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ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte Samstag Nachmittag ein Update zu den Corona-Förderungen im zweiten Lockdown. Dienstleister wie Friseure und Masseure erhalten, wie bereits Gastronomie und Hotellerie, 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Blümel verwies für andere Branchen auf noch nicht ausverhandelte Eckpunkte des Fixkostenzuschuss II mit der EU-Kommission und stellte sein neues Zwei-Säulen-Modell vor – das er als Empfehlung des Verfassungsdienstes orientiert an der Umsatzrentabilität bezeichnete.
Alle Details im Video der Pressekonferenz
Alle Pressekonferenzen rund um den neun beschlossenen harten Lockdown in Österreich können über diesen Link abgerufen werden. Download der aktuellen Verordnung – mit allen Maßnahmen und Ausnahmen – unter diesem Link.
Weniger Fixkostenzuschuss für Sub-Branchen
Im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Als Basis für den Handel werden 40 Prozent Umsatzabgeltung gelten. Dabei wird es je nach Branche Unterschiede geben. Der Finanzminister sprach hierbei von Sub-Branchen: Bereiche mit saisonaler Ware werden – mit bis zu 60 Prozent – stärker unterstützt. Andere Unternehmen, mit nicht verderblicher Ware, die zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden kann, erhalten 20 Prozent. Es wird zudem eine Fixkosten-Verlust-Version mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben.
finanzonline bis 23.11. offline
Antragsstellungen sind auf finanzonline ab Montag, dem 23. November, möglich. Bis dahin wird die Maske der Plattform offline sein, weil sie technisch angepasst wird. Die Auszahlung der genehmigten Anträge werde natürlich weiterhin erfolgen, so Blümel.
Kurzarbeit weiter möglich
Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher erklärte nach der Rede des Finanzministers, dass die Corona-Kurzarbeit adaptiert wurde. Unternehmer könnten über das eAMS-Konto auch rückwirkend Anträge stellen.
Arbeitgeber erhalten bei Sonderbetreuung 100 Prozent Gehalt zurück
Aschbacher versicherte zudem, dass Home Office-Nutzer weiterhin unfallversichert bleiben und die Pendlerpauschale als Aufwandsentschädigung erstattet wird. Für Personen, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind, gilt die Sonderbetreuungszeit von jeweils vier Wochen pro Elternteil, die auch als vereinzelte Tage oder Halbtage flexibel nutzbar sind. Arbeitgeber bekommen 100 Prozent des Gehalts refundiert.