04.12.2020

Corona-Förderungen, -Steuerbegünstigungen und mögliche Haftungen

Die Deloitte-Experten Florian Laure, Christian Wilplinger und Maximilian Weiler erklären, was bei Fixkostenzuschuss II, degressiver Abschreibung, Investitionsprämie und Verlustrücktrag zu beachten ist.
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Deloitte-Experten zu Fixkostenzuschuss II, degressiver Abschreibung, Verlustrücktrag und Investitionsprämie
(c) Deloitte / feelimage: Die Deloitte-Experten (vlnr.) Florian Laure (Förderungen), Christian Wilplinger (Steuern) und Maximilian Weiler (Recht)
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Vor allem für kleinere Unternehmen kann es inzwischen unübersichtlich werden, welche Corona-Förderungen und Steuerbegünstigungen für sie verfügbar sind und was dabei zu beachten ist. Wir haben einige für Startups besonders relevante, Fixkostenzuschuss II und Investitionsprämie auf Förderseite sowie degressive Abschreibung und Verlustrücktrag auf Steuerseite, mit den drei Deloitte-Experten Florian Laure (Förderungen), Christian Wilplinger (Steuern) und Maximilian Weiler (Recht) besprochen.

Video-Talk zu Fixkostenzuschuss II, degressiver Abschreibung, Investitionsprämie, Verlustrücktrag und Umsatzersatz:

Fixkostenzuschuss II

An Phase 1 des Fixkostenzuschuss hatte es nicht wenig Kritik gegeben. In der zweiten Phase sollen die Probleme nun ausgeräumt sein. Doch was hat sich geändert und was bedeutet das für potenzielle Antragsteller? „Es gibt einige Verbesserungen im Vergleich zur Phase 1. So ist etwa bei der Höhe des Zuschusses eine Grenze von 36.000 Euro eingezogen worden, bis zu der man im Rahmen der ersten von zwei Tranchen keine Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer braucht (Anm. dies war bisher nur bis 12.000 möglich). Das ist für kleine Unternehmen wichtig“, erklärt Florian Laure. Letztere könnten den Antrag für den ersten Teil des Zuschusses (bis zu 80 Prozent des Gesamtzuschusses) so einfach selbst über FinanzOnline einbringen. Eine weitere Verbesserung aus Unternehmenssicht sei die Absenkung der Umsatzausfallsgrenze von 40 Prozent auf 30 Prozent. Zudem gebe es nun keine Staffelung mehr. „Ich bekomme den Fixkostenzuschuss also in dem Ausmaß, in dem ich den Umsatzausfall nachweisen kann – sprich bis zu 100 Prozent“, erklärt der Experte. Allerdings sei die Summe aufgrund von EU-Bestimmungen mit 800.000 Euro gedeckelt, worauf auch noch andere Corona-Förderungen (insbesondere der Umsatzersatz) anzurechnen seien. Auch sei der Fixkostenbegriff im Vergleich zur ersten Phase deutlich ausgedehnt worden. Das betreffe insbesondere Abschreibungen, die nun auch darunter fallen, wie auch Finanzierungsleasingverträge.

Neue degressive Abschreibung

Stichwort Abschreibungen. Auch hier gibt es eine Corona-Maßnahme, die seit Mitte des Jahres gilt. „Die degressive Abschreibung ist eine steuerliche Incentivierung. Dabei schreibt man neue Anschaffungen nicht, wie sonst üblich, linear über die Nutzungsdauer ab, sondern man darf sie frei wählbar zu einem fixen Prozentsatz bis zu 30 Prozent abschreiben“, erklärt Christian Wilplinger. Folgerichtig mache das Instrument erst ab einer Nutzungsdauer über drei Jahre Sinn, da der Prozentsatz ja sonst ohnehin 33 Prozent oder mehr betrage. Der Prozentsatz in der degressiven Abschreibung beziehe sich immer auf den Buchwert des letzten Jahres, sodass ein nach unten gehender Abschreibungsverlauf entstehe, so Wilplinger. „Diese Beschleunigung bedeutet, dass Aufwendungen früher steuerlich geltend gemacht werden können. Dadurch sinkt der Gewinn und es fallen weniger Steuern an. Das begünstigt gewiss Investitionen bei profitablen Unternehmen“, meint der Experte. Die besagten 30 Prozent würden aber nur für bewegliche Wirtschaftsgüter gelten. Bei Gebäuden würde – auch im Zuge der Maßnahme geändert – eine Schwelle von maximal 7,5 Prozent gelten.

Investitionsprämie

Doch nicht nur steuerlich werden Investitionen Corona-bedingt incentiviert. Ein neues Förderinstrument in diesem Bereich, das der Konjunktur-Ankurbelung dienen soll, ist die Investitionsprämie. „Es handelt sich dabei um eine sieben bzw. 14 Prozent Cash-Förderung bei Investitionen, wenn zwischen August 2020 und Februar 2021 erste Maßnahmen für die Investition gesetzt werden. Bis Februar 2022 muss sie dann tatsächlich abgeschlossen sein bzw. bei Investitionen über 20 Millionen Euro bis Februar 2024“, erklärt Florian Laure. Unter die allgemeinen sieben Prozent falle „nahezu alles“ mit einigen wenigen Ausnahmen (z.B. umweltschädliche Investitionen, Unternehmens- und Beteiligungserwerbe, Grund und Boden). Um 14 Prozent Investitionsprämie zu erhalten, gibt es drei Themenbereiche: Ökologisierung, Healthcare & Life Science sowie Digitalisierung.

