04.12.2020

Corona-Förderungen, -Steuerbegünstigungen und mögliche Haftungen

Die Deloitte-Experten Florian Laure, Christian Wilplinger und Maximilian Weiler erklären, was bei Fixkostenzuschuss II, degressiver Abschreibung, Investitionsprämie und Verlustrücktrag zu beachten ist.
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Deloitte-Experten zu Fixkostenzuschuss II, degressiver Abschreibung, Verlustrücktrag und Investitionsprämie
(c) Deloitte / feelimage: Die Deloitte-Experten (vlnr.) Florian Laure (Förderungen), Christian Wilplinger (Steuern) und Maximilian Weiler (Recht)
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Vor allem für kleinere Unternehmen kann es inzwischen unübersichtlich werden, welche Corona-Förderungen und Steuerbegünstigungen für sie verfügbar sind und was dabei zu beachten ist. Wir haben einige für Startups besonders relevante, Fixkostenzuschuss II und Investitionsprämie auf Förderseite sowie degressive Abschreibung und Verlustrücktrag auf Steuerseite, mit den drei Deloitte-Experten Florian Laure (Förderungen), Christian Wilplinger (Steuern) und Maximilian Weiler (Recht) besprochen.

Video-Talk zu Fixkostenzuschuss II, degressiver Abschreibung, Investitionsprämie, Verlustrücktrag und Umsatzersatz:

Fixkostenzuschuss II

An Phase 1 des Fixkostenzuschuss hatte es nicht wenig Kritik gegeben. In der zweiten Phase sollen die Probleme nun ausgeräumt sein. Doch was hat sich geändert und was bedeutet das für potenzielle Antragsteller? „Es gibt einige Verbesserungen im Vergleich zur Phase 1. So ist etwa bei der Höhe des Zuschusses eine Grenze von 36.000 Euro eingezogen worden, bis zu der man im Rahmen der ersten von zwei Tranchen keine Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer braucht (Anm. dies war bisher nur bis 12.000 möglich). Das ist für kleine Unternehmen wichtig“, erklärt Florian Laure. Letztere könnten den Antrag für den ersten Teil des Zuschusses (bis zu 80 Prozent des Gesamtzuschusses) so einfach selbst über FinanzOnline einbringen. Eine weitere Verbesserung aus Unternehmenssicht sei die Absenkung der Umsatzausfallsgrenze von 40 Prozent auf 30 Prozent. Zudem gebe es nun keine Staffelung mehr. „Ich bekomme den Fixkostenzuschuss also in dem Ausmaß, in dem ich den Umsatzausfall nachweisen kann – sprich bis zu 100 Prozent“, erklärt der Experte. Allerdings sei die Summe aufgrund von EU-Bestimmungen mit 800.000 Euro gedeckelt, worauf auch noch andere Corona-Förderungen (insbesondere der Umsatzersatz) anzurechnen seien. Auch sei der Fixkostenbegriff im Vergleich zur ersten Phase deutlich ausgedehnt worden. Das betreffe insbesondere Abschreibungen, die nun auch darunter fallen, wie auch Finanzierungsleasingverträge.

Neue degressive Abschreibung

Stichwort Abschreibungen. Auch hier gibt es eine Corona-Maßnahme, die seit Mitte des Jahres gilt. „Die degressive Abschreibung ist eine steuerliche Incentivierung. Dabei schreibt man neue Anschaffungen nicht, wie sonst üblich, linear über die Nutzungsdauer ab, sondern man darf sie frei wählbar zu einem fixen Prozentsatz bis zu 30 Prozent abschreiben“, erklärt Christian Wilplinger. Folgerichtig mache das Instrument erst ab einer Nutzungsdauer über drei Jahre Sinn, da der Prozentsatz ja sonst ohnehin 33 Prozent oder mehr betrage. Der Prozentsatz in der degressiven Abschreibung beziehe sich immer auf den Buchwert des letzten Jahres, sodass ein nach unten gehender Abschreibungsverlauf entstehe, so Wilplinger. „Diese Beschleunigung bedeutet, dass Aufwendungen früher steuerlich geltend gemacht werden können. Dadurch sinkt der Gewinn und es fallen weniger Steuern an. Das begünstigt gewiss Investitionen bei profitablen Unternehmen“, meint der Experte. Die besagten 30 Prozent würden aber nur für bewegliche Wirtschaftsgüter gelten. Bei Gebäuden würde – auch im Zuge der Maßnahme geändert – eine Schwelle von maximal 7,5 Prozent gelten.

