15.06.2026
BUDGET-MASSNAHMEN

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Speedinvest ist Teil des
Speedinvest ist Teil des "German Venture & Growth Forum" | (c) Speedinvest

Die Situation beim Wachstumskapital ist bei Österreichs großem Nachbarn zumindest statistisch gesehen besser als hierzulande. Doch auch in Deutschland bestehe eine erhebliche Finanzierungslücke, sind die Initiator:innen des German Venture & Growth Forum überzeugt. Die neu gegründete Initiative von 24 großteils deutschen Venture-Capital- und Wachstumsinvestoren legte nun das „German Venture & Growth Playbook“ vor, um das zu ändern.

Ein paar Prozent von 2,8 Billionen Euro

Während in den USA jährlich rund 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Venture- und Growth-Kapital investiert werden, liege die Quote in Deutschland bei weniger als 0,2 Prozent – so die Ausgangslage. Daraus ergebe sich ein jährliches Delta von rund 30 Milliarden Euro, rechnet man bei der Initiative vor. Zumindest die Hälfte davon, also jährlich 15 Milliarden Euro, soll mit den im „Playbook“ vorgeschlagenen Maßnahmen mobilisiert werden, so die Forderung. Denn deutsche institutionelle Investoren würden ein Vermögen von nicht weniger als rund 2,8 Billionen Euro verwalten. Bereits geringe Allokationen im niedrigen Prozentbereich könnten demnach erhebliche zusätzliche Mittel für innovative Wachstumsunternehmen bereitstellen.

„Die wachsende Wirtschaftslücke zwischen den USA und Europa geht zu einem großen Teil auf den Mangel an Wachstumskapital zurück. Unternehmen wie die Magnificent Seven wären ohne VC-Investoren nicht entstanden. Startups entwickeln nicht nur disruptive Technologien, sondern sie bauen Zukunftsindustrien auf. Deutschland hat die Mittel, genau diese Industrien zu finanzieren“, kommentierte Technologieinvestor Alexander Kudlich bei der Präsentation in Berlin.

Speedinvest und andere große Namen als Partner an Bord

Der Großteil der 24 am German Venture & Growth Forum beteiligten Investmentgesellschaften hat seinen Sitz in Deutschland mit großen Namen wie Cherry Ventures, Earlybird und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Es sind jedoch auch internationale Akteure vertreten, darunter Österreichs größter VC Speedinvest. Das ist kaum verwunderlich, ist Deutschland doch mit 72 Beteiligungen (Stand Anfang 2026) am stärksten im Portfolio des Early-Stage-VCs vertreten, der wiederum zu den aktivsten seiner Art in Deutschland zählt.

Anm.: Der folgende Absatz wurde nach Veröffentlichung hinzugefügt

„Wir sind als offizieller Unterstützer dieser Initiative aufgetreten, weil wir fest überzeugt sind, dass Deutschland und Europa dringend eine signifikante Umschichtung der wirklich großen Kapitalpools in Richtung Innovationsökonomie benötigen. Dort wird die Wertschöpfung stattfinden und es wäre gesellschaftlich unverantwortlich, die breite Gesellschaft nicht daran teilhaben zu lassen“, kommentiert Speedinvest-Gründer Oliver Holle auf brutkasten-Anfrage. „Nun hoffen wir alle, dass auf die hoffnungsvollen Worte auch Taten folgen und die die relevanten Entscheidungsträger rasch agieren.“

Zentrales Ziel des Forums ist eine Neubewertung von Venture Capital als Anlageklasse durch institutionelle Investoren. Das Playbook verweist auf durchschnittliche Renditen europäischer Venturefonds von rund 14 bis 18 Prozent und hebt zugleich deren Diversifikationseffekt wegen einer geringen Korrelation zu Aktien- und Anleihemärkten hervor. „Für dieses Argument stehen wir seit Jahren. Jetzt bestätigen es die Daten, die politischen Rahmenbedingungen stimmen, und institutionelle Investoren sind bereit zuzuhören. Ich bin überzeugt: Wir stehen kurz davor, den gordischen Knoten zu durchschlagen“, sagt Christian Miele, General Partner bei Headline.

Drei Zugangswege für institutionelle Investoren

Erhebliches Potenzial für neue europäische Marktführer gebe es vor allem in den Bereichen Deep Tech, Künstliche Intelligenz, Robotik, Quantentechnologie, Energie, Verteidigung und Raumfahrt, meinen die Initiator:innen. Das „Playbook“ beschreibt dabei drei mögliche Zugangswege für Pensionskassen, Versicherungen, Versorgungswerke und Stiftungen: Investitionen in Einzelfonds, Dachfonds sowie Co-Investments. Dabei bietet der Text in fünf Kapiteln eine recht genaue Beschreibung, wie diese Investment-Strategien konkret umgesetzt werden können. So soll ohne staatliche Sondervermögen oder Garantien und bei marktkonformen Renditeerwartungen ein wesentlicher Beitrag zu einer „neuen Gründerzeit“ geleistet werden.

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