22.02.2016

FinTech-Startups als Chance für Menschen ohne Bankkonto

In Großbritannien haben rund zwei Millionen Menschen keinen Zugang zum Finanzsystem. Junge FinTech-Startups bieten den „Ausgeschlossenen“ mit leicht zugänglichen Services Alternativen zu traditionellen, aber aus Kundensicht oft diskriminierenden Produkten. Die etablierten Banken verfolgen die neuen Möglichkeiten mit regem Interesse.
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Es ist eine Spirale, die kaum aufzuhalten ist: Menschen mit niedrigen Einkommen, oft in Verbindung mit Schicksalsschlägen, müssen ihr Bankkonto überziehen, um über die Runden zu kommen. Hohe Zinsen und Gebühren vergrößern die Schuld, die am Ende oft nicht zurück gezahlt werden kann. Es folgt ein negativer Vermerk in einer Datenbank, der in vielen Fällen den Ausschluss aus dem Finanzsystem bedeutet.

In Großbritannien gibt es rund zwei Millionen Menschen – 3.6 Prozent der Erwachsenen – die keinen Zugang zu einem Bankkonto haben. Laut der britischen Financial Inclusion Commission mussten 2012 ebenso viele Menschen teure Kredite in Anspruch nehmen, weil sie von anderen Formen der Finanzierung ausgeschlossen waren. Zum Vergleich: In Österreich besitzen laut Daten der Weltbank rund 3.3 Prozent der Erwachsenen kein Bankkonto.

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Zusammenarbeit und simple Lösungen

„Die Kluft zwischen den Ausgeschlossenen und den Banken ist enorm. Finanzprodukte werden meistens für rational und logisch denkende Menschen konzipiert – das entspricht aber oft nicht den Anforderungen“, sagt Sian Williams, Leiterin der in London ansässigen NGO Toynbee Hall. Es brauche bessere Zusammenarbeit zwischen Banken, Kunden, Innovationstreibern und staatlichen Institutionen, um Menschen zurück in das Finanzsystem zu bringen, so Williams am Rande der Konferenz „Financial Inclusion: How can FinTech Rise to the Challenge?“ in London. Und es habe sich in der Vergangenheit gezeigt: „Die einfachsten Lösungen sind oft die besten Lösungen“.

In Österreich besitzen rund 3.3 Prozent der Erwachsenen kein Bankkonto. In Großbritannien rund 2 Millionen Menschen – 3.6 Prozent aller Erwachsenen.

Hier kommen zunehmend innovative Startups aus der florierenden FinTech-Sphäre ins Spiel, die auf Transparenz und einfachen Zugang setzen. „Es hat mich schockiert, wie Kreditnehmer heutzutage geprüft werden. Wir schauen stur auf die Art und Weise, wie Menschen in der Vergangenheit Geld ausgeben haben und treffen anhand dessen Aussagen über die Zukunft“, sagt Freddy Kelly, Gründer von Credit Kudos.

Das Startup entwirft mit neuen Analysetools eine laut eigener Aussage faire „scorecard“, die es Menschen mit sehr niedrigen Einkommen erleichtern soll, an Kredite zu kommen. „Wir glauben, dass es möglich ist, präzise Aussagen über die Kreditwürdigkeit zu treffen, die Kunden am unteren Ende des Einkommensspektrum nicht bestrafen“, heißt es seitens des Startups. Das Unternehmen hat laut Kelley bereits eine Frühfinanzierung erhalten und plant, mithilfe eines Seed-Investments noch im ersten Halbjahr 2016 an weiteres Geld zu kommen.

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Fokus auf abgelehnte Kunden

Das Startup Pockit soll jenen Abhilfe schaffen, die bei etablierten Banken kein Konto eröffnen können – etwa weil sie sich noch nicht lange genug im Land befinden oder aufgrund früherer Probleme gesperrt wurden. Pockit bietet eine Prepaid-Kreditkarte an, die ohne Bonitätsprüfung und gegen eine kleine Gebühr beantragt werden kann. Gründer und CEO Virraj Jatania setzt mit dem Geschäftsmodell auf bestimmte Bevölkerungsgruppen – vor allem auf Menschen in den Außenbezirken großer Städte, die oft einen Migrationshintergrund haben. „60 bis 70 Prozent unserer Kunden haben versucht, bei einer traditionellen Bank ein Konto zu eröffnen, wurden aber abgelehnt“, so Jatania. Pockit machte im Jahr 2014 Schlagzeilen, als es vom ehemaligen Trainer von Manchester United, Alex Ferguson, rund 1,2 Millionen Euro an Startkapital erhielt.

„Wir sehen großes Potenzial in Partnerschaften mit traditionellen Banken“.

Traditionelle Banken mischen mit

Gründer Jatania spricht aber auch einen Aspekt an, der in der FinTech-Szene allgegenwärtig ist: „Wir sehen großes Potenzial in Partnerschaften mit traditionellen Banken“.

So gab RBS (Royal Bank of Scotland) etwa im Vorjahr bekannt, mit der Kreditplattform Funding Circle zusammenzuarbeiten, um es kleinen Betrieben zu erleichtern, an Kredite zu kommen. Die großen britischen Banken widmen sich dem Thema „Financial Inclusion“ mit eigenen Abteilungen – und auch hier wird zunehmend auf Kooperationen mit Startups gesetzt. „Wir sind 250 Jahre alt, wir sind sehr alt und haben eine alternde Infrastruktur. Wir können uns nicht so schnell bewegen wie wir gerne würden, deshalb arbeiten wir mit agileren Unternehmen zusammen“, sagt Heather Grant, Managerin beim Bankenkonzern Lloyds: „Wir müssen kooperieren und daher sind uns neue Partnerschaften sehr willkommen“.

+++ Zum Weiterlesen: FinTech wächst rasant aus den Kinderschuhen +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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