04.12.2020

Corona-Förderungen, -Steuerbegünstigungen und mögliche Haftungen

Die Deloitte-Experten Florian Laure, Christian Wilplinger und Maximilian Weiler erklären, was bei Fixkostenzuschuss II, degressiver Abschreibung, Investitionsprämie und Verlustrücktrag zu beachten ist.
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Deloitte-Experten zu Fixkostenzuschuss II, degressiver Abschreibung, Verlustrücktrag und Investitionsprämie
(c) Deloitte / feelimage: Die Deloitte-Experten (vlnr.) Florian Laure (Förderungen), Christian Wilplinger (Steuern) und Maximilian Weiler (Recht)
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Vor allem für kleinere Unternehmen kann es inzwischen unübersichtlich werden, welche Corona-Förderungen und Steuerbegünstigungen für sie verfügbar sind und was dabei zu beachten ist. Wir haben einige für Startups besonders relevante, Fixkostenzuschuss II und Investitionsprämie auf Förderseite sowie degressive Abschreibung und Verlustrücktrag auf Steuerseite, mit den drei Deloitte-Experten Florian Laure (Förderungen), Christian Wilplinger (Steuern) und Maximilian Weiler (Recht) besprochen.

Video-Talk zu Fixkostenzuschuss II, degressiver Abschreibung, Investitionsprämie, Verlustrücktrag und Umsatzersatz:

Fixkostenzuschuss II

An Phase 1 des Fixkostenzuschuss hatte es nicht wenig Kritik gegeben. In der zweiten Phase sollen die Probleme nun ausgeräumt sein. Doch was hat sich geändert und was bedeutet das für potenzielle Antragsteller? “Es gibt einige Verbesserungen im Vergleich zur Phase 1. So ist etwa bei der Höhe des Zuschusses eine Grenze von 36.000 Euro eingezogen worden, bis zu der man im Rahmen der ersten von zwei Tranchen keine Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer braucht (Anm. dies war bisher nur bis 12.000 möglich). Das ist für kleine Unternehmen wichtig”, erklärt Florian Laure. Letztere könnten den Antrag für den ersten Teil des Zuschusses (bis zu 80 Prozent des Gesamtzuschusses) so einfach selbst über FinanzOnline einbringen. Eine weitere Verbesserung aus Unternehmenssicht sei die Absenkung der Umsatzausfallsgrenze von 40 Prozent auf 30 Prozent. Zudem gebe es nun keine Staffelung mehr. “Ich bekomme den Fixkostenzuschuss also in dem Ausmaß, in dem ich den Umsatzausfall nachweisen kann – sprich bis zu 100 Prozent”, erklärt der Experte. Allerdings sei die Summe aufgrund von EU-Bestimmungen mit 800.000 Euro gedeckelt, worauf auch noch andere Corona-Förderungen (insbesondere der Umsatzersatz) anzurechnen seien. Auch sei der Fixkostenbegriff im Vergleich zur ersten Phase deutlich ausgedehnt worden. Das betreffe insbesondere Abschreibungen, die nun auch darunter fallen, wie auch Finanzierungsleasingverträge.

Neue degressive Abschreibung

Stichwort Abschreibungen. Auch hier gibt es eine Corona-Maßnahme, die seit Mitte des Jahres gilt. “Die degressive Abschreibung ist eine steuerliche Incentivierung. Dabei schreibt man neue Anschaffungen nicht, wie sonst üblich, linear über die Nutzungsdauer ab, sondern man darf sie frei wählbar zu einem fixen Prozentsatz bis zu 30 Prozent abschreiben”, erklärt Christian Wilplinger. Folgerichtig mache das Instrument erst ab einer Nutzungsdauer über drei Jahre Sinn, da der Prozentsatz ja sonst ohnehin 33 Prozent oder mehr betrage. Der Prozentsatz in der degressiven Abschreibung beziehe sich immer auf den Buchwert des letzten Jahres, sodass ein nach unten gehender Abschreibungsverlauf entstehe, so Wilplinger. “Diese Beschleunigung bedeutet, dass Aufwendungen früher steuerlich geltend gemacht werden können. Dadurch sinkt der Gewinn und es fallen weniger Steuern an. Das begünstigt gewiss Investitionen bei profitablen Unternehmen”, meint der Experte. Die besagten 30 Prozent würden aber nur für bewegliche Wirtschaftsgüter gelten. Bei Gebäuden würde – auch im Zuge der Maßnahme geändert – eine Schwelle von maximal 7,5 Prozent gelten.

