15.06.2026
BUDGET-MASSNAHMEN

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Daniel Metzler, CEO Isar Aerospace © Isar Aerospace

Isar Aerospace mit Sitz in Ottobrunn (München) entwickelt und baut Trägerraketen für den Transport von kleinen und mittleren Satelliten sowie Satellitenkonstellationen in die Erdumlaufbahn – brutkasten berichtete. Gegründet wurde das SpaceTech-Unternehmen 2018 vom Vorarlberger Daniel Metzler gemeinsam mit Josef Fleischmann und Markus Brandl. Vor knapp einem Jahr erhielt das SpaceTech 150-Millionen-Euro-Investment.

„Weltraum keine Grenze mehr“

Nun vermeldet man eine Series D in Höhe von 270 Millionen Euro. Zu den neuen Investierenden der Runde zählen Island Green Capital und Molten Ventures; daneben sind bestehende Kapitalgebende mit erheblichen Zusagen beteiligt, darunter HV Capital, Lakestar und UVC Partners. Letzterer unterstützt Isar Aerospace bereits seit 2018, als das Unternehmen aus dem studentischen Raketenteam WARR der Technischen Universität München hervorging.

Der Vorarlberger Daniel Metzler, Mitgründer und CEO von Isar Aerospace, kommentiert die Runde wie folgt: „Der Weltraum ist keine Grenze mehr; er ist die Infrastruktur nationaler Macht. Mit dieser strategischen Unterstützung erweitern wir den Zugang zum Weltraum für Nationen weltweit und liefern ein orbitales Startsystem im großen Maßstab für staatliche und kommerzielle Kundschaft.“

Isar Aerospace möchte „Lücke schließen“

Europa führte 2025 weniger als zehn orbitale Starts durch – rund ein Zwanzigstel dessen, was die USA im selben Zeitraum erreichten. Isar Aerospace ist eigenen Angaben zufolge das einzige private europäische Unternehmen, das die Kapazitäten und die Infrastruktur im großen Maßstab aufbaue, um diese Lücke zu schließen.

Die neue Produktionsstätte von Isar Aerospace in Parsdorf bei München – Europas größte integrierte Fabrik für Trägerraketen – ist darauf ausgelegt, bis zu 40 Spectrum-Trägerraketen pro Jahr zu fertigen, mit einem hohen Automatisierungsgrad und einer vertikalen Integration, die Design, Fertigung und Tests nahezu vollständig im eigenen Haus abdeckt, heißt es. Nach der ersten Startrampe in Norwegen plant Isar Aerospace einen zweiten Startplatz am Spaceport Nova Scotia in Kanada.

Isar Aerospace: „Weltraummarkt gewinnen“

„Weltraumstarts dienten schon immer zivilen und kommerziellen Zwecken und tun dies weiterhin. Doch innerhalb der vergangenen zwölf Monate ist die Nachfrage aus Verteidigung und öffentlicher Hand als Teil der Kundenbasis von Isar Aerospace deutlich gewachsen. Sie spiegelt die wachsende Erkenntnis europäischer Regierungen wider, dass ein souveräner Zugang zum Weltraum zu einer immer wichtigeren Fähigkeit wird“, liest man in diesem Sinne in der Aussendung.

„Der Zugang zum Weltraum ist eine strategische Notwendigkeit für Deutschland und Europa“, fügt Johannes von Borries, Partner bei UVC Partners, an. „Isar Aerospace ist das Unternehmen, das dafür am besten aufgestellt ist. Mit dieser Finanzierungsrunde verfügt das Team über die finanziellen Mittel, um das System weiter zu testen und eine stabile Trägerrakete zu erreichen. Gleichzeitig fährt es die Serienfertigung der Raketen hoch. So kann Isar Aerospace einen erheblichen Teil des Weltraummarkts für sich gewinnen.“

Das Münchner Unternehmen bereitet bereits den nächsten Qualifikationsflug mit dem Namen „Onward and Upward“ vor. Die Mission soll fünf CubeSats sowie ein Experiment im Rahmen des ESA-Boost!-Programms ins All transportieren. Das Startfenster öffnet sich vom 15. bis 21. Juni am unternehmenseigenen Startkomplex bei Andøya Space in Norwegen – vorbehaltlich Wetter, Sicherheit und Verfügbarkeit des Startgeländes.

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