15.06.2026
BUDGET-MASSNAHMEN

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

Deine ungelesenen Artikel:
10.06.2026

TEB Forum 2026: Wie die Energiewende in CEE gelingen kann

An Kapital und Technologie mangelt es der Energiewende in Zentral- und Osteuropa nicht, wohl aber an Koordination. Genau dieser Lücke widmete sich das The Energy Bridge (TEB) Forum 2026 Anfang Juni in Wien, mit über 500 Teilnehmer:innen aus mehr als 18 Ländern.
/artikel/teb-forum-2026-wie-die-energiewende-in-cee-gelingen-kann
10.06.2026

TEB Forum 2026: Wie die Energiewende in CEE gelingen kann

An Kapital und Technologie mangelt es der Energiewende in Zentral- und Osteuropa nicht, wohl aber an Koordination. Genau dieser Lücke widmete sich das The Energy Bridge (TEB) Forum 2026 Anfang Juni in Wien, mit über 500 Teilnehmer:innen aus mehr als 18 Ländern.
/artikel/teb-forum-2026-wie-die-energiewende-in-cee-gelingen-kann
Mehrere Menschen lachen für ein Gruppenbild in die Kamera und zeigen sich fröhlich
Das TEB Forum fand am zweiten und dritten Juni in Wien statt. (c) TEB

Die Diagnose steckte schon im Leitthema: „Why Coordination, not Capacity, is CEE’s Real Energy Challenge“. Denn die Akteur:innen, die Netzausbau, Speicherintegration und den Abschied von fossilen Importen gemeinsam lösen müssten, sitzen selten am selben Tisch.

Hier setzt The Energy Bridge an. Die Wiener Plattform will Informationssilos in der CEE-Energiewende aufbrechen und die Partnersuche über Sektorgrenzen hinweg erleichtern, neben dem Forum auch über einen Podcast und AI-gestützte Intelligence-Tools. Die Co-Founder Rahul Mishra und Daniel Schaub eröffneten die zweitägige Konferenz am 2. Juni, die Keynote aus dem Energieressort hielt Karoline Narodoslawsky, Fachkoordinatorin in der Energiesektion des Wirtschaftsministeriums (BMWET), zu Österreich als regionalem Vorbild für die Energiewende.

Zwei Geschwindigkeiten bei Batteriespeichern

Eines der zentralen Ergebnisse: Bei der Bankability von Energiespeichern (BESS) zeichnet sich ein „Two-Speed CEE“ ab. Länder mit Zugang zu Mitteln aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) wie Polen, Bulgarien, Ungarn und Rumänien profitieren von Förderungen und Differenzverträgen (CfDs). Langfristiges Marktwachstum werde jedoch von reifen Merchant-Strukturen jenseits der ersten Subventionsfenster abhängen.

Das TEB Forum 2026 fand im weXelerate in Wien statt | (c) TEB

Thomas Rosenzopf von Enervis Austria präsentierte dazu den Austria BESS Index: Während Day-Ahead-Erlöse in Österreich allein nicht ausreichen, erscheinen Märkte wie Bulgarien und Rumänien aufgrund günstiger Netzgebühren-Strukturen hochgradig investierbar.

Öffentliche Akzeptanz als fehlendes Glied

Für eine der pointiertesten Wortmeldungen sorgte Energieexperte Markus Fischer (NEOS), der öffentliche Akzeptanz als fehlendes Glied zur europäischen Energiesouveränität bezeichnete: Österreich habe enormes Potenzial bei Erneuerbaren, bleibe aber wegen verzögerter Netzgenehmigungen an fossile Importe gebunden. Wer echte Energiesouveränität wolle, müsse faire, transparente und frühzeitige Bürger:innenbeteiligung zur politischen Priorität machen.

Auf der Projektbühne zeigten Startups und Forschungseinrichtungen konkrete Lösungen: von grid-freundlicher Wärmepumpen-Optimierung (Austrian Energy Agency) über fortgeschrittene Netzplanung des AIT bis zu Flexibility-as-a-Service-Ansätzen von Flexa, Podero und CyberGrid rund um Multi-Market Revenue Stacking und Batterieflexibilität.

Rechenzentren, Wärmewende und Ukraine

Tag zwei widmete sich der Wärmewende: Andrea Edelmann (EVN, Green Energy Lab) präsentierte die Alliance for Heating and Cooling, Expert:innen unter anderem von Wien Energie und Energie AG diskutierten den Sprung von Pilotprojekten zur flächendeckenden Umsetzung. Ein eigenes Panel beleuchtete das „Data Centre Dilemma“: Europäische Colocation-Investments sollen bis 2030 die Marke von 100 Milliarden Euro übersteigen, während der Stromverbrauch von Rechenzentren von 1,8 auf 3,4 Prozent des globalen Verbrauchs wächst. Ein Spezialsegment zeigte außerdem Resilienz- und Low-Carbon-Technologien aus der Ukraine.

Rahul Mishra (r.) ist Co-Founder und Community Builder bei The Energy Bridge. (c) TEB

„Koordinationslücke schließen“

TEB-Co-Founder Rahul Mishra zog eine klare Bilanz: „Das Forum hat gezeigt, dass die Energiewende-Herausforderung in CEE kein Mangel an Kapital oder Technologie ist, sondern eine Koordinationslücke. TEB existiert, um diese Lücke zu schließen“, so Mishra. Mit zwei Bühnen, acht Keynotes und 91 Speaker-Auftritten will sich das Forum als zentrale Cross-Sector-Plattform für die Energiewende in der Region etablieren.


Disclaimer: brutkasten ist Medienpartner ist TEB Forum 2026.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen