10.12.2025
EXPANSION

Expansion in die Nordics: Wiener Scaleup fiskaly übernimmt schwedischen Anbieter InfraSec

Das Wiener Scaleup fiskaly, Anbieter von Cloud-Lösungen für die gesetzeskonforme Absicherung von Kassensystemen, übernimmt den schwedischen VAT-Compliance-Spezialisten InfraSec. Mit dem Schritt expandiert das Unternehmen erstmals in die Nordics. brutkasten hat mit CEO Johannes Ferner über die Hintergründe des Deals und die nächsten Wachstumsschritte gesprochen.
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v.l. Patrick Gaubatz (fiskaly), Sven Hammar (InfraSec Sweden AB) Pär Ahrén (InfraSec) und Johannes Ferner (fiskaly) | (c) fiskaly

Erst Ende März sorgte fiskaly mit der Übernahme der Deutschen Fiskal GmbH für Schlagzeilen (brutkasten berichtete). Nun legt das Wiener Software-Unternehmen nach: Mit InfraSec Sweden AB übernimmt fiskaly einen führenden Anbieter für cloudbasierte Lösungen zur gesetzeskonformen Absicherung von Kassensystemen in Schweden und expandiert damit erstmals nach Nordeuropa.

InfraSec war bislang eine Tochter des schwedischen Kassensystem-Anbieters Yabie. „Für die bisherige Muttergesellschaft war der richtige Zeitpunkt gekommen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren“, erklärt fiskaly-CEO und Co-Founder Johannes Ferner im Gespräch mit brutkasten.

Expansion von fiskaly

Die Übernahme von InfraSec ist bereits der zweite Zukauf von fiskaly im laufenden Jahr. „Wir haben uns relativ strategisch einen Markt nach dem anderen angeschaut, wo wir Überschneidungen, Synergien und mögliche Übernahmen sehen“, so Ferner. Und er merkt an: „Unser Long-Range-Planning ist klar darauf ausgerichtet, europaweit Anbieter für digitale Steuer-Software zu werden. Dann müssen wir natürlich auch in die Nordics“.

fiskaly wurde 2019 in Wien von von Johannes Ferner (CEO), Simon Tragatschnig (COO) und Patrick Gaubatz (CTO) gegründet und ist heute in Deutschland, Österreich, Spanien, Italien und Frankreich aktiv. Die Lösungen des Unternehmens sind nach eigenen Angaben in über einer Million Kassensysteme integriert. Mehr als 1.600 Geschäftskunden – darunter große Handelsketten sowie Anbieter wie orderbird, Lightspeed, SumUp und ready2order – setzen auf die Software des Unternehmens.

Vollintegration geplant

Der schwedische Markt befindet sich laut Ferner aktuell im technologischen Umbruch. „Das ist ein Markt, wie in vielen anderen Ländern, wo zuerst mit Hardware begonnen wurde und jetzt auf Cloud-Systeme umgestellt wird. Das ist gerade voll im Gange“, sagt Ferner. InfraSec habe diesen Wandel früh vollzogen: „Sie haben sozusagen den großen Dongle in der Cloud gebaut, während die Konkurrenz noch stark auf Hardware setzt.“

Kurzfristig bleibt InfraSec als Unternehmen bestehen, mittelfristig ist jedoch eine vollständige Integration in die fiskaly-Gruppe geplant. „Die gemeinsame Strategie wird eine Vollintegration der gesamten Firma in fiskaly umfassen“, so Ferner. Das Team in Schweden soll künftig als Basis für die weitere Expansion in nordische Länder dienen.

Finanzierung und Ausblick

Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Übernahme wurde laut Ferner ohne neue Finanzierungsrunde umgesetzt. „Wir haben es geschafft, in einem Jahr zwei Übernahmen zu machen, ohne dass man weitere Kapitalmaßnahmen macht“, sagt der Gründer.

Im Juni 2024 gab fiskaly den Einstieg der Beteiligungsgesellschaft Verdane bekannt. Der Investor stieg über den 1,1 Milliarden Euro schweren Fonds „Freya XI“ ein. Die genaue Höhe des Investments wurde damals nicht kommuniziert, lediglich dass es sich in einem Bereich zwischen 20 und 250 Millionen Euro bewegt. Seitdem ist Verdane als Minderheitsgesellschafter an fiskaly beteiligt (brutkasten berichtete).

Die Pläne für 2026

Für 2026 sieht Ferner fiskaly weiterhin solide finanziert und setzt stark auf profitables Wachstum. Eine neue Finanzierungsrunde steht daher aktuell nicht auf der Agenda. „Das Unternehmen ist weiterhin profitabel. Wir stecken unseren Cashflow weiterhin in Growth und sehen aktuell noch nicht den Need, dass man Kapitalmaßnahmen machen würde“, so Ferner.

Inhaltlich will fiskaly im kommenden Jahr vor allem die bestehenden Märkte vertiefen. Neben Deutschland, dem wichtigsten Kernmarkt, rücken vor allem Südeuropa und die dortigen regulatorischen Änderungen in den Fokus. „In Italien ist es eine Ablöse von Hardware durch Cloud-Lösungen, während in Spanien das Gesetz komplett neu in Kraft tritt“, erklärt Ferner. Besonders Spanien sei dynamisch: „Dort geht ein ganzes Land von null auf Fiskalisierung.“


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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