Investitionsprämie

Doch nicht nur steuerlich werden Investitionen Corona-bedingt incentiviert. Ein neues Förderinstrument in diesem Bereich, das der Konjunktur-Ankurbelung dienen soll, ist die Investitionsprämie. “Es handelt sich dabei um eine sieben bzw. 14 Prozent Cash-Förderung bei Investitionen, wenn zwischen August 2020 und Februar 2021 erste Maßnahmen für die Investition gesetzt werden. Bis Februar 2022 muss sie dann tatsächlich abgeschlossen sein bzw. bei Investitionen über 20 Millionen Euro bis Februar 2024”, erklärt Florian Laure. Unter die allgemeinen sieben Prozent falle “nahezu alles” mit einigen wenigen Ausnahmen (z.B. umweltschädliche Investitionen, Unternehmens- und Beteiligungserwerbe, Grund und Boden). Um 14 Prozent Investitionsprämie zu erhalten, gibt es drei Themenbereiche: Ökologisierung, Healthcare & Life Science sowie Digitalisierung.

Verlustrücktrag

Tatsächlich denken viele Unternehmen in der Krise allerdings nicht primär an neue Investitionen, sondern überlegen zunächst, wie sie mit roten Zahlen im laufenden Geschäftsjahr umgehen können. Für jene davon, die zuvor in der Gewinnzone waren, wurde mit dem Verlustrücktrag eine Steuerbegünstigung geschaffen. “Üblicherweise kann man Verluste gegen zukünftige Gewinne rechnen und hat dann einen Vorteil (Anm. Verlustvortrag)”, erklärt Christian Wilplinger. “Das ist in der Covid-Krise für viele genau verkehrt. Unternehmen, die häufig ein sehr erfolgreiches Jahr 2019 hatten, haben jetzt Probleme”, so der Experte. Nun im Herbst stünden die Steuererklärungen für 2019 an, die häufig hohe Gewinne ausweisen würden. Hier könnten nun Verluste aus dem Jahr 2020 rückgetragen werden. Allerdings stünden die Ergebnisse aus diesem Jahr natürlich noch nicht fest. “Deswegen gibt es jetzt einen besonderen Kunstriff im Steuerrecht, nämlich, dass man jetzt schon eine Verlustrücklage – genannt ‘Covid19-Rücklage’ – in der Steuererklärung 2019 geltend machen kann. Dazu gibt man in einem Formular den Verlust an, den man für das Jahr 2020 erwartet. Damit fällt der Gewinn im Vorjahr niedriger aus, wodurch sich die Steuer entsprechend verringert”, erklärt Wilplinger. Voraussetzung sei, dass man für 2020 keine Steuervorauszahlung geleistet habe. Zudem sei der Verlustrücktrag auf einen Betrag von bis zu fünf Millionen Euro beschränkt.

Kombinierbarkeit von Förderungen

Und wie sieht es mit der Kombinierbarkeit der behandelten Förderungen und Steuerbegünstigungen aus? “Fixkostenzuschuss und Investitionsprämie sind getrennt voneinander zu sehen und zur Gänze kombinierbar”, erklärt Florian Laure, “die Investitionsprämie ist sogar mit anderen Förderungen kombinierbar”. So sei etwa die Anschaffung eines Elektroautos zusätzlich zu 14 Prozent Investitionsprämie (unter bestimmten Voraussetzungen) mit der allgemeinen E-Mobilitätsförderung förderbar. Auch mit der degressiven Abschreibung sei die Investitionsprämie kombinierbar, ergänzt Wilplinger – mit einigen Ausnahmen bestimmter Investitionsgüter, die generell bei Abschreibungen gelten.

