22.02.2019

Wiener Firmenchat-Startup Grape sichert sich strategisches Investment

Der Wiener Chat-Anbieter Grape hat durch ein strategisches Investment der TEC-Gruppe einen weiteren Schritt im Kampf um die "on-premise"-Chat-Vorherrschaft geschafft. Nun will man den europäischen Markt noch stärker in Angriff nehmen.
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Grape, Felix Häusler
(c) Grape - Gründer Felix Häusler möchte mit seiner App Firmen-Chats erobern und kann nun ein strategisches Investment vorweisen.

Das Wiener Firmenchat-Startup Grape hat mit seiner Chat-App für interne Firmenkommunikation bereits öfter von sich Reden lassen: Man erinnere sich an eine „Kriegserklärung“ an WhatsApp in der Diskussion um die DSGVO oder die Akquise von neuen Großkunden, wie etwa APA, Wiener Stadtwerke oder WGKK. Nun teilte das Startup mit, dass sich gleich zu Jahresbeginn die Haupteigentümer der TEC Gruppe bei Grape eingekauft haben. Genauere Zahlen wollte man nicht nennen, auf Nachfrage des brutkasten war von einem höheren sechsstelligen Betrag die Rede.

+++ Das “WeChat Prinzip” – eine mögliche Zukunft der Social Medias +++

Grape: „Showdown“ eröffnet

Die TEC Gruppe ist ein heimischer IT-Anbieter (speziell Gas- und Railway-Sektor). Sie steigt mit ihrer Beteiligung beim Chat-Startup in den großen Messenger-Konkurrenzkampf in Europa ein. Bei Grape geht man gar von einem „Messenger-Showdown“ aus. Denn während Microsoft und Slack um die Cloudherrschaft kämpfen würden, werde die Frage immer größer, welcher Anbieter das Rennen im „On-Premise“-Markt schaffen könne. Denn dort sei vom Energieanbieter bis Autohersteller die gesamte kritische Infrastruktur Europas angesiedelt, so Grape.

Mehr Europa, mehr Ausschreibungen

„Dank dem strategischen Investments können wir uns nun schneller am Europäischen Markt etablieren und an mehr Ausschreibungen teilnehmen. Peter Lehner (Anm.: Vorstand der ONTEC) und Ernst Rohrschach stehen uns mit ihrem Investment nicht nur mit Entwicklungs- und Hostingressourcen zur Seite, sondern beraten mein Team und mich auch bei strategischen Entscheidungen. Dies ist für uns von enorm großen Wert“, sagt Felix Häusler, CEO von Grape.

Bessere Kommunikation im Unternehmen

Auch Lehner betont die Wichtigkeit geschützter interner Kommunikation: „Sicherheit in der Kommunikation wird in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Das Team von Grape hat eine zukunftsweisende Lösung entwickelt. Mit der Partnerschaft können wir unseren Kunden ab sofort eine sichere Kommunikationslösung anbieten, die den Nutzern durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz zusätzlich enorme Verbesserungen im Kommunikationsalltag bietet“, sagt er. Grape erweitere nun das Portfolio des IT Unternehmens ONTEC AG. Zu den Kunden der TEC-Gruppe, die mit vier Firmen und 400 Mitarbeitern rund 40 Millionen Umsatz erwirtschaften, zählen zahlreiche Top 500 Unternehmen aus verschiedenen Branchen.

 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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