04.12.2024
HEALTH

Fit-Up: Linzer Startup setzt KI gegen Haltungsschäden ein

Das Fitness-Startup Fit-Up aus Oberösterreich adressiert mit seinem Angebot Unternehmen und vereint verschiedene Aspekte der Gesundheit mittels präventiver Themen, wie etwa Mobilisation, Achtsamkeit oder Yoga. Und bietet diese in diversen Formaten (Live-Kurse und per Mediathek) an. Nun setzt man in diesem Bereich auch auf Künstliche Intelligenz.
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Fit-Up-Founder Shahab Daban (c) Fit-Up/ Canva

Das Linzer Startup Fit-Up hat eine außergewöhnliche Gründungsgeschichte. Founder Shahab Daban wusste beim ersten Treffen mit einem potentiellen Kapitalgeber nicht, dass es sich um ein Investorentreffen handelt. Er war unvorbereitet, brachte aber spontan mittels Flipchart die Vorstellung seines Konzeptes zustande – brutkasten berichtete.

Fit-Up kauft deutsches Unternehmen

Vor rund einem Jahr übernahm Fit-Up die deutsche Ernährungsplattform Kilos ade und startete im Juni des heurigen Jahres ein Angebot für firmeninterne Fitness-Challenges. Nun hat man ein neues Feature entwickelt und bietet KI-basierte Haltungsanalysen an.

Die Idee dazu kam Daban bei einem Gesundheitsgipfel in Mannheim, Deutschland, wo er einen Physiotherapeuten kennenlernte. Dieser hatte sich ein digitales Angebot aufgebaut und dem österreichischen Gründer von einem Problem der Physiotherapie erzählt.

Ein Besuch beim Therapeuten führt oftmals zu unterschiedlichen Analysen der Körperhaltung. „Man hat eigentlich ein Problem auf einer bestimmten Seite des Körpers“, so Daban, „bekommt aber Übungen für beide Seiten. Obwohl Dysbalance und Ungleichgewichte im Körper vorherrschen. Da muss man eigentlich wissen, was man trainieren muss.“

Lustkiller Zeit

Zudem, und da spricht Daban aus Erfahrung, dauern verschriebene Übungen 20 bis 50 Minuten, was die Lust am Training mit der Zeit sinken lässt. Deshalb orientiert sich sein Startup an dem deutschen Vorbild.

„Wir bieten jetzt eine KI-basierte Haltungsanalyse an, die von einem deutschen Expertenteam aus Physiotherapeuten und Orthopäden entwickelt wurde. Mit dieser Methode können wir direkt vor Ort die Körperhaltung und Wirbelsäule der Mitarbeitenden analysieren“, sagt Daban.

Innerhalb weniger Minuten wird mittels KI eine detaillierte Auswertung mit individuellen Empfehlungen und Videoübungen erstellt, die die Mitarbeitenden zu Hause umsetzen können – abrufbar über QR-Code.

Fit-Up schießt drei Fotos und KI analysiert

Konkret werden drei Fotos (vorne, hinten, im Sitzen) von Teilnehmer:innen geschossen; die Künstliche Intelligenz kann infolge analysieren, wo die Wirbelsäule liegt und was mit ihr nicht stimmt. Anschließend gibt sie Handlungsempfehlungen in Form von drei einminütigen Übungen am Tag ab, die das Problem (rechte oder linke Schulter, Knie, Fehlstellung der Hüfte) exakt adressieren.

„Natürlich gibt es auch eine persönliche Besprechung der Ergebnisse, und die Teilnehmenden erhalten die Dokumentation anschließend per E-Mail“, betont Daban. „Dieses Konzept wurde in einer Studie mit dem ‚Gold Standard‘ aus Heidelberg wissenschaftlich validiert und kommt bei den ersten Unternehmen richtig gut an. Es ergänzt unser digitales Angebot optimal und bietet eine greifbare, innovative Lösung für die Gesundheitsprävention in Betrieben.“ Anfang Jänner startet Fit-Up sein neues Angebot mit ersten Unternehmen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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