23.02.2018

Finanzminister Löger: Geldwäsche-Prüfung bei Bitcoin-Transaktionen

Wie mehrere Tageszeitungen berichten, spricht sich Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) für strengere Regeln für Kryptowährungen aus. Zugleich sieht er große Zukunftschancen.
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Steuerreform
(c) BMF/Wilke: Finanzminister Hartwig Löger

„Die Kryptowährungen sind im Begriff, die Reputation des Finanzmarkts massiv zu beeinträchtigen und den Ruf einer noch jungen, aber für den Finanzmarkt der Zukunft sehr wichtigen Branche zu gefährden“, wird Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) in mehreren Tageszeitungen zitiert. Es sei also eine strengere Regulierung nötig. Dabei dürften Wachstum und Zukunftschancen aber nicht behindert werden.

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Löger: Handhabung „ähnlich wie beim Handel mit Gold und Derivaten“

Konkret schlägt Löger eine Handhabung „ähnlich wie beim Handel mit Gold und Derivaten“ vor. Dazu gehören etwa auch verpflichtende Meldungen an die Geldwäschestelle des Bundeskriminalamts bei Krypto-Transaktionen über 10.000 Euro. Dazu soll die Stelle die Coin-Besitzer auch identifizieren können. Zudem sollen Krypto-Tradingplattformen unter die Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) gestellt werden. „Die Vertriebsmodelle müssen überwacht werden“, sagt Löger und spielt damit auf den Fall Optioment an. Das mutmaßliche Pyramidenspiel wurde von der FMA zwar angezeigt, sie hat aber keine formelle Aufsicht über die Plattform.

„FinTech-Regulierungsrat“ ab März

Um die konkreten Maßnahmen mit Experten zu erarbeiten, werde im Laufe des März ein „FinTech-Regulierungsrat“ entstehen. Auch wolle man die nationalen Regelungen mit der EU in Einklang bringen. Daher würden Kryptowährungen auch bei einem Treffen Lögers mit Euro-Gruppe-Chef Mario Centeno zum Thema. Seitens der EU wurde für Anfang März ein Aktionsplan zur Regulierung angekündigt. Die EU-Kommission hält bereits kommende Woche eine Sitzung dazu ab.

Bitcoin-Regulierung als internationales Hot Topic

Detail am Rande: Erst vor Kurzem hatte EZB-Chef Mario Draghi gesagt, dass er sich für Kryptowährungen nicht zuständig fühle. Zugleich werden Bitcoin & Co aber zusehends zum Thema in den wichtigsten Gremien der Welt. So werden Kryptowährungen beim G20-Gipfel im März in Argentinien besprochen. Und auch von Christine Lagarde, Chefin des Internationalen Währungsfonds gab es jüngst pointierte Ansagen zur Krypto-Regulierung.

+++ Bitcoin & Co. regulieren? Wie das Unmögliche möglich gemacht werden soll +++


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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