Haftungsfragen bei Förderungen

Und was, wenn eine der Förderungen unrechtmäßig in Anspruch genommen wird? “Es ist eine Überprüfungsstelle geschaffen worden, die nachträglich den Einsatz der Förderungen überprüfen kann”, erklärt Maximilian Weiler. Im Strafrecht gebe es vor allem zwei Tatbestände, die hier speziell relevant werden könnten. “Das ist erstens der ‘Förderungsmissbrauch’, wenn eine erlangte Förderung zweckwidrig verwendet wird. Ab einem missbräuchlich verwendeten Betrag von 30.000 Euro ist das mit bis zu fünf Jahren Haft sanktioniert. Zweitens: Der noch schwere Tatbestand ist der Betrug. Das ist dann der Fall, wenn mit Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz schon im Zeitpunkt der Antragstellung unter Vorspielung falscher Tatsachen die Förderung erschlichen wird, um sie zweckwidrig zu verwenden. In diesem Fall drohen ab einem Schaden von 30.000 Euro bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe”, so Weiler. Zudem könne es in beiden Fällen noch eine zivilrechtliche Haftung der Geschäftsführer geben. “Das ist also wirklich kein Kavaliersdelikt”. Bei einem Irrtum in der Antragsstellung drohen diese Sanktionen aber nicht, beruhigt Weiler: “Da muss es eine Vorsatz-Komponente geben. Irrtümlich falsche Berechnungen wären klassischerweise fahrlässig und würden diese Straftatbestände nicht erfüllen”.

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Das brutkasten-Team und seine Weggefährten haben in den vergangenen zehn Jahren viel erlebt | (c) Marko Kovic

Dieser Artikel ist im Dezember 2024 in der Jubiläumsausgabe des brutkasten-Printmagazins – “Wegbereiter” – erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Es gibt bekanntlich für alles ein erstes Mal – und in einem Startup gibt es diese ersten Male noch ein bisschen häufiger. Gründet man ein Medien-Startup, das sich mit Startups beschäftigt, sollte man etwa erst einmal die bekannten Gesichter der Startup-Szene kennenlernen. Aber wie?

“Am Anfang, als ich das Ganze begonnen habe und es mich so fasziniert hat, habe ich erst einmal versucht herauszufinden, wie ich Andreas Tschas (Anm.: damals Gründer und CEO Pioneers Festival) kennenlernen kann. Das war für mich so, als ob ich es schaffen muss, einen Superstar kennenzulernen”, erzählt brutkasten-Gründer und -CEO Dejan Jovicevic. “Auch Hansi Hansmann war für mich weit weg und unerreichbar.” Schließlich schaffte er es bekanntlich, und nach Tschas vor ein paar Jahren ziert nun Hansmann das aktuelle brutkasten-Cover.

Ein besonderer allererster Live stream

Leichter – vielleicht sogar etwas zu leicht – fiel es Redakteur Martin Pacher anfangs, an so richtig bekannte Persönlichkeiten zu kommen. “Es war Anfang 2019; ich war gerade erst zwei Wochen in meiner fixen Position bei brutkasten und hatte noch nie einen Video-Talk moderiert”, erzählt Pacher. “Und dann hat es sich ergeben, dass Dejan kurzfristig die Moderation eines sehr hochkarätig besetzten Livestream-Interviews nicht machen konnte, und ich war der Einzige, der Zeit hatte, einzuspringen.”

Die Gesprächspartner:innen für Pachers allererstes Video-Interview waren keine Geringeren als die damalige Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, der damalige Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny, Business-Angel-Legende Hansi Hansmann und “Future Law”-Gründerin Sophie Martinetz; natürlich alles in einem Take und live in den Social-Media-Kanälen von brutkasten.

Martin Pachers (l.) erster Live-Video-Talk mit (vlnr.) Ewald Nowotny, Margarete Schramböck, Hansi Hansmann und Sophie Martinetz | (c) brutkasten

“Ich habe eigentlich immer den Ansatz, zu sagen: ‘Ja, mach’s einfach!’ – auch wenn es wenig Vorbereitungszeit gibt und man ins kalte Wasser springen muss“, erzählt der Redakteur. In der Situation sei er dann aber doch sehr aufgeregt gewesen. “Haris, unser damaliger Head of Video, hat mir dann positiv zugeredet. Er hat mich schön in Szene gesetzt, die Lichter eingeschaltet und heruntergezählt: ‘3, 2, 1, go!’ Und ja, dann kam es zu meiner ersten Anmoderation. Die hätte ich rückblickend betrachtet vielleicht noch ein bisschen flüssiger machen können“, räumt Pacher ein.

