04.12.2017

Wie das Fintech baningo von der UBS Future of Finance Challenge 2017 profitiert

Für den Sieg hat es leider nicht gereicht. Dennoch zieht die Teilnahme an der zweiten, weltweiten Future of Finance Challenge 2017 von UBS, für das Wiener Fintech Baningo, einige positive Effekte nach sich.
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(c) Baningo

An dem internationalen Wettbewerb, der in Hong Kong, London, New York und Zürich ausgetragen wird, können FinTech-Unternehmen aus der ganzen Welt teilnehmen. UBS, das globale Finanzinstitut mit Niederlassungen in mehr als 50 Ländern, will mit der zweiten Auflage der Future of Finance Challenge innovative und potenziell disruptive technische Ideen und Lösungen finden, die den digitalen Wandel des Bankensektors unterstützen. Das Wiener Fintech baningo wurde exklusiv vom Scouting-Team der Challenge zur Teilnahme eingeladen. „Wir haben ein E-Mail von Organisator Anthony Clark-Jones erhalten, sind einen klassischen Bewerbungsprozess durchlaufen und durften als einziges Fintech aus Österreich, am vierten und letzten, regionalen Finale in Zürich teilnehmen”, erzählt Max Nedjelik, der Co-Founder von baningo.

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Netzwerk und Chancen

Alle Teilnehmer haben im Rahmen der Challenge die Chance erhalten, ihre Ideen und Technologien weiterzuentwickeln und breiter zu vermarkten, indem sie die weltweite Präsenz, profunden Erfahrungen im globalen Bankgeschäft, sowie das Netzwerk aus Innovationspartnern von UBS, nutzen. „An den zwei Tagen in Zürich habe ich mich bei Mentoring Sessions und verschiedenen anderen Settings intensiv mit UBS-Managern austauschen können. Auch rund um den Pitch gab es laufend Input von guten, auch externen, Leuten”, erzählt Max Nedjelik.

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Vier Bereiche, vier regionale Challenges

Die radikale Umgestaltung und der schnelle, technologische Wandel der Finanzbranche, motiviert UBS dazu, Lösungen zu suchen. Dabei steht der Fortschritt in den vier, zentralen Bereichen des Bankgeschäfts, digitales Ökosystem, RegTech und LegalTech, Investment Banking 4.0 und Vermögen im digitalen Zeitalter, im Fokus. Die diesbezüglich kompetenten Finalisten der vier, regionalen Challenges konnten sich über Barpreise in Höhe von 80.000, bis zu 200.000 US-Dollar für die Finanzierung ihres Proof-of-Concepts oder auch Pilotprojekten, freuen. Dazu winkten über 250 gezielte Coaching- und Mentoring-Stunden mit Experten und Partnern von UBS. Hier eine Übersicht der Gewinner.

Auch ohne Stockerlplatz ein Gewinn

Für den Sieg im Zürcher Finale hat es für baningo leider nicht gereicht. Dennoch empfindet Max Nedjelik die Teilnahme als Gewinn. „Ich denke wir konnten im Pitch schnell und simpel erklären was wir anbieten. Unsere Lösung ist die einzige ihrer Art und das stößt auf Interesse. Natürlich wollen wir mit einem Unternehmen wie der UBS kooperieren und der erste Kontakt ist uns gut gelungen”, sagt der baningo-Exekutive. Neben vereinbarten Follow-up-Gesprächen, die neben baningo ungefähr die Hälfte der Teilnehmer einstreifen konnten, ist natürlich die Medienwirksamkeit der Fintech-Challenge für alle Teilnehmer ein weiterer Bonus. „Gleich nach dem Pitch ist zudem eine Investorin aus dem Umfeld der Swisscom auf uns zugekommen und hat sich näher informiert”, freut sich Nedjelik.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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