14.12.2021

„Rising Stars“: Das sind die aufstrebenden Fintechs aus Österreich und Deutschland

Der "Rising Stars 2021"-Report von Fintech Innovators rund um Florian Kandler gibt Einblick in die Fintech-Szene in Österreich und Deutschland.
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Rising Stars 2021, Fintech Innovators
Der "Rising Stars 2021"-Report von Fintech Innovators
kooperation

2021 dürfte ein Rekordjahr werden, was Fintech-Investments angeht. Alleine im zweiten Quartal gab es beispielsweise jeden zweiten Tag eine Finanzierungsrunde im dreistelligen Dollar-Millionenbereich. Seit dem kamen noch weitere spektakuläre Investments dazu – etwa die 800 Mio. Dollar schwere Runde von Revolut im Juli, das 900 Mio. Dollar Investment von N26 im Oktober oder in Österreich die 263 Mio. Dollar schwere Series-C-Runde von Bitpanda vom August. Doch auch abseits der großen Unicorns geschieht einiges – wie nun auch der jetzt veröffentlichte „Rising Stars 2021“-Report von Fintech Innovators rund um Florian Kandler zeigt.

Kandler ist seit Jahren ein fixer Bestandteil der heimischen Startup-Szene – ob als „Pitch Doktor“, als Ersteller des jährlichen Startup Reports oder als Autor des Buchs „Business Angels/Devils“. Mit dem „Rising Stars 2021“-Report widmet er sich nun der nächsten Generation an aufstrebenden Fintech-Startups aus Deutschland und Östereich.

Schwerpunkt auf Fintechs und Insurtechs, die nicht länger als fünf Jahre am Markt sind

Der Schwerpunkt des Reports liegt auf Fintechs und Insurtechs, die nicht länger als fünf Jahre auf dem Markt sind und ihren Sitz in Deutschland oder Österreich haben. Diese konnten in einer mehrwöchigen Nominierungsphase für den Report vorgeschlagen werden – und wurden dann eingeladen, Daten und Fakten für den Report zur Verfügung zu stellen. Die darin enthaltenen Informationen wurden also von den Gründer:innen der Startups selbst geliefert und bestätigt.

„Wir laden die Gründer:innen dieser innovativen FinTechs und InsurTechs ein, Einblicke in ihr Business, ihre Erfolge und Pläne zu teilen. Damit wollen wir einerseits den jungen Gründer:innen helfen, noch mehr Aufmerksamkeit für ihre Innovationen zu bekommen. Und andererseits wollen wir damit allen anderen Teilnehmern unseres spannenden Ökosystems einen einzigartigen, jährlichen Überblick über die Newcomer und deren Technologien und geschäftlichen Entwicklungen geben“, erläuterte Kandler gegenüber dem brutkasten. Der Report ist dieses Jahr das erste Mal erschienen, soll nun aber jährlich veröffentlicht werden.

22 Startups aus Österreich

Im aktuellen Report sind 111 Startups dargestellt – 89 davon aus Deutschland, 22 aus Österreich. 94 davon fallen in den hauptsächlichen Betrachtungsfokus des Reports – sie sind bereits am Markt, aber noch nicht länger als fünf Jahre. Dazu kommen in zwei Spezialkapitel 7 Startups, die erst 2022 starten werden und 10, bei denen der Markt-Launch schon vor 2017 erfolgt ist. Berlin ist mit 27 Startups die am stärksten im Report vertretene Stadt. Auf Platz 2 folgt jedoch bereits Wien mit 11 Jungunternehmen. Dahinter rangieren Frankfurt am Main mit 10 Startups und München mit 9. Zweitbeste österreichische Stadt ist Linz mit zwei Unternehmen.

Die Kapitel des Reports orientieren sich am jeweiligen Marktlaunch der Startups: „Die Neuen“ sind jene, die erst 2021 gestartet sind – aus Österreich sind hier beispielsweise Brickwise, Mezzalite oder Sophia dabei. In der Kategorie der „Jungen“ befinden sich Startups, die in den Jahren 2018 bis 2020 auf den Markt kamen – aus Österreich etwa Coinpanion, Blockpit oder Cashy. Die „Etablierten“ sind dann jene Unternehmen, die 2016 oder 2017 gestartet sind, beispielsweise Savity, Credi2 oder Riskine. Im „Ausblick“ geht es noch um Startups, die erst 2022 ihren Marktlaunch geplant haben – hier sind jedoch keine österreichischen Unternehmen vertreten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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