27.04.2023

Nach brutkasten-Bericht: Finn-CEO tritt nach Bekanntwerden von sexuellen Übergriffen zurück

Finn-CEO Max-Josef Meier tritt als CEO zurück. Erst vor wenigen Tagen räumte Meier sein Fehlverhalten ein, nachdem ein Angestellter in einem Linkedin-Post auf neun sexuelle Belästigungen auf der Weihnachtsfeier in 2021 verwiesen hatte; basierend auf die investigative Arbeit von zwei brutkasten-Redakteurinnen.
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Max-Josef Meier tritt nach Bekanntwerden von neun Belästigungsvorfällen zurück. (c) Finn.auto. Montage: brutkasten

Vor wenigen Tagen hatte Max-Josef Meier, CEO bei Finn, die Vorwürfe wegen sexueller Belästigung an neun Angestellten zugegeben. Nun verkündet der Auto-Abo-Anbieter in einer Pressemitteilung, dass Finn einen neuen Geschäftsführer hat. “Max-Josef Meier, bisheriger CEO und Mitgründer von Finn, tritt nach vierjähriger Tätigkeit einvernehmlich von seinem Posten zurück”, schreibt das Startup auf seiner Website. Zuletzt wurde auch bekannt, dass die Staatsanwaltschaft nach Medienberichterstattungen Ermittlungen gegen Meier eingeleitet hatte. “Mit sofortiger Wirkung beruft das Münchner Unternehmen den Mitgründer und bisherigen Chief Growth Officer, Maximilian Wühr, zum neuen CEO”, geht aus der Pressemitteilung hervor.

Recherche von brutkasten-Redakteurinnen überführt Finn-CEO

Bereits im Dezember 2022 berichteten die brutkasten-Redakteurinen Cigdem Elikci und Carolin Rainer über die Vorfälle auf der Finn-Weihnachtsfeier, die im Jahr 2021 stattfand. Im Rahmen ihrer Initiative #growrespect meldeten sich zwei Angestellte und Betroffene bei den Initiatorinnen, um über ihre Erfahrungen zu sprechen. Daraufhin wurde der anonyme Erfahrungsbericht “1 CEO, 1 Weihnachtsfeier, 9 Belästigungen” veröffentlicht.

Der Beitrag löste, obwohl er anonym veröffentlicht wurde, internen Tumult aus. Doch passiert ist dennoch nichts. Der CEO war noch bis April 2023 in seiner Funktion als CEO tätig.

Nach Namensnennung blieb Meier in seiner Funktion als CEO

Erst, als der Angestellte Emin S. über die Belästigungen auf Linkedin postete und den Namen des CEOs veröffentlichte, wurden weitere Medien auf das Fehlverhalten des CEOs aufmerksam. Diese griffen die Recherchen der brutkasten-Redakteurinnen Cigdem Elikci und Carolin Rainer auf und konfrontierten den CEO mit den Vorwürfen. Kurz darauf räumte Meier sein Fehlverhalten ein, dennoch blieb er in seiner Funktion als CEO.

Nun hat das Startup aufgrund des steigenden medialen Drucks reagiert und den Rücktritt von Max-Josef Meier, einem von sechs Co-Foundern des im Jahr 2019 gegründeten Unternehmens, bekannt gegeben. 16 Monate nach den Vorfällen auf der Weihnachtsfeier.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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