31.05.2016

Microlearning 1: Die Finanzpolizei

Die Finanzpolizei (früher "KIAB") bildet eine Sondereinheit bei den Abgabenbehörden (Finanzämtern). Sie ist keine Polizei und ist nicht bewaffnet. Sie hat auch keine eigene Uniform, aber es gibt eine Dienstkleidung und einen eigenen Dienstausweis.
/artikel/finanzpolizei
kooperation

In jedem Finanzamt ist ein Finanzpolizei-Team eingerichtet. Die Koordination der Finanzpolizei erfolgt in der jeweiligen Geschäftsführung eines jeden Finanzamtes. Die Finanzpolizei erfüllt folgende Aufgaben:

  • Die Feststellung illegal beschäftigter Arbeitnehmer,
  • die Steueraufsicht (d.h. sie kontrolliert ob alle Umsätze, die Umsatzsteuer und die Lohnabgaben (wie SV-Beiträge) gemeldet wurden),
  • sie versucht Unternehmer zu entdecken, die sich nicht beim Finanzamt angemeldet haben,
  • sie versucht Sozialbetrug aufzudecken – also die organisierte Schwarzarbeit,
  • sie kontrolliert Verstöße gegen die Bestimmungen des Glückspielgesetzes, der Gewerbeordnung und des Strafgesetzbuches und
  • sie kontrolliert  Kassensysteme nach der Kassenrichtlinie.

Finanzpolizei: Was bedeuten die Begriffe?

Die Beamten haben: Betretungsrecht, Auskunftsrecht, Identitätsfeststellungs- und Anhaltsrecht. Anhalterecht bedeutet, dass Fahrzeuge angehalten und die Güter überprüft werden. Die Beschlagnahme von Fahrzeugen und Geldpfändungen vor Ort kann erfolgen. Mit Identitätsfeststellung ist gemeint, dass Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift erfasst werden. Ihre Mitarbeiter sollten daher immer einen Ausweis dabei haben.

Die Finanzpolizei kommt unangemeldet in die Betriebe. Sie hat eine Belehrungsverpflichtung. D.h. es muss bekannt gegeben werden, nach welcher Rechtsgrundlage geprüft wird und ob jemand als Zeuge oder als Verdächtiger vernommen wird. Diese Aussagen sind für eventuell spätere Rechtsmittel wichtig. Das Nichtmitwirken oder die Behinderung der Amtshandlung kann zu Zwangsstrafen führen. Mitarbeiter sind verpflichtet Auskunft zu erteilen. Die Finanzpolizei darf alle Betriebsräume und Aufenthaltsräume betreten. Privaträume dürfen nicht betreten werden. Wenn aber der Verdacht besteht, dass in den Privaträumen Arbeitsleistungen von Ausländern erbracht werden, dürfen auch diese betreten werden. Die Finanzpolizei hat das Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Falls Sie Unterlagen mitgeben, sollten Sie dies unbedingt dokumentieren und Kopien anfertigen. Am Ende der Kontrolle verlangen Sie eine Kopie der Niederschrift. Auch das Hinzuziehen des Steuerberaters ist empfehlenswert. Aussagen müssen Sie nicht machen, wenn Sie sich selbst damit belasten könnten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMF.

Aus dem Kurs:
Recht & Steuern: Was Sie als Unternehmer wissen müssen – Finanzen und Steuern auf einen Blick

Über die Autorin:
Frau Mag. Petra Maria Ibounig ist Absolventin des Studiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien und hat mehrjährige Erfahrung als Berufsanwärterin in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien.

Frau Mag. Ibounig lebt in Wien. Sie ist engagierte Geigerin in diversen Orchestervereinen. Ihre zweite Leidenschaft gilt der Erlernung der Russischen Sprache und Kultur.

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CleanLoop
Österreichs Nationalteam-Goalie Alexander Schlager (r.) und Geschäftspartner Roman Hörantner .

