26.05.2023

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

Interview. Das neue Startup-Paket der Regierung wurde am Freitag vorgestellt. Im brutkasten-Interview erläutert Finanzminister Magnus Brunner Details zur Startup-Mitarbeiterbeteiligung und der neue Gesellschaftsform FlexCap. Zudem bezieht er Stellung zu einzelnen Kritikpunkten, die unter anderem von AustrianStartups und der Notariatskammer vorgebracht wurden.
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Magnus Brunner(c) Christopher Dunker/BKA

Das lange Warten hat ein Ende. Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus Brunner präsentierten am Freitag ein Maßnahmenpaket für den Startup-Standort Österreich. Darin enthalten sind die von der Startup-Szene lang geforderte Mitarbeiterbeteiligung sowie die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft„.

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen zum Gesetzesentwurf, der nun in die Begutachtung geht. Unter anderem wird bei der Mitarbeiterbeteiligung vorausgesetzt, dass die Anteile zumindest fünf Jahre gehalten werden und das ein Dienstverhältnis zumindest drei Jahre andauert, was unter anderem von AustrianStartups kritisiert wird. Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich hingegen beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch und sieht sogar die „Qualität der Rechtssicherheit“ in Gefahr. Wir haben bei Finanzminister Brunner nachgefragt, ob er die Kritik nachvollziehen kann.


Mit dem heute vorgestellten Paket möchten Sie laut eigenen Angaben künftig die Gründung von Startups in Österreich erleichtern. Haben Sie daran auch eine konkrete Zahl geknüpft?

Es ist natürlich jetzt noch schwer zu sagen, wie viele Startups aufgrund dieser Maßnahmen zusätzlich gegründet werden. Daher ist es in einem nächsten Schritt wichtig, dass die neuen Maßnahmen auch bekannt werden. Wir hatten in den letzten Jahren über 3.300 Neugründungen mit über 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Startup-Szene lebt in Österreich, aber es gibt Herausforderungen, die wir noch angehen müssen. Wir haben in den Gesprächen mit unterschiedlichen Startups gesehen, dass dieses Paket ein Riesenschritt ist. Jetzt muss das Paket unter die Leute gebracht und die Vorteile entsprechend kommuniziert werden.

Alleine letztes Jahr haben Startups Investitionen von rund einer Milliarde Euro getätigt – sie sind also bereits jetzt ein ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Durch die neuen Maßnahmen, die Erleichterungen und Verbesserungen bringen, erhoffe ich mir daher natürlich auch eine weitere Attraktivierung des heimischen Wirtschaftsstandorts. Jetzt ist es wichtig, die Inhalte unter die Leute zu bringen und breit zu kommunizieren.

Inwiefern sollen die Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung bekannt gemacht werden? 

Wir planen in den nächsten Wochen und Monaten unterschiedliche Veranstaltungen und Treffen, wo wir das neue Paket in den Vordergrund rücken werden. Wichtig ist, alle mitzunehmen – die Verwaltung, die Politik, aber vor allem auch die Praktiker, also die Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir haben Online-Plattformen und da wird dieses Thema natürlich auch entsprechend kommuniziert. Alle Informationen zu den neuen Maßnahmen gibts übrigens unter BMF-gv.at.

Die Startup-Mitarbeiterbeteiligung setzt voraus, dass es sich um ein Unternehmen unter einer bestimmten Größe handelt: nicht mehr als 100 Arbeitnehmer:innen und nicht mehr als 40 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Warum wurde genau diese Grenze gewählt?

Das sind Grenzen und Voraussetzungen, die wir in den Verhandlungen gemeinsam erarbeitet haben. Es ist ein Mittelwert aus Kleinunternehmen und mittleren Unternehmen laut EU-Definition. Das sind Grenzen, die auch international anerkannt sind und so ausgeführt werden. Wir haben bei der Entscheidungsfindung also auch ganz stark auf die Expertise aus der Praxis gesetzt, um eine Lösung zu finden, die den realen Bedürfnissen und Wünschen der Branche entspricht.

brutkasten im Gespräch mit Finanzminister Magnus-Brunner | (c) Christopher Dunker/BKA

AustrianStartups sieht bei der Grenze noch Verbesserungsbedarf, insbesondere was die Mindestbeschäftigungsdauer und die Mindesthaltefrist angeht. So müssen Anteile fünf Jahre gehalten werden und das Dienstverhältnis zumindest drei Jahre gedauert haben. Verstehen Sie die Kritik? 

Deswegen gibt es auch eine Begutachtungsphase, damit man Befürchtungen und Änderungswünsche dann auch entsprechend einbringen kann. Dann muss man halt analysieren, was wir verbessern können. Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände und Verbesserungsvorschläge.

Von der Notariatskammer gibt es Kritik an der FlexKap. Sie sieht dadurch die Rechtssicherheit in Gefahr. Können Sie das nachvollziehen? 

