14.11.2020

Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher und Finanzminister Gernot Blümel präsentierten heute weitere Maßnahmen in ihren jeweiligen Bereichen. Hier die wichtigsten Punkte in Sachen Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz und Sonderbetreuung.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte Samstag Nachmittag ein Update zu den Corona-Förderungen im zweiten Lockdown. Dienstleister wie Friseure und Masseure erhalten, wie bereits Gastronomie und Hotellerie, 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Blümel verwies für andere Branchen auf noch nicht ausverhandelte Eckpunkte des Fixkostenzuschuss II mit der EU-Kommission und stellte sein neues Zwei-Säulen-Modell vor – das er als Empfehlung des Verfassungsdienstes orientiert an der Umsatzrentabilität bezeichnete.

Alle Details im Video der Pressekonferenz

Alle Pressekonferenzen rund um den neun beschlossenen harten Lockdown in Österreich können über diesen Link abgerufen werden. Download der aktuellen Verordnung – mit allen Maßnahmen und Ausnahmen – unter diesem Link.

Weniger Fixkostenzuschuss für Sub-Branchen

Im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Als Basis für den Handel werden 40 Prozent Umsatzabgeltung gelten. Dabei wird es je nach Branche Unterschiede geben. Der Finanzminister sprach hierbei von Sub-Branchen: Bereiche mit saisonaler Ware werden – mit bis zu 60 Prozent – stärker unterstützt. Andere Unternehmen, mit nicht verderblicher Ware, die zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden kann, erhalten 20 Prozent. Es wird zudem eine Fixkosten-Verlust-Version mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben.

finanzonline bis 23.11. offline

Antragsstellungen sind auf finanzonline ab Montag, dem 23. November, möglich. Bis dahin wird die Maske der Plattform offline sein, weil sie technisch angepasst wird. Die Auszahlung der genehmigten Anträge werde natürlich weiterhin erfolgen, so Blümel.

Kurzarbeit weiter möglich

Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher erklärte nach der Rede des Finanzministers, dass die Corona-Kurzarbeit adaptiert wurde. Unternehmer könnten über das eAMS-Konto auch rückwirkend Anträge stellen.

Arbeitgeber erhalten bei Sonderbetreuung 100 Prozent Gehalt zurück

Aschbacher versicherte zudem, dass Home Office-Nutzer weiterhin unfallversichert bleiben und die Pendlerpauschale als Aufwandsentschädigung erstattet wird. Für Personen, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind, gilt die Sonderbetreuungszeit von jeweils vier Wochen pro Elternteil, die auch als vereinzelte Tage oder Halbtage flexibel nutzbar sind. Arbeitgeber bekommen 100 Prozent des Gehalts refundiert.

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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

Wenn es um die Rot-Weiß-Rot-Karte geht, können heimische Unternehmer:innen so richtig emotional werden. Die Emotionen sind häufig negativer Natur, denn die Dauer der Verfahren zur Arbeitsbewilligung für Drittstaats-Angehörige in Österreich ist – trotz gewisser Verbesserungen in den vergangenen Jahren – immer noch viel zu lang, so der Tenor.

AMS muss bislang Qualifikationen immer einzeln prüfen

Einer der Gründe dafür ist etwa, dass das, gemeinsam mit den Niederlassungsbehörden in den politischen Bezirken, zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) die Qualifikationen sämtlicher Antragsteller:innen einzeln prüfen muss. Dass also Person A mit dem selben Studienabschluss im selben Land die Rot-Weiß-Rot-Karte bekommen hat, bringt keine Beschleunigung für Person B.

“Pre-Check-Register” soll Einzelfallprüfungen in vielen Fällen obsolet machen

Das soll nun geändert werden, wie Wirtschaftsminister Martin Kocher heute bei einer Pressekonferenz ankündigte. Ein sogenanntes “Pre-Check-Register” soll nämlich Ausbildungen, Berufe und Qualifikationsprofile im Herkunftsland mit österreichischen Standards vergleichbar und damit Einzelfallprüfungen in vielen Fällen obsolet machen.

Verfahrensdauer von Rot-Weiß-Rot-Karte bei AMS soll halbiert werden

Das soll zumindest die Verfahrensdauer beim AMS von derzeit durchschnittlich 25 Tagen auf weniger als zwei Wochen halbieren. Generell beträgt die Dauer bis zur Bewilligung momentan im Schnitt zwei Monate. Dabei gibt es jedoch große Divergenzen zwischen den zuständigen Niederlassungsbehörden in den Bezirken, die sich auch in der Bundesländer-Statistik niederschlagen.

Start mit Pre-Check-Register für die Philippinen

Den Start macht nun ein Pre-Check-Register für die Philippinen, deren Einwanderer:innen unter anderem im Pflegebereich eine große Rolle spielen, das insgesamt 102 Qualifikationen umfasst. Danach sollen zunächst die “RWR-Fokusländer” Indonesien, Brasilien, Kosovo und Albanien folgen. Die meisten Rot-Weiß-Rot-Karten – bis Ende September waren es dieses Jahr rund 7.500 – werden aktuell übrigens an Personen aus Bosnien und Herzegowina, gefolgt von China, Serbien, Indien und der Türkei vergeben.

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AI Summaries

Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

  • ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte Samstag Nachmittag ein Update zu den Corona-Förderungen.
  • Dienstleister wie Friseure, Masseure erhalten, wie bereits Gastronomie und Hotellerie, 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Andere Branchen erhalten zwischen 60 und 20 Prozent Förderung.
  • Kurzarbeit wurde adaptiert.
  • Sonderbetreuung: Je vier Wochen pro Elternteil, bei 100 Prozent Gehaltserstattung für Arbeitgeber.

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