Investitionsprämie

Doch nicht nur steuerlich werden Investitionen Corona-bedingt incentiviert. Ein neues Förderinstrument in diesem Bereich, das der Konjunktur-Ankurbelung dienen soll, ist die Investitionsprämie. „Es handelt sich dabei um eine sieben bzw. 14 Prozent Cash-Förderung bei Investitionen, wenn zwischen August 2020 und Februar 2021 erste Maßnahmen für die Investition gesetzt werden. Bis Februar 2022 muss sie dann tatsächlich abgeschlossen sein bzw. bei Investitionen über 20 Millionen Euro bis Februar 2024“, erklärt Florian Laure. Unter die allgemeinen sieben Prozent falle „nahezu alles“ mit einigen wenigen Ausnahmen (z.B. umweltschädliche Investitionen, Unternehmens- und Beteiligungserwerbe, Grund und Boden). Um 14 Prozent Investitionsprämie zu erhalten, gibt es drei Themenbereiche: Ökologisierung, Healthcare & Life Science sowie Digitalisierung.

Verlustrücktrag

Tatsächlich denken viele Unternehmen in der Krise allerdings nicht primär an neue Investitionen, sondern überlegen zunächst, wie sie mit roten Zahlen im laufenden Geschäftsjahr umgehen können. Für jene davon, die zuvor in der Gewinnzone waren, wurde mit dem Verlustrücktrag eine Steuerbegünstigung geschaffen. „Üblicherweise kann man Verluste gegen zukünftige Gewinne rechnen und hat dann einen Vorteil (Anm. Verlustvortrag)“, erklärt Christian Wilplinger. „Das ist in der Covid-Krise für viele genau verkehrt. Unternehmen, die häufig ein sehr erfolgreiches Jahr 2019 hatten, haben jetzt Probleme“, so der Experte. Nun im Herbst stünden die Steuererklärungen für 2019 an, die häufig hohe Gewinne ausweisen würden. Hier könnten nun Verluste aus dem Jahr 2020 rückgetragen werden. Allerdings stünden die Ergebnisse aus diesem Jahr natürlich noch nicht fest. „Deswegen gibt es jetzt einen besonderen Kunstriff im Steuerrecht, nämlich, dass man jetzt schon eine Verlustrücklage – genannt ‚Covid19-Rücklage‘ – in der Steuererklärung 2019 geltend machen kann. Dazu gibt man in einem Formular den Verlust an, den man für das Jahr 2020 erwartet. Damit fällt der Gewinn im Vorjahr niedriger aus, wodurch sich die Steuer entsprechend verringert“, erklärt Wilplinger. Voraussetzung sei, dass man für 2020 keine Steuervorauszahlung geleistet habe. Zudem sei der Verlustrücktrag auf einen Betrag von bis zu fünf Millionen Euro beschränkt.

Kombinierbarkeit von Förderungen

Und wie sieht es mit der Kombinierbarkeit der behandelten Förderungen und Steuerbegünstigungen aus? „Fixkostenzuschuss und Investitionsprämie sind getrennt voneinander zu sehen und zur Gänze kombinierbar“, erklärt Florian Laure, „die Investitionsprämie ist sogar mit anderen Förderungen kombinierbar“. So sei etwa die Anschaffung eines Elektroautos zusätzlich zu 14 Prozent Investitionsprämie (unter bestimmten Voraussetzungen) mit der allgemeinen E-Mobilitätsförderung förderbar. Auch mit der degressiven Abschreibung sei die Investitionsprämie kombinierbar, ergänzt Wilplinger – mit einigen Ausnahmen bestimmter Investitionsgüter, die generell bei Abschreibungen gelten.