Es ist jetzt einmal ein Vorschlag, dass für diesen Bereich eine anwaltliche Urkunde ausreicht, aber klar ist, dass natürlich auch die Rechtssicherheit im Mittelpunkt steht. Das ist überhaupt keine Frage. Fest steht, dass es künftig einfacher und flexibler werden muss. Darum heißt es auch FlexKap.

Inwiefern wurden Expert:innen und Sozialpartner beim Gesetzesentwurf eingebunden?

Ja, selbstverständlich wurden unterschiedliche Interessen berücksichtigt. Wir haben ganz bewusst darauf geachtet, alle mitzunehmen und verschiedene Meinungen aus unterschiedlichen Stakeholdergruppen einzuholen. Außerdem war es nicht ganz einfach, die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegungen miteinander zu verknüpfen und in einen Gesetzesentwurf zu gießen. Jetzt gilt es, die Begutachtungsphase abzuwarten.

Wie sieht der weitere Zeithorizont aus? 

Jetzt werden wir mal die Begutachtungsphase abwarten, die bis in den Sommer hinein dauert. Dann muss es im Parlament beschlossen werden. Hier gehe ich vom Herbst aus, damit das entsprechende Gesetz mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten kann. 

Der Notariatsakt für Startup-Gründungen bleibt bestehen?

Ja, dafür bleibt selbstverständlich der Notariatsakt bestehen. Daran wird sich auch nichts ändern. 

Eine weitere Forderung der Startup-Szene umfasst ein stärkere Digitalisierung im Bereich von Gründungen. Welche Maßnahmen sind hier geplant?

Ja, hier gibt es im gesellschaftsrechtlichen Bereich schon entsprechende Überlegungen. Dieser Bereich ist bei der Justizministerin angesiedelt. Aber auch Digitalisierungs-Staatssekretär Tursky beschäftigt sich intensiv mit dieser Frage. Er ist gerade dabei, mit allen Ressorts herauszufinden, wo die Digitalisierung-Anwendungen verbessert werden können. Hier gibt es, insbesondere im Justizministerium, Verbesserungen durchzuführen. Staatssekretär Tursky ist dafür mit Justizministerin Zadić im ganz engem Austausch. Hier muss es künftig einfach Verbesserungen geben, da wir im europäischen Vergleich zum Teil noch Aufholbedarf haben.

Weiters wird seit mehreren Jahren die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags gefordert. Ist dahingehend eine entsprechende Maßnahme der Regierung geplant? 

Jetzt sind wir in einem ersten Schritt die Mitarbeiterbeteiligung aktiv angegangen. Es gibt nicht nur steuerliche Erleichterungen, sondern wir haben auch Erleichterungen bei den Lohnnebenkosten geschaffen. Das ist jetzt ein Paket, das sehr gut angenommen wird. Wir hören das auch von der Startup-Szene. Die Begeisterung ist eigentlich groß.

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Die beiden Geschäftsführer von mathion.ai Christoph Blizenetz und Alexander Buchinger | © mathion.ai

„Nächste Stunde ist Mathestunde“, ist vermutlich einer der gefürchtesten Sätze vieler Schüler:innen. Die Aufgaben sind oft schwierig und zermürbend. Da bietet es sich im Zeitalter von KI an, einen kurzen Prompt zu schreiben und Sekunden später wird die Lösung geliefert. Der Lerneffekt hält sich dabei bei vielen Schüler:innen in Grenzen. Hier setzt mathion.ai an.

Die KI von Founder Christoph Blizenetz liefert nicht fertige Lösungen, sondern chattet mit den User:innen und bringt sie so zum Ergebnis. Nach einem Pilotprojekt feierte die KI ihren Launch im vergangenen August. Sie ist in der Schweiz, Deutschland und Österreich erhältlich.

Harvard: „KI-gestütztes Tutoring übertrifft aktives Lernen im Unterricht“

Unterstützung erhalten KI-Tutoren wie jene von Blizenetz von der US-amerikanischen Harvard Universität. Im Juni 2025 veröffentlichte sie eine Studie, laut der KI-gestütztes Tutoring aktives Lernen im Unterricht übertreffe. Studierende, die mit einem KI-Tutor arbeiteten, lernten „deutlich mehr in kürzerer Zeit“ als in einer Präsenzveranstaltung. Außerdem würden sich Schüler:innen stärker eingebunden und motivierter fühlen. Harvard betont die Wirksamkeit „einer breit zugänglichen KI-gestützten Pädagogik zur signifikanten Verbesserung der Lernergebnisse“ und erklärt, dass die Ergebnisse überzeugend für die breite Anwendung einer KI-gestützten Pädagogik sprechen.

ChatGPT bringt dir Fertigkeiten bei, „die einfach nicht stimmen“

Für Blizenetz kann nicht einfach eine beliebige KI zum Lernen verwendet werden. Als ehemaliger Nachhilfelehrer kennt er die Probleme, die auftreten können. „Eine Schülerin hat mittels ChatGPT, das war damals noch etwas Neueres, gelernt und sich dabei Fertigkeiten und Begrifflichkeiten angeeignet, die einfach nicht stimmen“, sagt der 21-Jährige und ergänzt: „Nicht, weil das Opus der Mathematik aus der KI bzw. der LLM falsch ist. Es ist einfach nicht so lehrplanbezogen, wie es nun einmal das Schulbuch aber auch eine Lehrkraft ist.“

Daher begann Blizenetz mit der Entwicklung von mathion.ai, das sich aktuell auf die fünfte bis zur achten Schulstufe fokussiere. Es sei aber ein Ausbau bis hin zu Matura geplant.

