26.05.2023

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: “Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände”

Interview. Das neue Startup-Paket der Regierung wurde am Freitag vorgestellt. Im brutkasten-Interview erläutert Finanzminister Magnus Brunner Details zur Startup-Mitarbeiterbeteiligung und der neue Gesellschaftsform FlexCap. Zudem bezieht er Stellung zu einzelnen Kritikpunkten, die unter anderem von AustrianStartups und der Notariatskammer vorgebracht wurden.
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Magnus Brunner(c) Christopher Dunker/BKA

Das lange Warten hat ein Ende. Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus Brunner präsentierten am Freitag ein Maßnahmenpaket für den Startup-Standort Österreich. Darin enthalten sind die von der Startup-Szene lang geforderte Mitarbeiterbeteiligung sowie die neue Gesellschaftsform “Flexible Kapitalgesellschaft“.

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen zum Gesetzesentwurf, der nun in die Begutachtung geht. Unter anderem wird bei der Mitarbeiterbeteiligung vorausgesetzt, dass die Anteile zumindest fünf Jahre gehalten werden und das ein Dienstverhältnis zumindest drei Jahre andauert, was unter anderem von AustrianStartups kritisiert wird. Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich hingegen beim Vorschlag zur Einführung einer “Anwaltsurkunde” kritisch und sieht sogar die “Qualität der Rechtssicherheit” in Gefahr. Wir haben bei Finanzminister Brunner nachgefragt, ob er die Kritik nachvollziehen kann.


Mit dem heute vorgestellten Paket möchten Sie laut eigenen Angaben künftig die Gründung von Startups in Österreich erleichtern. Haben Sie daran auch eine konkrete Zahl geknüpft?

Es ist natürlich jetzt noch schwer zu sagen, wie viele Startups aufgrund dieser Maßnahmen zusätzlich gegründet werden. Daher ist es in einem nächsten Schritt wichtig, dass die neuen Maßnahmen auch bekannt werden. Wir hatten in den letzten Jahren über 3.300 Neugründungen mit über 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Startup-Szene lebt in Österreich, aber es gibt Herausforderungen, die wir noch angehen müssen. Wir haben in den Gesprächen mit unterschiedlichen Startups gesehen, dass dieses Paket ein Riesenschritt ist. Jetzt muss das Paket unter die Leute gebracht und die Vorteile entsprechend kommuniziert werden.

Alleine letztes Jahr haben Startups Investitionen von rund einer Milliarde Euro getätigt – sie sind also bereits jetzt ein ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Durch die neuen Maßnahmen, die Erleichterungen und Verbesserungen bringen, erhoffe ich mir daher natürlich auch eine weitere Attraktivierung des heimischen Wirtschaftsstandorts. Jetzt ist es wichtig, die Inhalte unter die Leute zu bringen und breit zu kommunizieren.

Inwiefern sollen die Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung bekannt gemacht werden? 

Wir planen in den nächsten Wochen und Monaten unterschiedliche Veranstaltungen und Treffen, wo wir das neue Paket in den Vordergrund rücken werden. Wichtig ist, alle mitzunehmen – die Verwaltung, die Politik, aber vor allem auch die Praktiker, also die Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir haben Online-Plattformen und da wird dieses Thema natürlich auch entsprechend kommuniziert. Alle Informationen zu den neuen Maßnahmen gibts übrigens unter BMF-gv.at.

Die Startup-Mitarbeiterbeteiligung setzt voraus, dass es sich um ein Unternehmen unter einer bestimmten Größe handelt: nicht mehr als 100 Arbeitnehmer:innen und nicht mehr als 40 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Warum wurde genau diese Grenze gewählt?

Das sind Grenzen und Voraussetzungen, die wir in den Verhandlungen gemeinsam erarbeitet haben. Es ist ein Mittelwert aus Kleinunternehmen und mittleren Unternehmen laut EU-Definition. Das sind Grenzen, die auch international anerkannt sind und so ausgeführt werden. Wir haben bei der Entscheidungsfindung also auch ganz stark auf die Expertise aus der Praxis gesetzt, um eine Lösung zu finden, die den realen Bedürfnissen und Wünschen der Branche entspricht.

brutkasten im Gespräch mit Finanzminister Magnus-Brunner | (c) Christopher Dunker/BKA

AustrianStartups sieht bei der Grenze noch Verbesserungsbedarf, insbesondere was die Mindestbeschäftigungsdauer und die Mindesthaltefrist angeht. So müssen Anteile fünf Jahre gehalten werden und das Dienstverhältnis zumindest drei Jahre gedauert haben. Verstehen Sie die Kritik? 

