17.09.2020

fit4internet erhält Preis beim deutschen Personalmanagement Awards 2020

Der vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) initiierte Verein fit4internet wurde vom Bundesverband der Personalmanager (BPM) in Deutschland mit dem dritten Platz des Personalmanagement Awards 2020 in der Kategorie "Non-Profit" ausgezeichnet.
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fit4internet
(c) stock.adobe/fizkes - Der Verein fit4internet zur Steigerung digitaler Kompetenzen wurde in Deutschland mit einem Preis prämiert.

Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ist mit mehr als 4000 Mitgliedern die führende berufsständische Vereinigung für Personalverantwortliche in Deutschland und hat am 15. September herausragende Projekte in der HR-Arbeit mit dem Personalmanagement Award ausgezeichnet. Eine Jury aus BPM-Vertreterinnen und -Vertretern sowie Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft zeichnete in der Kategorie „Non-Profit-Organisationen und Öffentlicher Sektor“ fit4internet, den Verein zur Steigerung digitaler Kompetenzen, mit dem dritten Platz aus.

Drei fit4internet-Instrumente

Mit der Entwicklung und dem Einsatz der f4i-Instrumente secCHECK (Selbstevaluierungstool), secQUIZ , einem Wissenstest, sowie der secAPP für die Sicherheitskompetenz, konnte die Fachjury überzeugt werden.

Nutzung digitaler Technologie als Ziel

fit4internet ist eine überparteiliche Initiative zur Qualifizierung und Quantifizierung digitaler Kompetenzen der österreichischen Bevölkerung. Oberstes Ziel ist die Ermöglichung einer kompetenten Nutzung digitaler Technologien und breiter Teilhabe der gesamten Gesellschaft an der Digitalisierung.

fit4internet versteht sich dabei als gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Verein und fungiert in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen, Institutionen sowie Organisationen als Plattform zur Steigerung der digitalen Kompetenzen in Österreich.

Mit digitalem Wandel Schritt halten

User werden dabei unterstützt, mit dem raschen digitalen Wandel Schritt zu halten und durch Qualifizierungsangebote ihr Wissen und Know-how für ihre persönliche und berufliche Entwicklung einzusetzen, die heutzutage notwendig sind.

Digitale Fertigkeiten besonders bei HR gefragt

Um die Wichtigkeit digitaler Kompetenzen auch im Personalmanagement-Bereich weiß auch Ulrike Domany-Funtan, Generalsekretärin fit4internet: „Ohne digitale Fertigkeiten geht es heute nicht mehr – vor allem im HR-Bereich sind diese von enormer Bedeutung. Es macht uns sehr stolz, dass der BPM dies erkennt und unsere Leistungen in dieser Form würdigt.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

fit4internet erhält Preis beim deutschen Personalmanagement Awards 2020

  • Der Bundesverband der Personalmanager ist mit mehr als 4000 Mitgliedern die führende berufsständische Vereinigung für Personalverantwortliche in Deutschland und hat am 15. September herausragende Projekte in der HR-Arbeit mit dem Personalmanagement Award ausgezeichnet.
  • Eine Jury aus BPM-Vertreterinnen und -Vertretern sowie Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft zeichnete in der Kategorie „Non-Profit-Organisationen und Öffentlicher Sektor“ fit4internet, den Verein zur Steigerung digitaler Kompetenzen, mit dem dritten Platz aus.
  • User werden bei fit4internet unterstützt, mit dem raschen digitalen Wandel Schritt zu halten.

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