Das Programm baut auf einem sogenannten „sokratischen“ System auf. Es stellt User:innen immer wieder Fragen, bis jene die Lösung selbst erarbeitet haben. Mathion.ai möchte dadurch zum Nachdenken anregen.

Dabei kann mit der KI geschrieben als auch gesprochen werden. „Wir haben gemerkt, dass junge Menschen einfach lesefaul sind. Sie können oft einfach nicht mehr wirklich sachlich lesen und Informationen über Texte sauber aufnehmen“, erklärt der mathion.ai-Gründer. Der Text wird dabei nicht einfach vorgelesen, sondern erklärt, „wie es ein Mensch tun würde“.

Mathion.ai liefere nicht einfach nur Ergebnisse, es erarbeite die Lösungen mit den Schüler:innen gemeinsam. | © mathion.ai

Standardisierter Lehrplan

Mathion.ai arbeite dabei nicht nur mit willkürlichen Inhalten, sondern mit einem standardisierten Lehrplan durch seinen Verlagspartner Lemberger, dessen Schulbuch „Genial! Mathematik“ von der fünften bis zur achten Schulstufe in mathion.ai eingefügt wurde. User:innen können Aufgaben aus diesen Büchern auswählen.

Lehrer:innen haben auf der anderen Seite die Möglichkeit über ein Verwaltungsportal ihren Schützlingen Inhalte zuzuweisen. „Da haben wir tausende Übungsaufgaben, die auch kapitelweise in Blöcke gezielt nach Themenbereichen zugewiesen werden können, zu den Schüler:innen und zu den Gruppen“, sagt Blizenetz. Zusätzlich können Lehrkräfte im Verwaltungsportal die Lernstände ihrer Schüler:innen einsehen und auch Inhalte erstellen: „Wir haben da einen eigenen Editor, wo, wie in einer PowerPoint, Textelemente, Dateien, interaktive Aufgaben gebaut und erstellt werden können.“ Der virtuelle Coach Tom führt anschließend durch den Kurs. Zusätzlich können von Lehrer:innen Aufgaben erstellt und zugewiesen werden.

Pädagog:innen durch KI zu ersetzen „ist auch gar nicht unser Ziel“

Wenn die KI bereits eigene Kurse halten kann, drängt sich naturgemäß die Frage auf, ob Lehrkräfte nicht ersetzbar sind. „Weder Lehrpersonen noch Pädagogen wird man durch KI in irgendeiner Art und Weise wirklich ersetzen können, das ist auch gar nicht unser Ziel“, stellt der TU-Student fest. Auch herkömmliche Nachhilfe sieht Blizenetz als sinnvoll an. Für ihn ist mathion.ai eine „Ergänzung“.

Es gebe auch die Möglichkeit für Nachhilifeinstitute, Inhalte einspielen zu können. „Als Schüler bzw. Schülerin habe ich den Unterricht mit der Lehrperson in der Klasse und im Nachhinein kann ich dann die Inhalte, gezielt mit den Aufgaben und dem Input der Lehrperson, weiter üben“, sagt Blizenetz.

Von B2C zu B2B

Mathion.ai kommt ursprünglich aus dem sogenannten Nachmittagsmarkt, in dem Eltern für ihre Kinder ein Abo abschließen. Allerdings möchte sich das Unternehmen nun im B2B-Bereich etablieren.

„Es ist einfach sehr schwierig, vor allem als österreichisches Unternehmen, in diesem B2C-SaaS-Bereich (Anm.: Software-as-a-Service-Bereich) wirklich standhaft zu werden“, erklärt Blizenetz. In Zukunft will sich mathion.ai auf Bildungsinstitute bzw. Bildungseinrichtungen fokussieren. Daher möchte der Gründer sein Unternehmen als zertifizierter Anbieter des Bildungsministeriums auf dem Markt etablieren. Das sei aber ein langer Weg. Mathion.ai befinde sich aktuell am Anfang des Genehmigungsverfahrens, ab September 2027 wolle man die Zertifizierung haben.

100 % eigenfinanziert

Das Unternehmen, offiziell bereits im Juli 2025 gegründet, kommt bisher ohne Investoren-Kapital aus und ist von Anfang an gebootstrappt. Blizenetz hat mathion.ai in Zusammenarbeit mit Weitsprung Solutions aufgebaut, das einen KI-gestützten Lerncoach anbietet. Bisher hat das Unternehmen noch keine Förderungen erhalten, allerdings laufe ein Förderantrag bei Netidee und ein FFG-Antrag für ein Forschungsprojekt werde aktuell erstellt.

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