26.05.2023

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

Interview. Das neue Startup-Paket der Regierung wurde am Freitag vorgestellt. Im brutkasten-Interview erläutert Finanzminister Magnus Brunner Details zur Startup-Mitarbeiterbeteiligung und der neue Gesellschaftsform FlexCap. Zudem bezieht er Stellung zu einzelnen Kritikpunkten, die unter anderem von AustrianStartups und der Notariatskammer vorgebracht wurden.
/artikel/finanzminister-brunner-zum-startup-paket-es-gibt-natuerlich-von-allen-seiten-immer-einwaende
Magnus Brunner(c) Christopher Dunker/BKA

Das lange Warten hat ein Ende. Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus Brunner präsentierten am Freitag ein Maßnahmenpaket für den Startup-Standort Österreich. Darin enthalten sind die von der Startup-Szene lang geforderte Mitarbeiterbeteiligung sowie die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft„.

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen zum Gesetzesentwurf, der nun in die Begutachtung geht. Unter anderem wird bei der Mitarbeiterbeteiligung vorausgesetzt, dass die Anteile zumindest fünf Jahre gehalten werden und das ein Dienstverhältnis zumindest drei Jahre andauert, was unter anderem von AustrianStartups kritisiert wird. Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich hingegen beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch und sieht sogar die „Qualität der Rechtssicherheit“ in Gefahr. Wir haben bei Finanzminister Brunner nachgefragt, ob er die Kritik nachvollziehen kann.


Mit dem heute vorgestellten Paket möchten Sie laut eigenen Angaben künftig die Gründung von Startups in Österreich erleichtern. Haben Sie daran auch eine konkrete Zahl geknüpft?

Es ist natürlich jetzt noch schwer zu sagen, wie viele Startups aufgrund dieser Maßnahmen zusätzlich gegründet werden. Daher ist es in einem nächsten Schritt wichtig, dass die neuen Maßnahmen auch bekannt werden. Wir hatten in den letzten Jahren über 3.300 Neugründungen mit über 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Startup-Szene lebt in Österreich, aber es gibt Herausforderungen, die wir noch angehen müssen. Wir haben in den Gesprächen mit unterschiedlichen Startups gesehen, dass dieses Paket ein Riesenschritt ist. Jetzt muss das Paket unter die Leute gebracht und die Vorteile entsprechend kommuniziert werden.

Alleine letztes Jahr haben Startups Investitionen von rund einer Milliarde Euro getätigt – sie sind also bereits jetzt ein ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Durch die neuen Maßnahmen, die Erleichterungen und Verbesserungen bringen, erhoffe ich mir daher natürlich auch eine weitere Attraktivierung des heimischen Wirtschaftsstandorts. Jetzt ist es wichtig, die Inhalte unter die Leute zu bringen und breit zu kommunizieren.

Inwiefern sollen die Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung bekannt gemacht werden? 

Wir planen in den nächsten Wochen und Monaten unterschiedliche Veranstaltungen und Treffen, wo wir das neue Paket in den Vordergrund rücken werden. Wichtig ist, alle mitzunehmen – die Verwaltung, die Politik, aber vor allem auch die Praktiker, also die Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir haben Online-Plattformen und da wird dieses Thema natürlich auch entsprechend kommuniziert. Alle Informationen zu den neuen Maßnahmen gibts übrigens unter BMF-gv.at.

Die Startup-Mitarbeiterbeteiligung setzt voraus, dass es sich um ein Unternehmen unter einer bestimmten Größe handelt: nicht mehr als 100 Arbeitnehmer:innen und nicht mehr als 40 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Warum wurde genau diese Grenze gewählt?

Das sind Grenzen und Voraussetzungen, die wir in den Verhandlungen gemeinsam erarbeitet haben. Es ist ein Mittelwert aus Kleinunternehmen und mittleren Unternehmen laut EU-Definition. Das sind Grenzen, die auch international anerkannt sind und so ausgeführt werden. Wir haben bei der Entscheidungsfindung also auch ganz stark auf die Expertise aus der Praxis gesetzt, um eine Lösung zu finden, die den realen Bedürfnissen und Wünschen der Branche entspricht.

brutkasten im Gespräch mit Finanzminister Magnus-Brunner | (c) Christopher Dunker/BKA

AustrianStartups sieht bei der Grenze noch Verbesserungsbedarf, insbesondere was die Mindestbeschäftigungsdauer und die Mindesthaltefrist angeht. So müssen Anteile fünf Jahre gehalten werden und das Dienstverhältnis zumindest drei Jahre gedauert haben. Verstehen Sie die Kritik? 