Die im Frühjahr 2025 gegründete CleanLoop FlexCo bietet eine Lösung für den Handel mit Restbeständen von Reinigungsmitteln an. Die kostenlose App dient dabei als digitale Plattform, um überschüssige Reinigungsprodukte österreichweit zu verkaufen und zu kaufen. ÖFB-Nationaltormann Alexander Schlager war von Anfang an beim Unternehmen als Investor und Co-Founder dabei, wie brutkasten berichtete.

CleanLoop mit Fokus au Deutschland

Nach der Etablierung in Österreich richtet CleanLoop den Blick nun auf Deutschland. Auch wenn der Markt als stark fragmentiert und preissensibel gilt, biete er die idealen Voraussetzungen für ein Modell, das Kostenersparnis und Nachhaltigkeit verbindet, heißt es per Aussendung.

„Mit unserem Ansatz ‚Wiederverwenden statt Ressourcen verschwenden‘ wollen wir Betriebe und Privatpersonen zu nachhaltigem Handeln motivieren und diesen Schritt auch erleichtern“, erklärt Unternehmensgründer Roman Hörantner. Neben den ökologischen Vorteilen biete laut dem Gründer der Handel mit Reinigungsprodukten aus zweiter Hand auch wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten: Verkäufer:innen vermeiden, dass Maschinen oder Reinigungsmittel ungenutzt in Abstellräumen oder Kellern von Betrieben verbleiben, und sie können gleichzeitig zusätzliche Einnahmen erzielen. Käufer:innen profitieren indes davon, dass sie diese Produkte in der Regel um rund 50 bis 70 Prozent günstiger erwerben können als vergleichbare Neuware, so der Claim.

Wachstumspotenzial

Das Ziel des Re-Use-Geschäftsmodells ist es, die Umwelt zu schonen und dabei Unternehmen zu helfen, Geld zu sparen. Nach dem Markstart in Österreich kann die CleanLoop-App nun auch in Deutschland genutzt werden.

Dort lag der Umsatz laut der Statistik-Plattform Statista im Wasch-, Putz- und Reinigungsmittelmarkt 2025 bei rund 15,7 Milliarden Euro. Insbesondere in den Bereichen umweltfreundliche und nachhaltige Produkte zeige der Markt ein großes Wachstumspotenzial. Aber, so der Clean-Loop-Founder, der Reinigungsbedarf hinterlasse einen nicht unwesentlichen ökologischen Fußabdruck. Denn Produktion, Verpackung, Transport und die spätere Entsorgung verbrauchen wertvolle Ressourcen und Energie.

Demgegenüber stehe die deutsche Reinigungsbranche durch steigende Kosten und wachsende Nachhaltigkeitsanforderungen unter massivem Druck. Hier möchte CleanLoop mit seinem Re-Use-Modell ansetzen.

Schlager: „Smarter Umgang mit Ressourcen“

„In vielen Betrieben lagern Produkte, die nicht mehr verwendet werden – sei es durch Lieferantenwechsel, Überbestellungen oder geänderte Anforderungen. Diese Ressourcen machen wir nutzbar“, sagt Hörantner. Die Motivation für das Re-Use-Geschäftsmodell basiert auf Hörantners jahrzehntelanger Erfahrung in der Reinigungsbranche. „Für viele Geräte in Hotellerie, Gastronomie oder Industrie benötigt es spezielle Reinigungsmittel, die bei einem Gerätetausch oder Lieferantenwechsel meist über Jahre ungenützt in den Lagern zurückbleiben oder aber entsorgt werden, obwohl sie noch verwendbar wären. Es ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch umweltfreundlich, solche Produkte halb voll oder ungebraucht zu entsorgen.“

Bedarf ortet Hörantner hier vor allem bei Jungunternehmer:innen, die bei der Anschaffung von Spül- oder Waschmaschinen Budget sparen wollen und daher auf Second-Hand-Geräte setzen.

Für Investor und Goalie Schlager ist das CleanLoop-Modell mehr als nur ein Geschäftsansatz: „Im Leistungssport lernst du schnell: Erfolg entsteht nicht nur durch mehr Einsatz, sondern durch den smarteren Umgang mit Ressourcen“, sagt er. „Und genau dieses Prinzip überträgt CleanLoop auf eine ganze Branche. Das ist ein klares 1:0 für die Umwelt.“

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