Deswegen gibt es auch eine Begutachtungsphase, damit man Befürchtungen und Änderungswünsche dann auch entsprechend einbringen kann. Dann muss man halt analysieren, was wir verbessern können. Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände und Verbesserungsvorschläge.

Von der Notariatskammer gibt es Kritik an der FlexKap. Sie sieht dadurch die Rechtssicherheit in Gefahr. Können Sie das nachvollziehen? 

Es ist jetzt einmal ein Vorschlag, dass für diesen Bereich eine anwaltliche Urkunde ausreicht, aber klar ist, dass natürlich auch die Rechtssicherheit im Mittelpunkt steht. Das ist überhaupt keine Frage. Fest steht, dass es künftig einfacher und flexibler werden muss. Darum heißt es auch FlexKap.

Inwiefern wurden Expert:innen und Sozialpartner beim Gesetzesentwurf eingebunden?

Ja, selbstverständlich wurden unterschiedliche Interessen berücksichtigt. Wir haben ganz bewusst darauf geachtet, alle mitzunehmen und verschiedene Meinungen aus unterschiedlichen Stakeholdergruppen einzuholen. Außerdem war es nicht ganz einfach, die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegungen miteinander zu verknüpfen und in einen Gesetzesentwurf zu gießen. Jetzt gilt es, die Begutachtungsphase abzuwarten.

Wie sieht der weitere Zeithorizont aus? 

Jetzt werden wir mal die Begutachtungsphase abwarten, die bis in den Sommer hinein dauert. Dann muss es im Parlament beschlossen werden. Hier gehe ich vom Herbst aus, damit das entsprechende Gesetz mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten kann. 

Der Notariatsakt für Startup-Gründungen bleibt bestehen?

Ja, dafür bleibt selbstverständlich der Notariatsakt bestehen. Daran wird sich auch nichts ändern. 

Eine weitere Forderung der Startup-Szene umfasst ein stärkere Digitalisierung im Bereich von Gründungen. Welche Maßnahmen sind hier geplant?

Ja, hier gibt es im gesellschaftsrechtlichen Bereich schon entsprechende Überlegungen. Dieser Bereich ist bei der Justizministerin angesiedelt. Aber auch Digitalisierungs-Staatssekretär Tursky beschäftigt sich intensiv mit dieser Frage. Er ist gerade dabei, mit allen Ressorts herauszufinden, wo die Digitalisierung-Anwendungen verbessert werden können. Hier gibt es, insbesondere im Justizministerium, Verbesserungen durchzuführen. Staatssekretär Tursky ist dafür mit Justizministerin Zadić im ganz engem Austausch. Hier muss es künftig einfach Verbesserungen geben, da wir im europäischen Vergleich zum Teil noch Aufholbedarf haben.

Weiters wird seit mehreren Jahren die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags gefordert. Ist dahingehend eine entsprechende Maßnahme der Regierung geplant? 

Jetzt sind wir in einem ersten Schritt die Mitarbeiterbeteiligung aktiv angegangen. Es gibt nicht nur steuerliche Erleichterungen, sondern wir haben auch Erleichterungen bei den Lohnnebenkosten geschaffen. Das ist jetzt ein Paket, das sehr gut angenommen wird. Wir hören das auch von der Startup-Szene. Die Begeisterung ist eigentlich groß.

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Das worklivery-Team: (v.l.) Clemens Sams, Kevin Händel, David Huber, Jakob Stadlhuber, Ramin Bahadoorifar (c) worklivery

In der Firma Mittagessen zu bestellen kann schnell komplizierter werden als eine App zu programmieren: Was möchte jede:r essen? Wer ruft beim Restaurant an? Wer zahlt? Wie gebe ich danach das Geld zurück? Während seiner Lehre stand David Huber jede Woche vor dem gleichen Chaos, bis der Asiate ums Eck seine Stimme schon am Telefon erkannt hat. Huber wollte eine Lösung finden, hatte aber selbst keine Programmierkenntnisse. Also schnappte sich der damals 16-Jährige sein Fahrrad und verteilte in Einkaufszentren Flyer bis er fündig wurde.

