15.06.2026
BUDGET-MASSNAHMEN

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

Deine ungelesenen Artikel:
20.07.2026

Keiner gründet allein: Das Geheimnis hinter der Startup-Nation Estland

Estland hat mit einer Einwohnerzahl von 1,3 Millionen bereits zehn Unicorns hervorgebracht, was das Land zu einem europäischen Spitzenreiter bei den Unicorns pro Kopf macht. Estland setzt schon lange auf Digitalisierung und effiziente Unternehmensgründung. Doch es gibt noch andere, wichtige Erfolgsfaktoren im Startup-Ökosystem: Community, Zusammenhalt und gegenseitige Hilfe. Brutkasten war vor Ort, um sich selbst ein Bild davon zu machen.
/artikel/keiner-gruendet-allein-das-geheimnis-hinter-der-startup-nation-estland
20.07.2026

Keiner gründet allein: Das Geheimnis hinter der Startup-Nation Estland

Estland hat mit einer Einwohnerzahl von 1,3 Millionen bereits zehn Unicorns hervorgebracht, was das Land zu einem europäischen Spitzenreiter bei den Unicorns pro Kopf macht. Estland setzt schon lange auf Digitalisierung und effiziente Unternehmensgründung. Doch es gibt noch andere, wichtige Erfolgsfaktoren im Startup-Ökosystem: Community, Zusammenhalt und gegenseitige Hilfe. Brutkasten war vor Ort, um sich selbst ein Bild davon zu machen.
/artikel/keiner-gruendet-allein-das-geheimnis-hinter-der-startup-nation-estland
Estlands Startup-Ökosystem setzt auf Netzwerk und Unterstützung. (c) Hannah Fasching

Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramtes, finanziert aus Bundesmitteln.


Im Krulli-Viertel, etwas außerhalb von Tallinns Innenstadt, stand früher ein Stahlwerk. Rund um die Altstadt haben sich im Laufe der Jahre einige urbane, innovative Zentren dort entwickelt, wo zuvor Handwerk betrieben wurde. Im Startup-Hub Ruum (Raum) in Krulli kommen an diesem Tag dutzende junge Founder:innen zusammen. Von der diskreten Art der Esten, der man im Alltag oft begegnet, merkt man hier nichts.

Die Gründer:innen sind hier alle im gleichen Raum. Jeder arbeitet für sich, aber niemand allein. Auf drei langen Schreibtischen wird an Visionen getüftelt. Die Programmierprogramme laufen auf Hochtouren, Skizzen werden gemalt. Kommt eine Frage auf, dreht man sich einfach zu seinem Nachbarn und fragt.

Helery und Liisa haben Ruum gegründet. (c) Hannah Fasching

Größen, die helfen

Wo gerade noch enthusiastisch miteinander diskutiert und ausgetauscht wurde, herrscht plötzlich Stille. Jeder nimmt einen Stuhl und setzt sich in den Teil des Raums, wo üblicherweise Präsentationen abgehalten werden.

Taavet Hinrikus nimmt vorne Platz. Hinrikus ist CEO und Gründer des FinTechs Wise. Außerdem hat er Skype mitaufgebaut – der Chatdienst wurde ebenfalls in Estland gegründet. Laut Forbes hat er ein Vermögen von 1,2 Milliarden Euro, sein Unternehmen ist mittlerweile in London stationiert. Bei seinem kurzen Tallinn-Aufenthalt nimmt er sich die Zeit und kommt in den Ruum. Er beantwortet Fragen der jungen Founder:innen, gibt Tipps und lässt sich auf Diskussionen ein.

„Wir brauchen immer mehr Menschen, die sich im Unternehmertum versuchen. Einige von ihnen werden erfolgreich sein, das ist großartig. Andere werden einfach daraus lernen und besser werden. Was auch immer sie als Nächstes tun, ich betrachte es als einen wichtigen Teil des Wachstums des Ökosystems, etwas zurückzugeben“, so Hinrikus im Interview mit brutkasten.