Deswegen gibt es auch eine Begutachtungsphase, damit man Befürchtungen und Änderungswünsche dann auch entsprechend einbringen kann. Dann muss man halt analysieren, was wir verbessern können. Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände und Verbesserungsvorschläge.

Von der Notariatskammer gibt es Kritik an der FlexKap. Sie sieht dadurch die Rechtssicherheit in Gefahr. Können Sie das nachvollziehen? 

Es ist jetzt einmal ein Vorschlag, dass für diesen Bereich eine anwaltliche Urkunde ausreicht, aber klar ist, dass natürlich auch die Rechtssicherheit im Mittelpunkt steht. Das ist überhaupt keine Frage. Fest steht, dass es künftig einfacher und flexibler werden muss. Darum heißt es auch FlexKap.

Inwiefern wurden Expert:innen und Sozialpartner beim Gesetzesentwurf eingebunden?

Ja, selbstverständlich wurden unterschiedliche Interessen berücksichtigt. Wir haben ganz bewusst darauf geachtet, alle mitzunehmen und verschiedene Meinungen aus unterschiedlichen Stakeholdergruppen einzuholen. Außerdem war es nicht ganz einfach, die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegungen miteinander zu verknüpfen und in einen Gesetzesentwurf zu gießen. Jetzt gilt es, die Begutachtungsphase abzuwarten.

Wie sieht der weitere Zeithorizont aus? 

Jetzt werden wir mal die Begutachtungsphase abwarten, die bis in den Sommer hinein dauert. Dann muss es im Parlament beschlossen werden. Hier gehe ich vom Herbst aus, damit das entsprechende Gesetz mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten kann. 

Der Notariatsakt für Startup-Gründungen bleibt bestehen?

Ja, dafür bleibt selbstverständlich der Notariatsakt bestehen. Daran wird sich auch nichts ändern. 

Eine weitere Forderung der Startup-Szene umfasst ein stärkere Digitalisierung im Bereich von Gründungen. Welche Maßnahmen sind hier geplant?

Ja, hier gibt es im gesellschaftsrechtlichen Bereich schon entsprechende Überlegungen. Dieser Bereich ist bei der Justizministerin angesiedelt. Aber auch Digitalisierungs-Staatssekretär Tursky beschäftigt sich intensiv mit dieser Frage. Er ist gerade dabei, mit allen Ressorts herauszufinden, wo die Digitalisierung-Anwendungen verbessert werden können. Hier gibt es, insbesondere im Justizministerium, Verbesserungen durchzuführen. Staatssekretär Tursky ist dafür mit Justizministerin Zadić im ganz engem Austausch. Hier muss es künftig einfach Verbesserungen geben, da wir im europäischen Vergleich zum Teil noch Aufholbedarf haben.

Weiters wird seit mehreren Jahren die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags gefordert. Ist dahingehend eine entsprechende Maßnahme der Regierung geplant? 

Jetzt sind wir in einem ersten Schritt die Mitarbeiterbeteiligung aktiv angegangen. Es gibt nicht nur steuerliche Erleichterungen, sondern wir haben auch Erleichterungen bei den Lohnnebenkosten geschaffen. Das ist jetzt ein Paket, das sehr gut angenommen wird. Wir hören das auch von der Startup-Szene. Die Begeisterung ist eigentlich groß.

Deine ungelesenen Artikel:
12.10.2026

incaseof.law: Wiener LegalTech bringt digitales Inkasso in die Rauchfangkehrer-Software

Das Wiener LegalTech incaseof.law bindet sein digitales Forderungsmanagement in die Branchensoftware WinChim ein. Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner. Weitere Branchen sollen folgen.
/artikel/incaseof-law-wiener-legaltech-bringt-digitales-inkasso-in-die-rauchfangkehrer-software
12.10.2026

incaseof.law: Wiener LegalTech bringt digitales Inkasso in die Rauchfangkehrer-Software

Das Wiener LegalTech incaseof.law bindet sein digitales Forderungsmanagement in die Branchensoftware WinChim ein. Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner. Weitere Branchen sollen folgen.
/artikel/incaseof-law-wiener-legaltech-bringt-digitales-inkasso-in-die-rauchfangkehrer-software
incaseof.law, KMU,-Rechtsberatung, Beratung für KMUs, KMU-Rechtsberatung, Recht KMU, Anwalt KMU, KI, OGH, Urteil, legal Tech, legalTech
(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“