Getrennt bestellen, gemeinsam essen

Huber ist heute 20 Jahre alt und aus der Idee ist mittlerweile in Wels das Startup worklivery entstanden. Eine Bestellplattform, bei der Unternehmen ab einer Größe von zehn Mitarbeiter:innen die potentiellen Kunden sind. Das Konzept: Jede:r Mitarbeiter:in bekommt eine Benachrichtigung, sobald das Team Essen bestellen möchte. Wer nicht interessiert ist, ignoriert die Nachricht. Wer mitbestellen möchte, sucht sich ein Gericht aus und bezahlt mit seinem eigenen Guthaben. Die Bestellung wird erst am Ende gesammelt an das Restaurant geschickt. So bestellt jede:r für sich, aber kann am Ende doch gemeinsam Mittagspause machen.

Für die Restaurants bedeutet das Bestellungen im Umfang von durchschnittlich 100 Euro, erklärt Founder David Huber im brutkasten-Gespräch. Im Gegensatz dazu liege der durchschnittliche Wert einer Bestellung bei Lieferando oder Foodora bei 18 Euro. Das mache das Konzept auch für Restaurants attraktiver, die sonst kein Essen ausliefern.

Essenszuschüsse einfach verteilen

Unternehmen können worklivery hingegen auch dafür verwenden, ihren Mitarbeiter:innen direkt einen Essenszuschuss als Guthaben zur Verfügung zu stellen. Das trage wiederum zu besserem Employer Branding bei. Huber erwähnt an dieser Stelle die acht Euro an täglichen Essenszuschüssen, die Unternehmen steuerfrei auszahlen können. Das Finanzierungsmodell von worklivery beruht auf Abonnements, die die Unternehmen abschließen. Bestehen bereits Kundenbeziehungen zwischen der Firma und dem Restaurant, verlangt worklivery keine Gebühr. War man der Vermittler, erhalte man fünf Prozent des Bestellwerts. Geliefert wird aktuell direkt von den Restaurants. Bisher wird worklivery unter anderem von dem Robotik-Unternehmen Fanuc, Meltec Industrieofenbau oder Weingärtner Maschinenbau genutzt.

Im Unterschied zu herkömmlichen Bestellplattformen möchte man sich auch als ausgewogene Alternative präsentieren. Natürlich seien die beliebtesten Gerichte auch bei ihnen Pizza und Kebab, sagt Huber. Man arbeite aber zum Beispiel auch mit einer Fleischhauerei zusammen, die täglich zwei Mittagsmenüs, auch mit vegetarischer Option, anbietet.

Nachhaltig wachsen

Am Markt ist das oberösterreichische Startup seit einem halben Jahr, nachdem man zuvor zwei Jahre in die Entwicklung gesteckt hat. Das Startup ist zu hundert Prozent gebootstrapped. Founder David Huber erzählt, dass er die drei Programmierer der Anwendung anfangs stundenweise bezahlt hat. Sie seien danach aber so überzeugt von dem Produkt gewesen, dass sie selbst zu Gesellschaftern wurden. Und sie sind keine Unbekannten: Zwei davon, Jakob Stadlhuber und Kevin Händel, haben noch als Studierende der Fachhochschule Hagenberg 2021 die Green-Pass-App programmiert, die eine Zeitlang omnipräsent auf allen Smartphones Österreichs war.

Offiziell gegründet wurde worklivery im Mai 2023. Neben Huber halten Clemens Sams, Jakob Stadlhuber, Kevin Händel, Ramin Bahadoorifar und zwei weitere Anteile. Sie machen auch den Großteil des siebenköpfigen Teams aus. Seit dem Frühjahr ist worklivery auch Teilnehmer des Tourismus Inkubator-Programms von tech2b.

Finanzierungsrunde ist aktuell keine geplant. Nachdem man bisher in der Testphase war und Feedback bei Kunden eingeholt hat, will worklivery ab September auch breit verfügbar sein. Huber möchte nachhaltig wachsen und das Netz an Kund:innen und Partnerrestaurants nach und nach ausbauen. Das wichtigstes Marketingwerkzeug sei aktuell gute Mundpropaganda.

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