Verlustrücktrag

Tatsächlich denken viele Unternehmen in der Krise allerdings nicht primär an neue Investitionen, sondern überlegen zunächst, wie sie mit roten Zahlen im laufenden Geschäftsjahr umgehen können. Für jene davon, die zuvor in der Gewinnzone waren, wurde mit dem Verlustrücktrag eine Steuerbegünstigung geschaffen. „Üblicherweise kann man Verluste gegen zukünftige Gewinne rechnen und hat dann einen Vorteil (Anm. Verlustvortrag)“, erklärt Christian Wilplinger. „Das ist in der Covid-Krise für viele genau verkehrt. Unternehmen, die häufig ein sehr erfolgreiches Jahr 2019 hatten, haben jetzt Probleme“, so der Experte. Nun im Herbst stünden die Steuererklärungen für 2019 an, die häufig hohe Gewinne ausweisen würden. Hier könnten nun Verluste aus dem Jahr 2020 rückgetragen werden. Allerdings stünden die Ergebnisse aus diesem Jahr natürlich noch nicht fest. „Deswegen gibt es jetzt einen besonderen Kunstriff im Steuerrecht, nämlich, dass man jetzt schon eine Verlustrücklage – genannt ‚Covid19-Rücklage‘ – in der Steuererklärung 2019 geltend machen kann. Dazu gibt man in einem Formular den Verlust an, den man für das Jahr 2020 erwartet. Damit fällt der Gewinn im Vorjahr niedriger aus, wodurch sich die Steuer entsprechend verringert“, erklärt Wilplinger. Voraussetzung sei, dass man für 2020 keine Steuervorauszahlung geleistet habe. Zudem sei der Verlustrücktrag auf einen Betrag von bis zu fünf Millionen Euro beschränkt.

Kombinierbarkeit von Förderungen

Und wie sieht es mit der Kombinierbarkeit der behandelten Förderungen und Steuerbegünstigungen aus? „Fixkostenzuschuss und Investitionsprämie sind getrennt voneinander zu sehen und zur Gänze kombinierbar“, erklärt Florian Laure, „die Investitionsprämie ist sogar mit anderen Förderungen kombinierbar“. So sei etwa die Anschaffung eines Elektroautos zusätzlich zu 14 Prozent Investitionsprämie (unter bestimmten Voraussetzungen) mit der allgemeinen E-Mobilitätsförderung förderbar. Auch mit der degressiven Abschreibung sei die Investitionsprämie kombinierbar, ergänzt Wilplinger – mit einigen Ausnahmen bestimmter Investitionsgüter, die generell bei Abschreibungen gelten.

Haftungsfragen bei Förderungen

Und was, wenn eine der Förderungen unrechtmäßig in Anspruch genommen wird? „Es ist eine Überprüfungsstelle geschaffen worden, die nachträglich den Einsatz der Förderungen überprüfen kann“, erklärt Maximilian Weiler. Im Strafrecht gebe es vor allem zwei Tatbestände, die hier speziell relevant werden könnten. „Das ist erstens der ‚Förderungsmissbrauch‘, wenn eine erlangte Förderung zweckwidrig verwendet wird. Ab einem missbräuchlich verwendeten Betrag von 30.000 Euro ist das mit bis zu fünf Jahren Haft sanktioniert. Zweitens: Der noch schwere Tatbestand ist der Betrug. Das ist dann der Fall, wenn mit Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz schon im Zeitpunkt der Antragstellung unter Vorspielung falscher Tatsachen die Förderung erschlichen wird, um sie zweckwidrig zu verwenden. In diesem Fall drohen ab einem Schaden von 30.000 Euro bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe“, so Weiler. Zudem könne es in beiden Fällen noch eine zivilrechtliche Haftung der Geschäftsführer geben. „Das ist also wirklich kein Kavaliersdelikt“. Bei einem Irrtum in der Antragsstellung drohen diese Sanktionen aber nicht, beruhigt Weiler: „Da muss es eine Vorsatz-Komponente geben. Irrtümlich falsche Berechnungen wären klassischerweise fahrlässig und würden diese Straftatbestände nicht erfüllen“.

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Erste Kund:innen in Asien gewinnen, Partner finden, Investor:innen treffen: Für österreichische Startups mit China-Ambitionen führt der Weg über Shanghai. Die Metropole zählt zu den dynamischsten Innovationsökosystemen der Welt und gilt als Tor zu einem der größten Konsummärkte überhaupt, mit enormem Potenzial für Skalierung und Marktdurchdringung. Dazu kommt eine starke Basis an hochqualifizierten Fachkräften, die die Stadt zu einem Hotspot für Forschung, Entwicklung und Innovation macht.

