15.06.2026
BUDGET-MASSNAHMEN

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Das Hansmann Family Office Team (v.l.) Andrei Podlesnyi, Johann "Hansi" Hansmann, Laura Phillipeck-Casanova & Lisa Pallweber © Tanja Hofer

„Meine Engel-Aktivitäten habe ich ja jahrelang gemacht, sagen wir mal, aus Spaß“, sagt Hansi Hansmann im Gespräch mit dem brutkasten. Der bekannte Investor prägte das österreichische Startup-Ecosystem über Jahre hinweg maßgeblich als One-Man-Show, wie ein Blick auf seine Karriere im brutkasten-Interview von 2024 zeigt. Mit frühen Beteiligungen an heimischen Erfolgsgeschichten wie Runtastic, mySugr, Shpock, Busuu oder Durchblicker baute er ein weitreichendes Portfolio auf.

2022 folgte die Transformation zur Hans(wo)men Group, um auch vermehrt Gründerinnen gezielt zu unterstützen. Mittlerweile umfasst das Portfolio mehr als 100 Direktinvestments, über 50 aktive Beteiligungen und mehr als 25 LP-Positionen in Venture-Capital-Fonds. Nun schlägt der Investor das nächste Kapitel auf: Mit dem offiziellen Launch des Hansmann Family Office werden die gewachsenen Aktivitäten unter einer gemeinsamen Marke gebündelt.

Diversifikation für verlässliche Liquidität

Bislang lag der Fokus der Organisation primär auf Venture Capital. Da Exits im Frühphasenbereich jedoch extrem zeitintensiv sind, stößt das klassische VC-Modell an Grenzen beim laufenden Cashflow. „Unser letzter Exit, Tractive, hat jetzt 13 Jahre gedauert“, erklärt Managing Partner Lisa Pallweber. Der Verkauf des Pet-Tech-Scaleups zählt zu den größten Startup-Exits der österreichischen Geschichte.

Während der langen Wartezeiten müsse jedoch das Team bezahlt werden und Kapital für neue Investments bereitstehen. Laut Hansmann könne es im Venture-Capital-Bereich durchaus passieren, dass man sieben bis neun Jahre „trocken“ ohne Realisierung verbleibe, bei zwar hohen Buchwerten, aber fehlender Liquidität.

Vier zentrale Säulen

Aus diesem Grund diversifiziert das Team bereits seit rund zwei Jahren verstärkt in andere Assetklassen. Neben Direct Venture Capital, das weiterhin das Herzstück, mit Investments europaweit ab der Pre-Seed-Phase bleibt, fließt Kapital nun auch in profitable Private-Equity-Beteiligungen, insbesondere bei Nachfolgesituationen im DACH-Raum. Hinzu kommen Immobilienprojekte in Spanien, darunter das Hotel Vacança Beach in Dénia, um unter anderem eine flexible Liquiditätsplanung zu gewährleisten. Ergänzend hält das Family Office auch Public-Market-Investments wie ETFs.

Siebenstellige Beträge für Philanthropie

Ein wesentlicher Pfeiler des neu formierten Family Office ist darüber hinaus die strategische Verankerung der Entrepreneurial Philanthropy, die direkt in die Gesamtstrategie integriert wird. „Wir werden jedes Jahr siebenstellig in Philanthropie Geld geben“, kündigt Hansmann an.

Über die Romulus Stiftung committet sich das Team zu mehrjährigen Partnerschaften mit Organisationen wie der Stiftung Unternehmerische Zukunft, wo Hansmann als Beirat fungiert, Kontext – Institut für Klimafragen, Changemaker GenC, Conxious oder den Female Founders. Ziel ist es, diesen Initiativen die zeitaufwändige, jährliche Kapitalsuche zu ersparen, damit diese sich auf ihre Kernarbeit konzentrieren können.

People-First-Ansatz mit messbaren KPIs

Das philanthropische Engagement wird dabei explizit nach Kriterien geführt, die an klassische Startup-Investments angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht ein „People-First“-Ansatz, der auf starke Gründerpersönlichkeiten und deren Umsetzungskompetenz setzt. Der erzielte gesellschaftliche Impact wird zudem konsequent über klare Meilensteine gemessen.

„Unsere Themenfelder sind klar definiert: Unternehmertum, Nachhaltigkeit und Gender Equality. […] Der Unterschied ist nur: Statt Financial Return steht hier der Social Return im Mittelpunkt“, fasst Lisa Pallweber die Ausrichtung zusammen. Mit dem offiziellen Launch vollzieht die Organisation damit den Wandel von einer vorrangigen Angel-Struktur hin zu einem breit aufgestellten, unternehmerischen Family Office.

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