Haftungsfragen bei Förderungen

Und was, wenn eine der Förderungen unrechtmäßig in Anspruch genommen wird? „Es ist eine Überprüfungsstelle geschaffen worden, die nachträglich den Einsatz der Förderungen überprüfen kann“, erklärt Maximilian Weiler. Im Strafrecht gebe es vor allem zwei Tatbestände, die hier speziell relevant werden könnten. „Das ist erstens der ‚Förderungsmissbrauch‘, wenn eine erlangte Förderung zweckwidrig verwendet wird. Ab einem missbräuchlich verwendeten Betrag von 30.000 Euro ist das mit bis zu fünf Jahren Haft sanktioniert. Zweitens: Der noch schwere Tatbestand ist der Betrug. Das ist dann der Fall, wenn mit Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz schon im Zeitpunkt der Antragstellung unter Vorspielung falscher Tatsachen die Förderung erschlichen wird, um sie zweckwidrig zu verwenden. In diesem Fall drohen ab einem Schaden von 30.000 Euro bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe“, so Weiler. Zudem könne es in beiden Fällen noch eine zivilrechtliche Haftung der Geschäftsführer geben. „Das ist also wirklich kein Kavaliersdelikt“. Bei einem Irrtum in der Antragsstellung drohen diese Sanktionen aber nicht, beruhigt Weiler: „Da muss es eine Vorsatz-Komponente geben. Irrtümlich falsche Berechnungen wären klassischerweise fahrlässig und würden diese Straftatbestände nicht erfüllen“.

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Ein Mann in Accra sitzt in einer Garage und repariert einen alten Computer (c) refurbed
Schrotthändler Fuseini Yakubu arbeitet im informellen Sektor von Accra. (c) refurbed

Ein Blick auf Ghanas Hauptstadt Accra. Im sogenannten „informellen Sektor“ der E-Waste-Verarbeitung liegt Agbogbloshie, eine der größten Elektromüllhalden der Welt. Hier werden Berge an Elektroteilen gesammelt, sortiert, repariert und weiterverarbeitet. Das ist die Einstiegszene der neuen refurbed-Doku „fixed“.

Brennende Müllberge im globalen Süden sind Bilder, die uns in Europa bekannt sind und unser Narrativ über Elektroschrott prägen. Während kaputte Geräte in Europa sehr schnell als Müll betrachtet werden, was die Wegwerfgesellschaft ankurbelt, hat sich in Ghana durch den E-Müll eine formelle wie auch informelle Reparatur- und Recyclingwirtschaft entwickelt.

Um die unterschiedliche Wahrnehmung von E-Waste aufzuzeigen, hat ein Team rund um refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski im April die erste eigene Doku „fixed – Accras Antwort auf Europas Elektroschrott“ vor Ort in Ghana gedreht.

Elektroschrott als Krise, aber auch als Ressource

„In den letzten Jahren drehten sich Gespräche rund um Nachhaltigkeit oft um CO2-Emissionen, und das ist auch wichtig. Aber im Hintergrund brodelt eine weitere Krise, die ständig wächst: der Elektroschrott. Dazu gehören Berge von ausrangiertem Elektroschrott, giftige Umgebungen und Gemeinschaften, die für Konsumgewohnheiten bezahlen müssen, die sie selbst gar nicht verursacht haben“, hält Kaminski in seinen Begrüßungsworten bei der Präsentation der Dokumentation fest.

Gleichzeitig hat der E-Schrott eine innovative Reparaturkultur in Ghana entwickelt. Dr. Michael Osei Asibey, Experte für Umweltpolitik an der ghanaischen KNUST-Universität, forscht seit Jahren intensiv zum Recyclingsektor und plädiert im Film für ein radikales Umdenken. Seine prägnante Formel „Waste is a resource in the wrong place“ (Abfall ist eine Ressource am falschen Ort) bringt das Kernanliegen der Dokumentation auf den Punkt: Elektronik darf kein kurzlebiges Wegwerfprodukt sein. Vielmehr müssen wir ausgediente Geräte als wertvolle Materiallager begreifen, die dauerhaft in einem Kreislaufsystem gehalten werden.