Der direkte Zugang zu diesem Ökosystem ist für Startups aus Österreich allerdings alles andere als selbstverständlich. Genau hier setzt der neue Call des Global Incubator Network Austria (GIN) an: Er verspricht strategische Einblicke in den chinesischen Markt, konkrete Geschäftschancen und direkte Kontakte zu den zentralen Akteuren der dortigen Innovations- und Wirtschaftslandschaft.

GO SHANGHAI offen für alle Branchen

Das Internationalisierungsprogramm GO SHANGHAI 2027 richtet sich an österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen und Technologiefelder, die über die Proof-of-Concept- und Seed-Phase hinaus sind. Angesprochen sind sowohl Teams, die ihre erste internationale Expansion vorbereiten, als auch solche, die ihr Wachstum in Asien beschleunigen wollen.

Die Delegation von GO SHANGHAI 2025 bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing in Shanghai | (c) Global Incubator Network Austria

Die teilnehmenden Startups erwartet eine einwöchige Reise nach Shanghai von 26. bis 30. April 2027, die direkten Zugang zu zentralen Akteuren der chinesischen Innovations- und Wirtschaftslandschaft bietet.

Vorbereitung digital und beim Kick-off-Dinner in Wien

Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erhalten die Startups im Rahmen eines flexiblen, digitalen Onboardings gezielte Einblicke in den chinesischen Markt, um ihre Internationalisierungsstrategie zu schärfen. Über die exklusiven GIN-Video-Masterclasses steht ihnen dafür unbegrenztes Lernmaterial zur Verfügung. Hinzu kommen drei Stunden individuelles IP-Coaching. Den Abschluss der Vorbereitungsphase bildet ein Kick-off-Dinner in Wien, bei dem sich der aktuelle Batch von GO SHANGHAI 2027 vernetzt und final auf die Reise vorbereitet.

Fünf intensive Tage in Shanghai

Der zweite Teil ist die einwöchige Ecosystem-Tour durch Shanghai. Auf dem Programm stehen kuratierte 1:1-Business-Meetings, die vom AußenwirtschaftsCenter Shanghai organisiert werden, Workshops, maßgeschneiderte Networking- und Pitch-Formate wie die Austrian Startup Pitch Night sowie exklusive Unternehmens- und Ökosystem-Besuche. In fünf intensiven Tagen treffen die Teilnehmer:innen auf Branchenexpert:innen, potenzielle Partner:innen, Investor:innen und andere Gründer:innen, um wertvolle Kontakte für die eigene Expansion zu knüpfen.

Reisekostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro, mit Gender Bonus bis zu 90 Prozent

GIN übernimmt 80 Prozent der programmspezifischen Kosten für Flug und Unterkunft, mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro pro Startup. Mit dem Gender Bonus erhöht sich die Förderquote auf bis zu 90 Prozent. Teilnahmeberechtigt sind österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Erprobtes Geschäftsmodell mit ersten Markterfolgen (Kund:innen, Umsätze)
  • Bereits erfolgte Seed-Investition
  • Funktionierender Prototyp bzw. MVP
  • Einzigartiges Produkt oder Lösung
  • Gründung innerhalb der letzten sieben Jahre (kein hartes K.o.-Kriterium)
  • Konkretes Interesse an Internationalisierung mit Fokus auf Asien und an Vernetzung mit relevanten Stakeholdern

Die Bewerbungsphase für GO SHANGHAI 2027 läuft von 7. September bis 4. Oktober 2026. Interessierte Startups können sich über die Plattform aws Connect anmelden und ihr aktuelles Pitchdeck einreichen. Im Rahmen eines Online-Pitch-Events am 14. Oktober 2026 präsentieren die vorausgewählten Startups vor einer Jury aus nationalen und internationalen GIN-Partner:innen, jeweils zehn Minuten Pitch in Englisch plus Q&A. Die finale Auswahl wird spätestens zwei Wochen nach dem Pitch kommuniziert.


GO SHANGHAI 2027 ist ein Programm des Global Incubator Network Austria (GIN), der gemeinsamen Initiative von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), und Teil von GO ASIA. Organisiert wird es in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Austria. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goshanghai2027

Kontakt

Bei Fragen zu GO SHANGHAI oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

My Yen Lau
Project Manager | GO ASIA
T +43 1 501 75 394
E [email protected] | [email protected]

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Corona-Förderungen, -Steuerbegünstigungen und mögliche Haftungen

  • Vor allem für kleinere Unternehmen kann es inzwischen unübersichtlich werden, welche Corona-Förderungen und Steuerbegünstigungen für sie verfügbar sind und was dabei zu beachten ist.
  • Wir haben einige für Startups besonders relevante, Fixkostenzuschuss II und Investitionsprämie auf Förderseite sowie degressive Abschreibung und Verlustrücktrag auf Steuerseite, mit den drei Deloitte-Experten Florian Laure, Christian Wilplinger und Maximilian Weiler (Recht) besprochen.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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