhalten zählten beispielsweise Arbeits- und Gesellschaftsrecht, GPDR oder Zertifizierung von Life-Science-Produkten”, so Programm-Manager Werner Müller.

Zudem teilte auch Go Suzui, CTO des japanischen Startups Godot, seine Learnings. Das AI-Startup absolvierte den GO AUSTRIA BATCH “Fall 2022” und eröffnete im Mai 2023 sein EU-Forschungs- und Entwicklungszentrum in Österreich. Über die Godot GmbH beschäftigt das japanische Unternehmen mittlerweile auch Mitarbeiter:innen in Österreich und schafft somit einen Mehrwert für den heimischen Wirtschaftsstandort.

Am Freitag vergangene Woche ging dann der aktuelle Batch mit einem Closing Lunch zu Ende. Die Vorbereitungen für den nächsten Batch laufen auf Hochtouren. Die Bewerbungsphase hierfür startet Anfang Juli, wobei der Batch Ende November stattfinden wird.


Das Global Incubator Network Austria (kurz GIN) wird gemeinsam von den beiden Agenturen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und Austria Wirtschaftsservice (aws) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) umgesetzt.


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