31.05.2016

Microlearning 1: Die Finanzpolizei

Die Finanzpolizei (früher "KIAB") bildet eine Sondereinheit bei den Abgabenbehörden (Finanzämtern). Sie ist keine Polizei und ist nicht bewaffnet. Sie hat auch keine eigene Uniform, aber es gibt eine Dienstkleidung und einen eigenen Dienstausweis.
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kooperation

In jedem Finanzamt ist ein Finanzpolizei-Team eingerichtet. Die Koordination der Finanzpolizei erfolgt in der jeweiligen Geschäftsführung eines jeden Finanzamtes. Die Finanzpolizei erfüllt folgende Aufgaben:

  • Die Feststellung illegal beschäftigter Arbeitnehmer,
  • die Steueraufsicht (d.h. sie kontrolliert ob alle Umsätze, die Umsatzsteuer und die Lohnabgaben (wie SV-Beiträge) gemeldet wurden),
  • sie versucht Unternehmer zu entdecken, die sich nicht beim Finanzamt angemeldet haben,
  • sie versucht Sozialbetrug aufzudecken – also die organisierte Schwarzarbeit,
  • sie kontrolliert Verstöße gegen die Bestimmungen des Glückspielgesetzes, der Gewerbeordnung und des Strafgesetzbuches und
  • sie kontrolliert  Kassensysteme nach der Kassenrichtlinie.

Finanzpolizei: Was bedeuten die Begriffe?

Die Beamten haben: Betretungsrecht, Auskunftsrecht, Identitätsfeststellungs- und Anhaltsrecht. Anhalterecht bedeutet, dass Fahrzeuge angehalten und die Güter überprüft werden. Die Beschlagnahme von Fahrzeugen und Geldpfändungen vor Ort kann erfolgen. Mit Identitätsfeststellung ist gemeint, dass Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift erfasst werden. Ihre Mitarbeiter sollten daher immer einen Ausweis dabei haben.

Die Finanzpolizei kommt unangemeldet in die Betriebe. Sie hat eine Belehrungsverpflichtung. D.h. es muss bekannt gegeben werden, nach welcher Rechtsgrundlage geprüft wird und ob jemand als Zeuge oder als Verdächtiger vernommen wird. Diese Aussagen sind für eventuell spätere Rechtsmittel wichtig. Das Nichtmitwirken oder die Behinderung der Amtshandlung kann zu Zwangsstrafen führen. Mitarbeiter sind verpflichtet Auskunft zu erteilen. Die Finanzpolizei darf alle Betriebsräume und Aufenthaltsräume betreten. Privaträume dürfen nicht betreten werden. Wenn aber der Verdacht besteht, dass in den Privaträumen Arbeitsleistungen von Ausländern erbracht werden, dürfen auch diese betreten werden. Die Finanzpolizei hat das Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Falls Sie Unterlagen mitgeben, sollten Sie dies unbedingt dokumentieren und Kopien anfertigen. Am Ende der Kontrolle verlangen Sie eine Kopie der Niederschrift. Auch das Hinzuziehen des Steuerberaters ist empfehlenswert. Aussagen müssen Sie nicht machen, wenn Sie sich selbst damit belasten könnten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMF.

Aus dem Kurs:
Recht & Steuern: Was Sie als Unternehmer wissen müssen – Finanzen und Steuern auf einen Blick

Über die Autorin:
Frau Mag. Petra Maria Ibounig ist Absolventin des Studiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien und hat mehrjährige Erfahrung als Berufsanwärterin in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien.

Frau Mag. Ibounig lebt in Wien. Sie ist engagierte Geigerin in diversen Orchestervereinen. Ihre zweite Leidenschaft gilt der Erlernung der Russischen Sprache und Kultur.

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Rainer Haude und Piotr Ciski | (c) Daniel Willinger
Rainer Haude und Piotr Ciski | (c) Daniel Willinger

Bereits 1967 gegründet, nutzen heute nach Unternehmensangaben rund 4.000 Anwender:innen in Österreich die Steuerberatungssoftware des Wiener Anbieters dvo Software. Die Lösung unterstützt Steuerberater:innen bei Kanzleimanagement, Honorarabrechnung, automatisierten Workflows, sicherer Kommunikation und Dokumentenmanagement sowie bei Finanzbuchhaltung, Steuern und Anlagenverzeichnis. Dabei kommt auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz, der Fokus liege auf Automatisierung, heißt es vom Unternehmen.

Marke, Team und Geschäftsführer bleiben

Nun gab die Firma die Übernahme durch den erheblich größeren polnischen Mitbewerber Symfonia Group bekannt. Ein Kaufpreis wurde dabei nicht genannt. Marke, Team und Ausrichtung auf den österreichischen Steuerberatungsmarkt sollen unverändert bleiben. Auch die Geschäftsführer Rainer Haude und Richard Theiß bleiben in ihren Positionen und halten künftig Anteile an der Muttergesellschaft.

DACH-Einstieg für Symfonia

Symfonia hat mehr als 55.000 Kunden, darunter 6.700 Steuerberatungskanzleien. „Mit dvo Software betritt Symfonia erstmals den DACH-Raum, und wir beabsichtigen, hier weiter zu wachsen“, kommentiert Piotr Ciski, CEO der Symfonia Group. „Dvo kennt die Anforderungen österreichischer Steuerberatungskanzleien genau. Wir bringen Know-how im Bereich Technologie sowie der Einhaltung regulatorischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen mit.“

„Interessante Chancen“ im österreichischen Markt

Und Rainer Haude, Geschäftsführer von dvo Software, sagt: „Wir teilen Symfonias Fokus auf die Steuerberatungsbranche und das Ziel, die Produktivität in Steuerberatungskanzleien durch intelligente Software erheblich zu steigern. Wir können nun unser ohnehin schon ehrgeiziges KI-Investitionsprogramm bei dvo Software mit noch größerer Dynamik vorantreiben.“ Der österreichische Markt befinde sich derzeit in einer teilweise durch den Rückzug des deutschen Anbieters Datev hervorgerufenen Umbruchsphase und biete daher „interessante Chancen“.

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