Etwas zurückgeben will auch Hedi Mardisoo, sie ist Founderin und Mitglied der Estonian Founder Society. „Vorstandsmitglied bei der Founders Society zu sein, ist meine Art, etwas zurückgeben. Zeit und Energie hineinzustecken, um sicherzustellen, dass die nächsten Generationen wachsen können und dieselbe Aufmerksamkeit und Hilfe bekommen, die ich bekommen habe, als ich sie brauchte in meinen ersten Gründungsjahren.“

Die Estonian Founders Society entstand im Jahr 2009, als eine Gruppe von Early-Stage-Gründer:innen – allesamt Absolvent:innen eines Startup-Leadership-Programms – beschloss, in Verbindung zu bleiben. Ihre Mission: Sowohl Erfolge als auch Misserfolge miteinander zu teilen, die alltäglichen Herausforderungen des Startup-Lebens gemeinsam zu meistern und wertvolle Beziehungen unter den Gründer:innen aufzubauen.

Taavet Hinrikus (v.l.) berät junge Founder:innen in Estland. (c) Hannah Fasching

„Kluge Köpfe zusammenstecken“

Zurück im Ruum. Liisa Jõerüüt, Founderin des Hubs, erklärt, welcher Gedanke hinter dem Projekt steht: „Unser Ausgangspunkt war es, kluge Köpfe in einem Raum zusammenzustecken und zu sehen, welche Magie dabei herauskommt. Wir wollen diesen Raum schaffen, in dem Menschen andere Menschen studieren können, während sie komplexe Lösungen bauen.“

Die Mentalität, etwas uneigennützig weiterzugeben, sei in Estland schon lange verankert. „Es ist hier einfach üblich, seine Zeit und seinen Rat zu geben und nicht wirklich sofort etwas zurückzuerwarten. Ich denke, wir alle glauben an die Gemeinschaft und wollen, dass Estland auch als Ganzes erfolgreich ist“, so Liisa Jõerüüt.

Caius ist einer der Gründer:innen, die den gemeinschaftlichen Aspekt hier wertschätzen. Gerade frisch die Schule beendet, arbeitet der 19.-Jährige hier an seinem Startup zur Verbesserung von Videografie. Der Fakt, dass es hier manchmal laut wird, stört ihn nicht. „Du musst dich immer mit Menschen umgeben, die klüger sind als du. Nur so kann man was lernen.“

In alten Fabriksvierteln wie hier in Telliskivi entstehen heute innvoative Kreativzentren. (c) Hannah Fasching

Wenige Menschen, großes Netzwerk

Anders als AustrianStartups in Österreich, ist Startup Estonia nicht als Verein, sondern staatlich organisiert. Das Hauptziel: ein qualitatives Startup-Umfeld zu schaffen und zu erhalten. „Estland ist im Vergleich so klein. Wir sind also gut miteinander vernetzt. Daher macht es Sinn, dass jeder Gründer jemanden kennt, der wieder jemanden kennt, der den Kontakt hat, den man gerade braucht“, beschreibt Getter Voitka von Startup Estonia das Zusammenspiel.

Bei regelmäßigen Roundtables mit dem Ministerium, einflussreichen Gründer:innen und dem Business-Angel-Netzwerk wird versucht, Lösungen für aktuelle Probleme zu finden. „Wir können dadurch auch die Gesetzgebung oder Finanzierungsmöglichkeiten anstoßen“, erklärt Voitka. Deep Tech, Defence und Heath Tech seien die Brachen, die in Estland gerade besonders boomen würde.

Vertrauen als Basis

Nachdem alle Fragen vom Wise-Gründer Taavet Hinrikus im Ruum beantwortet wurden, gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Der Drang zum Gründen ist in Estland groß, der Drang zum Helfen auch. Auch wenn das Volk im ersten Moment diskret erscheint, steht Vertrauen im Vordergrund. Vertrauen in den digitalen Staat und Vertrauen in die Community. In den innovativen Zentren Tallinns weiß man, warum sich Estland, das vor bald 40 Jahren noch vor dem Nichts stand, so schnell zum digitalen und wirtschaftlichen Pionier in Europa entwickelt hat. Die Erfolgsformel: Gemeinsam an Lösungen arbeiten, Hilfe annehmen und irgendwann selbst etwas zurückgeben.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen