31.05.2016

Microlearning 1: Die Finanzpolizei

Die Finanzpolizei (früher "KIAB") bildet eine Sondereinheit bei den Abgabenbehörden (Finanzämtern). Sie ist keine Polizei und ist nicht bewaffnet. Sie hat auch keine eigene Uniform, aber es gibt eine Dienstkleidung und einen eigenen Dienstausweis.
/artikel/finanzpolizei
kooperation

In jedem Finanzamt ist ein Finanzpolizei-Team eingerichtet. Die Koordination der Finanzpolizei erfolgt in der jeweiligen Geschäftsführung eines jeden Finanzamtes. Die Finanzpolizei erfüllt folgende Aufgaben:

  • Die Feststellung illegal beschäftigter Arbeitnehmer,
  • die Steueraufsicht (d.h. sie kontrolliert ob alle Umsätze, die Umsatzsteuer und die Lohnabgaben (wie SV-Beiträge) gemeldet wurden),
  • sie versucht Unternehmer zu entdecken, die sich nicht beim Finanzamt angemeldet haben,
  • sie versucht Sozialbetrug aufzudecken – also die organisierte Schwarzarbeit,
  • sie kontrolliert Verstöße gegen die Bestimmungen des Glückspielgesetzes, der Gewerbeordnung und des Strafgesetzbuches und
  • sie kontrolliert  Kassensysteme nach der Kassenrichtlinie.

Finanzpolizei: Was bedeuten die Begriffe?

Die Beamten haben: Betretungsrecht, Auskunftsrecht, Identitätsfeststellungs- und Anhaltsrecht. Anhalterecht bedeutet, dass Fahrzeuge angehalten und die Güter überprüft werden. Die Beschlagnahme von Fahrzeugen und Geldpfändungen vor Ort kann erfolgen. Mit Identitätsfeststellung ist gemeint, dass Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift erfasst werden. Ihre Mitarbeiter sollten daher immer einen Ausweis dabei haben.

Die Finanzpolizei kommt unangemeldet in die Betriebe. Sie hat eine Belehrungsverpflichtung. D.h. es muss bekannt gegeben werden, nach welcher Rechtsgrundlage geprüft wird und ob jemand als Zeuge oder als Verdächtiger vernommen wird. Diese Aussagen sind für eventuell spätere Rechtsmittel wichtig. Das Nichtmitwirken oder die Behinderung der Amtshandlung kann zu Zwangsstrafen führen. Mitarbeiter sind verpflichtet Auskunft zu erteilen. Die Finanzpolizei darf alle Betriebsräume und Aufenthaltsräume betreten. Privaträume dürfen nicht betreten werden. Wenn aber der Verdacht besteht, dass in den Privaträumen Arbeitsleistungen von Ausländern erbracht werden, dürfen auch diese betreten werden. Die Finanzpolizei hat das Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Falls Sie Unterlagen mitgeben, sollten Sie dies unbedingt dokumentieren und Kopien anfertigen. Am Ende der Kontrolle verlangen Sie eine Kopie der Niederschrift. Auch das Hinzuziehen des Steuerberaters ist empfehlenswert. Aussagen müssen Sie nicht machen, wenn Sie sich selbst damit belasten könnten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMF.

Aus dem Kurs:
Recht & Steuern: Was Sie als Unternehmer wissen müssen – Finanzen und Steuern auf einen Blick

Über die Autorin:
Frau Mag. Petra Maria Ibounig ist Absolventin des Studiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien und hat mehrjährige Erfahrung als Berufsanwärterin in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien.

Frau Mag. Ibounig lebt in Wien. Sie ist engagierte Geigerin in diversen Orchestervereinen. Ihre zweite Leidenschaft gilt der Erlernung der Russischen Sprache und Kultur.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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