Es sollten noch Dutzende weitere Video-Interviews werden – “ich weiß nicht, wie viele Video-Talks ich in all der Zeit moderiert habe, aber es ist definitiv im dreistelligen Bereich!”, so Pacher. Unter seinen Interviewpartnern waren Leute wie Wikipedia-Gründer Jimmy Wales oder Formel-1-Legende Jean Todt. Letzterer habe mitten im Interview sein Handy abgehoben und zu telefonieren begonnen, erzählt der Redakteur. “Das hat mich dann doch ein bisschen aus dem Konzept gebracht. Aber es ist dann alles gut gegangen und wir konnten die Aufnahme fortführen, nachdem Todt dann noch einen großen Schluck Kaffee genommen hatte.”

Martin Pacher im Gespräch mit Jean Todt | (c) brutkasten

Exit während der Weihnachtsfeier

Manchmal hat man den Kontakt zu den wichtigen Persönlichkeiten schon erfolgreich hergestellt, und dann kommen einem aber andere Hindernisse in die Quere, weiß Redakteur Momcilo Nikolic. Er hatte bei KI-Koryphäe Sepp Hochreiter um ein Interview angefragt – “und er hat sich auch gemeldet. Es war der erste Schultag meines Sohns und wir sind gemeinsam mit anderen Eltern vor der Schule gestanden. Da ruft Hochreiter an und sagt, er hätte jetzt ein paar Minuten Zeit”, erzählt Nikolic. Und dann? “Ich habe festgestellt: Auch das geht. Ich bin kurz auf die Seite gegangen, habe inmitten von nervösen Eltern auf der Straße ein komplexes Interview über KI geführt und war glücklicherweise rechtzeitig wieder fertig.”

Generell ist Nikolic der Mann für solche Fälle bei brutkasten. “2021 hatten wir – noch coronabedingt – eine Remote-Weihnachtsfeier. Kurz nach neun Uhr abends kam die Meldung zum Durchblicker-Exit; einer der größten Exits der österreichischen Startup-Geschichte. Ich habe mir ein Glas Whiskey gegönnt und das runtergetippt”, erzählt der Redakteur.

Die legendäre “gemischte Platte”

Ein halbes Jahr später war die Coronazeit halbwegs überwunden, das brutkasten-Sommerfest konnte in Präsenz stattfinden – und eine brutkasten-Tradition wurde eingeführt, wie sich Conny Wriesnig, Lead Media Consulting und Begründerin dieser Tradition, erinnert: “Damals ist die ‘gemischte Platte’ entstanden.“ Dabei handelt es sich um ein Tablett mit unterschiedlichsten alkoholischen Getränken bzw. Shots – first come, first serve. “Das war praktisch eine neue Sales-Taktik: Erst wollten ein paar Leute nichts trinken, dann habe ich die gemischte Platte gepitcht, und zack: Auf einmal hatte jeder ein Getränk in der Hand”, erzählt Wriesnig.

Gemischte Platte bei der brutkasten-Weihnachtsfeier 2023 | (c) brutkasten

“Mein Highlight war aber am nächsten Morgen: Wir haben alle fast durchgefeiert und höchstens drei Stunden geschlafen und hatten gleich um neun ein Meeting. Dort hat Dejan erzählt: Als seine Frau ihn gefragt hat, was er frühstücken will, hat er instinktiv gesagt: ‘Eine gemischte Platte’. Ab dem Moment wusste ich: Es wird keine Feier mehr ohne die gemischte Platte geben!”. Und tatsächlich sollte das nicht die einzige Anekdote mit Beitrag des besonderen Getränketabletts bleiben.