Co-Founder von refurbed Kilian Kaminski (r.) bei den Dreharbeiten in Ghana. (c) refurbed

Vielschichtige Blockaden der Kreislaufwirtschaft

Politische, wirtschaftliche, aber auch gesellschaftliche Blockaden verhindern in Europa die Umsetzung von flächendeckenden Kreislaufwirtschaften. Kaminski sieht Blockaden in der Politik vor allem darin, dass der Fokus meist auf kurzfristigen Themen liegt. „Man konnte das gut im März 2020 beobachten, als Covid kam. Plötzlich waren Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft nicht mehr die wichtigen Themen. Das Thema Nachhaltigkeit wird immer als ein Zukunftsproblem behandelt, obwohl es eigentlich ein aktuelles Problem ist, weil wir jetzt dagegen vorgehen müssen“, so der Co-Founder von refurbed.

Unternehmen seien gefragt, auf langlebige Produkte zu setzen. Die Praxis der künstlichen Obsoleszenz – also das bewusste Kaputtgehen von Geräten für schnellere Upgrades – sollte nicht weiter gefördert werden.

„Und als Privatpersonen sollten wir wirklich überdenken: Was und wie konsumieren wir? Behalten wir vielleicht ein Produkt länger? Geben wir alte Produkte weiter? Also einfach ein Verständnis zu entwickeln, dass der Wert des Gerätes viel höher ist, als wir eigentlich denken. Es geht nicht nur um den finanziellen Wert. Die Rohstoffe, die in den Produkten sind, haben einen sehr langen Lebenszyklus und kommen oftmals aus der gesamten Welt zurück zu einem Ort.“

Durch die Dokumentation soll ein differenzierteres Bild von E-Waste geschaffen werden. (c) refurbed

Kreislaufwirtschaft als Thema für Startups

Im Thema Kreislaufwirtschaft stecke für Startups und Jungunternehmen laut Kaminski gerade sehr viel Potenzial. Es sei nur eine Frage der Zeit, wann die Wirtschaft den Fokus auf diese Themen lege. „Wir stehen mit der Kreislaufwirtschaft ganz am Anfang. Und ich glaube, jetzt kann man vor allem die großen Unternehmen speziell mit Geschäftsmodellen, die die Kreislaufwirtschaft im Herzen haben, viel mehr challengen, als mit Geschäftsmodellen, die einfach dasselbe machen, wie es seit 100 Jahren gemacht wurde. Und das beinhaltet ja am Ende des Tages ganz viele Nachhaltigkeitsthemen, egal ob es Energie oder Rohstoffe sind.“

Auf die Frage, welches Problem Kaminski heute als Startup lösen würde, antwortet er: „Ich würde nach wie vor den E-Waste bekämpfen.“

Über refurbed

Ziel des 2017 von Peter Windischhofer, Kilian Kaminski und Jürgen Riedl in Wien gegründeten Unternehmens refurbed ist es, den Konsum in ganz Europa dauerhaft zu verändern. Mittlerweile ist das Scaleup in 24 europäischen Ländern aktiv und zählt zu den führenden Online-Marktplätzen für generalüberholte Produkte.

Die ganze Dokumentation von refurbed wurde gestern auf YouTube veröffentlicht und vorab präsentiert.

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AI Summaries

Corona-Förderungen, -Steuerbegünstigungen und mögliche Haftungen

  • Vor allem für kleinere Unternehmen kann es inzwischen unübersichtlich werden, welche Corona-Förderungen und Steuerbegünstigungen für sie verfügbar sind und was dabei zu beachten ist.
  • Wir haben einige für Startups besonders relevante, Fixkostenzuschuss II und Investitionsprämie auf Förderseite sowie degressive Abschreibung und Verlustrücktrag auf Steuerseite, mit den drei Deloitte-Experten Florian Laure, Christian Wilplinger und Maximilian Weiler (Recht) besprochen.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Vor allem für kleinere Unternehmen kann es inzwischen unübersichtlich werden, welche Corona-Förderungen und Steuerbegünstigungen für sie verfügbar sind und was dabei zu beachten ist.
  • Wir haben einige für Startups besonders relevante, Fixkostenzuschuss II und Investitionsprämie auf Förderseite sowie degressive Abschreibung und Verlustrücktrag auf Steuerseite, mit den drei Deloitte-Experten Florian Laure, Christian Wilplinger und Maximilian Weiler (Recht) besprochen.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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