15.06.2026
BUDGET-MASSNAHMEN

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Epitome Therapeutics
© Epitome Therapeutics - (v.l.) Jamie Hackett, CSO und Guido Gualdoni, CEO.

Epitome Therapeutics ist ein neues Biotech-Unternehmen aus Wien, das eine neue Methode entwickelt, um die Genaktivität im Körper gezielt und sehr genau zu steuern. Heute gab es seinen offiziellen Unternehmensstart mit einer Gesamtfinanzierung von vier Millionen Euro bekannt. Diese setzt sich zusammen aus einer überzeichneten Pre-Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von zwei Millionen Euro sowie weiteren zwei Millionen Euro an Fördermitteln.

Epitome Therapeutics: XISTA Science Ventures und Caesar Ventures führen an

Damit zählt die Pre-Seed-Runde zu den höchsten im Lande, denn, laut Florian Haas, Head of Startup, Head of Brand & Growth EY, wurden heuer im Pre-Seed-Bereich im ersten Halbjahr nur rund ein Dutzend Investments erfasst, was die geringe Aktivität im ganz frühen Segment unterstreicht (Stand: Mai 2026). Typische Pre-Seed-Runden bewegen sich im Allgemeinen meist zwischen 75.000 und 400.000 Euro, mit einem Median von etwa 200.000 bis 350.000 Euro, häufig ergänzt durch Förderungen wie aws oder FFG. Größere syndizierte Pre-Seed-Runden liegen bei 400.000 bis 900.000 Euro, während Volumina darüber die Ausnahme darstellen.

Zum Vergleich: In den letzten zwei Jahren konnten etwa Fynk mit 1,25 Mio. Euro, sequestra mit 1,1 Mio. Euro, factroymaker mit 1,1 Mio. Euro und Invisible-Light Labs mit einer 1,5 Mio. Euro Pre-Seed-Runde diesen Schnitt durchbrechen.

Nun zählt auch Epitome Therapeutics dazu. Deren Pre-Seed-Runde wurde gemeinsam von XISTA Science Ventures und Caesar Ventures angeführt; zudem beteiligte sich die Navec Venture Holding GmbH. Weitere Mittel wurden über kompetitiv vergebene Förderprogramme eingeworben, darunter Unterstützung durch Austria Wirtschaftsservice (AWS) und die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Cadence-Technologie weiter ausbauen

Die Mittel aus der Finanzierung werden künftig eingesetzt, um die Entwicklungsprogramme von Epitome Therapeutics in Richtung der Nominierung eines ersten Wirkstoffkandidaten voranzutreiben, die technologische Breite der Cadence-Plattform (eine Epigenom-Editierungsplattform) zu erweitern und das wissenschaftliche sowie operative Team des Unternehmens auszubauen.

„Wir haben Epitome Therapeutics mit der Unterstützung einer starken Gruppe von Investoren und Partnern gegründet“, sagt Guido Gualdoni, Mitgründer und CEO von Epitome Therapeutics. „Der erfolgreiche Abschluss einer überzeichneten Finanzierungsrunde ist ein starkes Signal für die Qualität unseres Teams und das Potenzial der Cadence-Plattform. Die neuen Mittel ermöglichen es uns, das Unternehmen auf Basis der Cadence-Technologie weiter auszubauen und unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse in erste Entwicklungsprogramme zu überführen. Unser unmittelbarer Fokus liegt nun darauf, die Plattform auszubauen, unser Team zu verstärken und die Auswahl unseres ersten Wirkstoffkandidaten voranzutreiben.“

Bereits 2025 gegründet

Epitome Therapeutics wurde 2025 von Guido Gualdoni und Jamie Hackett als Ausgründung des EMBL, eines europäischen Forschungsinstitut für Life Sciences, gegründet. Das Unternehmen entwickelt konkret einen neuartigen therapeutischen Ansatz, der auf der präzisen Steuerung der Genexpression basiert.

Während aktuelle Fortschritte das Potenzial des Gen-Silencing aufgezeigt haben, würden – so die Founder – viele Erkrankungen die Wiederherstellung, Erhöhung oder fein abgestimmte Regulierung der Genaktivität erfordern. Daraus ergebe sich ein Bedarf an therapeutischen Ansätzen, die eine präzisere Kontrolle der Genexpression ermöglichen können. Darauf baut das Wiener Biotech auf.

„Gene müssen nicht einfach nur an- oder ausgeschaltet sein – entscheidend ist, dass sie in genau dem richtigen Maß exprimiert werden“, sagte Hackett, CSO von Epitome Therapeutics. „Viele Krankheiten entstehen, wenn dieses Gleichgewicht gestört ist. Die Cadence-Plattform ermöglicht eine präzise Steuerung der Genexpression und erlaubt uns so, die Aktivität spezifischer Gene auf ein therapeutisch relevantes Niveau zurückzuführen. Wir sind überzeugt, dass dieser präzisionsmedizinische Ansatz eine grundlegend neue therapeutische Modalität für die Behandlung genetischer und komplexer Erkrankungen darstellt.“

Basiert auf Forschungsarbeiten am EMBL

Die Technologie von Epitome Therapeutics basiert auf Forschungsarbeiten am EMBL Rom, darunter Ergebnisse, die 2024 in einer Publikation in Nature Genetics veröffentlicht wurden, und stützt sich auf geistiges Eigentum, das exklusiv vom EMBL einlizenziert wurde, wie man in der Aussendung liest.

„Der innovative Ansatz von Epitome Therapeutics im Bereich der Epigenom-Editierung hat uns sehr beeindruckt, insbesondere der Fokus auf gezielte Hochregulation“, kommentiert Alexander Schwartz, Partner bei XISTA Science Ventures. „Ebenso überzeugt hat uns, wie das Team diese wissenschaftlichen Erkenntnisse in therapeutisch relevante Entwicklungsprogramme überführen will.“

Und Gregor Unger, Managing Partner bei Caesar Ventures, ergänzt: „Mit unserem Investment in Epitome Therapeutics unterstützen wir ein außergewöhnliches Team, das die Genregulation grundlegend neu definiert hat. Überzeugt hat uns die seltene Kombination aus wissenschaftlicher Tiefe und unternehmerischer Erfahrung rund um Guido und Jamie.“

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