Folgenreiche Aprilscherze

An dieser Stelle sollte betont werden, dass man es bei brutkasten auch ohne Alkohol lustig haben kann, etwa am 1. April, wie Aprilscherz-und-Weihnachtslied-Beauftragter Dominik Perlaki, Autor dieser Zeilen, weiß. “Der ‘Standard’ ist einmal auf einen meiner Aprilscherz-Artikel hereingefallen und hat den Inhalt zwei Tage später in einem ernst gemeinten Beitrag verarbeitet. Hansi Hansmann, um den es ging, fand das dann leider nicht mehr so lustig”, erzählt Perlaki.

“Ich habe im Laufe der Jahre die brutkasten-Wochenzeitung ‘im Kasten’ erfunden und Sebastian Kurz zum ‘2 Minuten 2 Millionen’-Investor gemacht. Mein Highlight war aber ein Scherz, den hiMoment-Gründer Christoph Schnedlitz, der damals im Büro im weXelerate ein paar Meter entfernt saß, mit mir umsetzte.” Schnedlitz, der sich stets sehr skeptisch zum Konsum sozialer Medien äußerte, wurde im Aprilscherz-Artikel ein 100-Millionen-Euro-Exit an Facebook angedichtet. „Kurze Zeit später hat mir Christoph erzählt, dass es richtig anstrengend für ihn wurde: Sein Steuerberater hat ihn gefragt, wie er so etwas machen kann, ohne es mit ihm zu besprechen, und noch Wochen später haben sich regelmäßig Leute bei ihm gemeldet, mit denen er ewig keinen Kontakt hatte, um zu fragen, wie es ihm denn so geht.“

Titelbild zum HiMoment-Exit-Aprilscherz mit Christoph Schnedlitz | (c) brutkasten

Im Railjet erkannt werden

Mit Prominenz muss man eben umgehen können. Dazu kann auch Dejan Jovicevic etwas erzählen: “Ich bin einmal im Railjet gesessen und bei der Fahrscheinkontrolle kommt die Schaffnerin zu mir und sagt: ‘Du bist doch Dejan vom brutkasten!’ Ich dachte: ‘Jetzt bin ich schon so bekannt, dass mich alle kennen!’ Aber es stellte sich heraus: Sie war ÖBB-Vorständin und quasi undercover unterwegs – und hatte mich kurz zuvor bei einem Event gesehen.”

Zumindest für eine Zeit lang in Erinnerung geblieben dürfte auch Dominik Perlaki einmal einigen Event-Teilnehmern sein, wie er erzählt: “Es war AustrianStartups-Stammtisch im später leider geschlossenen Wiener Coworkingspace sektor5; Stargast war der damalige Kanzler Christian Kern.” Am Ende des Programms habe Moderator Daniel Cronin gesagt, Kern könne nur mehr eine Frage aus dem Publikum beantworten, bevor er gehen müsse. “Und Cronin erklärte, die Frage dürfe derjenige stellen, der auf drei am höchsten hüpft und am lautesten schreit. In einem gestopft vollen Raum mit mehreren Hundert Leuten war ich der Einzige, der gehüpft ist und geschrien hat – und zwar ziemlich hoch und laut”, erzählt Perlaki. An die Frage könne er sich aber nicht mehr erinnern.

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Corona-Förderungen, -Steuerbegünstigungen und mögliche Haftungen

  • Vor allem für kleinere Unternehmen kann es inzwischen unübersichtlich werden, welche Corona-Förderungen und Steuerbegünstigungen für sie verfügbar sind und was dabei zu beachten ist.
  • Wir haben einige für Startups besonders relevante, Fixkostenzuschuss II und Investitionsprämie auf Förderseite sowie degressive Abschreibung und Verlustrücktrag auf Steuerseite, mit den drei Deloitte-Experten Florian Laure, Christian Wilplinger und Maximilian Weiler (Recht) besprochen.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Wir haben einige für Startups besonders relevante, Fixkostenzuschuss II und Investitionsprämie auf Förderseite sowie degressive Abschreibung und Verlustrücktrag auf Steuerseite, mit den drei Deloitte-Experten Florian Laure, Christian Wilplinger und Maximilian Weiler (Recht) besprochen.

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Corona-Förderungen, -Steuerbegünstigungen und mögliche Haftungen

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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