27.03.2025
ÜBERNAHME

fiskaly übernimmt Berliner Unternehmen – weitere Expansion in Europa geplant

Das Wiener Software-Unternehmen fiskaly verkündet die Übernahme der Deutschen Fiskal, eine Tochtergesellschaft der GK Software SE.
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fiskaly - das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) | (c) fiskaly
fiskaly - das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) | (c) fiskaly

Fiskaly sorgte in den vergangenen Jahren – genau genommen seit seiner Gründung im Jahr 2019 – immer wieder für Schlagzeilen. Das Wiener Software-Unternehmen entwickelt SaaS-Cloud-Lösungen für Kassenbelege und Transaktionen. Seine Fiskalisierungslösung überzeugte erst im vergangenen Jahr die Private-Equity-Investmentgesellschaft Verdane. Diese investierte nämlich eine beachtliche Summe in fiskaly – damals hieß es, dass das frische Kapital zwischen „20 und 250 Millionen Euro“ liege. Damit trieb das FinTech seine Expansion voran und ist mittlerweile neben Österreich auch in Deutschland, Spanien und Italien vertreten.

Nun folgt der nächste Expansionsschritt – diesmal allerdings horizontal: fiskaly übernimmt die DF Deutsche Fiskal GmbH, eine Tochtergesellschaft der GK Software SE. Das gemeinsame Ziel sei es, „innovative Lösungen für den deutschen Markt zu entwickeln und diese auch in anderen europäischen Ländern einzuführen“, heißt es in der Presseaussendung.

Digitalisierung im Fokus

Ab April wird die Deutsche Fiskal voraussichtlich Teil von fiskaly sein. Das akquirierte Unternehmen aus Berlin entwickelte eine Cloud-Lösung zur Umsetzung der Fiskalisierung in Deutschland. Laut Presseaussendung bringe das Unternehmen ein tiefes Verständnis für die deutschen Anforderungen in diesem Bereich mit, sowie „einzigartige technologische Expertise“.

Von der Übernahme erhofft man sich, „die Vorteile einer cloudbasierten Fiskalisierung mit umfassender Compliance und Effizienz zu verbinden. Darüber hinaus profitieren die Kunden der Deutschen Fiskal künftig auch von der internationalen Erfahrung von fiskaly“, so Johannes Ferner, CEO von fiskaly. „Gemeinsam werden wir die Digitalisierung in diesem Bereich vorantreiben und unseren Kunden eine gewohnt sichere und flexible Lösung bieten, die in Zukunft noch leistungsfähiger sein wird“.

Neue Geschäftsführung bei der Deutschen Fiskal

Alle Dienstleistungen bleiben unter dem neuen Eigentümer fiskaly unverändert bestehen. Zudem werden alle Mitarbeiter:innen der Deutschen Fiskal übernommen, bestätigt das Unternehmen. Die bisherigen Geschäftsführer Matthias Robeck und Michael Scheibner treten von ihren Posten zurück, bleiben jedoch als externe Berater im Namen von GK Software an der Seite von fiskaly bestehen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Die Geschäftsführung der Deutschen Fiskal übernimmt künftig Martin Breidenbach, bisher Vice President Development und Cloud Operations bei der deutschen Firma. Er wird die Integration und Weiterentwicklung des Unternehmens leiten. „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit fiskaly die Zukunft der Deutschen Fiskal aktiv zu gestalten. Unsere Kunden können sich auch weiterhin auf uns als stabilen und verlässlichen Partner verlassen, gleichzeitig bündeln wir die Innovationskraft beider Unternehmen, um unsere Lösungen kontinuierlich weiterzuentwickeln“, so Breidenbach.

Durch Übernahme zu größerem Marktpotenzial in Europa

Durch die Integration der Deutschen Fiskal soll fiskaly künftig ein größeres Marktpotenzial in Europa erschließen. Dies sei ein „wichtiger Schritt auf dem Weg zur nachhaltigen Sicherstellung von Fiskalkonformität in Deutschland“. Zudem arbeite man an einer Lösung, die über „eine einfache Schnittstelle die Fiskalisierung in weiteren europäischen Ländern ermöglicht“, so Ferner.

Fiskaly zählt derzeit 90 Mitarbeitende und über 600.000 Verkaufsstellen. Die Fiskalisierungslösung werde laut Unternehmen von über 1.000 B2B-Kunden genutzt. Dazu gehören Anbieter von Kassensystemen und Einzelhandelsketten wie orderbird, Lightspeed, SumUp und ready2order.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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